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Beschlussvorlage (Kooperationsvereinbarung zur Prävention von Kriminalität im Kindes- und Jugendalter)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
61 kB
Datum
15.06.2011
Erstellt
02.06.11, 06:20
Aktualisiert
02.06.11, 06:20
Beschlussvorlage (Kooperationsvereinbarung zur Prävention von Kriminalität im Kindes- und Jugendalter)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 235/2011 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 27.05.2011 gez. Brost Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: - 20 - Termin 15.06.2011 gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent 30.05.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Kooperationsvereinbarung zur Prävention von Kriminalität im Kindes- und Jugendalter Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte im Rhein-ErftKreis zur abgestimmten gemeinsamen Vorgehensweise zur Prävention von Kriminalität im Kindesund Jugendalter – Initiative „Kurve kriegen“ - wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Das NRW-Ministerium für Inneres und Kommunales hat ein Projekt zur Prävention von Kriminalität im Kindes- und Jugendalter aufgelegt. Ziel des Projektes ist, ein dauerhaftes Abgleiten gefährdeter Kinder und Jugendlicher in die Kriminalität zu verhindern. Konzeptioneller Schwerpunkt ist eine intensive und kontinuierliche Fallbegleitung durch die Polizei in enger Abstimmung mit den Jugendämtern. Die Umsetzung des Konzeptes erfolgt in ausgewählten Kreispolizeibehörden. Die Modellregionen sind Aachen, Bielefeld, Duisburg, Dortmund, Hagen, Köln, der Rhein-Erft-Kreis und der Kreis Wesel. Die Durchführung des Projektes fußt auf Kooperationsvereinbarungen zwischen den Polizeibehörden und den Behördenleiter/innen der jeweiligen Städte. Das Projekt beginnt offiziell am 01.06.2011. Die Kooperationsvereinbarungen sollen bis zu diesem Zeitpunkt unterzeichnet sein. Die Kooperationsvereinbarung und ein Kurzüberblick über die Projektziele, die Zielgruppe und die konzeptionellen Vorgaben sind der Anlage beigefügt. I. V. (Erner)