Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
61 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
09.06.11, 06:30
Aktualisiert
09.06.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 78/2011
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 23.02.2011
gez. Böcking
06.06.2011
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der/des SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
21.06.2011
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Erstellung einer Satzung für den Aufbruch von Straßen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Eigenbetrieb Straßen versucht bei neu gebauten oder sanierten Straßen schon seit einiger
Zeit eine Aufbruchsperre durchzusetzen. Dies ist in vielen Fällen leider nicht möglich. Die
Durchsetzung einer Ausgleichszahlung für den Fall eines vorzeitigen Straßenaufbruchs ist bei den
Versorgungsträgern nur mit Hilfe von gesetzlichen bzw. satzungsgemäßen Vorgaben möglich.
Der Städte- und Gemeindebund NRW ist in einem Seminar mit dem Titel „Unterhaltung
kommunaler Strassen - Technische, finanzielle und strategische Herausforderungen“ am
12.05.2011 auch auf das Thema „Mustersatzung für Straßenaufbrüche“ eingegangen und hat
einen Entwurf für eine Satzung angekündigt.
Hierin soll die komplexe Rechtslage zwischen Telekommunikationsgesetz, Konzessionsverträgen
und ‚Inhouse’ - Verträgen ausgeleuchtet werden.
Sobald dieser Entwurf mir vorliegt wird die Verwaltung diesen prüfen und gegebenenfalls als
Satzungsentwurf in einer gesonderten Vorlage in die zuständigen Gremien einbringen.
(Dr. Rips)