Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
981 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
25.03.11, 06:21
Aktualisiert
05.04.11, 06:23
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RWE Power
VORWEG GEHEN
Standort Berrenrath
Mitverbrennung im Industriekraftwerk
Kurzbeschreibung des Vorhabens
Berrenrath
VORWEG GEHEN
MITVERBRENNUNG IM
Kurzbeschreibung
1.
SEITE 1
INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH
des Vorhabens
Einleitung
Die RWE Power AG stellt am Standort Berrenrath Braunkohlenstaub als
festen Brennstoff für die Industrie her. Das Industriekraftwerk Berrenrath
beliefert die Fabrik Berrenrath hierzu mit Dampf und Strom (Kraft-WärmeKopplung). Es besteht aus den beiden Dampfkesseln 2 und 3, die nach
dem Prinzip der zirkulierenden Wirbelschicht (ZWS) arbeiten. Jeder der
beiden so genannten ZWS-Kessel hat eine maximale Feuerungswärmeleistung von 275 MW und erzeugt bis zu 280 t/h Dampf. ZWS-Kessel
zeichnen sich dadurch aus, dass die Verbrennung besonders intensiv
erfolgt und dadurch ohne zusätzliche sekundäre Emissionsminderungsmaßnahmen
niedrige Emissionen erzielt werden. Neben dem Hau pt-
brennstoff Rohbraunkohle (ca. 90 tlh) dürfen im Industriekraftwerk Berrenrath dauerhaft Klärschlamm I Gärschlamm (max. 40 tlh) und Altholz bzw.
Sekundärbrennstoff (max. 12 tlh) mitverbrannt werden. Hierdurch wird ein
Teil der Rohbraunkohle substituiert und es werden C02-Emissionen durch
den biogenen Anteil der Ersatzbrennstoffe vermieden.
In Zukunft sind folgende Maßnahmen beabsichtigt:
•
Erhöhung der Kapazität für Klärschlamm I Gärschlamm (max. 60 tlh),
•
Mitverbrennung von Flüssigbrennstoffen (max. 10 t/h),
•
Mitverbrennung von Biobrennstoff (max. 20 t/h),
•
Zerkleinerung von Biobrennstoff (max. 60 t/h),
•
Zerkleinerung von Braunkohlenfaserholz (max. 60 t/h),
•
Einsatz von Spülwässern als Gleitmittel (max. 5 tlh) und
•
Einsatz von Rückstandskalk zur Entschweflung (max. 60 tld).
Sie wurden bereits in vorlaufenden Versuchen erfolgreich erprobt. Die
dauerhafte Zulassung dieser Betriebsweise, die weitere Nutzung der für
die Versuche errichteten Anlagen zur Zerkleinerung und zum Einsatz von
Biobrennstoff sowie für die Zerkleinerung von Braunkohlenfaserholz und
die Errichtung einer neuen Anlage zum Einsatz von Flüssigbrennstoffen
und Spülwässern wird mit dem vorliegenden Rahmenbetriebsplan
§ 52 BBergG beantragt.
nach
VORWEG GEHEN
2.
MITVERBRENNUNG IM
INDUSTRIEKRAFTWERK
SEITE 2
BERRENRATH
Darstellungdes Vorhabens
Anlagentechnik
Die meisten technischen Einrichtungen sind bereits vorhanden. Der Rückstandskalk soll über die bestehenden Einrichtungen zur Zugabe von Kalk
in die Kessel eingetragen werden. Die Anpassung der vorhandenen Anlagentechnik zum Einsatz der höheren Klärschlamm-/Gärschlamm-Menge
ist bereits genehmigt und wird umgesetzt. Folgende Anlagen, die im Rahmen der Versuche errichtet wurden, sollen weiter genutzt werden:
•
Anlage zum Einsatz von Biobrennstoff,
•
Zerkleinerungsanlage für Biobrennstoff und
•
Zerkleinerungsanlage für Braunkohlenfaserholz.
