Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 67/2011
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.02.2011
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
15.03.2011
vorberatend
Rat
29.03.2011
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Einbeziehungssatzung Erftstadt – Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Str.
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl IS
2414) in der zuletzt gültigen Fassung, der Einbeziehungssatzung Erftstadt – Ahrem, Franz-XaverMauer-Str., vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
I.1
LVR-Amt für Bodenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn
(Stellungnahme vom 25.01.2011)
Dem Hinweis, dass auftretende archäologische Funde und Befunde unverzüglich zu
melden sind, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen.
I.2
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom
28.01.2011)
Dem Hinweis, dass für den Fall das im Geltungsbereich Erdarbeiten mit erheblicher
mechanischer Belastung z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder
vergleichbare
Arbeiten
durchgeführt
werden
eine
Tiefensondierung
zur
„Kampfmittelüberprüfung“ empfohlen wird und beim Auffinden von Kampfmittel die
nächstgelegene Ordnungsdienststelle KDB (Kampfmittelbeseitigungsdienst) oder die
nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen ist, wird durch Aufnahme
eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen.
I.3
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung, 50126
Bergheim (Stellungnahme vom 17.02.2011)
Der Anregung, durch eine Auszäunung (Einfriedung) der Gehölze auf den „Flächen zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ eine direkte Einbeziehung in den Hausgarten zu
vermeiden, wird mit Aufnahme einer entsprechenden textlichen Festsetzung Rechnung
getragen.
Dem Hinweis, dass die Pflanzliste verschiedene, nicht heimische Gehölze aufführt, die als
ökologische Ausgleichsmaßnahme nicht geeignet sind, wird durch die Aufnahme einer
überarbeiteten Liste Rechnung getragen.
Der Anregung, den dauerhaften Erhalt der Gehölzhecke sicherzustellen, wird mit
Aufnahme der vorgeschlagenen Festsetzung entsprochen.
Dem Hinweis, dass die Entwässerung bzw. eine Versickerung des Niederschlagwassers
mit der Unteren Umweltschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen ist, wird durch
die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen.
Dem Hinweis, dass der Bereich der Einbeziehungssatzung in der geplanten
Wasserschutzzone IIIB der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim liegt, wird durch
Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen.
Der Anregung, Maßnahmen zum Schutz des Bodens durch Minimierung der Versiegelung
und Verwendung versickerungsfähiger Materialien zu gewährleisten, wird durch Aufnahme
einer entsprechenden Festsetzung Rechnung getragen.
I.4
Gasversorgungsgesellschaft mbH
(Stellungnahme vom 15.02.2011)
Rhein-Erft,
Postfach
1222,
50329
Hürth
Der Hinweis, dass das Plangebiet mit der Energie Gas versorgt werden kann, wird zur
Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt.
II.
Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt
gültigen Fassung und § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen (BauO NRW)
vom 01.03.2000 (GV NW S. 256) in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V. m. §§ 7 und 41 (1) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666)
in der zuletzt gültigen Fassung, wird die Einbeziehungssatzung gem. § 34 (4) Nr.3 Erftstadt Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Str., einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 26.09.2006 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung
Erftstadt – Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Str., beschlossen. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB fand in der Zeit vom 20.01.2011 bis einschließlich 19.02.2011 statt.
Aufgrund des Ergebnisses der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung kann die
Einbeziehungssatzung Erftstadt - Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Str. nunmehr als Satzung
beschlossen werden.
In Vertretung
(Erner)
Anlagen
Anlageplan
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
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