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Beschlusstext (Gestaltungssatzung von Hessen Straße Wittelsbacher Straße )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
69 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
02.07.13, 18:31
Aktualisiert
02.07.13, 18:31
Beschlusstext (Gestaltungssatzung von Hessen Straße Wittelsbacher Straße
)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 02.07.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 28.05.2013 Öffentliche Sitzung 4. Gestaltungssatzung „von-Hessen-Straße Wittelsbacherstraße“ 152/2013 Schaaf trägt vor. Niclasen fragt, warum das Verfahren einer Satzung gewählt wird, wo hingegen bei der früheren Änderung ein BP-Verfahren durchgeführt wurde. Schaaf erklärt, dass mit den geplanten gestalterischen Änderungen eben kein Planungsrecht betroffen sein wird. In der früheren Änderung war - in Form von Änderungen zur Geschossigkeit - eben auch Planungsrecht betroffen. Im vorliegenden Fall ist eine reine Gestaltungssatzung das geeignete Verfahren. Beschluss: Der Rat der Stadt Brühl beschließt aufgrund § 7 und § 41, Abs. 1, Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436) in Verbindung mit § 86 Abs. 1, Nr. 1, 4 + 5 und Abs. 5 und § 84 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 2, 3 und 5 der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 142), folgende Satzung: (s. Anlage) Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.05.2013 1 von 1