Die für die laufenden Versuche installierten Einrichtungen zum Einsatz
von Flüssigbrennstoffen
und Spülwässern werden nach dem Abschluss
der Versuche demontiert und sollen durch eine neue Anlage mit einer
größeren Lagerkapazität ersetzt werden.
Die gesamte Anlagentechnik
für die geplante Mitverbrennung wird im
Folgenden kurz beschrieben:
Anlieferunq
Klärschlamm,
Gärschlamm,
stoffe, Braunkohlenfaserholz
Flüssigbrennstoffe,
Spülwässer,
und Rückstandskalk
Biobrenn-
werden im Wesent-
lichen per LKW angeliefert. Auch die Anlieferung per Bahn ist möglich. Die
LKW-Anlieferer sind vertraglich verpflichtet, ausschließlich über die Landesstrasse L 495, die Autobahnen A 1 oder A 61 zu fahren. Dadurch wird
Vorsorge getroffen, dass die Fahrzeuge nicht durch die benachbarten
Wohngebiete fahren. Diese Maßnahme hat sich bereits bei der langjährigen Anlieferung der bisherigen Ersatzbrennstoffe bewährt.
Mit der Bahn angelieferte Container werden an einer Umschlagstation auf
dem Gelände des Standortes Berrenrath von LKWs aufgenommen. Der
weitere Ablauf entspricht der LKW-Anlieferung.
MITVERBRENNUNG IM
VORWEG
GEHEN
SEITE 3
INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH
Klärschlamm-/Gärschlamm-Mitverbrennung
In Beilage 2 sind die Einrichtungen
zur Klärschlamm-/Gärschlamm-
Mitverbrennung schematisch dargestellt. Der angelieferte Klärschlamm
bzw. Gärschlamm wird in der so genannten Klärschlamm-Anlieferung
abgekippt, dort kurzzeitig zwischengelagert
und anschließend zu den
ZWS-Kesseln gepumpt. Der Klärschlamm/Gärschlamm
wird unmittelbar
vor dem Eintritt in die Wirbelschichtkessel zur Braunkohle gegeben.
Zum Einsatz der höheren Klärschlamm-/Gärschlammenge
wird die För-
dertechnik angepasst. Die Aggregate werden in einem neuen, bereits
genehmigten Anbau an der vorhandenen Klärschlamm-Anlieferung
auf-
gestellt.
Flüssigbrennstoff-Mitverbrennung
Für den Einsatz von Flüssigbrennstoffen soll eine neue Anlage gebaut
werden.
Das Schema
Flüssigbrennstoffe
zeigt ebenfalls
Beilage
sollen zur Zwischenlagerung
2. Die angelieferten
in die neuen Tanks
gepumpt werden. Bis zu fünf Tanks sollen für Flüssigbrennstoffe errichtet
werden. Es ist vorgesehen, die Flüssigbrennstoffe aus den Tanks zu den
Kesseln zu fördern. Dort sollen sie gemeinsam mit dem Klärschlamml
Gärschlamm zur Braunkohle gegeben werden.
Einsatz von Spülwasser
Auch die neue Anlage für den Einsatz von Spülwasser ist auf der Beilage
2 schematisch dargestellt. Es ist geplant, dass das angelieferte Spülwasser in einen neuen Tank gepumpt wird. Daraus soll es zu den vorhandenen Dosierstationen gefördert werden. Diese sollen das Spülwasser zu
den ZugabesteIlen in den Klärschlammleitungen pumpen. Die Zugabe von
Spülwasser als Gleitmittel für die Klärschlammförderung senkt den Druckverlust in den Klärschlammleitungen. Dadurch wird der Energieverbrauch
für die Klärschlammförderung reduziert.
Zerkleinerung von Biobrennstoff
Für die Versuche wurde eine Anlage errichtet, die weiter genutzt werden
soll. Beilage 3 zeigt das Schema der Zerkleinerungsanlage.
