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Beschlussvorlage (Kurzbeschreibung des Vorhabens)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
981 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
25.03.11, 06:21
Aktualisiert
05.04.11, 06:23

Inhalt der Datei

RWE Power VORWEG GEHEN Standort Berrenrath Mitverbrennung im Industriekraftwerk Kurzbeschreibung des Vorhabens Berrenrath VORWEG GEHEN MITVERBRENNUNG IM Kurzbeschreibung 1. SEITE 1 INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH des Vorhabens Einleitung Die RWE Power AG stellt am Standort Berrenrath Braunkohlenstaub als festen Brennstoff für die Industrie her. Das Industriekraftwerk Berrenrath beliefert die Fabrik Berrenrath hierzu mit Dampf und Strom (Kraft-WärmeKopplung). Es besteht aus den beiden Dampfkesseln 2 und 3, die nach dem Prinzip der zirkulierenden Wirbelschicht (ZWS) arbeiten. Jeder der beiden so genannten ZWS-Kessel hat eine maximale Feuerungswärmeleistung von 275 MW und erzeugt bis zu 280 t/h Dampf. ZWS-Kessel zeichnen sich dadurch aus, dass die Verbrennung besonders intensiv erfolgt und dadurch ohne zusätzliche sekundäre Emissionsminderungsmaßnahmen niedrige Emissionen erzielt werden. Neben dem Hau pt- brennstoff Rohbraunkohle (ca. 90 tlh) dürfen im Industriekraftwerk Berrenrath dauerhaft Klärschlamm I Gärschlamm (max. 40 tlh) und Altholz bzw. Sekundärbrennstoff (max. 12 tlh) mitverbrannt werden. Hierdurch wird ein Teil der Rohbraunkohle substituiert und es werden C02-Emissionen durch den biogenen Anteil der Ersatzbrennstoffe vermieden. In Zukunft sind folgende Maßnahmen beabsichtigt: • Erhöhung der Kapazität für Klärschlamm I Gärschlamm (max. 60 tlh), • Mitverbrennung von Flüssigbrennstoffen (max. 10 t/h), • Mitverbrennung von Biobrennstoff (max. 20 t/h), • Zerkleinerung von Biobrennstoff (max. 60 t/h), • Zerkleinerung von Braunkohlenfaserholz (max. 60 t/h), • Einsatz von Spülwässern als Gleitmittel (max. 5 tlh) und • Einsatz von Rückstandskalk zur Entschweflung (max. 60 tld). Sie wurden bereits in vorlaufenden Versuchen erfolgreich erprobt. Die dauerhafte Zulassung dieser Betriebsweise, die weitere Nutzung der für die Versuche errichteten Anlagen zur Zerkleinerung und zum Einsatz von Biobrennstoff sowie für die Zerkleinerung von Braunkohlenfaserholz und die Errichtung einer neuen Anlage zum Einsatz von Flüssigbrennstoffen und Spülwässern wird mit dem vorliegenden Rahmenbetriebsplan § 52 BBergG beantragt. nach VORWEG GEHEN 2. MITVERBRENNUNG IM INDUSTRIEKRAFTWERK SEITE 2 BERRENRATH Darstellungdes Vorhabens Anlagentechnik Die meisten technischen Einrichtungen sind bereits vorhanden. Der Rückstandskalk soll über die bestehenden Einrichtungen zur Zugabe von Kalk in die Kessel eingetragen werden. Die Anpassung der vorhandenen Anlagentechnik zum Einsatz der höheren Klärschlamm-/Gärschlamm-Menge ist bereits genehmigt und wird umgesetzt. Folgende Anlagen, die im Rahmen der Versuche errichtet wurden, sollen weiter genutzt werden: • Anlage zum Einsatz von Biobrennstoff, • Zerkleinerungsanlage für Biobrennstoff und • Zerkleinerungsanlage für Braunkohlenfaserholz. Die für die laufenden Versuche installierten Einrichtungen zum Einsatz von Flüssigbrennstoffen und Spülwässern werden nach dem Abschluss der Versuche demontiert und sollen durch eine neue Anlage mit einer größeren Lagerkapazität ersetzt werden. Die gesamte Anlagentechnik für die geplante Mitverbrennung wird im Folgenden kurz beschrieben: Anlieferunq Klärschlamm, Gärschlamm, stoffe, Braunkohlenfaserholz Flüssigbrennstoffe, Spülwässer, und Rückstandskalk Biobrenn- werden im Wesent- lichen per LKW angeliefert. Auch die Anlieferung per Bahn ist möglich. Die LKW-Anlieferer sind vertraglich verpflichtet, ausschließlich über die Landesstrasse L 495, die Autobahnen A 1 oder A 61 zu fahren. Dadurch wird Vorsorge getroffen, dass die