Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
70 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
09.06.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 73/2011
Az.: 61.21-20/101A
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 21.02.2011
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
15.03.2011
vorberatend
Rat
29.03.2011
beschließend
Betrifft:
14.03.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum
I. Beschluss über die Änderung der Plangebietsabgrenzung
II. Offenlegungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den am 14.12.2010 vom Rat
der Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich (siehe auch V 580/2010) des
Bebauungsplanes Nr. 101A; E. –Liblar, Einkaufszentrum, wie im Anlageplan gekennzeichnet, zu
ändern (Erweiterung im Norden).
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geändert Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum, als
Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3
Abs. 2 BauGB) und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2010 die Aufstellung des
Bebauungsplanes 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum, beschlossen. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes umfasst zum überwiegenden Teil Flächen des seit 20.06.1978 rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 101, Erftstadt – Liblar, Holzdamm, sowie Teilbereiche des seit 04.12.1980
rechtskräftigen Bebauungsplanes 102, des seit 07.02.1984 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.
105 und des seit 02.12.1992 rechtskräftigen Bebauungsplanes 107.
Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplan-Vorentwurfs hat sich durch die Konkretisierung /
Neugestaltung der Parkplatzplanung zwischen der Schleidener Straße und dem
Geschäftsgebäude Holzdamm 6 (Deltapassage) eine geringfügige Erweiterung durch
Einbeziehung der Parkplätze zwischen dem Hallenbad und der Kreissparkasse ergeben. Mit dem
Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches soll die ursprünglich beschlossene
Plangebietsabgrenzung an den erarbeiteten Bebauungsplan-Vorentwurf angepasst werden.
Auf der Grundlage der in der Bürgerversammlung und der in Form von schriftlichen
Stellungnahmen vorgetragenen Anregungen und Hinweise sowie der Beteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB) wurde in Abstimmung mit der
Verwaltung von dem vom Eigentümer beauftragten Stadtplanungsbüro ein BebauungsplanVorentwurf erarbeitet.
Dabei wurde sowohl dem Verzicht auf eine Zufahrt von der Schleidener Straße und der HeinrichLübke-Straße westlich der Wohngebäudes Heinrich-Lübke-Straße 1 als auch der Vorgabe, den
Baumbestand soweit wie möglich zu erhalten, Rechnung getragen. Nach dem BebauungsplanEntwurf muss vom Altbaumbestand mit Ausnahme von 4 Pappeln nur eine Eiche entfernt werden.
Für die bauliche Erweiterung und die Parkplatzneugestaltung sind weitere Bäume, die im Rahmen
der Errichtung des EKZ gepflanzt wurden, zu beseitigen. Demgegenüber sind umfangreiche
Neuanpflanzungen im Bebauungsplan festgesetzt. Bezüglich der Zu- und Abfahrt zum Parkplatz
von der Schleidener Straße und der Heinrich-Lübke-Straße enthält der Bebauungsplan-Vorentwurf
eine entsprechende zeichnerische Festsetzung, die eine Zufahrt von den beiden Straßen
ausschließt.
Da die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) abgeschlossen ist, kann
nunmehr der vorliegende Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf und die
Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 BauGB) beschlossen werden.
In Vertretung
(Erner)
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