Der ange-
lieferte Biobrennstoff soll an der Zerkleinerungsanlage abgekippt und ggf.
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INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH
zwischengelagert werden. Nach der zweistufigen Zerkleinerung soll der
Biobrennstoff in Container verladen und zum IKW Berrenrath bzw. IKW
Frechen transportiert oder an Dritte abgegeben werden.
Einsatz von Biobrennstoff
In Beilage 3 ist die Anlage schematisch dargestellt, die für die Versuche
errichtet wurde. Die so genannte Biobrennstoff-Anlage soll nun dauerhaft
weiter genutzt werden. Die angelieferten Biobrennstoffe sollen auf der
Lagerfläche der Biobrennstoffanlage abgekippt und ggf. zwischengelagert
werden. Die Biobrennstoffe sollen über Bandanlagen direkt zur Rohkohle
gegeben
und
gemeinsam
mit
dieser
in
die
Wirbelschichtkessel
eingetragen werden.
Zerkleinerung von Braunkohlenfaserholz
Für die Versuche zur Zerkleinerung von Braunkohlenfaserholz wird eine
mobile Anlage genutzt, die auch weiterhin eingesetzt werden soll. Das
Schema der Anlage zeigt Beilage 3. Das angelieferte Braunkohlenfaserholz soll in dem dafür vorgesehenen Bereich gelagert werden. Sobald
genügend Material vorhanden ist, soll es durch die mobile Anlage zerkleinert werden. Das aufbereitete Material soll überwiegend an Dritte
abgegeben werden. Ggf. sollen kleinere Mengen im IKW Berrenrath eingesetzt werden, indem sie zur Rohkohle gegeben werden.
Einsatz von Rückstandskalk
Die Einrichtungen zum Einsatz von Rückstandskalk sind in den Beilagen 2
und 3 schematisch dargestellt. Wie in den Versuchen sollen auch für den
dauerhaften Einsatz vorhandene Einrichtungen zur Kalkzugabe genutzt
werden. Rückstandskalk
soll per LKW angeliefert und in vorhandene
Kalksilos gefördert werden. Von dort wird er in die Wirbelbrennkammern
der beiden Kessel zudosiert.
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SEITE 5
INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH
Neue Einsatzstoffe
Im Rahmen des hier beantragten Vorhabens sollen folgende Stoffe dauerhaft eingesetzt werden, die bereits erfolgreich
in Versuchen
erprobt
wurden:
Flüssigbrennstoffe
Die vorgesehenen Flüssigbrennstoffe entstehen bei der Aufbereitung von
Ölen, Emulsionen und Fetten, bei der Herstellung von Düngemitteln sowie
bei der Reinigung von Tankanlagen und Industrieanlagen. Sie zeichnen
sich dadurch
aus, dass sie hauptsächlich
aus Kohlenwasserstoffen
bestehen.
Spülwässer
Die Spülwässer fallen bei der Reinigung von Behältern und Anlagen der
Kosmetik-/Körperpflegemittelindustrie
bzw. der Mineralölverarbeitenden
Industrie. Sie enthalten Öle und Tenside, die eine Reduzierung des
Drucks bei der Klärschlammförderung bewirken.
Biobren nstoff
Biobrennstoff besteht aus pflanzlichem Material. Hierzu zählen Produkte
land-
oder
forstwirtschaftlichen
Ursprungs,
pflanzliche
Abfälle
Holzabfälle. Es sollen insbesondere folgende Stoffe eingesetzt werden:
•
Holzabfälle der Klassen A I bis A 111,
•
•
Getreide, Gräser und Blumen
Ölsaaten, Wurzelkulturen und Hülsenfrüchte
•
•
Grünschnitt,
Kompostüberlauf aus Kompostieranlagen,
•
Rückstände aus der pflanzlichen Vergärung,
•
Korkabfälle und
•
Mischungen aus den o.g. Stoffen
und
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INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH
Braunkohlenfaserholz
Die in den Tagebauen des Rheinischen Reviers gewonnene Rohbraunkohle enthält Kohlebestandteile mit faseriger Struktur. Dieses so genannte
Braunkohlenfaserholz stellt als Bestandteil der Braunkohle einen Regelbrennstoff dar. Bei der Aufbereitung in den Braunkohlekraftwerken
der
RWE Power AG wird das Braunkohlenfaserholz separiert, da es dort verfahrensbedingt nicht eingesetzt werden kann.
