Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz auf dem Grundstück Gem. Houverath, Flur 37, Flurstück 3 und 4)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Mitteilungsvorlage (Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz auf dem Grundstück Gem. Houverath, Flur 37, Flurstück 3 und 4) Mitteilungsvorlage (Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz auf dem Grundstück Gem. Houverath, Flur 37, Flurstück 3 und 4)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.08.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1383 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 28.08.2008 Strukturförderungsausschuss 24.09.2008 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz auf dem Grundstück Gem. Houverath, Flur 37, Flurstück 3 und 4 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz O2 auf dem Grundstück Gem. Houverath, Flur 37, Flurstücke 3 und 4 vor. Das Grundstück liegt gem. dem Flächennutzungsplan in einem GE-Gebiet und ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Geplant ist die Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz O2 in Form eines Stahlgittermastes mit einer Höhe von insgesamt 50,85 m. Die Erschließung ist sichergestellt. Gem. 35 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich zulässig, die der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dienen. Bei der beantragten Maßnahme handelt es sich um ein solches Vorhaben, dass zudem in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet liegt. Seite 2 von Ratsdrucksache 1383 Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die geplante Errichtung der Basisstation am beantragten Standort. Daher wird, sofern nicht etwas gegenteiliges beschlossen wird, verwaltungsseitig das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum beantragten Vorhaben erteilt werden. Dem Ausschuss zur Kenntnis. 2. Rechtliche Würdigung Dieses Bauvorhaben ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Bauordnung baugenehmigungspflichtig. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine