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Antrag (Antrag bzgl. Erstellung einer Satzung für den Aufbruch von Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
61 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
09.06.11, 06:30
Aktualisiert
09.06.11, 06:30
Antrag (Antrag bzgl. Erstellung einer Satzung für den Aufbruch von Straßen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 78/2011 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 23.02.2011 gez. Böcking 06.06.2011 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der/des SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 21.06.2011 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Erstellung einer Satzung für den Aufbruch von Straßen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Eigenbetrieb Straßen versucht bei neu gebauten oder sanierten Straßen schon seit einiger Zeit eine Aufbruchsperre durchzusetzen. Dies ist in vielen Fällen leider nicht möglich. Die Durchsetzung einer Ausgleichszahlung für den Fall eines vorzeitigen Straßenaufbruchs ist bei den Versorgungsträgern nur mit Hilfe von gesetzlichen bzw. satzungsgemäßen Vorgaben möglich. Der Städte- und Gemeindebund NRW ist in einem Seminar mit dem Titel „Unterhaltung kommunaler Strassen - Technische, finanzielle und strategische Herausforderungen“ am 12.05.2011 auch auf das Thema „Mustersatzung für Straßenaufbrüche“ eingegangen und hat einen Entwurf für eine Satzung angekündigt. Hierin soll die komplexe Rechtslage zwischen Telekommunikationsgesetz, Konzessionsverträgen und ‚Inhouse’ - Verträgen ausgeleuchtet werden. Sobald dieser Entwurf mir vorliegt wird die Verwaltung diesen prüfen und gegebenenfalls als Satzungsentwurf in einer gesonderten Vorlage in die zuständigen Gremien einbringen. (Dr. Rips)