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Antrag (Antrag 644/2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
25.05.2011
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
12.05.11, 06:20
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Dr. Hans-Eduard Hille Alfred Zerres Adi Bitten '-"-r---r"---"'-"'-r'--'-"'l 1,~-,,-,1i-lh!1n4i v I U 11",.1 i ''-' i+--T+--I--'t-l--J...· j --!,,--. sr-er ERnC,TAJJT I Herrn Bürgermeister [1;'·- 14 Dr. Franz-Georg Rips ! Am Holzdamm 1 2~ ., <<;.,r.,"I sn' I'";.'-' , \. <~ "---4 I'~,", ~_?~.,_! _ ·~·.i:::F(- L_.. 163 r-' U Z. DEZ. Lll'jlJ ! i;80T4~I;I~i:111- 50374 Erftstadt Erftstadt, den 30.11.2010 Antrag zur Schaffung eines verbesserten Informations- und Steuerungssystems im Bereich der Wirtschaftsförderung Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zu. Beschlussvorschlag : Um die Information und die Steuerungsmöglichkeiten der zuständigen Ratsgremien zu verbessern, wird folgendes beschlossen: 1. In die Tagesordnung Betriebsausschusses Wirtschaftsförderung jeder Sitzung Immobilienwirtschaft des Rates und und Ausschusses des für wird der Tagesordnungspunkt "Bericht der Verwaltung über die Ansiedlung, Verlagerung und Bestandssicherung von Unternehmen" aufgenommen. Dies gilt nicht für die Tagesordnung von Sondersitzungen, die zu einem speziellen Zweck einberufen werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine kontinuierliche Information der Mitglieder des Rates und des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft und Ausschusses für Wirtschaftsförderung zu gewährleisten, indem sie im nichtöffentlichen Teil des Ratsinformationssystems eine fortlaufend aktualisierte Liste der Interessenten für Gewerbegrundstücke zum Abruf bereit hält. Darin ist jeder Interessent unter einer fortlaufenden Nummer und Angabe der Firma, des derzeitigen Sitzes, der Branche, des ungefähren Flächenbedarfs, des Standortwunsches, des Datums des Erstkontakts und des letzten Kontakts sowie des Status (Ansiedlungsbemühungen laufen, mit/ohne Abschluss erledigt) aufzuführen. 3. Für die Sitzungen des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft und Ausschusses für Wirtschaftsförderung ist jeweils eine Berichtsvorlage zu fertigen, die alle seit dem letzten Bericht erledigten und noch nicht abgeschlossenen Vorgänge sowie nähere Angaben zu den noch zu klärenden Fragen enthält. Begründung: Rat und Bürgermeister sind gemeinsam Träger der Verwaltung der Stadt. Nach den in Erftstadt gültigen Zuständigkeitsregelungen sind die Ratsgremien für die wesentlichen Entscheidungen im Bereich der Wirtschaftsförderung, insbesondere die Grundstücksvergabe zuständig. Die Zuständigkeit der Ratsgremien erschöpft sich nicht in der Zuständigkeit für Entscheidungen über Angelegenheiten, die der Bürgermeister den Ratsgremien zur Entscheidung vorlegt, sondern umfasst auch ein Initiativrecht der Ratsgremien. Die Ratsgremien können ihre Initiativ- und Kontrollrechte sowie die damit korrespondierenden Pflichten nur dann wahrnehmen wenn sie über die notwendigen Informationen verfügen. Zudem müssen diese Informationen den Mitgliedern der Ratgremien so rechtzeitig zur Kenntnis gebracht werden, dass eine gründliche Vorberatung in den Fraktionen stattfinden kann und somit eine verantwortungsbewusste Arbeit der Ratsmitglieder gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt geWährleistet ist. Eine diesen Anforderungen genügende Information der Ratsgremien ist nach der bisherigen Ratsgremien Praxis kann nicht gegeben. auch nicht zur Der Informationsanspruch Disposition von Personen der oder Unternehmen außerhalb von Rat und Verwaltung gestellt werden. Aus den genannten Gründen ist eine Beschlussfassung durch den Rat erforderlich. Weitere Begründung erfolgt mündlich. j ,1 MitfreUndliChNn /~. CDU-Fraktion o-. ~skc:~rd Hille FDP-Fraktion ~-~JJ/-Adi Bitten Fraktion Grüne/Bündnis 90