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Beschlusstext (Gestaltungssatzung zum BP 11.09 'Thüringer Platz')

Daten

Kommune
Brühl
Größe
79 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
02.07.13, 18:31
Aktualisiert
02.07.13, 18:31
Beschlusstext (Gestaltungssatzung zum BP 11.09 'Thüringer Platz')

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Inhalt der Datei

Brühl, den 02.07.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 28.05.2013 Öffentliche Sitzung 3. Gestaltungssatzung zum BP 11.09 'Thüringer Platz' 147/2013 Schaaf trägt vor. Schiffer erläutert, dass mit dem Investor des Lebensmitteleinzelhandelsmarktes die notwendigen Verträge bereits in der vergangenen Woche beurkundet wurden. Der Mietvertrag mit Rewe steht kurz vor Unterzeichnung. Ferner gilt die Gestaltungssatzung nicht nur für den Rewe-Markt, sondern ingesamt für die Geschäftsnutzung am Thüringer Platz. Pohl möchte wissen, ob Klimagerät u.a. Dachaufbauten eingehaust werden. Schaaf erläutert, dass solche Anlagen nach den bisher vorgelegten Planunterlagen innerhalb des Gebäudes geplant sind. Pitz fragt, ob Rewe dieser Satzung bereits zugestimmt hat - was Schaaf bestätigt - und ob die anderen Geschäftsbetreiber am Platz ebenfalls beteiligt worden sind. Schaaf antwortet, dass die Situation vor Ort detailliert betrachtet wurde. Es wurde zudem - in deutlicher Abgrenzung zu Innenstadt-Satzungen - mit deutlich weniger und zurückhaltenderen Regelungen gearbeitet. Ziel ist dennoch, die Platzfläche gestalterisch auf Dauer auch in Hinsicht von Werbeanlagen attraktiv zu gestalten. Die Maßnahmen sind insgesamt moderat gehalten und werden nach Einschätzung der Verwaltung Geschäftsbetreiber nicht ‚in die Knie zwingen’. Bobe fragt, ob die Parkplätze am Rewe abends auch für Anwohner offen sind. Schaaf weist darauf hin, dass dies bereits sehr ausführlich im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erläutert wurde. Ein Teil dieser Parkplätze ist für jedermann offen, auf diesen Flächen sind auch multifunktionale Nutzungen am Thüringer Platz denkbar, ein anderer Teil - direkt an der Westfassade des Marktes - jedoch nicht. Elzer möchte wissen, wie es um die Begrünung an der Südfassade des Marktes unmittelbar gegenüber der Wohnbebauung steht. Schaaf bestätigt, dass diese Fassade komplett begrünt werden soll. Beschluss: Der Rat der Stadt Brühl beschließt aufgrund § 7 und § 41, Abs. 1, Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436) in Verbindung mit § 86 Abs. 1, Nr. 1, 4 + 5 und Abs. 5 und § 84 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 2, 3 und 5 der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 142), folgende Satzung: (s. Anlage) Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.05.2013 1 von 1