Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
403 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
09.06.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift der Bürgerversammlung
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung am
10.01.2011
Beginn :18.00 Uhr
Ende: 18.50 Uhr
Darlegungund Anhörung gern.§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
1.
Themader Veranstaltung:
Vorentwurfsplanungen der Stadt Erftstadt für den Bereich des Bebauungsplanes
101A, E.- Liblar, Einkaufszentrum
2.
Nr.
Ort der Veranstaltung:
Ratssaal der Stadt Erftstadt, Holzdamm 10,50374 Erftstadt - Liblar
3.
Veranstalter:
Stadt Erftstadt, vertreten durch
Bürgermeister Or. Rips
Stadtbaudirektor Herrn Wirtz
und
Stadtbauamtsrat Herrn Lippik
4.
Veranstaltungsteilnehmer:
92 Bürger
5.
Veranstaltungsablauf:
Bürgermeister Or. Rips begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung.
Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Sinn und Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die Bürgerinnen und Bürger über die beabsichtigte Planung zu
informieren.
Anschließend erläutert Herr Wirtz in Form einer PowerPoint - Präsentation die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung des Bebauungsplanes Nr. 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum. Wesentliches Ziel der Planung
ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten der Geschäftsgebäude Holzdamm 3 und 6 sowie zur Neuordnung
der Flächen zwischen der Schleidener Straße und dem Gebäude Holzdamm 6 (Oeltapassage).
6.
Bedenken. Anregungen. Diskussionsbeiträge
Nach dem Vortrag von Herrn Wirtz werden folgende Anregungen, Bedenken und Fragen erörtert:
6.1
Warum ist die Schleidener Straße nördlich des Plangebietes nicht mehr im
Plangebiet des Bebauungsplanes 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum enthalten?
Die Tatsache,. dass die Schleidener Straße nicht mehr im Geltungsbereich des PIangebietes liegt, hat keine Konsequenzen für die Schleidener Straße. Es erfolgt keine Zufahrt
von der Schleidener Straße auf den Parkplatz.
6.2.
Es wird gefordert, die Formulierung, dass der jetzige Zustand der Schleidener Straße (keine Zufahrt zum Parkplatz) "erhalten bleiben soll" durch "bleibt erhalten" zu ersetzen.
Dem Wunsch kann entsprochen werden. Die Aussage, dass der Parkplatz keine Zufahrt
zur Schleidener Straße erhält, entspricht auch dem Ergebnis der Diskussionen in den
politischen Gremien (Ausschuss für Stadtentwicklung und Rat).
6.3
Wie viele und welche Bäume müssen durch die Parkplatzplanung und Gebäudeerweiterung gefällt werden?
Nach dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf müssen insgesamt 11 Bäume gefällt
werden. Dabei handelt es sich um vier Pappeln, fünf Eschen, einen Ahorn und eine Eiche. Im Rahmen der Neugestaltung werden dafür zwischen 20 und 25 neue Bäume gepflanzt.
6.4
Es wird angeregt, die im städtebaulichen Vorentwurf dargestellte Lücke der
Parkplätze entlang der Bliesheimer Straße zu schließen.
Der Bereich östlich des Geschäftsgebäudes Holzdamm 3 einschließlich der "Ste"platzlücke" ist in Privatbesitz. Zudem stehen in Teilbereichen der "Lücke" Abfallcontainer. Ob
eine Festsetzung von Ste"plätzen in diesem Bereich im Bebauungsplan sinnvoll ist, wird
im weiteren Planverfahren geprüft.
6.5
Ist eine Zufahrt zum Parkplatz von der Heinrich~Lübke-Straße über den Weg
entlang der Mehrfamilienhausbebauung (Heinrich-Lübke-Straße 1) vorgesehen?
Eine Zufahrt von der Heinrich-Lübke-Straße bzw. Öffnung des Weges westlich der
Mehrfamilienhausbebauung als weitere Zufahrt für die neu gestaltete Ste"platzanlage ist
nicht vorgesehen.
6.6
Wie hoch soll das Geschäftsgebäude Holzdamm 3 aufgestOCkt werden?
Nach dem bisherigen Bebauungsplan Nr. 101, E. - Liblar, Holzdamm und dem zukünftigen Bebauungsplan 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum, ist eine bis zu dreigeschossige
Bebauung festgesetzt. Der Investor bzw. neue Eigentümer strebt nach bisherigen Aussagen lediglich die Aufstockung eines Geschosses an.
