Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.08.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1383
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Sitzungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
28.08.2008
Strukturförderungsausschuss
24.09.2008
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz auf dem Grundstück Gem. Houverath,
Flur 37, Flurstück 3 und 4
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz O2 auf dem
Grundstück Gem. Houverath, Flur 37, Flurstücke 3 und 4 vor.
Das Grundstück liegt gem. dem Flächennutzungsplan in einem GE-Gebiet und ist dem
Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen.
Geplant ist die Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz O2 in Form eines
Stahlgittermastes mit einer Höhe von insgesamt 50,85 m.
Die Erschließung ist sichergestellt.
Gem. 35 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich zulässig, die der öffentlichen Versorgung mit
Telekommunikationsdienstleistungen dienen. Bei der beantragten Maßnahme handelt es sich um
ein solches Vorhaben, dass zudem in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet liegt.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1383
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die geplante Errichtung der Basisstation
am beantragten Standort. Daher wird, sofern nicht etwas gegenteiliges beschlossen wird,
verwaltungsseitig das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum beantragten Vorhaben erteilt werden.
Dem Ausschuss zur Kenntnis.
2. Rechtliche Würdigung
Dieses Bauvorhaben ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Bauordnung
baugenehmigungspflichtig.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine