Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
65 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 76/2011
Az.: 61. 21-20 /163
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 23.02.2011
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
15.03.2011
vorberatend
Rat
29.03.2011
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 163, E. - Lechenich, Erper Straße;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche
Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der
Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt – Lechenich, Erper Straße.
Begründung:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 163, E. – Lechenich, Erper Straße, soll die planungsrechtliche
Vorraussetzung zur Entwicklung einer städtebaulich geordneten Bebauung und zur Sicherung des
zentralen Versorgungsbereiches Lechenich geschaffen werden. Der Bebauungsplan Nr. 163
überplant zum Teil Flächen des seit 07.10.1966 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8, Erftstadt
– Lechenich, Kleine Jüch. Die überplante Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 8, als
Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung: Post, festsetzt. Für die restliche bzw. südliche
Plangebietshälfte gibt es bisher keinen rechtskräftigen Bebauungsplan. Im Plangebiet befinden
sich größere unbebaute und ungenutzte Grundstücke, die teilweise zum Verkauf anstehen. Da
dieser Bereich bzw. das Plangebiet an einer Hauptzufahrtstraße des Stadtteiles Lechenich (Erper
Straße) und im unmittelbaren Eingangsbereich der Altstadt liegt, besteht sowohl hinsichtlich der
Gestaltung der Bebauung als auch der zukünftigen Nutzung Regelungsbedarf.
Das den politischen Gremien zur Beratung vorliegende Einzelhandels – und Zentrenkonzept der
Stadt Erftstadt weist den Bereich östlich des Plangebietes und die Bebauung Herriger Straße als
Stadtteilzentrum mit dem Schwerpunktstandort „Nahversorgung“ aus. Der Gutachter empfiehlt
deshalb,
zukünftige
Angebotsausweitungen
in
diesem
Bereich
vornehmlich
im
Lebensmitteleinzelhandel vorzunehmen. Sollte sich dabei allerdings herausstellen, dass keines
der dort vorhandenen Grundstücke mittelfristig verfügbar ist, sind ggf. die an den vorgeschlagenen
zentralen Versorgungsbereichen unmittelbar angrenzenden Grundstücke ebenfalls auf ihre
Standorteignung zur Aufnahme des Lebensmitteleinzelhandels zu prüfen.
Der BP 163 soll somit einerseits sicherstellen, dass der westliche Teil des zentralen
Versorgungsbereichs perspektivisch auf seine heutige Funktion als Nahversorgungsstandort
beschränkt bleibt und andererseits die planungsrechtliche Voraussetzung zur Ansiedlung von
Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften schaffen.
Da die Aufstellung des Bebauungsplanes sowohl von stadtgestalterischem Interesse ist, als auch
der Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches des Stadtteiles Lechenich dient, sollte die
Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen werden. Auf der Grundlage des Beschlusses
können die ersten Verfahrensschritte (frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1)
durchgeführt und die Erarbeitung von alternativen städtebaulichen Konzepten zu Beratung in den
politischen Gremien erfolgen.
(In Vertretung)
(Erner)
Anlagen
Anlageplan
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