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6.7
Welche Nutzungen sind in den Geschäftsgebäuden Holzdamm 3 und 6 geplant?
In den Erdgeschossen der beiden Gebäude sind Läden vorgesehen. Im Geschäftsgebäude Holzdamm 6 ist im Erdgeschoss die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters
und weiterer kleinerer Geschäfte vorgesehen. In der 1. Etage ist eine Erweiterung der
bestehenden Büronutzung angedacht. Hier besteht seitens des Investors und der Verwaltung die Absicht, die ,,ARGE" unterzubringen. Die entsprechenden Verhandlungen
werden geführt.
6.8
Besteht überhaupt der Bedarf für den geplanten Parkplatz?
Es ist richtig, dass im Einkaufszentrum (EKZ) eine Vielzahl von Parkplätzen vorhanden
. sind. Für die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters im Geschäftsgebäude Holzdamm 6, der für die Revitalisierung des EKZ als ,,Ankermieter" äußerst wichtig ist, sind
Stellplätze im unmittelbaren Eingangsbereich Standortvoraussetzung.
6.9
Ist oder wird sichergestellt, dass während der Bauphase kein Baustellenverkehr durch die Schleidener Straße geleitet wird?
Eine Zufahrt von der Schleidemer Straße auf den Parkplatz ist definitiv nicht vorgesehen.
Ob das auch für die Phase der Bauaktivitäten gilt, kann zurzeit nicht zugesichert werden.
Die Verwaltung wird jedoch darauf einwirken, dass Beeinträchtigungen in dieser Zeit für
die Anwohner der Schleidener Straße so gering wie möglich gehalten werden.
6.10 Ein Bürger fasst aus seiner Sicht zusammen, dass die geplanten Maßnahmen der Steigerung der Attraktivität des EKZ dienen und somit zu befürworten
sind und dass keine Anbindung des motorisierten Verkehres sowohl von der
Schleidener Straße als auch von der Heinrich-Lübke-Straße (entlang der Mehrfamilienhausbebauung, Heinrich- Lübke-Straße 1) erfolgen sollte.
6.11 Dient die im städtebaulichen Vorentwurf dargestellte Rampe an der südwestlichen Gebäudeecke des Geschäftsgebäudes Holzdamm 6 für eine noch zu
errichtende Tiefgarage?
Nein! Bei derdargestellten
mittel-Discounter.
6.12
Rampe handelt es sich um eine Laderampe für den lebens-
Wer ist Bauträger des Parkplatzes?
Der Parkplatz wird öffentlich gewidmet. Die Baukosten und die Unterhaltung des Platzes
werden vom Investor übernommen.
6.13 Was passiert mit den vorhandenen Geschäften und den vorhandenen Verträgen?
Der Investor bzw. neue Eigentümer beabsichtigt die vorhandenen "Niedrigpreisläden"
durch die Neuansiedlung von Geschäften mit Waren im mittleren und höheren Preissegment zu ersetzen.
Die Übernahme der bestehenden Verträge (Erbbaurechtvertrag und Kostenbeteiligung
an den Unterhaltsmaßnahmen des EKZ) zwischen dem bisherigen Eigentümer und der
Stadt Erftstadt sowie die Kostenübernahme für den Bau- und die Unterhaltung des Parkplatzes sind geregelt.
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6.14
Wie sieht die Zeitschiene
für die Umsetzung
der Baumaßnahme
aus?
Wenn im weiteren Planverfahren keine gravierenden Bedenken oder Schwierigkeiten,
die ggf. zu einer Verfahrensverzögerung führen, vorgetragen werden und I oder auftreten, kann der Bebauungsplan noch in diesem Jahr beschlossen werden und Rechtskraft
erlangen. Damit ist die Voraussetzung für die Realisierung der geplanten Baumaßnahmen geschaffen. Der Investor beabsichtigt, zunächst den Umbau des Geschäftsgebäudes Holzdamm 6 und die Neugestaltung des Parkplatzes zu realisieren. Welche und
wann die Um- und Erweiterungsmaßnahmen am Gebäude Holzdamm 3 vorgenommen
werden, ist zurzeit noch offen.
6.16
Besteht überhaupt Bedarf für einen weiteren
bensmittel-Discounter
im EKZ?