Fahrzeuge nicht durch die benachbarten Wohngebiete fahren. Diese Maßnahme hat sich bereits bei der langjährigen Anlieferung der bisherigen Ersatzbrennstoffe bewährt. Mit der Bahn angelieferte Container werden an einer Umschlagstation auf dem Gelände des Standortes Berrenrath von LKWs aufgenommen. Der weitere Ablauf entspricht der LKW-Anlieferung. MITVERBRENNUNG IM VORWEG GEHEN SEITE 3 INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH Klärschlamm-/Gärschlamm-Mitverbrennung In Beilage 2 sind die Einrichtungen zur Klärschlamm-/Gärschlamm- Mitverbrennung schematisch dargestellt. Der angelieferte Klärschlamm bzw. Gärschlamm wird in der so genannten Klärschlamm-Anlieferung abgekippt, dort kurzzeitig zwischengelagert und anschließend zu den ZWS-Kesseln gepumpt. Der Klärschlamm/Gärschlamm wird unmittelbar vor dem Eintritt in die Wirbelschichtkessel zur Braunkohle gegeben. Zum Einsatz der höheren Klärschlamm-/Gärschlammenge wird die För- dertechnik angepasst. Die Aggregate werden in einem neuen, bereits genehmigten Anbau an der vorhandenen Klärschlamm-Anlieferung auf- gestellt. Flüssigbrennstoff-Mitverbrennung Für den Einsatz von Flüssigbrennstoffen soll eine neue Anlage gebaut werden. Das Schema Flüssigbrennstoffe zeigt ebenfalls Beilage sollen zur Zwischenlagerung 2. Die angelieferten in die neuen Tanks gepumpt werden. Bis zu fünf Tanks sollen für Flüssigbrennstoffe errichtet werden. Es ist vorgesehen, die Flüssigbrennstoffe aus den Tanks zu den Kesseln zu fördern. Dort sollen sie gemeinsam mit dem Klärschlamml Gärschlamm zur Braunkohle gegeben werden. Einsatz von Spülwasser Auch die neue Anlage für den Einsatz von Spülwasser ist auf der Beilage 2 schematisch dargestellt. Es ist geplant, dass das angelieferte Spülwasser in einen neuen Tank gepumpt wird. Daraus soll es zu den vorhandenen Dosierstationen gefördert werden. Diese sollen das Spülwasser zu den ZugabesteIlen in den Klärschlammleitungen pumpen. Die Zugabe von Spülwasser als Gleitmittel für die Klärschlammförderung senkt den Druckverlust in den Klärschlammleitungen. Dadurch wird der Energieverbrauch für die Klärschlammförderung reduziert. Zerkleinerung von Biobrennstoff Für die Versuche wurde eine Anlage errichtet, die weiter genutzt werden soll. Beilage 3 zeigt das Schema der Zerkleinerungsanlage. Der ange- lieferte Biobrennstoff soll an der Zerkleinerungsanlage abgekippt und ggf. VORWEG GEHEN MITVERBRENNUNG IM SEITE 4 INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH zwischengelagert werden. Nach der zweistufigen Zerkleinerung soll der Biobrennstoff in Container verladen und zum IKW Berrenrath bzw. IKW Frechen transportiert oder an Dritte abgegeben werden. Einsatz von Biobrennstoff In Beilage 3 ist die Anlage schematisch dargestellt, die für die Versuche errichtet wurde. Die so genannte Biobrennstoff-Anlage soll nun dauerhaft weiter genutzt werden. Die angelieferten Biobrennstoffe sollen auf der Lagerfläche der Biobrennstoffanlage abgekippt und ggf. zwischengelagert werden. Die Biobrennstoffe sollen über Bandanlagen direkt zur Rohkohle gegeben und gemeinsam mit dieser in die Wirbelschichtkessel eingetragen werden. Zerkleinerung von Braunkohlenfaserholz Für die Versuche zur Zerkleinerung von Braunkohlenfaserholz wird eine mobile Anlage genutzt, die auch weiterhin eingesetzt werden soll. Das Schema der Anlage zeigt Beilage 3. Das angelieferte Braunkohlenfaserholz soll in dem dafür vorgesehenen Bereich gelagert werden. Sobald genügend Material vorhanden ist, soll es durch die mobile Anlage zerkleinert werden. Das aufbereitete Material soll überwiegend an Dritte abgegeben werden. Ggf. sollen kleinere Mengen im IKW Berrenrath eingesetzt werden, indem sie zur Rohkohle gegeben werden. Einsatz von Rückstandskalk Die Einrichtungen zum Einsatz von Rückstandskalk sind in den Beilagen 2 und 3 schematisch dargestellt. Wie in den Versuchen sollen auch für den dauerhaften Einsatz vorhandene Einrichtungen zur Kalkzugabe genutzt werden. Rückstandskalk soll per LKW angeliefert und in vorhandene Kalksilos gefördert werden. Von dort wird er in die Wirbelbrennkammern der beiden Kessel zudosiert. VORWEG GEHEN MITVERBRENNUNG IM SEITE 5 INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH Neue Einsatzstoffe Im Rahmen des hier beantragten Vorhabens sollen folgende Stoffe dauerhaft eingesetzt werden, die bereits erfolgreich in Versuchen erprobt wurden: Flüssigbrennstoffe Die vorgesehenen Flüssigbrennstoffe entstehen bei der Aufbereitung von Ölen, Emulsionen und Fetten, bei der Herstellung von Düngemitteln sowie bei der Reinigung von Tankanlagen und Industrieanlagen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie hauptsächlich aus Kohlenwasserstoffen bestehen. Spülwässer Die Spülwässer fallen bei der Reinigung von Behältern und Anlagen der Kosmetik-/Körperpflegemittelindustrie bzw. der Mineralölverarbeitenden Industrie. Sie enthalten Öle und Tenside, die eine Reduzierung des Drucks bei der Klärschlammförderung bewirken. Biobren nstoff Biobrennstoff besteht aus pflanzlichem Material. Hierzu zählen Produkte land- oder forstwirtschaftlichen Ursprungs, pflanzliche Abfälle Holzabfälle. Es sollen insbesondere folgende Stoffe eingesetzt werden: • Holzabfälle der Klassen A I bis A 111, • • Getreide, Gräser und Blumen Ölsaaten, Wurzelkulturen und Hülsenfrüchte • • Grünschnitt, Kompostüberlauf aus Kompostieranlagen, • Rückstände aus der pflanzlichen Vergärung, • Korkabfälle und • Mischungen aus den o.g. Stoffen und VORWEG GEHEN MITVERBRENNUNG IM SEITE 6 INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH Braunkohlenfaserholz Die in den Tagebauen des Rheinischen Reviers gewonnene Rohbraunkohle enthält Kohlebestandteile mit faseriger Struktur. Dieses so genannte Braunkohlenfaserholz stellt als Bestandteil der Braunkohle einen Regelbrennstoff dar. Bei der Aufbereitung in den Braunkohlekraftwerken der RWE Power AG wird das Braunkohlenfaserholz separiert, da es dort verfahrensbedingt nicht eingesetzt werden kann. Rückstandskalk Der so genannte .Rückstandskalk" stammt entweder aus der Entschweflung von Anlagen zur Herstellung von Grundchemikalien (z.B. Kunststoffe, Farbmittel, Düngemittel und Tenside) oder wurde als Filtermaterial bei der Aufbereitung von Brauchwasser eingesetzt. Aufgrund seines hohen ungenutzten Kalkanteils hat er beim Einsatz in Wirbelschichtkesseln vergleichbare Eigenschaften wie Kalksteinmehl. Genehmigte Einsatzstoffe Mit dem Planfeststellungsbeschluss zum ,,2-Kessel-Betrieb" im lKW Ber- renrath vom 25.10.2006 wurde der dauerhafte Einsatz folgender Ersatzbrennstoffe zugelassen: Klärschlamm/Gärschlamm Es wird ausschließlich stabilisierter und damit geruchsarmer Klärschlamm bekannter Herkunft und Zusammensetzung eingesetzt. Zusammen- setzung und Abfallschlüsselnummern der Klärschlämme entsprechen dem o. a. Planfeststellungsbeschluss. Gärschlämme sind ein Vielstoffgemisch ähnlich Klärschlämmen. Sie fallen bei der Biogaserzeugung in Biogasanlagen an. In diesen Anlagen werden nur Siedlungsabfälle einschließlich des Inhaltes von Biotonnen, aber kein Tiermehl oder ähnliche tierische Abfälle eingesetzt. MITVERBRENNUNG IM VORWEG GEHEN SEITE 7 INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH Sekundärbrennstoff Im Industriekraftwerk wird ausschließlich aufbereiteter, qualitätsgesicherter Sekundärbrennstoff eingesetzt. Dieser wird vom Aufbereiter speziell für diese Anlagen aus nicht gefährlichen Abfällen erzeugt und besteht aus den gezielt gewonnenen heizwertreichen Fraktionen von Siedlungsabfall und ähnlichen Gewerbeabfällen. Zusammensetzung und Abfallschlüsselnummern entsprechen dem Planfeststellungsbeschluss zum ,,2-Kessel- Betrieb" vom 25.10.2006. Altholz Es wird ausschließlich