Rückstandskalk
Der so genannte .Rückstandskalk" stammt entweder aus der Entschweflung von Anlagen zur Herstellung von Grundchemikalien (z.B. Kunststoffe,
Farbmittel, Düngemittel und Tenside) oder wurde als Filtermaterial bei der
Aufbereitung von Brauchwasser eingesetzt. Aufgrund seines hohen ungenutzten Kalkanteils hat er beim Einsatz in Wirbelschichtkesseln vergleichbare Eigenschaften wie Kalksteinmehl.
Genehmigte Einsatzstoffe
Mit dem Planfeststellungsbeschluss
zum ,,2-Kessel-Betrieb" im lKW Ber-
renrath vom 25.10.2006 wurde der dauerhafte Einsatz folgender Ersatzbrennstoffe zugelassen:
Klärschlamm/Gärschlamm
Es wird ausschließlich stabilisierter und damit geruchsarmer Klärschlamm
bekannter
Herkunft
und
Zusammensetzung
eingesetzt.
Zusammen-
setzung und Abfallschlüsselnummern der Klärschlämme entsprechen dem
o. a. Planfeststellungsbeschluss.
Gärschlämme sind ein Vielstoffgemisch ähnlich Klärschlämmen. Sie fallen
bei der Biogaserzeugung in Biogasanlagen an. In diesen Anlagen werden
nur Siedlungsabfälle einschließlich des Inhaltes von Biotonnen, aber kein
Tiermehl oder ähnliche tierische Abfälle eingesetzt.
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GEHEN
SEITE 7
INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH
Sekundärbrennstoff
Im Industriekraftwerk wird ausschließlich aufbereiteter, qualitätsgesicherter
Sekundärbrennstoff
eingesetzt. Dieser wird vom Aufbereiter speziell für
diese Anlagen aus nicht gefährlichen Abfällen erzeugt und besteht aus
den gezielt gewonnenen heizwertreichen Fraktionen von Siedlungsabfall
und ähnlichen Gewerbeabfällen. Zusammensetzung und Abfallschlüsselnummern entsprechen dem Planfeststellungsbeschluss
zum ,,2-Kessel-
Betrieb" vom 25.10.2006.
Altholz
Es wird
ausschließlich
Zusammensetzung
Recyclingbetriebe
aufbereitetes,
geschreddertes
bekanntes Altholz qualifizierter
und in seiner
Aufbereitungs-
und
eingesetzt. Das Altholz ist den Klassen A I - A IV
gemäß Altholz-Verordnung zuzuordnen.
PCB wird bei der Verbrennung in der Wirbelschicht vollständig abgebaut.
Vor diesem Hintergrund ist eine Anhebung des PCB-Gehalts auf den in
Anhang II der Altholzverordnung vom 15.08.2002 genannten Wert für die
stoffliche Verwertung möglich. Dieser beträgt 0,005 g/kg TS.
Im Übrigen entsprechen Zusammensetzung und Abfallschlüsselnummern
dem Planfeststellungsbeschluss zum ,,2-Kessel-Betrieb" vom 25.10.2006.
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INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH
Überwachung der Einsatzstoffe
Die Überwachung der eingesetzten Klärschlämme, Althölzer und Sekundärbrennstoffe ist im Rahmenbetriebsplan zum ,,2-Kessel-Betrieb" bei der
Mitverbrennung
detailliert
beschrieben.
Die Vorgehensweise
hat sich
bewährt und wird auf die neuen Einsatzstoffe übertragen.
Bei allen Lieferungen werden Sichtkontrollen durchgeführt und Rücksteliproben genommen. Führt die Sichtkontrolle zu Beanstandungen, wird die
Lieferung abgewiesen. Die Rückstellproben werden stichprobenartig analysiert und mit den vereinbarten Werten verglichen. Droht eine Überschreitung genehmigter Grenzwerte wird der Abfallerzeuger gemahnt und
ggf. aus dem Kreis der Anlieferer ausgeschlossen. Es hat sich gezeigt,
dass Anlieferer, die die vereinbarten maximalen Schadstoffgehalte nicht
sicher einhalten, zuverlässig ermittelt werden.
Bei der Zertifizierung
des
Industriekraftwerks
Berrenrath
zum
Ent-
sorgungsfachbetrieb wurde auch die Vorgehensweise zur Überwachung
der Ersatzbrennstoffe von einem externen Gutachter eingehend geprüft.
Er kam zu dem Schluss, dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung auf einem hohen Niveau erfüllt werden. Diese Überprüfung durch einen externen Gutachter findet weiterhin in jährlichem
Rhythmus statt.
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INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH
Erfahrungen aus den bisherigen Versuchen
Die im Industriekraftwerk
Berrenrath instalfierten ZWS-Kessel
ermög-
lichen, eine große Bandbreite von Ersatzbrennstoffen einzusetzen. Aufgrund des sehr guten Ausbrands sowie der hohen Verweilzeit der Brennstoffe in der Brennkammer werden besonders niedrige Schadstoffemissionen erzielt. Daher wurde 1994 im Industriekraftwerk Berrenrath damit
begonnen, die Mitverbrennung von Ersatzbrennstoffen zu erproben.
Inzwischen liegen umfangreiche Erfahrungen beim Einsatz der vorgesehenen Ersatzbrennstoffe vor. Dies gilt auch für die Zugabe von Spülwasser als Gleitmittel bei der Klärschlammförderung und für den Einsatz
von Rückstandskalk zur Entschweflung. Bei den Versuchen wurden insbesondere die Emission von Schadstoffen, die Eigenschaften der entstehenden Aschen und die Auswirkungen auf die Kesseltechnik und den
Kraftwerksbetrieb untersucht. Es hat sich herausgestellt, dass
•
die Verbrennung in den Kesseln durch die Zugabe der vorgesehenen
Ersatzbrennstoffe nicht nachteilig beeinflusst wird,
•
Kalk bei der Entschweflung durch Rückstandskalk substituiert wer-
•
den kann,
der Energiebedarf für die Klärschlammförderung durch den Einsatz
•
von Spülwasser reduziert wird und
durch die Zerkleinerung von Braunkohlenfaserholz und Biobrennstoff
die gewünschten Korngrößen erzielt werden.
Schwerpunkt der Untersuchungen waren die entstehenden Emissionen.
Dabei hat sich gezeigt, dass die beantragten Emissionsgrenzwerte sicher
eingehalten werden.
Für die Ablagerung von Aschen auf einer Deponie ist das sog. Elutionsverhalten von Bedeutung. Dabei wird ermittelt, ob und inwieweit die in der
Asche enthaltenen Schadstoffe auf der Deponie aus der Asche ausgewaschen und mobilisiert werden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass sich das
Elutionsverhalten
der bei der beantragten Mitverbrennung
anfallenden
Aschen gegenüber herkömmlicher Braunkohlenasche aus ZWS-Kesseln
nicht signifikant verändert. Daher sollen diese Aschen auf der benachbarten Deponie "Vereinigte Ville" abgelagert werden.