Lebensmittelmarkt
bzw. Le-
Im Einzelhandelsgutachten der Stadt Erftstadt, das in Kürze in den politischen Gremien
beraten und dann auch der Öffentlichkeit zugänglich sein wird, wird der Bedarf für die
Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounter im EKZ bestätigt. Ein derartiger Discounter
stellt keine Konkurrenz zu dem vorhandenen Vollsortimenter dar, sondern ist als eine
Ergänzung zu betrachten. Darüber hinaus wird in mehreren Gutachten die Ansiedlung
eines Lebensmittel-Discounters in der nördlichen Randlage des EKZ als bedeutender
"Ankermieter" für die Ansiedlung weiterer und neuer -auch hochwertigerer- Geschäfte
angesehen.
6.17
Ist es Wille des Rates der Stadt Erftstadt, dass die ursprünglich freigehaltene Fläche für eine mögliche Erweiterung des Hallenbades mit der geplanten Neugestaltung und Erweiterung des Parkplatzes verloren geht?
Ja.
6.16
Hat die Stadt Einfluss
auf die Belegung
der Geschäftshäuser?
Die Stadt hat keinen Einfluss auf die Belegung. Allerdings kann man davon ausgehen,
dass der Investor bzw. Eigentümer dem Bedarf und der Nachfrage entsprechend die Belegung vornehmen wird. Hinzu kommt, dass der Investor zugleich Eigentümer ist und die
Objekte auch zukünftig bewirtschaften möchte, so dass er auch aus Eigeninteresse eine
Belegung vorsehen wird, die sowohl der Attraktivitätssteigerung als auch dem Bedarf
und der Nachfrage entspricht.
6.18
Wo ist der Eingang des Lebensmittel-Discounters
Der Eingang des Lebensmittel-Discounters
henen Gebäudeerweiterung vorgesehen.
6.19
Von wo aus findet die Anlieferung
geplant?
ist im Nordwesten im Bereich der vorgese-
statt?
Die Zufahrt sowohl für die Besucher als auch für den Anlieferverkehr erfolgt von Süden
über die Straße, die zwischen dem Real-Markt und dem Rathaus führt.
4
6.20
Übernimmt der Investor auch Kosten für die Gestaltung der Freiflächen im
Bereich des Plangebietes?
Die Art der Gestaltung (z. B. Möblierung und Pflasterung) und Durchführung sowie Kostenübernahme der die Objekte Holzdamm 3 und 6 umgebenen Freiflächen wird mit dem
Investor abgestimmt.
6.21
ken?
Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um dem Leerstand entgegen zu wir-
Mit der Änderung des Bebauungsplanes und der Umsetzung der Gebäudesanierung und
-erweiterung sowie der Neugestaltung des Parkplatzes ist ein erster Schritt zur Verbesserung des Gesamtzustandes eingeleitet. Die angestrebte Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters und die Unterbringung der "ARGE" im Geschäftsgebäude Holzdamm 6
sowie die Errichtung der Musikschule zwischen der Feuerwehr und des Hagebaumarktes sind weitere Ansätze zur Revitalisierung des EKZ's und der Beseitigung des Leerstandes.
Darüber hinaus hat die Stadt Erftstadt einen Gutachter beauftragt, ein "Integriertes
Handlungskonzept für Liblar" zu erarbeiten. Dieses Gutachten soll u.a. auch als Grundlage für die Beantragung von Fördermittel zur Sanierung des EKZ dienen.
6.22 Es wird angeregt, den Eingang des geplanten Discounters möglichst nahe
an den Parkplatz zu legen.
6.23 Es werden Bedenken bezüglich der zu engen Zufahrt zum Parkplatz im Bereich zwisch~n dem Rathaus und dem Real-Markt vorgetragen.
Die o.a. Bedenken werden im Rahmen des weiteren Planverfahren geprüft und ggf.entsprechende Maßnahmen vorgesehen.
6.24
Wird eine Lieferzeit für die Anlieferung der Waren festgesetzt?
Der Investor muss für die Bau- bzw. -Nutzungsgenehmigung
Betriebszeiten, die auch
die Anlieferung einschließt, festlegen und gutachter/ich nachweisen, dass während dieser Betriebszeiten an der nächstgelegenenWohnbebauung
die zulässigen Lärmwerte
eingehalten werden.
6.25 Wird für die Bodenversiegelungen durch den neu gestalteten Parkplatz ein
Ausgleich vorgenommen?