Zusammensetzung Recyclingbetriebe aufbereitetes, geschreddertes bekanntes Altholz qualifizierter und in seiner Aufbereitungs- und eingesetzt. Das Altholz ist den Klassen A I - A IV gemäß Altholz-Verordnung zuzuordnen. PCB wird bei der Verbrennung in der Wirbelschicht vollständig abgebaut. Vor diesem Hintergrund ist eine Anhebung des PCB-Gehalts auf den in Anhang II der Altholzverordnung vom 15.08.2002 genannten Wert für die stoffliche Verwertung möglich. Dieser beträgt 0,005 g/kg TS. Im Übrigen entsprechen Zusammensetzung und Abfallschlüsselnummern dem Planfeststellungsbeschluss zum ,,2-Kessel-Betrieb" vom 25.10.2006. MITVERBRENNUNG IM VORWEG GEHEN SEITE 8 INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH Überwachung der Einsatzstoffe Die Überwachung der eingesetzten Klärschlämme, Althölzer und Sekundärbrennstoffe ist im Rahmenbetriebsplan zum ,,2-Kessel-Betrieb" bei der Mitverbrennung detailliert beschrieben. Die Vorgehensweise hat sich bewährt und wird auf die neuen Einsatzstoffe übertragen. Bei allen Lieferungen werden Sichtkontrollen durchgeführt und Rücksteliproben genommen. Führt die Sichtkontrolle zu Beanstandungen, wird die Lieferung abgewiesen. Die Rückstellproben werden stichprobenartig analysiert und mit den vereinbarten Werten verglichen. Droht eine Überschreitung genehmigter Grenzwerte wird der Abfallerzeuger gemahnt und ggf. aus dem Kreis der Anlieferer ausgeschlossen. Es hat sich gezeigt, dass Anlieferer, die die vereinbarten maximalen Schadstoffgehalte nicht sicher einhalten, zuverlässig ermittelt werden. Bei der Zertifizierung des Industriekraftwerks Berrenrath zum Ent- sorgungsfachbetrieb wurde auch die Vorgehensweise zur Überwachung der Ersatzbrennstoffe von einem externen Gutachter eingehend geprüft. Er kam zu dem Schluss, dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung auf einem hohen Niveau erfüllt werden. Diese Überprüfung durch einen externen Gutachter findet weiterhin in jährlichem Rhythmus statt. VORWEG GEHEN MITVERBRENNUNG IM SEITE 9 INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH Erfahrungen aus den bisherigen Versuchen Die im Industriekraftwerk Berrenrath instalfierten ZWS-Kessel ermög- lichen, eine große Bandbreite von Ersatzbrennstoffen einzusetzen. Aufgrund des sehr guten Ausbrands sowie der hohen Verweilzeit der Brennstoffe in der Brennkammer werden besonders niedrige Schadstoffemissionen erzielt. Daher wurde 1994 im Industriekraftwerk Berrenrath damit begonnen, die Mitverbrennung von Ersatzbrennstoffen zu erproben. Inzwischen liegen umfangreiche Erfahrungen beim Einsatz der vorgesehenen Ersatzbrennstoffe vor. Dies gilt auch für die Zugabe von Spülwasser als Gleitmittel bei der Klärschlammförderung und für den Einsatz von Rückstandskalk zur Entschweflung. Bei den Versuchen wurden insbesondere die Emission von Schadstoffen, die Eigenschaften der entstehenden Aschen und die Auswirkungen auf die Kesseltechnik und den Kraftwerksbetrieb untersucht. Es hat sich herausgestellt, dass • die Verbrennung in den Kesseln durch die Zugabe der vorgesehenen Ersatzbrennstoffe nicht nachteilig beeinflusst wird, • Kalk bei der Entschweflung durch Rückstandskalk substituiert wer- • den kann, der Energiebedarf für die Klärschlammförderung durch den Einsatz • von Spülwasser reduziert wird und durch die Zerkleinerung von Braunkohlenfaserholz und Biobrennstoff die gewünschten Korngrößen erzielt werden. Schwerpunkt der Untersuchungen waren die entstehenden Emissionen. Dabei hat sich gezeigt, dass die beantragten Emissionsgrenzwerte sicher eingehalten werden. Für die Ablagerung von Aschen auf einer Deponie ist das sog. Elutionsverhalten von Bedeutung. Dabei wird ermittelt, ob und inwieweit die in der Asche enthaltenen Schadstoffe auf der Deponie aus der Asche ausgewaschen und mobilisiert werden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass