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Beschlussvorlage (Anlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
403 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
09.06.11, 06:30

Inhalt der Datei

Niederschrift der Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung am 10.01.2011 Beginn :18.00 Uhr Ende: 18.50 Uhr Darlegungund Anhörung gern.§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 1. Themader Veranstaltung: Vorentwurfsplanungen der Stadt Erftstadt für den Bereich des Bebauungsplanes 101A, E.- Liblar, Einkaufszentrum 2. Nr. Ort der Veranstaltung: Ratssaal der Stadt Erftstadt, Holzdamm 10,50374 Erftstadt - Liblar 3. Veranstalter: Stadt Erftstadt, vertreten durch Bürgermeister Or. Rips Stadtbaudirektor Herrn Wirtz und Stadtbauamtsrat Herrn Lippik 4. Veranstaltungsteilnehmer: 92 Bürger 5. Veranstaltungsablauf: Bürgermeister Or. Rips begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Sinn und Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die Bürgerinnen und Bürger über die beabsichtigte Planung zu informieren. Anschließend erläutert Herr Wirtz in Form einer PowerPoint - Präsentation die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung des Bebauungsplanes Nr. 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum. Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten der Geschäftsgebäude Holzdamm 3 und 6 sowie zur Neuordnung der Flächen zwischen der Schleidener Straße und dem Gebäude Holzdamm 6 (Oeltapassage). 6. Bedenken. Anregungen. Diskussionsbeiträge Nach dem Vortrag von Herrn Wirtz werden folgende Anregungen, Bedenken und Fragen erörtert: 6.1 Warum ist die Schleidener Straße nördlich des Plangebietes nicht mehr im Plangebiet des Bebauungsplanes 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum enthalten? Die Tatsache,. dass die Schleidener Straße nicht mehr im Geltungsbereich des PIangebietes liegt, hat keine Konsequenzen für die Schleidener Straße. Es erfolgt keine Zufahrt von der Schleidener Straße auf den Parkplatz. 6.2. Es wird gefordert, die Formulierung, dass der jetzige Zustand der Schleidener Straße (keine Zufahrt zum Parkplatz) "erhalten bleiben soll" durch "bleibt erhalten" zu ersetzen. Dem Wunsch kann entsprochen werden. Die Aussage, dass der Parkplatz keine Zufahrt zur Schleidener Straße erhält, entspricht auch dem Ergebnis der Diskussionen in den politischen Gremien (Ausschuss für Stadtentwicklung und Rat). 6.3 Wie viele und welche Bäume müssen durch die Parkplatzplanung und Gebäudeerweiterung gefällt werden? Nach dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf müssen insgesamt 11 Bäume gefällt werden. Dabei handelt es sich um vier Pappeln, fünf Eschen, einen Ahorn und eine Eiche. Im Rahmen der Neugestaltung werden dafür zwischen 20 und 25 neue Bäume gepflanzt. 6.4 Es wird angeregt, die im städtebaulichen Vorentwurf dargestellte Lücke der Parkplätze entlang der Bliesheimer Straße zu schließen. Der Bereich östlich des Geschäftsgebäudes Holzdamm 3 einschließlich der "Ste"platzlücke" ist in Privatbesitz. Zudem stehen in Teilbereichen der "Lücke" Abfallcontainer. Ob eine Festsetzung von Ste"plätzen in diesem Bereich im Bebauungsplan sinnvoll ist, wird im weiteren Planverfahren geprüft. 6.5 Ist eine Zufahrt zum Parkplatz von der Heinrich~Lübke-Straße über den Weg entlang der Mehrfamilienhausbebauung (Heinrich-Lübke-Straße 1) vorgesehen? Eine Zufahrt von der Heinrich-Lübke-Straße bzw. Öffnung des Weges westlich der Mehrfamilienhausbebauung als weitere Zufahrt für die neu gestaltete Ste"platzanlage ist nicht vorgesehen. 