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Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in der Stadt Brühl – Beitragssatzung Kindertagesbetreuung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
136 kB
Datum
22.04.2013
Erstellt
11.06.13, 18:37
Aktualisiert
11.06.13, 18:37
Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in der Stadt Brühl – Beitragssatzung Kindertagesbetreuung) Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in der Stadt Brühl – Beitragssatzung Kindertagesbetreuung)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 11.06.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 22.04.2013 Öffentliche Sitzung Satzungen 5.6 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in der Stadt Brühl – Beitragssatzung Kindertagesbetreuung 84/2013 Erster Beigeordneter Brandt weist darauf hin, dass § 7 Abs. 1 der Satzung noch eine Regelung zur Festsetzung einer Anmeldefrist für den Antrag auf Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung oder auf Inanspruchnahme eines Angebotes der Kindertagspflege enthält. Es gebe eine entsprechende Initiative zu einer landesweiten Regelung. Aus diesem Grunde habe man sich im Jugendhilfeausschuss darauf verständigt, diesen Absatz herauszunehmen, da die Landesregelung vorgehe. Er bitte daher um entsprechende Abstimmung. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) merkt auch unter Hinweis auf Tagesordnungspunkt 8 an, dass die man zur Kenntnis genommen habe, dass die Bedarfszahlen nicht so wie erwartet ausgefallen seien. Die Planungen seien weit übertroffen worden. Trotz aller Unwägbarkeiten sei die Berechnung nicht solide genug gewesen. So brauche man im U 3 – Bereich 160 und im Ü 3 – Bereich 63 neue Plätze. Dies sei nicht unerheblich. In der Satzung werde die Lösung vorgeschlagen, dass vornehmlich als zügige Maßnahme die Kindertagespflege einspringen solle. Ihrer Fraktion wäre es allerdings lieber, wenn man den Bedarf solide mit Kitas abdecken könnte. Als weitere Lösungen würden der Neubau einer Kita im Brühler Süden und ein Minikindergarten vorgeschlagen. Diese Entscheidungen seien sehr hektisch getroffen worden. Das erkenne man daran, dass die sehr wichtige Vorlage 102/2013 mit Darstellung der Bedarfszahlen nur als Tischvorlage vorgelegt worden sei und eine vertiefte Beratung nicht mehr möglich gewesen sei. Wenn man die Zahlen betrachte, werde deutlich, dass unbedingt gehandelt werden müsse. Schade sei der Zeitdruck und die teilweise unüberlegte Beschlussfassung. So störe insbesondere die Lösung „Minikindergarten“, obwohl die Lösung zunächst plausibel erscheine. Problematisch sei allerdings die fehlende Anbindung an eine bestehende Kita. Man müsse sich in diesem Falle fragen, was passiere, wenn sich z. B: an der Familiensituation etwas ändere. Das Kind müsse dann in einem sehr jungen Alter die Einrichtung wechseln, was ihrer Fraktion sehr missfalle. Diese Notlösung müsse man auf die Dauer überdenken. Dennoch stimme man aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs zu, bitte allerdings um kritische Prüfung. Die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Ratsfrau Küster (CDU) bestätigt die Einbringung über Tischvorlage. Jeder wisse, wie sehr sie sich stets gegen Tischvorlagen Beschluss Rat 22.04.2013 1 von 2 sträube. Diese betreffende Vorlage sei aber deshalb so spät vorgelegt worden, weil die Sache mit Kunterbunt erst unmittelbar vor der Sitzung entschieden worden sei. Deshalb habe es keine andere Möglichkeit als diese Tischvorlage gegeben. Beschluss: Unter Berücksichtigung der Streichung von § 7 Abs. 1 der vorgelegten Satzung beschließt der Rat die als Anlage zur Vorlage 84/2013 beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in der Stadt Brühl – Beitragssatzung Kindertagesbetreuung. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 22.04.2013 einstimmig 2 von 2