Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
25.05.2011
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
12.05.11, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Dr. Hans-Eduard Hille
Alfred Zerres
Adi Bitten
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50374 Erftstadt
Erftstadt, den 30.11.2010
Antrag
zur Schaffung eines verbesserten
Informations- und Steuerungssystems
im Bereich der Wirtschaftsförderung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag den zuständigen Gremien des
Rates zur Beratung und Beschlussfassung zu.
Beschlussvorschlag
:
Um die Information und die Steuerungsmöglichkeiten der zuständigen
Ratsgremien zu verbessern, wird folgendes beschlossen:
1. In
die
Tagesordnung
Betriebsausschusses
Wirtschaftsförderung
jeder
Sitzung
Immobilienwirtschaft
des
Rates
und
und Ausschusses
des
für
wird der Tagesordnungspunkt "Bericht der
Verwaltung über die Ansiedlung, Verlagerung und Bestandssicherung
von Unternehmen" aufgenommen. Dies gilt nicht für die Tagesordnung
von Sondersitzungen, die zu einem speziellen Zweck einberufen
werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine kontinuierliche Information der
Mitglieder
des
Rates
und
des
Betriebsausschusses
Immobilienwirtschaft und Ausschusses für Wirtschaftsförderung zu
gewährleisten,
indem
sie
im
nichtöffentlichen
Teil
des
Ratsinformationssystems
eine fortlaufend
aktualisierte
Liste der
Interessenten für Gewerbegrundstücke zum Abruf bereit hält. Darin ist
jeder Interessent unter einer fortlaufenden Nummer und Angabe der
Firma, des
derzeitigen
Sitzes, der
Branche, des
ungefähren
Flächenbedarfs, des Standortwunsches, des Datums des Erstkontakts
und des letzten Kontakts sowie des Status (Ansiedlungsbemühungen
laufen, mit/ohne Abschluss erledigt) aufzuführen.
3. Für die Sitzungen des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft und
Ausschusses für Wirtschaftsförderung ist jeweils eine Berichtsvorlage
zu fertigen, die alle seit dem letzten Bericht erledigten und noch nicht
abgeschlossenen Vorgänge sowie nähere Angaben zu den noch zu
klärenden Fragen enthält.
Begründung:
Rat und Bürgermeister sind gemeinsam Träger der Verwaltung der Stadt.
Nach den in Erftstadt gültigen Zuständigkeitsregelungen sind die Ratsgremien
für die wesentlichen Entscheidungen im Bereich der Wirtschaftsförderung,
insbesondere die Grundstücksvergabe zuständig. Die Zuständigkeit der
Ratsgremien erschöpft sich nicht in der Zuständigkeit für Entscheidungen über
Angelegenheiten, die der Bürgermeister den Ratsgremien zur Entscheidung
vorlegt, sondern umfasst auch ein Initiativrecht der Ratsgremien.
Die Ratsgremien können ihre Initiativ- und Kontrollrechte sowie die damit
korrespondierenden Pflichten nur dann wahrnehmen wenn sie über die
notwendigen Informationen verfügen. Zudem müssen diese Informationen den
Mitgliedern der Ratgremien so rechtzeitig zur Kenntnis gebracht werden, dass
eine gründliche Vorberatung in den Fraktionen stattfinden kann und somit eine
verantwortungsbewusste
Arbeit
der
Ratsmitglieder
gegenüber
den
Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt geWährleistet ist.
Eine diesen Anforderungen genügende Information der Ratsgremien ist nach
der
bisherigen
Ratsgremien
Praxis
kann
nicht gegeben.
auch
nicht
zur
Der Informationsanspruch
Disposition
von
Personen
der
oder
Unternehmen außerhalb von Rat und Verwaltung gestellt werden.
Aus den genannten Gründen ist eine Beschlussfassung durch den Rat
erforderlich.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
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MitfreUndliChNn
/~.
CDU-Fraktion
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~skc:~rd Hille
FDP-Fraktion
~-~JJ/-Adi Bitten
Fraktion Grüne/Bündnis 90