6.6 Wie hoch soll das Geschäftsgebäude Holzdamm 3 aufgestOCkt werden? Nach dem bisherigen Bebauungsplan Nr. 101, E. - Liblar, Holzdamm und dem zukünftigen Bebauungsplan 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum, ist eine bis zu dreigeschossige Bebauung festgesetzt. Der Investor bzw. neue Eigentümer strebt nach bisherigen Aussagen lediglich die Aufstockung eines Geschosses an. 2 6.7 Welche Nutzungen sind in den Geschäftsgebäuden Holzdamm 3 und 6 geplant? In den Erdgeschossen der beiden Gebäude sind Läden vorgesehen. Im Geschäftsgebäude Holzdamm 6 ist im Erdgeschoss die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters und weiterer kleinerer Geschäfte vorgesehen. In der 1. Etage ist eine Erweiterung der bestehenden Büronutzung angedacht. Hier besteht seitens des Investors und der Verwaltung die Absicht, die ,,ARGE" unterzubringen. Die entsprechenden Verhandlungen werden geführt. 6.8 Besteht überhaupt der Bedarf für den geplanten Parkplatz? Es ist richtig, dass im Einkaufszentrum (EKZ) eine Vielzahl von Parkplätzen vorhanden . sind. Für die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters im Geschäftsgebäude Holzdamm 6, der für die Revitalisierung des EKZ als ,,Ankermieter" äußerst wichtig ist, sind Stellplätze im unmittelbaren Eingangsbereich Standortvoraussetzung. 6.9 Ist oder wird sichergestellt, dass während der Bauphase kein Baustellenverkehr durch die Schleidener Straße geleitet wird? Eine Zufahrt von der Schleidemer Straße auf den Parkplatz ist definitiv nicht vorgesehen. Ob das auch für die Phase der Bauaktivitäten gilt, kann zurzeit nicht zugesichert werden. Die Verwaltung wird jedoch darauf einwirken, dass Beeinträchtigungen in dieser Zeit für die Anwohner der Schleidener Straße so gering wie möglich gehalten werden. 6.10 Ein Bürger fasst aus seiner Sicht zusammen, dass die geplanten Maßnahmen der Steigerung der Attraktivität des EKZ dienen und somit zu befürworten sind und dass keine Anbindung des motorisierten Verkehres sowohl von der Schleidener Straße als auch von der Heinrich-Lübke-Straße (entlang der Mehrfamilienhausbebauung, Heinrich- Lübke-Straße 1) erfolgen sollte. 6.11 Dient die im städtebaulichen Vorentwurf dargestellte Rampe an der südwestlichen Gebäudeecke des Geschäftsgebäudes Holzdamm 6 für eine noch zu errichtende Tiefgarage? Nein! Bei derdargestellten mittel-Discounter. 6.12 Rampe handelt es sich um eine Laderampe für den lebens- Wer ist Bauträger des Parkplatzes? Der Parkplatz wird öffentlich gewidmet. Die Baukosten und die Unterhaltung des Platzes werden vom Investor übernommen. 6.13 Was passiert mit den vorhandenen Geschäften und den vorhandenen Verträgen? Der Investor bzw. neue Eigentümer beabsichtigt die vorhandenen "Niedrigpreisläden" durch die Neuansiedlung von Geschäften mit Waren im mittleren und höheren Preissegment zu ersetzen. Die Übernahme der bestehenden Verträge (Erbbaurechtvertrag und Kostenbeteiligung an den Unterhaltsmaßnahmen des EKZ) zwischen dem bisherigen Eigentümer und der Stadt Erftstadt sowie die Kostenübernahme für den Bau- und die Unterhaltung des Parkplatzes sind geregelt. 3 6.14 Wie sieht die Zeitschiene für die Umsetzung der Baumaßnahme aus? Wenn im weiteren Planverfahren keine gravierenden Bedenken oder Schwierigkeiten, die ggf. zu einer Verfahrensverzögerung führen, vorgetragen werden und I oder auftreten, kann der Bebauungsplan noch in diesem Jahr beschlossen werden und Rechtskraft erlangen. Damit ist die Voraussetzung für die Realisierung der geplanten Baumaßnahmen geschaffen. Der Investor beabsichtigt, zunächst den Umbau des Geschäftsgebäudes Holzdamm 6 und die Neugestaltung des Parkplatzes zu realisieren. Welche und wann die Um- und Erweiterungsmaßnahmen am Gebäude Holzdamm 3 vorgenommen werden, ist zurzeit noch offen. 6.16 Besteht überhaupt Bedarf für einen weiteren bensmittel-Discounter im EKZ? Lebensmittelmarkt bzw. Le- Im Einzelhandelsgutachten der Stadt Erftstadt, das in Kürze in den politischen Gremien beraten und dann auch der Öffentlichkeit zugänglich sein wird, wird der Bedarf für die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounter im EKZ bestätigt. Ein derartiger Discounter stellt keine Konkurrenz zu dem vorhandenen Vollsortimenter dar, sondern ist als eine Ergänzung zu betrachten. Darüber hinaus wird in mehreren Gutachten die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters in der nördlichen Randlage des EKZ als bedeutender "Ankermieter" für die Ansiedlung weiterer und neuer -auch hochwertigerer- Geschäfte angesehen. 6.17 Ist es Wille des Rates der Stadt Erftstadt, dass die ursprünglich freigehaltene Fläche für eine mögliche Erweiterung des Hallenbades mit der geplanten Neugestaltung und Erweiterung des Parkplatzes verloren geht? Ja. 6.16 Hat die Stadt Einfluss auf die Belegung der Geschäftshäuser? Die Stadt hat keinen Einfluss auf die Belegung. Allerdings kann man davon ausgehen, dass der Investor bzw. Eigentümer dem Bedarf und der Nachfrage entsprechend die Belegung vornehmen wird. Hinzu kommt, dass der Investor zugleich Eigentümer ist und die Objekte auch zukünftig bewirtschaften möchte, so dass er auch aus Eigeninteresse eine Belegung vorsehen wird, die sowohl der Attraktivitätssteigerung als auch dem Bedarf und der Nachfrage entspricht. 6.18 Wo ist der Eingang des Lebensmittel-Discounters Der Eingang des Lebensmittel-Discounters henen Gebäudeerweiterung vorgesehen. 6.19 Von wo aus findet die Anlieferung geplant? ist im Nordwesten im Bereich der vorgese- statt? Die Zufahrt sowohl für die Besucher als auch für den Anlieferverkehr erfolgt von Süden über die Straße, die zwischen dem Real-Markt und dem Rathaus führt. 4 6.20 Übernimmt der Investor auch Kosten für die Gestaltung der Freiflächen im Bereich des Plangebietes? Die Art der Gestaltung (z. B. Möblierung und Pflasterung) und Durchführung sowie Kostenübernahme der die Objekte Holzdamm 3 und 6 umgebenen Freiflächen wird mit dem Investor abgestimmt. 6.21 ken? Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um dem Leerstand entgegen zu wir- Mit der Änderung des Bebauungsplanes und der Umsetzung der Gebäudesanierung und -erweiterung sowie der Neugestaltung des Parkplatzes ist ein erster Schritt zur Verbesserung des Gesamtzustandes eingeleitet. Die angestrebte Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters und die Unterbringung der "ARGE" im Geschäftsgebäude Holzdamm 6 sowie die Errichtung der Musikschule zwischen der Feuerwehr und des Hagebaumarktes sind weitere Ansätze zur Revitalisierung des EKZ's und der Beseitigung des Leerstandes. Darüber hinaus hat die Stadt Erftstadt einen Gutachter beauftragt, ein "Integriertes Handlungskonzept für Liblar" zu erarbeiten. Dieses Gutachten soll u.a. auch als Grundlage für die Beantragung von Fördermittel zur Sanierung des EKZ dienen. 6.22 Es wird angeregt, den Eingang des geplanten Discounters möglichst nahe an den Parkplatz zu legen. 6.23 Es werden Bedenken bezüglich der zu engen Zufahrt zum Parkplatz im Bereich zwisch~n dem Rathaus und dem Real-Markt vorgetragen. Die o.a. Bedenken werden im Rahmen des weiteren Planverfahren geprüft und ggf.entsprechende Maßnahmen vorgesehen. 6.24 Wird eine Lieferzeit für die Anlieferung der Waren festgesetzt? Der Investor muss für die Bau- bzw. -Nutzungsgenehmigung Betriebszeiten, die auch die Anlieferung einschließt, festlegen und gutachter/ich nachweisen, dass während dieser Betriebszeiten an der nächstgelegenenWohnbebauung die zulässigen Lärmwerte eingehalten werden. 