Daten
Kommune
Brühl
Größe
77 kB
Datum
22.04.2013
Erstellt
11.06.13, 18:37
Aktualisiert
11.06.13, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 11.06.2013
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 22.04.2013
Öffentliche Sitzung
Satzungen
5.3 13.Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brühl
45/2013
Erster Beigeordneter Brandt weist auf Artikel 4 des Satzungsentwurfs hin. Dort sei zu
lesen, dass die Satzung am 1.3.2013 in Kraft trete. Da die Beratungen längere Zeit in Anspruch genommen hätten, sie diese Frist mittlerweile verstrichen und man schlage folgende Formulierung vor:
„Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl in
Kraft.“
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der Änderung von Artikel 4 (Inkrafttreten) beschließt der Rat die
als Anlage der Vorlage-Nr. 45/2013 beigefügte 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brühl unter Berücksichtigung
der nachfolgenden Änderung.
Die Ziffer 1 f) des Gebührentarifs für Beerdigungsgebühren wird wie folgt neu gefasst:
1. f)
Aufbewahrung einer Leiche in der Leichenhalle pro Tag
(jeder angefangene Tag zählt als voller Tag)
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 22.04.2013
21,00 €
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