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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2007 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Wasser -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2007 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Wasser -) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2007 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Wasser -)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.08.2008 - Der Bürgermeister Az: 8112 P Nr. der Ratsdrucksache: 1386 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 04.09.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2007 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Wasser __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft (x) Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke @GRK2@ ( @GRK3@ ( @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1386 1. Sachverhalt: Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft aus Bonn hat den Jahresabschluss zum 31.12.2007 des Wasserwerkes geprüft. Die Prüfung durch die BDO erfolgte im Monat Juni 2008. Danach wird das Wasserwerk das Geschäftsjahr 2007 mit einem Verlust von € 113.166,57 beenden. Dieses Ergebnis wird maßgeblich von den rückläufigen Umsatzerlösen verursacht. So hat sich der Wasserverkauf 2007 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 80.000 cbm verringert. Ein gewerblicher Großabnehmer hat ca. 50.000 cbm weniger bezogen. Bei den Tarifkunden war ein Minderverbrauch von ca. 30.000 cbm zu verzeichnen. Im Rahmen der Feststellung des Jahresergebnisses wird die Betriebsleitung noch näher auf den Geschäftsverlauf eingehen. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Prüfergebnis gegenüber der Betriebsleitung noch nicht formal bestätigt hat. Daher liegt der Prüfbericht bisher auch nicht in gebundener Form vor. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) erhält von der BDO ein Exemplar des Prüfberichtes. Sobald die Prüfungsanstalt den Bestätigungsvermerk übernommen und die Stadt zur Festellung des Jahresabschlusses 2007 aufgefordert haben sollte, wird der Beschlussvorschlag über die förmliche Feststellung des Jahresabschlusses in einer Zusatzerläuterung unterbreitet. 2. Rechtliche Würdigung Aufgabe nach § 21 ff. EigVO 3. Finanzielle Auswirkungen Jahresverlust von 113.166,57 € 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: