Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
53 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
23.06.11, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Vereinfachte Änderung
Bebauungsplan Nr. 93, Erftstadt-Erp,
Ernteweg
Rechtsgrundlage:
! Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 31 Juli 2009 (BGBl. I. S. 2585)
! Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132) in der zuletzt
gültigen Fassung
! § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) vom 01.03.2000
(GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung
Textliche Festsetzungen:
Die 1. Vereinfachte Änderung ergänzt die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.
93 wie folgt:
2.2.5. Überbaubare Grundstücksflächen (§9 Abs.1 Nr.2 BauGB)
Eine Überschreitung der Baugrenzen um max. 3,00 m Tiefe bei einer max. Baukörperlänge
von 6,00 m ist für Terrassen, Terrassenüberdachungen zulässig. Der Abstand zur öffentlichen
Verkehrsfläche muss mindestens 1,50 m betragen.
Eine Überschreitung der Baugrenzen um max. 3,00m Tiefe bei einer max. Baukörperlänge
von 6,00 m ist für den Anbau von Wintergärten zulässig, wenn
! der Wintergarten überwiegend als Glasbaukörper errichtet wird, welcher vom
Hauptbaukörper thermisch getrennt ist und der passiven Sonnenenergie dient.
! der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche mindestens 1,50 m beträgt.
Mit Ausnahme der oben genannten Änderung bleiben die Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes unverändert.
Verfahren:
Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB
ist am ..................... erfolgt.
Erftstadt, den .................
Im Auftrag
(Wirtz)
Stadtbaudirektor
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