Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
159 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
18.03.11, 06:25
Aktualisiert
14.04.11, 06:21
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Uwe Wegner
Karolingerstr. 147
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Eigenbetrieb Immobilien
Holzdamm 10
Herr Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-
082
03.03.2011
Ihre Anfrage vom 21.02.2011
Rat
Betrifft:
F 81/2011
29.03.2011
Anfrage bzgl. Sachstandsbericht einer Fahrradstation am Bahnhof in Liblar
Sehr geehrter Herr Wegner,
um der steigenden Nachfrage an Parkplätzen am Bahnhof Erftstadt nicht ausschließlich durch die
Errichtung von Pkw-Stellplätzen nachzukommen, bestehen seit einigen Jahren Überlegungen zur
Errichtung einer Fahrradstation. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2007 die
Planungsgesellschaft Verkehr Köln GmbH mit der Akzeptanzüberprüfung einer Fahrradstation am
Bahnhof beauftragt. Es fand am Bahnhof Erftstadt eine Befragung der Fahrgäste zu deren
täglichen Verkehrsverhalten statt.
Im Ergebnis der Untersuchung ist festzuhalten, dass die Mehrzahl der Fahrgäste ein sicheres und
beschädigungsfreies Abstellen des Fahrrades wünscht. Der vollständige Service einer
Fahrradstation würde, laut Befragung, nur durch einen geringen Anteil der Fahrgäste in Anspruch
genommen.
Aus diesen Gründen beliefen sich die Planungen der Stadt Erftstadt ausschließlich auf die
entsprechenden Bestandteile einer Fahrradstation am Bahnhof, die durch modulare Elemente
angepasst werden können, falls eine steigende Akzeptanz der Fahrgäste deutlich wird.
Die konkreten Planungen zum Ausbau der Kreisstraße K45 sehen die Führung der neuen
Verbindung zwischen dem heutigen Bahnsteig und den bestehenden Parkplätzen in Tieflage
(Schallschutz) vor. Die Fläche der heute bestehenden Fahrradabstellanlage würde aufgrund
dieser Straßenführung entfallen und an einen anderen Standort neu errichtet.
Beabsichtigt waren die Vergabe der planerischen Leistungen, sowie die Betreuung bei den
Abstimmungen und Verhandlungen auch im Hinblick auf evtl. mögliche Fördergelder für die o.g.
modularen Elemente.
Im Rahmen der in diesem Jahr beabsichtigten Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens (BP 99)
für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes ist der zeitliche Rahmen nunmehr gegeben, diesen
Prozess der Errichtung einer Fahrradstation weiterzuverfolgen. War es im letzten Jahr durch die
finanzielle Situation der Stadt Erftstadt und den damit verbundenen Auflagen rechtlich nicht
möglich, die im Haushalt eingestellten Mittel zu verwenden, so stellt sich in diesem Jahr die
Situation anders dar. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Planungsfelder im
Zusammenhang mit der Modernisierung des Bahnhofsumfeldes ist es in diesem Jahr zu
begründen, die eingestellten Mittel von 10.000 € zu verwenden. Im Rahmen des gesamten
Verfahrens ist es unabweisbar Grundlagen für das Ineinandergreifen aller Planungen, z.B. Bau
eines Parkdecks oder Kiosk, zu schaffen.
Beabsichtigt sind hier die Vergabe der planerischen Leistungen, sowie die Betreuung bei den
Abstimmungen und Verhandlungen auch im Hinblick auf evtl. mögliche Fördergelder.
In Vertretung
(Erner)
(1. Beigeordneter)
-2-