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Beschlusstext (Live-Stream-Übertragung der Ratssitzung hier: Antrag der fw/bVb-Fraktion vom 01.Juli 2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
91 kB
Datum
15.07.2013
Erstellt
19.08.13, 12:04
Aktualisiert
19.08.13, 12:04
Beschlusstext (Live-Stream-Übertragung der Ratssitzung
hier: Antrag der fw/bVb-Fraktion vom 01.Juli 2013) Beschlusstext (Live-Stream-Übertragung der Ratssitzung
hier: Antrag der fw/bVb-Fraktion vom 01.Juli 2013) Beschlusstext (Live-Stream-Übertragung der Ratssitzung
hier: Antrag der fw/bVb-Fraktion vom 01.Juli 2013)

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Brühl, den 19.08.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 15.07.2013 Öffentliche Sitzung Anträge 7.2 Live-Stream-Übertragung der Ratssitzung hier: Antrag der fw/bVb-Fraktion vom 01.Juli 2013 235/2013 Fraktionsvorsitzender Dr. Heermann (fw/bvb) begründet den Antrag seiner Fraktion. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) führt aus, dass sich die Live-Stream-Abrufe in Bottrop von anfangs 500 auf nur noch 14 reduziert hätten. Dies stehe seines Erachtens nicht in Relation zu den Kosten. Abgesehen davon handele es sich hier aber auch um ein juristisches Problem, wie man aktuell habe verfolgen können. Zwar hätten alle Ratsmitglieder ein öffentliches Amt; es handele sich allerdings um ein Ehrenamt. Es mache seines Erachtens einen erheblichen Unterschied in der Atmosphäre einer Ratssitzung aus, ob alle Wortmeldungen live in die Öffentlichkeit übertragen würden oder nicht. Dies wirke sich unweigerlich auch auf das Verhalten aus, sodass er sich gegen den Antrag ausspreche. Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) stellt einen Widerspruch im Antrag fest. Zum einen sei von Live-Stream, andererseits aber auch von Aufzeichnungen die Rede. Man müsse daher diskutieren, welches Verfahren man finde, um hier im Hinblick auf die Anmerkungen von Herrn Pitz zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Er persönlich sei der Meinung, dass man künftig nicht darum herum komme, Sitzungen über Internet einer erweiterten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sodass er rate, den Antrag nicht von vornherein abzulehnen. Man lebe in einer Zeit, in der Internetpräsenz erforderlich sei. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) berichtet, dass man in seiner Fraktion unterschiedlicher Meinung sei. Er persönlich frage sich, wer überhaupt Interesse haben könnte, sich eine solche Übertragung anzusehen, zumal in den Ratssitzungen oft nur abgestimmt würde und der Zuschauer sich kein Bild über den Inhalt machen könne. Im Übrigen werde alles wunderbar im Protokoll zusammen gefasst, sodass man sich in wesentlich kürzerer Zeit über eine Ratssitzung informieren könne. Er halte eine LiveÜbertragung daher - auch im Hinblick auf die Kosten - für überflüssig. Da es allerdings auch andere Meinungen gebe, könne er dem Antrag auf Prüfung durchaus zustimmen. Fraktionsvorsitzender Riedel (LINKE) spricht sich dafür aus, den Antrag weiter zu verfolgen, z. B. auch im Sinne von älteren oder behinderten Menschen sowie von Arbeitnehmern, die zeitlich bedingt keine Gelegenheit zur Teilnahme hätten. In Bonn werde dies jedenfalls praktiziert und regelmäßig verfolgten dort 400 bis 700 Menschen auf diesem Wege die Sitzungen. Beschluss Rat 15.07.2013 1 von 3 Fraktionsvorsitzender Dr. Heermann (fw/bvb) macht darauf aufmerksam, dass der Antrag lediglich auf Prüfung des Anliegens laute. Im Übrigen könne man Gerichtsprozesse nicht mit Ratssitzungen vergleichen. