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Beschlusstext (5. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
18.03.2013
Erstellt
12.04.13, 18:43
Aktualisiert
12.04.13, 18:43
Beschlusstext (5. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl)

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Brühl, den 12.04.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 18.03.2013 Öffentliche Sitzung Neues Friedhofskonzept 3.3 5. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl 106/2013 Beschluss: Der Rat beschließt die als Anlage der Vorlage-Nr. 44/2013 beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl unter Berücksichtigung nachfolgender Änderungen (in Fettdruck dargestellt) - § 11 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: (2) Die Ruhezeit für Aschenreste beträgt 20 Jahre, auf dem Nordfriedhof 25 Jahre. - § 17 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: (1) a) b) c) d) Aschen dürfen beigesetzt werden in Urnenreihengrabstätten (je 1 Urne), pflegefreien Urnenreihengrabstätten (je 1 Urne), Urnenwahlgrabstätten (bis zu 4 Urnen), Grabstätten für Erdbestattungen mit Ausnahme der Reihengrabstätten (bis zu 8 Urnen), e) Baumgrab als Urnenreihengrabstätte (bis zu 16 Urnen), f) Urnengemeinschaftsgrab als Reihengrabstätte (bis zu 8 Urnen pro Grabstelle). - § 17 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst: (4) Die Urnengrabstätten außer in den Fällen des Abs. 1 e) und f) und Abs. 2 sind 1,00 m lang und 1,00 m breit. Das fertige Grabbeet hat eine Länge von 1,00 m und eine Breite von 0,70 m. Abstimmungsergebnis: Beschluss Hauptausschuss 18.03.2013 1 von 1