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Beschlusstext (Überplanmäßige Ausgabe im Bereich „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ (TEP 3103))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
132 kB
Datum
23.09.2013
Erstellt
30.09.13, 18:29
Aktualisiert
30.09.13, 18:29
Beschlusstext (Überplanmäßige Ausgabe im Bereich „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ (TEP 3103))

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Inhalt der Datei

Brühl, den 30.09.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 23.09.2013 Öffentliche Sitzung 4. Überplanmäßige Ausgabe im Bereich „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ (TEP 3103) 250/2013 Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) fragt, ob angesichts der Entwicklung die derzeitigen Unterbringungsmöglichkeiten ausreichten oder ob weitere Gebäude bzw. eine Reaktivierung früherer Objekte notwendig sei. Stadtkämmerer Freytag führt aus, dass die Unterbringung derzeit auf drei Gebäude, Volkspark, Alte Schule Brühl-Heide/Villestraße (Dachbereich) und Willy-Brandt-Straße begrenzt sei. Hier gebe es auch noch Reserven. Im Folgenden berichtet er über die derzeitige Quote, deren Entwicklung aufgrund der Fluktuation schwer zu prognostizieren sei. Man müsse sicherlich überlegen, auf welche weiteren Gebäude man künftig eventuell zugreifen kann. Ein entsprechender Bericht erfolge zu gegebener Zeit. Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe (Mehraufwand und Mehrauszahlung) bei Produktgruppe 3103 (soziale Hilfen / Hilfe bei Einkommensdefiziten / Asylbewerberleistungsgesetz) und Kontengruppe 53 (Transferaufwendungen) in Höhe von 150.000 €. Die Deckung erfolgt über Mehrertrag und Mehreinnahmen bei Kostenstelle 61010000 / Sachkonto 401301 (Gewerbesteuer-Vorjahre). Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 23.09.2013 1 von 1