Daten
Kommune
Brühl
Größe
79 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
02.07.13, 18:31
Aktualisiert
02.07.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 02.07.2013
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 28.05.2013
Öffentliche Sitzung
3.
Gestaltungssatzung zum BP 11.09 'Thüringer Platz'
147/2013
Schaaf trägt vor.
Schiffer erläutert, dass mit dem Investor des Lebensmitteleinzelhandelsmarktes die notwendigen Verträge bereits in der vergangenen Woche beurkundet wurden. Der Mietvertrag mit Rewe steht kurz vor Unterzeichnung. Ferner gilt die Gestaltungssatzung nicht nur
für den Rewe-Markt, sondern ingesamt für die Geschäftsnutzung am Thüringer Platz.
Pohl möchte wissen, ob Klimagerät u.a. Dachaufbauten eingehaust werden. Schaaf erläutert, dass solche Anlagen nach den bisher vorgelegten Planunterlagen innerhalb des
Gebäudes geplant sind. Pitz fragt, ob Rewe dieser Satzung bereits zugestimmt hat - was
Schaaf bestätigt - und ob die anderen Geschäftsbetreiber am Platz ebenfalls beteiligt
worden sind. Schaaf antwortet, dass die Situation vor Ort detailliert betrachtet wurde. Es
wurde zudem - in deutlicher Abgrenzung zu Innenstadt-Satzungen - mit deutlich weniger
und zurückhaltenderen Regelungen gearbeitet. Ziel ist dennoch, die Platzfläche gestalterisch auf Dauer auch in Hinsicht von Werbeanlagen attraktiv zu gestalten. Die Maßnahmen sind insgesamt moderat gehalten und werden nach Einschätzung der Verwaltung
Geschäftsbetreiber nicht ‚in die Knie zwingen’. Bobe fragt, ob die Parkplätze am Rewe
abends auch für Anwohner offen sind. Schaaf weist darauf hin, dass dies bereits sehr
ausführlich im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erläutert wurde. Ein Teil dieser
Parkplätze ist für jedermann offen, auf diesen Flächen sind auch multifunktionale Nutzungen am Thüringer Platz denkbar, ein anderer Teil - direkt an der Westfassade des Marktes - jedoch nicht. Elzer möchte wissen, wie es um die Begrünung an der Südfassade des
Marktes unmittelbar gegenüber der Wohnbebauung steht. Schaaf bestätigt, dass diese
Fassade komplett begrünt werden soll.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt aufgrund § 7 und § 41, Abs. 1, Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.
September 2012 (GV. NRW. S. 436) in Verbindung mit § 86 Abs. 1, Nr. 1, 4 + 5 und Abs.
5 und § 84 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 2, 3 und 5 der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 142), folgende Satzung: (s. Anlage)
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.05.2013
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