Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Verkehrsberuhigende Maßnahmen mit baulichen Veränderungen für die Uhlstraße hier: Antrag Piraten-Partei vom 25.5.2013 Bezug: VKA 17.9.2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
75 kB
Datum
23.09.2013
Erstellt
30.09.13, 18:29
Aktualisiert
30.09.13, 18:29
Beschlusstext (Verkehrsberuhigende Maßnahmen mit baulichen Veränderungen für die Uhlstraße
hier: Antrag Piraten-Partei vom 25.5.2013
Bezug: VKA 17.9.2013)

öffnen download melden Dateigröße: 75 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 30.09.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 23.09.2013 Öffentliche Sitzung Anregungen und Bedenken gem. § 24 Gemeindeordnung NW 5.2 Verkehrsberuhigende Maßnahmen mit baulichen Veränderungen für die Uhlstraße hier: Antrag Piraten-Partei vom 25.5.2013 Bezug: VKA 17.9.2013 296/2013 Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Ratsherr Gerharz (CDU), berichtet, dass der Antrag in der letzten VKA-Sitzung diskutiert und abgelehnt worden sei. Entsprechende Beschlüsse wurden nach ausführlicher Diskussion bereits in der PSTA-Sitzung am 13.11.2012 und in der VKA-Sitzung am 7.3.2013 gefasst, sodass dem Anliegen Rechnung getragen sei. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) fragt, ob der Sprecher einer Partei oder auch eine Partei selber antragsberechtigt sei. Die Schriftführerin, Frau Müller, erklärt, dass das Recht, sich mit Eingaben an den Rat zu wenden, gem. § 24 Gemeindeordnung NW „jedem“ zusteht. Darunter sind zunächst alle natürlichen Personen zu verstehen, ohne Rücksicht darauf, ob sie Bürger oder Einwohner der Gemeinde sind und ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Eingabeberechtigt sind ferner aber auch alle juristischen Personen des Privatrechts, also z. B: Vereine und Gesellschaften, oder sonstige Personenvereinigungen. Dies folgt daraus, dass das Petitionsrecht nicht nur von einzelnen, sondern auch „in Gemeinschaft mit anderen“ ausgeübt werden kann. Im vorliegenden Fall ist Herr Hupp als Sprecher der Piraten-Partei, Crew Brühl, daher berechtigt, Anregungen und Bedenken vorzulegen. Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Anregung, deren Weiterleitung an den Verkehrsausschuss und dessen Ablehnung zur Kenntnis. Beschluss Hauptausschuss 23.09.2013 1 von 1