Daten
Kommune
Brühl
Größe
74 kB
Datum
23.09.2013
Erstellt
30.09.13, 18:29
Aktualisiert
30.09.13, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 30.09.2013
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 23.09.2013
Öffentliche Sitzung
Anregungen und Bedenken gem. § 24 Gemeindeordnung NW
5.3 Überprüfung der Lärmschutzmaßnahmen längs der Linie 18
Brühl-Mitte bis Brühl-Badorf
hier: Schreiben der Piraten-Partei vom 25.5.2013
297/2013
Fraktionsvorsitzender vom Hagen (GRÜNE) nimmt Bezug auf das Antwortschreiben
und die dort erläuterte Unzuständigkeit der Verwaltung. Die Stadt Brühl sei im vorliegenden Fall allerdings am Verfahren beteiligt, so dass es fraglich sei, ob in dem Fall nicht eine
Eingabe an die Stadt Brühl möglich sei.
Beigeordneter Schiffer (Dez.I) bestätigt, dass die Stadt als Trägerin öffentlicher Belange zwar am Verfahren beteiligt, aber trotzdem nicht zuständig sei, sodass die Eingabe aus
diesem Grunde zurückgewiesen werden müsse.
Anmerkung in der Niederschrift:
„Ihrem Inhalt nach können sich Eingaben sowohl auf gemeindliche Selbstverwaltungsaufgaben als auch auf staatliche Auftragsangelegenheiten beziehen. Stets aber müssen sie
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen, also in den konkreten Aufgabenbereich der Gemeinde fallen. Zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zählen
nur solche Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf die örtliche Gemeinschaft einen spezifischen Bezug haben und von dieser örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich und selbstständig bewältigt werden können.“
(Auszug aus der Kommentierung Rehn/Cronauge zu § 24 GO NW)
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt die Anregung und die Beantwortung des Bürgermeisters zur
Kenntnis.
Beschluss Hauptausschuss 23.09.2013
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