Daten
Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
18.03.2013
Erstellt
12.04.13, 18:43
Aktualisiert
12.04.13, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 12.04.2013
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 18.03.2013
Öffentliche Sitzung
Neues Friedhofskonzept
3.3 5. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl
106/2013
Beschluss:
Der Rat beschließt die als Anlage der Vorlage-Nr. 44/2013 beigefügte 5. Satzung zur Änderung
der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl unter Berücksichtigung nachfolgender Änderungen (in Fettdruck dargestellt)
-
§ 11 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
(2) Die Ruhezeit für Aschenreste beträgt 20 Jahre, auf dem Nordfriedhof 25 Jahre.
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§ 17 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
(1)
a)
b)
c)
d)
Aschen dürfen beigesetzt werden in
Urnenreihengrabstätten (je 1 Urne),
pflegefreien Urnenreihengrabstätten (je 1 Urne),
Urnenwahlgrabstätten (bis zu 4 Urnen),
Grabstätten für Erdbestattungen mit Ausnahme der Reihengrabstätten (bis zu 8
Urnen),
e) Baumgrab als Urnenreihengrabstätte (bis zu 16 Urnen),
f) Urnengemeinschaftsgrab als Reihengrabstätte (bis zu 8 Urnen pro Grabstelle).
-
§ 17 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Die Urnengrabstätten außer in den Fällen des Abs. 1 e) und f) und Abs. 2 sind 1,00
m lang und 1,00 m breit. Das fertige Grabbeet hat eine Länge von 1,00 m und eine
Breite von 0,70 m.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Hauptausschuss 18.03.2013
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