Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
183 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
18.03.11, 06:25
Aktualisiert
05.04.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Frau StV
Marianne Ludemannn
Klosterstraße 7
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr/Frau Schumacher
0 22 35 / 409-404
7011-00
Ihre Anfrage vom 14.01.2011
Rat
Betrifft:
Datum
28.01.2011
F 22/2011
29.03.2011
Anfrage bzgl. des Winterdienstes
Sehr geehrte Frau Ludemann,
der Herbst bzw. Winteranfang 2010 wurde durch außergewöhnliche Schneemengen und häufigen
Frost- Tauwechsel geprägt. Fast den ganzen Dezember schneite es und die Temperaturen
blieben nur wenig unter dem Gefrierpunkt. Diesen Verhältnissen waren weder die Anlieger mit der
Verpflichtung zur Freihaltung der Gehwege noch die Räum- und Streudienste der Kommunen und
Städte und auch die Winterdienste auf den Kreis-, Land- und Bundesstraßen gewachsen.
Zeitweise waren ganze Autobahnabschnitte unpassierbar. Auch Flughäfen mussten den
Flugverkehr stark einschränken.
Außerdem kam es zu wochenlangen Lieferengpässen der Salzindustrie, die sich am stärksten bei
den Städten und Kommunen bemerkbar machten.
Die Stadt Erftstadt nutzte die Angebote des Landesbetriebes Straßen NRW und des Rhein – Erft
– Kreises die klassifizierten Straßen gegen Bezahlung frei zu halten. Somit sind die Hauptverkehrswege fast durchgängig befahrbar gehalten worden.
Die Stadt Erftstadt ist ihren gesetzlichen Verpflichtungen, „vielbefahrene und (gleichzeitig)
unvorhersehbar gefährlichen Stellen“ zu räumen ohne Zweifel nachgekommen. Alle anderen
Winterdienstmaßnahmen sind überwiegend freiwillige Leistungen, die mit Gebühren der
unmittelbaren Anlieger abgegolten werden müssen. Diese Gebühren sind nicht kostendeckend, da
ein Gemeinschaftsanteil von ca. 17 % vom der Stadt aufgebracht werden muss.
Der Winterdienst ist in Erftstadt satzungsgemäß und entsprechend den vorhandenen
Möglichkeiten durchgeführt und somit auch ordnungsgemäß durchgeführt worden.
Weitergehende Verbesserungsvorschläge habe ich in der Beschlußvorlage 42/2011 für den
Betriebsausschuß Straßen einschließlich der Konsequenzen für die Gebührenzahler dargestellt.
Diese sind dann ggf. auch in die Satzungen zusätzlich aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Erner)