Daten
Kommune
Brühl
Größe
75 kB
Datum
23.09.2013
Erstellt
30.09.13, 18:29
Aktualisiert
30.09.13, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 30.09.2013
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 23.09.2013
Öffentliche Sitzung
Anregungen und Bedenken gem. § 24 Gemeindeordnung NW
5.2 Verkehrsberuhigende Maßnahmen mit baulichen Veränderungen für die Uhlstraße
hier: Antrag Piraten-Partei vom 25.5.2013
Bezug: VKA 17.9.2013
296/2013
Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Ratsherr Gerharz (CDU), berichtet, dass
der Antrag in der letzten VKA-Sitzung diskutiert und abgelehnt worden sei. Entsprechende
Beschlüsse wurden nach ausführlicher Diskussion bereits in der PSTA-Sitzung am
13.11.2012 und in der VKA-Sitzung am 7.3.2013 gefasst, sodass dem Anliegen Rechnung
getragen sei.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) fragt, ob der Sprecher einer Partei oder auch eine Partei selber antragsberechtigt sei.
Die Schriftführerin, Frau Müller, erklärt, dass das Recht, sich mit Eingaben an den Rat
zu wenden, gem. § 24 Gemeindeordnung NW „jedem“ zusteht. Darunter sind zunächst
alle natürlichen Personen zu verstehen, ohne Rücksicht darauf, ob sie Bürger oder Einwohner der Gemeinde sind und ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Eingabeberechtigt sind ferner aber auch alle juristischen Personen des Privatrechts, also z. B:
Vereine und Gesellschaften, oder sonstige Personenvereinigungen. Dies folgt daraus,
dass das Petitionsrecht nicht nur von einzelnen, sondern auch „in Gemeinschaft mit anderen“ ausgeübt werden kann.
Im vorliegenden Fall ist Herr Hupp als Sprecher der Piraten-Partei, Crew Brühl, daher berechtigt, Anregungen und Bedenken vorzulegen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt die Anregung, deren Weiterleitung an den Verkehrsausschuss und dessen Ablehnung zur Kenntnis.
Beschluss Hauptausschuss 23.09.2013
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