6.25 Wird für die Bodenversiegelungen durch den neu gestalteten Parkplatz ein Ausgleich vorgenommen? Der erforderliche Ausgleich für die beabsichtigte Bodenversiegelung wird im Rahmen einer Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, die Bestandteil des Umweltberichtes ist, ermittelt. Ein Teil des Ausgleichs kann durch die geplanten neu zu pflanzenden Bäume erfolgen. Außerdem wird darüber nachgedacht, die Wiesenfläche zwischen der Schleidener Straße, Heinrich - Lübke - Straße und dem Baumbestand durch entsprechende Anpflanzungen aufzuwerten. 6.26 Was passiert mit dem "Jugendtreff" am Hallenbad? ü- Die Aufenthalt - bzw. Sitzmöglichkeit westlich des Hallenbades für Jugendliche wird berplant. Mit dem Amt für Familie, Jugend und Soziales ist noch zu klären, ob auch weiterhin Bedarf für eine derartige Anlage besteht. Danach wird über einen Ersatz bzw. Er5 satzstandort entschieden. 6.27 Hat eine Bürgerbefragung stattgefunden, in der ermittelt wurde, welche Läden von den Anwohnern des EKZ gewünscht werden. Nein. 7. Veranstaltungsschluss Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Bürgermeister Dr. Rips den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach haben alle Interessierten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und Auskünfte zu erhalten. Jt~~ (Lippik) Schriftführer 6 Michael Adam, Schleidener Str. 10, 50374 Erftstadt Stadt Erftstadt Holzdamm 10 50374 Erftstadt Erftstadt, den 14.01.20111 Vorentwurf des B-PI. 101 A, Erftstadt-Liblar, Einkaufszentrum Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Rips, bezug nehmend auf den Anhörungstermin am 10.01.2011 im Sitzungssaal des Rathauses habe ich noch eine Anregung für das B-Plan-Verfahren. Zwischen der Wohnbebauung "Heinrich-Lübke-Str.1" und der westlich gelegenen Grünfläche (Wald) befindet sich eine Straße, die der Zufahrt des Parkplatzes der Kreissparkasse als auch dem Hallenbad dient. Diese Straße dient gleichzeitig Fußgängern und Fahrradfahrern als nordseitige Zuwegung zum Einkaufszentrum. Durch die Neuplanung der Parkplatzfläche (Verkehrsfläche) zwischen Hallenbad / Kreissparkasse und Wohnbebauung würde hier eine Verbindung zu der vorhin beschriebenen Anliegerstraße entstehen. Um die Belästigung durch erhöhten Verkehr für die Anwohner der Wohnbebauung "Heinrich-Lübke-Str." erträglich zu halten, sollte hier diese "Anliegerstraße" abgepollert werden, sodass kein automobiler Verkehr vom geplanten Parkplatz nach Norden über diese Straße abfließen kann, eine fußläufige Anbindung würde weiterhin erhalten bleiben. Es wurde in der Bürgerversammlung ebenfalls angeprochen, dass der Parkplatz nicht über die Schleidener Straße erschlossen bzw. angebunden wird; zur Zeit ist die Schleidener Straße durch Poller abgebunden und dient als reine Anliegerstraße. Ich bitte Sie, diesen Fakt im textlichen Teil des B-Planes zu fixieren. Ich würde mich freuen, wenn diese Anregungen würden und verbleibe mit freundlichen (1=1 Grüßen in Ihre Planungen einfließen Margret Hansen An Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungamt Erftstadt Bebauungsplan für Einkaufszentrum Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 3.1.2011 in Ihrem Büro den Bebauungsplan für das Einkaufszentrum genommen. Die Planung ist nicht zu beanstanden. zur Kenntnis Unter Hinweis auf Ihre Veröffentlichung in der Zeitschrift "Wir Erftstädter", Seite 13, schreiben Sie, dass der Parkplatz nicht über die Schleidener Straße erschlossen werden ,,5011". Ich beantrage, sich in der Bürgerversammlung am 10.01.2011 festzulegen mit der Formulierung: "Die Erschließung des Parkplatzes erfolgt nicht über die Schleidener Straße", damit sichergestellt ist, dass die Zufahrt für Kunden und Lieferungen nur über die Gustav-Heinemann-Straße am RealKaufhaus vor erfolgt und die Schleidener Straße unangetastet bleibt. Parkraum und Schleidener Straße muß ebenfalls erhalten bleiben. Mit freundlichen (Margret Hansen) Grüßen Ein Grünstreifen zwischen