Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
23.06.11, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 256/2011
Az.: 61. 21-20 / 93 1. vereinf Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 08.06.2011
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
06.07.2011
BM / Dezernent
20.06.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 93, Erftstadt-Erp, Ernteweg;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans
Nr. 93, E.-Erp, Ernteweg, nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen
Begründung:
Die Familie Oettinger, Pastor-Fassbender-Straße 20 beantragt die Änderung des seit 1995
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 93 A, E.-Erp, Ernteweg (siehe Anlageplan) für die Errichtung
einer Terrassenüberdachung auf ihrem Grundstück. Eine solche ist nach den bisherigen
Festsetzungen - als ortsfeste bauliche Anlage - außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
unzulässig.
Aufgrund der baulichen Entwicklung des Plangebietes bestehen keine städtebaulichen Bedenken
gegen eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, Terrassen und
Terrassenüberdachungen sowie auch Wintergärten durch eine Überschreitung der Baugrenzen
um bis zu 3 Meter grundsätzlich zuzulassen, sofern andere Festsetzungen des Bebauungsplans
dem nicht entgegenstehen.
Die planungsrechtlich erforderliche Vereinfachte Änderung nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
bedingt vor einem Satzungsbeschluss u.a. eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
(Dr. Rips)
-2-