Daten
Kommune
Brühl
Größe
136 kB
Datum
22.04.2013
Erstellt
11.06.13, 18:37
Aktualisiert
11.06.13, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 11.06.2013
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 22.04.2013
Öffentliche Sitzung
Satzungen
5.6 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in der Stadt Brühl – Beitragssatzung Kindertagesbetreuung
84/2013
Erster Beigeordneter Brandt weist darauf hin, dass § 7 Abs. 1 der Satzung noch eine
Regelung zur Festsetzung einer Anmeldefrist für den Antrag auf Aufnahme eines Kindes
in eine Kindertageseinrichtung oder auf Inanspruchnahme eines Angebotes der Kindertagspflege enthält. Es gebe eine entsprechende Initiative zu einer landesweiten Regelung.
Aus diesem Grunde habe man sich im Jugendhilfeausschuss darauf verständigt, diesen
Absatz herauszunehmen, da die Landesregelung vorgehe. Er bitte daher um entsprechende Abstimmung.
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) merkt auch unter Hinweis auf
Tagesordnungspunkt 8 an, dass die man zur Kenntnis genommen habe, dass die Bedarfszahlen nicht so wie erwartet ausgefallen seien. Die Planungen seien weit übertroffen
worden. Trotz aller Unwägbarkeiten sei die Berechnung nicht solide genug gewesen. So
brauche man im U 3 – Bereich 160 und im Ü 3 – Bereich 63 neue Plätze. Dies sei nicht
unerheblich. In der Satzung werde die Lösung vorgeschlagen, dass vornehmlich als zügige Maßnahme die Kindertagespflege einspringen solle. Ihrer Fraktion wäre es allerdings
lieber, wenn man den Bedarf solide mit Kitas abdecken könnte.
Als weitere Lösungen würden der Neubau einer Kita im Brühler Süden und ein Minikindergarten vorgeschlagen. Diese Entscheidungen seien sehr hektisch getroffen worden.
Das erkenne man daran, dass die sehr wichtige Vorlage 102/2013 mit Darstellung der Bedarfszahlen nur als Tischvorlage vorgelegt worden sei und eine vertiefte Beratung nicht
mehr möglich gewesen sei.
Wenn man die Zahlen betrachte, werde deutlich, dass unbedingt gehandelt werden müsse. Schade sei der Zeitdruck und die teilweise unüberlegte Beschlussfassung. So störe
insbesondere die Lösung „Minikindergarten“, obwohl die Lösung zunächst plausibel erscheine. Problematisch sei allerdings die fehlende Anbindung an eine bestehende Kita.
Man müsse sich in diesem Falle fragen, was passiere, wenn sich z. B: an der Familiensituation etwas ändere. Das Kind müsse dann in einem sehr jungen Alter die Einrichtung
wechseln, was ihrer Fraktion sehr missfalle. Diese Notlösung müsse man auf die Dauer
überdenken.
Dennoch stimme man aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs zu, bitte allerdings um
kritische Prüfung.
Die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Ratsfrau Küster (CDU) bestätigt die
Einbringung über Tischvorlage. Jeder wisse, wie sehr sie sich stets gegen Tischvorlagen
Beschluss Rat 22.04.2013
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sträube. Diese betreffende Vorlage sei aber deshalb so spät vorgelegt worden, weil die
Sache mit Kunterbunt erst unmittelbar vor der Sitzung entschieden worden sei. Deshalb
habe es keine andere Möglichkeit als diese Tischvorlage gegeben.
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der Streichung von § 7 Abs. 1 der vorgelegten Satzung beschließt
der Rat die als Anlage zur Vorlage 84/2013 beigefügte Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in der Stadt Brühl – Beitragssatzung Kindertagesbetreuung.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 22.04.2013
einstimmig
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