sich das Elutionsverhalten der bei der beantragten Mitverbrennung anfallenden Aschen gegenüber herkömmlicher Braunkohlenasche aus ZWS-Kesseln nicht signifikant verändert. Daher sollen diese Aschen auf der benachbarten Deponie "Vereinigte Ville" abgelagert werden. MITVERBRENNUNG IM VORW~G GEHEN SEITE 10 INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH Vorhabensalternativen Nach § 2 Abs. 2 der UVP-V Bergbau sind vom Vorhabensträger die wichtigsten, geprüften Vorhabensalternativen und gegebenenfalls die Aus- wahlgründe unter besonderer Berücksichtigung der Umweltauswirkungen darzustellen. Im Jahr 1994 wurden im Industriekraftwerk Berrenrath erstmalig Ersatzbrennstoffe eingesetzt. In den folgenden Jahren konnten die Anlagen technisch optimiert und ein neues Rauchgasreinigungsverfahren zur weit- gehenden Abscheidung flüchtiger Schwermetalle (Einblasung von Koksstaub in das Rauchgas) erfolgreich entwickelt werden. Nach der erfolgreichen Erprobung wurde im Jahr 2005 eine weitere Rauchgasreinigungsstufe für Schwefeloxide im Industriekraftwerk Berrenrath in Betrieb genommen. Damit kann bei der Mitverbrennung spezieller, auch bei niedrigen Temperaturen reaktiver Kalk in das Rauchgas eingeblasen werden. Die Anlagen- und Verfahrenstechnik für die Mitverbrennung wurde auf diese Weise beständig weiterentwickelt. Aufgrund der stetigen Weiter- entwicklung und der Erfahrungen aus den bislang durchgeführten Versuchen stellen die vorgesehenen Anlagen einen hohen Standard bei der Mitverbrennung sicher. Überdies sind für die hier im Rahmenbetriebsplanverfahren beantragte Änderung nur erprobte und bewährte Anlagen- techniken berücksichtigt worden. Deshalb waren Vorhabensalternativen hier nicht zu untersuchen und wurden daher auch nicht geprüft. MITVERBRENNUNG IM VORWEG 3. GEHEN SEITE 11 INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH Umweltseitige Auswirkungen des Vorhabens Bei der Mitverbrennung gelten die Regelungen der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen - 17. BlmSchV. Damit sind hier besonders niedrige Emissionsgrenzwerte einzuhalten. Durch die beantragte Mitverbrennung steigt der maximale Anteil der aus den Ersatzbrennstoffen erzeugten Feuerungswärmeleistung. Deshalb werden die Emissionsgrenzwerte und für Staub, Schwefeloxide gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss Auch die Grenzwerte für Arsen, Kohlenmonoxid vom 25.10.2006 reduziert. Nickel und Benzo(a)pyren werden abgesenkt. Die anderen Emissionsgrenzwerte bleiben unverändert. Da im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens 2006 die Auswirkungen der luftförmigen Schadstoffe bereits untersucht wurden, ist hier keine erneute Betrachtung erforderlich. Beim Scoping-Termin wurde RWE Power gebeten, diesem Antrag die Immissionsprognose von 2006 beizufügen und mögliche Auswirkungen des Stickstoffeintrags auf die angrenzenden FFH-Gebiete zu benennen. Daraufhin hat RWE Power zugesagt, eine neue Immissionsprognose erstellen und eine vollständige Vorprüfung, die auch die Untersuchung des Stickstoffeintrags FFHumfasst, durchführen zu lassen. Die möglichen Auswirkungen wurden von Probiotec im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung auf Basis der erstellten Gutachten ermittelt und auf ihre Erheblichkeit überprüft. Dabei wurden mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter • Klima • Luft • Boden • Wasser • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt • Landschaft • Kultur- und sonstige Sachgüter • Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit VORWEG GEHEN MITVERBRENNUNG IM SEITE 12 INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH untersucht. In die Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Ergeb- nisse folgender Gutachten einbezogen: • Ermittlung der Emissionsgrenzwerte • Immissionsprognose • FFH-Vorprüfung • Schalltechnische Prognose • Prognose der Geruchsstoffimmissionen • Gutachten zum Brand- und Explosionsschutz Nach der Ermittlung der möglichen Auswirkungen und deren Beurteilung kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass die geplante Mitverbrennung keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt haben wird. Die wesentlichen Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung werden nach- folgend dargestellt. In der Immissionsprognose wird nachgewiesen, dass die Belastung durch Luftschadstoffe aus dem gesamten Industriekraftwerk einschließlich der Mitverbrennung auch bei konservativer Betrachtung unterhalb der von der TA Luft vorgegebenen Irrelevanzgrenzen zum Schutz der menschlichen Gesundheit, zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen insbesondere auch zum Schutz der Vegetation und von Ökosystemen sowie zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Schadstoffdepositionen liegt. Ausgenommen hiervon ist Schwebstaub. Die Belastung durch das gesamte Industriekraftwerk einschließlich der Mitverbrennung liegt mit 4,5 % des Immissionswertes über der Irrelevanzgrenze (3 % des Immissionswertes). Dennoch treten keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt auf, da die Gesamtbelastung für Schwebstaub deutlich unterhalb des Immissionswertes der TA Luft liegt. In der FFH-Vorprüfung wurden mögliche Auswirkungen auf nahe gelegene Landschafts- und Naturschutzgebiete und insbesondere die FFH-Gebiete "Wald-Seen-Bereich Theresia", .Heider Bergsee und Schluchtsee" und "Ober-, Mittel- und Untersee" untersucht. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Umweltsituation auch für diese Gebiete nicht verändert. Weiterhin wird durch die beigefügten Fachgutachten belegt, dass MITVERBRENNUNG IM VORWEG GEHEN durch SEITE 13 INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH das Vorhaben keine relevante Veränderung der Lärm- und Geruchssituation in der Nachbarschaft hervorgerufen wird. Daraus ergibt sich insgesamt, dass sich für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser und Luft keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen durch Luftschadstoffe zu erwarten sind. Für das Vorhaben werden im Wesentlichen bestehende Anlagenteile auf dem Betriebsgelände genutzt. Für den Einsatz von Flüssigbrennstoffen und Spülwasser wird eine neue Anlage errichtet. Für die geplante Mitverbrennung werden keine Flächen von besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild in Anspruch genommen. Eventuelle Kultur- und Sachgüter der Umgebung sind davon nicht betroffen. Zusätzliche Abwärme entsteht nicht. Klimarelevante Änderungen der Emission von Schadstoffen und Wasserdampf treten nicht auf. Damit sind keine relevanten nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Klima, Landschaft und Kultur- und sonstige Sachgüter zu erwarten. Der Gutachter hat geprüft, ob durch die getroffenen Schutzmaßnahmen eine Belastung lediglich von einem Schutzgut in ein anderes verlagert wird. Er kommt zu dem Schluss, dass keine Belastungsverschiebungen vorliegen. Aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung geht hervor, dass bei keinem Schutzgut mehrere Grenzwerte oder andere Maßstäbe nur knapp unterschritten werden. Damit liegt keine Belastungsakkumulation vor. Die Untersuchungen Wechselwirkungen durch des Gutachters haben gezeigt, dass keine Belastungsakkumulation oder Belastungs- verschiebung auftreten. Fazit: Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung hat gezeigt, dass die hier beantragte Mitverbrennung im Industriekraftwerk Berrenrath keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben wird. CI) C) .! .CI) m ..c .., co 'c: 0) ''0) ce - ~ E -- O)..c c .... ::J~ CC c:~ O)Q; '-aJ €t 0)0 >-0 ..,c -~ CO •••• Cf) :z LU :c LU \".j \".j L&I ~ ~ 0 > •.. ••• j a a. 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