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Beschlusstext (5.Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
82 kB
Datum
22.04.2013
Erstellt
11.06.13, 18:37
Aktualisiert
11.06.13, 18:37
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Brühl, den 11.06.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 22.04.2013 Öffentliche Sitzung Satzungen 5.1 5.Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl 44/2013 Erster Beigeordneter Brandt weist auf Artikel 7 des Satzungsentwurfs hin. Dort sei zu lesen, dass die Satzung am 1.3.2013 in Kraft trete. Da die Beratungen längere Zeit in Anspruch genommen hätten, sie diese Frist mittlerweile verstrichen und man schlage folgende Formulierung vor: „Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl in Kraft.“ Beschluss: Unter Berücksichtigung der Änderung von Artikel 7 (Inkrafttreten) beschließt der Rat die als Anlage der Vorlage-Nr. 44/2013 beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Friedhofsund Bestattungssatzung der Stadt Brühl unter Berücksichtigung nachfolgender Änderungen (in Fettdruck dargestellt) - § 11 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: (2) Die Ruhezeit für Aschenreste beträgt 20 Jahre, auf dem Nordfriedhof 25 Jahre. - § 17 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: (1) Aschen dürfen beigesetzt werden in a) Urnenreihengrabstätten (je 1 Urne), b) pflegefreien Urnenreihengrabstätten (je 1 Urne), c) Urnenwahlgrabstätten (bis zu 4 Urnen), d) Grabstätten für Erdbestattungen mit Ausnahme der Reihengrabstätten (bis zu 8 Urnen), e) Baumgrab als Urnenreihengrabstätte (bis zu 16 Urnen), f) Urnengemeinschaftsgrab als Reihengrabstätte (bis zu 8 Urnen pro Grabstelle). - § 17 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst: Beschluss Rat 22.04.2013 1 von 2 (4) Die Urnengrabstätten außer in den Fällen des Abs. 1 e) und f) und Abs. 2 sind 1,00 m lang und 1,00 m breit. Das fertige Grabbeet hat eine Länge von 1,00 m und eine Breite von 0,70 m. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 22.04.2013 39:10 2 von 2