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Dahmen (CDU) berichtet von einer sehr intensiven Diskussion in der CDU-Fraktionssitzung. Im Ergebnis gebe es viele Bedenken und Unsicherheiten, wie man mit einem Live-Stream umgehe und welche Zustimmungen hier vorliegen müssten. Er denke hier auch an die Einwohnerfragestunde; man könne nicht einfach alles öffentlich machen und ins Netz stellen. Nicht zuletzt seien auch die geringen Zugriffe in anderen Kommunen, die Kosten und der notwendige Technik- und Verwaltungsaufwand Gründe dafür, dass seine Fraktion den Antrag ablehne. Beigeordneter Schiffer (Dez.I) führt aus, dass man ebenfalls die Erfahrungen in anderen Kommunen abgefragt habe. So sei in Bonn die Zahl der Zugriffe von anfangs 700 auf weit unter 200 zurück gegangen. Auch hinsichtlich der Finanzierung müsse er Bedenken anmelden. Falls wie gefordert alle Rats- und Ausschusssitzungen übertragen werden sollen, entstehe bei rund 50 Sitzungen im Jahr ein Kostenaufwand von mindestens 35.000 € ohne Berücksichtigung von Investitions- und Personalkosten. Auch die rechtliche Relevanz sei zu beachten; so müssten in jeder Sitzung die persönlichen Zustimmungen aller Teilnehmer abgefragt werden. Eine Live-Übertragung sei daher aus seiner Sicht nicht nur teuer sondern auch wenig praktikabel. Fraktionsvorsitzender vom Hagen (GRÜNE) hat keine Einwände gegen eine LiveÜbertragung, spricht sich allerdings gegen eine Speicherung der Daten aus. Er schlägt vor, zunächst einer Prüfung gemäß Antrag zuzustimmen. Ratsherr Bohlken (fw/bVb) hält Brühl für eine moderne und aufgeschlossene Stadt, die sich neuen Entwicklungen nicht verschließen sollte. Fraktionsvorsitzender Dr. Heermann (fw/bvb) verweist auf die Handhabung im Landtag. Dort werde abgefragt, ob jemand etwas gegen die Live-Aufnahme habe. Von daher könne er keine rechtlichen Stolpersteine erkennen. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) ist der Ansicht, dass es ein Unterschied sei, ob man als Berufspolitiker im Landtag agiere oder als ehrenamtliches Ratsmitglied in der Vertretung der Stadt. Nicht alle Ratsmitglieder seien trotz großem Sachverstand geübte Redner, sodass es sicherlich bei dem ein oder anderen Hemmnisse geben könnte, sich zu Wort zu melden und Live-Aufnahmen somit auch einen gewissen Hinderungscharakter hätten. Genau dies seien die Überlegungen beim aktuellen NSU-Prozess, sodass die Argumente vergleichbar und die von der Justiz vorgelegten psychologischen Gutachten durchaus übertragbar seien. Auf Stadtratsebene halte er Live-Stream-Aufzeichnungen daher nicht für vernünftig. Ratsherr Weber (GRÜNE) ist erschrocken, dass eine Sache bereits zerredet werde, bevor man überhaupt einen Prüfauftrag erteilt habe und fundierte Fakten bekannt seien. Bürgermeister Kreuzberg verweist auf die Ausführungen von Herrn Schiffer. Ratsherr Weber (GRÜNE) bleibt dabei, dass es keine fundierte, sachliche Grundlage für eine Entscheidung gebe. Beschluss Rat 15.07.2013 2 von 3 Beschluss: Der Rat lehnt den Antrag der fw/bVb ab, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, welche technischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen sind, dass der öffentliche Teil der Sitzungen des Rates der Stadt Brühl und seiner Ausschüsse zukünftig alternativ als „Video-Live-Stream“ oder als „Audio-Live-Stream“ über die Internetseite der Stadt abgerufen werden kann und welche Kosten entstehen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 15.07.2013 25 : 17 bei 3 Enthaltungen 3 von 3