Der erforderliche Ausgleich für die beabsichtigte Bodenversiegelung wird im Rahmen einer Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, die Bestandteil des Umweltberichtes ist, ermittelt. Ein Teil des Ausgleichs kann durch die geplanten neu zu pflanzenden Bäume erfolgen. Außerdem wird darüber nachgedacht, die Wiesenfläche zwischen der Schleidener
Straße, Heinrich - Lübke - Straße und dem Baumbestand durch entsprechende Anpflanzungen aufzuwerten.
6.26
Was passiert mit dem "Jugendtreff" am Hallenbad?
ü-
Die Aufenthalt - bzw. Sitzmöglichkeit westlich des Hallenbades für Jugendliche wird
berplant. Mit dem Amt für Familie, Jugend und Soziales ist noch zu klären, ob auch weiterhin Bedarf für eine derartige Anlage besteht. Danach wird über einen Ersatz bzw. Er5
satzstandort entschieden.
6.27 Hat eine Bürgerbefragung stattgefunden, in der ermittelt wurde, welche Läden von den Anwohnern des EKZ gewünscht werden.
Nein.
7.
Veranstaltungsschluss
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Bürgermeister Dr. Rips
den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach haben alle Interessierten die
Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu
erörtern und Auskünfte zu erhalten.
Jt~~
(Lippik)
Schriftführer
6
Michael Adam, Schleidener Str. 10, 50374 Erftstadt
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Erftstadt,
den 14.01.20111
Vorentwurf des B-PI. 101 A, Erftstadt-Liblar, Einkaufszentrum
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Dr. Rips,
bezug nehmend auf den Anhörungstermin am 10.01.2011 im Sitzungssaal des
Rathauses habe ich noch eine Anregung für das B-Plan-Verfahren.
Zwischen der Wohnbebauung "Heinrich-Lübke-Str.1"
und der westlich gelegenen
Grünfläche (Wald) befindet sich eine Straße, die der Zufahrt des Parkplatzes der
Kreissparkasse als auch dem Hallenbad dient. Diese Straße dient gleichzeitig
Fußgängern und Fahrradfahrern als nordseitige Zuwegung zum Einkaufszentrum.
Durch die Neuplanung der Parkplatzfläche (Verkehrsfläche) zwischen Hallenbad /
Kreissparkasse und Wohnbebauung würde hier eine Verbindung zu der vorhin
beschriebenen Anliegerstraße entstehen. Um die Belästigung durch erhöhten
Verkehr für die Anwohner der Wohnbebauung "Heinrich-Lübke-Str."
erträglich zu
halten, sollte hier diese "Anliegerstraße" abgepollert werden, sodass kein automobiler Verkehr vom geplanten Parkplatz nach Norden über diese Straße abfließen kann, eine fußläufige Anbindung würde weiterhin erhalten bleiben.
Es wurde in der Bürgerversammlung ebenfalls angeprochen, dass der Parkplatz
nicht über die Schleidener Straße erschlossen bzw. angebunden wird; zur Zeit ist
die Schleidener Straße durch Poller abgebunden und dient als reine Anliegerstraße. Ich bitte Sie, diesen Fakt im textlichen Teil des B-Planes zu fixieren.
Ich würde mich freuen, wenn diese Anregungen
würden und verbleibe
mit freundlichen
(1=1
Grüßen
in Ihre Planungen einfließen
Margret
Hansen
An
Stadt Erftstadt
Umwelt-
und Planungamt
Erftstadt
Bebauungsplan
für Einkaufszentrum
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 3.1.2011 in Ihrem Büro den Bebauungsplan für das Einkaufszentrum
genommen.
Die Planung ist nicht zu beanstanden.
zur Kenntnis
Unter Hinweis auf Ihre Veröffentlichung in der Zeitschrift "Wir Erftstädter", Seite 13, schreiben Sie,
dass der Parkplatz nicht über die Schleidener Straße erschlossen werden ,,5011".
Ich beantrage,
sich in der Bürgerversammlung
am 10.01.2011 festzulegen mit der Formulierung:
"Die Erschließung des Parkplatzes erfolgt nicht über die Schleidener Straße", damit sichergestellt
ist, dass die Zufahrt für Kunden und Lieferungen nur über die Gustav-Heinemann-Straße
am RealKaufhaus vor erfolgt und die Schleidener Straße unangetastet bleibt.
Parkraum und Schleidener Straße muß ebenfalls erhalten bleiben.
Mit freundlichen
(Margret
Hansen)
Grüßen
Ein Grünstreifen
zwischen