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Beschlusstext (Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum' - Beschluss zur öffentlichen Auslegung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
79 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
02.07.13, 18:31
Aktualisiert
02.07.13, 18:31
Beschlusstext (Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum'
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 02.07.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 28.05.2013 Öffentliche Sitzung 5. Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum' - Beschluss zur öffentlichen Auslegung - 149/2013 Schaaf trägt vor. Gerharz bittet um Erläuterung des Querschnitts. Schaaf klärt. Pitz fragt nach den Grundstücksgrößen - Schaaf bestätigt: > 300qm - weiterhin möchte er wissen, was die Schraffur zwischen Häusern und der Straße ‚Am Krausen Baum’ bedeutet. Schaaf führt hierzu aus, dass es sich um reine Vorgartenbereiche handelt und dass Stellplätze nur in den seitlichen Bauwichen zulässig sein sollen. Bobe stimmt Planung zu und fragt, warum ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden soll. Schaaf erklärt, dass bei der Dauer des schon lange laufenden Verfahrens nun die neueren Verfahrensvorschriften, die gerade bei Vorhaben der Innenentwicklung Anwendung finden sollen, hier angewendet werden. Dies vereinfacht das weitere Verfahren insofern, dass z.B. kein aufwendiger Umweltbericht erstellt werden muss und keine Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden müssen. Hagedorn-Brinkmeyer fragt, wohin der bisherige Kinderspielplatz verlegt worden ist. Schaaf antwortet, dass dieser in dem nördlich unmittelbar angrenzenden Wohngebiet auf einer ehemaligen Spielplatzfläche neu angelegt wurde und bereits in Benutzung ist. Vom Hagen fragt, ob hier nicht ein Vorhaben- und Erschließungsplan (V+E-Plan) hätte durchgeführt werden können. Schaaf verneint: V+E-Pläne haben typischerweise das Ziel, ein konkretes (Hochbau-) Vorhaben umzusetzen. Dies liegt hier nicht vor. Niclasen kündigt ausnahmsweise uneingeschränkte Zustimmung für dieses Vorhaben an - der Vorsitzende betont den ‚Beifall auf allen Rängen’ und bittet um Aufnahme in das Protokoll. Bobe hinterfragt den Ersatzspielplatz und erinnert sich an Anwohnerbeschwerden. Anwohnerbeschwerden, so Schaaf, sind nicht bekannt. Kaiser ergänzt, dass die letzte Spielplatznutzung bereits über 30 Jahre her ist. Beschluss: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), die Aufstellung des Bebauungsplans 08.10 'Am Krausen Baum / Liblarer Straße'. Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.05.2013 1 von 1