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SEITE 10
INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH
Vorhabensalternativen
Nach § 2 Abs. 2 der UVP-V Bergbau sind vom Vorhabensträger die wichtigsten, geprüften Vorhabensalternativen
und gegebenenfalls
die Aus-
wahlgründe unter besonderer Berücksichtigung der Umweltauswirkungen
darzustellen.
Im Jahr 1994 wurden im Industriekraftwerk Berrenrath erstmalig Ersatzbrennstoffe eingesetzt. In den folgenden Jahren konnten die Anlagen
technisch optimiert und ein neues Rauchgasreinigungsverfahren
zur weit-
gehenden Abscheidung flüchtiger Schwermetalle (Einblasung von Koksstaub in das Rauchgas) erfolgreich entwickelt werden. Nach der erfolgreichen Erprobung wurde im Jahr 2005 eine weitere Rauchgasreinigungsstufe für Schwefeloxide
im Industriekraftwerk
Berrenrath
in Betrieb
genommen. Damit kann bei der Mitverbrennung spezieller, auch bei niedrigen Temperaturen reaktiver Kalk in das Rauchgas eingeblasen werden.
Die Anlagen- und Verfahrenstechnik für die Mitverbrennung wurde auf
diese Weise beständig weiterentwickelt.
Aufgrund der stetigen Weiter-
entwicklung und der Erfahrungen aus den bislang durchgeführten Versuchen stellen die vorgesehenen Anlagen einen hohen Standard bei der
Mitverbrennung sicher. Überdies sind für die hier im Rahmenbetriebsplanverfahren
beantragte Änderung
nur erprobte und bewährte Anlagen-
techniken berücksichtigt worden. Deshalb waren Vorhabensalternativen
hier nicht zu untersuchen und wurden daher auch nicht geprüft.
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3.
GEHEN
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INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH
Umweltseitige Auswirkungen des Vorhabens
Bei der Mitverbrennung gelten die Regelungen der Verordnung über die
Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen - 17. BlmSchV. Damit sind
hier besonders
niedrige Emissionsgrenzwerte
einzuhalten.
Durch die
beantragte Mitverbrennung steigt der maximale Anteil der aus den Ersatzbrennstoffen erzeugten Feuerungswärmeleistung.
Deshalb werden die
Emissionsgrenzwerte
und
für
Staub,
Schwefeloxide
gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss
Auch die Grenzwerte
für Arsen,
Kohlenmonoxid
vom 25.10.2006
reduziert.
Nickel und Benzo(a)pyren
werden
abgesenkt. Die anderen Emissionsgrenzwerte bleiben unverändert. Da im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
2006 die Auswirkungen
der
luftförmigen Schadstoffe bereits untersucht wurden, ist hier keine erneute
Betrachtung
erforderlich.
Beim
Scoping-Termin
wurde
RWE
Power
gebeten, diesem Antrag die Immissionsprognose von 2006 beizufügen
und mögliche Auswirkungen des Stickstoffeintrags auf die angrenzenden
FFH-Gebiete zu benennen. Daraufhin hat RWE Power zugesagt, eine
neue
Immissionsprognose
erstellen
und
eine
vollständige
Vorprüfung, die auch die Untersuchung des Stickstoffeintrags
FFHumfasst,
durchführen zu lassen.
Die möglichen Auswirkungen
wurden von Probiotec im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung
auf Basis der erstellten Gutachten
ermittelt und auf ihre Erheblichkeit überprüft. Dabei wurden mögliche
Auswirkungen auf die Schutzgüter
•
Klima
•
Luft
•
Boden
•
Wasser
•
Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
•
Landschaft
•
Kultur- und sonstige Sachgüter
•
Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
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MITVERBRENNUNG IM
SEITE 12
INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH
untersucht. In die Umweltverträglichkeitsuntersuchung
wurden die Ergeb-
nisse folgender Gutachten einbezogen:
•
Ermittlung der Emissionsgrenzwerte
•
Immissionsprognose
•
FFH-Vorprüfung
•
Schalltechnische Prognose
•
Prognose der Geruchsstoffimmissionen
•
Gutachten zum Brand- und Explosionsschutz
Nach der Ermittlung der möglichen Auswirkungen und deren Beurteilung
kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass die geplante Mitverbrennung
keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt haben wird. Die wesentlichen Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
werden nach-
folgend dargestellt.
