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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 163, E. - Lechenich, Erper Straße; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
65 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 163, E. - Lechenich, Erper Straße;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 163, E. - Lechenich, Erper Straße;
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 76/2011 Az.: 61. 21-20 /163 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 23.02.2011 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 15.03.2011 vorberatend Rat 29.03.2011 beschließend Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 163, E. - Lechenich, Erper Straße; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt – Lechenich, Erper Straße. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 163, E. – Lechenich, Erper Straße, soll die planungsrechtliche Vorraussetzung zur Entwicklung einer städtebaulich geordneten Bebauung und zur Sicherung des zentralen Versorgungsbereiches Lechenich geschaffen werden. Der Bebauungsplan Nr. 163 überplant zum Teil Flächen des seit 07.10.1966 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8, Erftstadt – Lechenich, Kleine Jüch. Die überplante Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 8, als Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung: Post, festsetzt. Für die restliche bzw. südliche Plangebietshälfte gibt es bisher keinen rechtskräftigen Bebauungsplan. Im Plangebiet befinden sich größere unbebaute und ungenutzte Grundstücke, die teilweise zum Verkauf anstehen. Da dieser Bereich bzw. das Plangebiet an einer Hauptzufahrtstraße des Stadtteiles Lechenich (Erper Straße) und im unmittelbaren Eingangsbereich der Altstadt liegt, besteht sowohl hinsichtlich der Gestaltung der Bebauung als auch der zukünftigen Nutzung Regelungsbedarf. Das den politischen Gremien zur Beratung vorliegende Einzelhandels – und Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt weist den Bereich östlich des Plangebietes und die Bebauung Herriger Straße als Stadtteilzentrum mit dem Schwerpunktstandort „Nahversorgung“ aus. Der Gutachter empfiehlt deshalb, zukünftige Angebotsausweitungen in diesem Bereich vornehmlich im Lebensmitteleinzelhandel vorzunehmen. Sollte sich dabei allerdings herausstellen, dass keines der dort vorhandenen Grundstücke mittelfristig verfügbar ist, sind ggf. die an den vorgeschlagenen zentralen Versorgungsbereichen unmittelbar angrenzenden Grundstücke ebenfalls auf ihre Standorteignung zur Aufnahme des Lebensmitteleinzelhandels zu prüfen. Der BP 163 soll somit einerseits sicherstellen, dass der westliche Teil des zentralen Versorgungsbereichs perspektivisch auf seine heutige Funktion als Nahversorgungsstandort beschränkt bleibt und andererseits die planungsrechtliche Voraussetzung zur Ansiedlung von Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften schaffen. Da die Aufstellung des Bebauungsplanes sowohl von stadtgestalterischem Interesse ist, als auch der Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches des Stadtteiles Lechenich dient, sollte die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen werden. Auf der Grundlage des Beschlusses können die ersten Verfahrensschritte (frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1) durchgeführt und die Erarbeitung von alternativen städtebaulichen Konzepten zu Beratung in den politischen Gremien erfolgen. (In Vertretung) (Erner) Anlagen Anlageplan -2-