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Beschlussvorlage (Anfragen und Mitteilungen; hier: Fäkalschlammabfuhr aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Anfragen und Mitteilungen;
hier: Fäkalschlammabfuhr aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben) Beschlussvorlage (Anfragen und Mitteilungen;
hier: Fäkalschlammabfuhr aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.07.2008 - Der Bürgermeister Az:8110 Wa. Nr. der Ratsdrucksache: 1366 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 04.09.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfragen und Mitteilungen; hier: Fäkalschlammabfuhr aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke @GRK2@ ( @GRK3@ ( @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1366 Am 04.07.2006 wurde der Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH, Betriebsstätte Düren in 52393 Hürtgenwald ein Auftrag zur Fäkalschlammabfuhr aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erteilt. Grundlage dieses Aufrages war das Ausschreibungsergebnis einer öffentlichen Ausschreibung, die am 23.05.2006 submittiert wurde. Der Auftrag ist befristet bis zum 31.12.2008. Die Firma teilt mit Schreiben vom 21.07.d.J. mit, dass sie bereit wäre, die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr zu verlängern, allerdings dann zu anderen Konditionen und schlägt eine um 107 % höhere Nettovergütung vor, der die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % noch hinzugerechnet werden müsste. Als Begründung für diese drastische Erhöhung werden gestiegene Kosten, insbesondere die höheren Benzinpreise genannt. Ein Gespräch mit dem Firmenbeauftragten führte zu keinen anderen Konditionen. Vielmehr wurde mitgeteilt, dass die Erhöhung an und für sich noch drastischer hätte ausfallen müssen. Die Verwaltung ist sich darüber im Klaren, dass aufgrund der gestiegenen Benzinpreise mit Kostensteigerungen gerechnet werden musste; ob sie jedoch in dieser Höhe gerechtfertigt sind, ist mehr als zweifelhaft. Würde man diese Erhöhung akzeptieren, würde sich dies in einer drastischen Gebührenerhöhung niederschlagen und es wäre dann nach überschläglicher Ermittlung mit folgenden Gebührensätzen zu rechnen: 5,76 € je m³ Abwasser bei sonstigen Kleinkläranlagen (derzeit 2,56 €), 2,88 € je m³ Abwasser bei vollbiologischen Kleinkläranlagen (derzeit 1,28 €) und 17,91 € je m³ Abwasser aus abflusslosen Gruben (derzeit 7,96 €. Die Verwaltung wird deshalb die benötigten Leistungen erneut öffentlich ausschreiben und hofft auf günstigere Angebotspreise. Im Rahmen der Auftragsvergabe wird dem Ausschuss dann berichtet.