In der Immissionsprognose wird nachgewiesen, dass die Belastung durch
Luftschadstoffe aus dem gesamten Industriekraftwerk einschließlich der
Mitverbrennung auch bei konservativer Betrachtung unterhalb der von der
TA Luft vorgegebenen Irrelevanzgrenzen zum Schutz der menschlichen
Gesundheit, zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen
Nachteilen insbesondere auch zum Schutz der Vegetation und von Ökosystemen sowie zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Schadstoffdepositionen liegt. Ausgenommen hiervon ist Schwebstaub. Die
Belastung durch das gesamte Industriekraftwerk einschließlich der Mitverbrennung liegt mit 4,5 % des Immissionswertes über der Irrelevanzgrenze (3 % des Immissionswertes). Dennoch treten keine erheblichen
nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt auf, da die Gesamtbelastung
für Schwebstaub deutlich unterhalb des Immissionswertes der TA Luft
liegt.
In der FFH-Vorprüfung wurden mögliche Auswirkungen auf nahe gelegene
Landschafts- und Naturschutzgebiete und insbesondere die FFH-Gebiete
"Wald-Seen-Bereich
Theresia", .Heider Bergsee und Schluchtsee" und
"Ober-, Mittel- und Untersee" untersucht. Der Gutachter kommt zu dem
Ergebnis, dass sich die Umweltsituation auch für diese Gebiete nicht verändert. Weiterhin wird durch die beigefügten Fachgutachten belegt, dass
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VORWEG
GEHEN
durch
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INDUSTRIEKRAFTWERK BERRENRATH
das Vorhaben
keine relevante
Veränderung
der Lärm-
und
Geruchssituation in der Nachbarschaft hervorgerufen wird. Daraus ergibt
sich insgesamt, dass sich für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen,
Boden, Wasser und Luft keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen
durch Luftschadstoffe zu erwarten sind.
Für das Vorhaben werden im Wesentlichen bestehende Anlagenteile auf
dem Betriebsgelände genutzt. Für den Einsatz von Flüssigbrennstoffen
und Spülwasser wird eine neue Anlage errichtet. Für die geplante Mitverbrennung werden keine Flächen von besonderer Bedeutung für den
Naturhaushalt oder das Landschaftsbild in Anspruch genommen. Eventuelle Kultur- und Sachgüter der Umgebung sind davon nicht betroffen.
Zusätzliche
Abwärme
entsteht nicht. Klimarelevante
Änderungen
der
Emission von Schadstoffen und Wasserdampf treten nicht auf. Damit sind
keine relevanten nachteiligen Umweltauswirkungen
auf die Schutzgüter
Klima, Landschaft und Kultur- und sonstige Sachgüter zu erwarten.
Der Gutachter hat geprüft, ob durch die getroffenen Schutzmaßnahmen
eine Belastung lediglich von einem Schutzgut in ein anderes verlagert
wird. Er kommt zu dem Schluss, dass keine Belastungsverschiebungen
vorliegen. Aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
geht hervor, dass
bei keinem Schutzgut mehrere Grenzwerte oder andere Maßstäbe nur
knapp unterschritten werden. Damit liegt keine Belastungsakkumulation
vor. Die Untersuchungen
Wechselwirkungen
durch
des Gutachters haben gezeigt, dass keine
Belastungsakkumulation
oder
Belastungs-
verschiebung auftreten.
Fazit:
Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung
hat
gezeigt,
dass
die
hier
beantragte Mitverbrennung im Industriekraftwerk Berrenrath keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.
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