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Beschlussvorlage (1.Vereinfachte Änderung BP93)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
53 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
23.06.11, 06:20
Beschlussvorlage (1.Vereinfachte Änderung BP93)

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Inhalt der Datei

1. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 93, Erftstadt-Erp, Ernteweg Rechtsgrundlage: ! Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31 Juli 2009 (BGBl. I. S. 2585) ! Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132) in der zuletzt gültigen Fassung ! § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung Textliche Festsetzungen: Die 1. Vereinfachte Änderung ergänzt die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 93 wie folgt: 2.2.5. Überbaubare Grundstücksflächen (§9 Abs.1 Nr.2 BauGB) Eine Überschreitung der Baugrenzen um max. 3,00 m Tiefe bei einer max. Baukörperlänge von 6,00 m ist für Terrassen, Terrassenüberdachungen zulässig. Der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche muss mindestens 1,50 m betragen. Eine Überschreitung der Baugrenzen um max. 3,00m Tiefe bei einer max. Baukörperlänge von 6,00 m ist für den Anbau von Wintergärten zulässig, wenn ! der Wintergarten überwiegend als Glasbaukörper errichtet wird, welcher vom Hauptbaukörper thermisch getrennt ist und der passiven Sonnenenergie dient. ! der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche mindestens 1,50 m beträgt. Mit Ausnahme der oben genannten Änderung bleiben die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes unverändert. Verfahren: Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB ist am ..................... erfolgt. Erftstadt, den ................. Im Auftrag (Wirtz) Stadtbaudirektor Seite 1 / 1