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Anfrage (Anfrage bzgl. des Winterdienstes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
183 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
18.03.11, 06:25
Aktualisiert
05.04.11, 06:23
Anfrage (Anfrage bzgl. des Winterdienstes)

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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt Frau StV Marianne Ludemannn Klosterstraße 7 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr/Frau Schumacher 0 22 35 / 409-404 7011-00 Ihre Anfrage vom 14.01.2011 Rat Betrifft: Datum 28.01.2011 F 22/2011 29.03.2011 Anfrage bzgl. des Winterdienstes Sehr geehrte Frau Ludemann, der Herbst bzw. Winteranfang 2010 wurde durch außergewöhnliche Schneemengen und häufigen Frost- Tauwechsel geprägt. Fast den ganzen Dezember schneite es und die Temperaturen blieben nur wenig unter dem Gefrierpunkt. Diesen Verhältnissen waren weder die Anlieger mit der Verpflichtung zur Freihaltung der Gehwege noch die Räum- und Streudienste der Kommunen und Städte und auch die Winterdienste auf den Kreis-, Land- und Bundesstraßen gewachsen. Zeitweise waren ganze Autobahnabschnitte unpassierbar. Auch Flughäfen mussten den Flugverkehr stark einschränken. Außerdem kam es zu wochenlangen Lieferengpässen der Salzindustrie, die sich am stärksten bei den Städten und Kommunen bemerkbar machten. Die Stadt Erftstadt nutzte die Angebote des Landesbetriebes Straßen NRW und des Rhein – Erft – Kreises die klassifizierten Straßen gegen Bezahlung frei zu halten. Somit sind die Hauptverkehrswege fast durchgängig befahrbar gehalten worden. Die Stadt Erftstadt ist ihren gesetzlichen Verpflichtungen, „vielbefahrene und (gleichzeitig) unvorhersehbar gefährlichen Stellen“ zu räumen ohne Zweifel nachgekommen. Alle anderen Winterdienstmaßnahmen sind überwiegend freiwillige Leistungen, die mit Gebühren der unmittelbaren Anlieger abgegolten werden müssen. Diese Gebühren sind nicht kostendeckend, da ein Gemeinschaftsanteil von ca. 17 % vom der Stadt aufgebracht werden muss. Der Winterdienst ist in Erftstadt satzungsgemäß und entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten durchgeführt und somit auch ordnungsgemäß durchgeführt worden. Weitergehende Verbesserungsvorschläge habe ich in der Beschlußvorlage 42/2011 für den Betriebsausschuß Straßen einschließlich der Konsequenzen für die Gebührenzahler dargestellt. Diese sind dann ggf. auch in die Satzungen zusätzlich aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Erner)