Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
82 kB
Datum
15.06.2011
Erstellt
02.06.11, 06:20
Aktualisiert
02.06.11, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Kooperationsvereinbarung
zwischen
dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises
als Kreispolizeibehörde
und
den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der
Städte im Rhein-Erft-Kreis
zur abgestimmten gemeinsamen Vorgehensweise zur Prävention von Kriminalität im
Kindes- und Jugendalter – Initiative „Kurve kriegen“
1.
Ausgangslage und Zielgruppe
Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat zum 1. November 2010 eine
Projektgruppe zur Prävention von Jugendkriminalität eingerichtet. Zur
Umsetzung
der
Handlungsempfehlungen
der
„Enquetekommission
„Prävention“ zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine effektive
Präventionspolitik in Nordrhein-Westfalen“ hat die Projektgruppe ein
Rahmenkonzept
entwickelt,
das
auf
den
Erkenntnissen
dieser
Enquetekommission basiert.
Zielgruppe dieses Maßnahmenkonzepts ist eine relativ kleine Zahl von
Kindern und Jugendlichen, die mindestens eine rechtswidrige Gewalttat oder
drei schwere Eigentumsdelikte begangen haben und deren Lebensumstände
von so vielen Problemen belastet sind, dass ein dauerhaftes Abgleiten in die
Kriminalität droht.
2.
Aufgaben der Kooperationspartner
Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit
abzuwehren (Gefahrenabwehr), Straftaten zu verhüten, künftigen Straftaten
vorzubeugen (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) und erforderliche
Vorbereitungen für Hilfeleistung und Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ist es, junge Menschen in ihrer
Entwicklung zu fördern, ihnen und ihren Familien Beratung und erforderliche
Hilfen anzubieten und zu gewähren, Familien zu unterstützen und von Kindern
und Jugendlichen Gefährdungen abzuwenden.
3.
Ziele der Kooperationsvereinbarung
Ziel der Vereinbarung ist es, durch die abgestimmte und frühzeitige
Fokussierung auf entsprechend gefährdete Kinder und junge Jugendliche
diese mittels spezieller Interventionen vor einem dauerhaften Abgleiten in die
Kriminalität zu bewahren. Damit wird nicht nur eine Gefährdung des Kindes
oder Jugendlichen selbst abgewendet, sondern es wird gleichzeitig Straftaten
vorgebeugt und vermieden, dass Menschen Opfer von Straftaten dieses
Personenkreises werden.
Die in enger Abstimmung mit dem Jugendamt angebotenen Hilfen für die
Zielgruppe setzen frühzeitig ein und wirken nachhaltig.
Die kommunale Netzwerkarbeit wird bei polizeilicher Koordination gestärkt.
4.
Zielerreichung
durch
die
Einbindung
pädagogischer
psychologischer Fachkräfte auf Seiten der Polizei
und
Die genannten Ziele sollen erreicht werden, indem pädagogische oder
psychologische Fachkräfte in die Polizeiarbeit eingebunden werden, wo
spezielle Teams für hochgradig kriminalitätsgefährdete Kinder und
Jugendliche
gegründet
werden.
Fachlich
sind
die
pädagogischen/psychologischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der
Polizeibehörde angebunden.
Unter Federführung der Polizei haben sie in enger Abstimmung mit dem
Jugendamt folgende Aufgaben:
Herstellung der Motivation bei dem ausgewählten Personenkreis
(Personensorgeberechtigte und Kind) zur Teilnahme an diesem Projekt
Kontaktpflege
mit
dem
Kind/Jugendlichen
und
den
Erziehungsberechtigten
Erstellung eines Bedarfprofils für die Planung von notwendigen
Unterstützungsangeboten ausschließlich in Abstimmung mit dem
örtlichen Jugendamt bei einer Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
Anbieten/Vermitteln von Kompetenztrainings
Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten
Aufsuchende Arbeit und Fallgespräche mit den Beteiligten
Unterstützende Koordination des Netzwerks
Übergangsbegleitung im Falle von stationären Maßnahmen der Kinderund Jugendhilfe oder strafrechtlichen Sanktionen nach Vollendung des
14. Lebensjahres in enger Kooperation mit allen relevanten Akteuren
Einberufung von Fallkonferenzen in Abstimmung mit der Polizei und
dem zuständigen Jugendamt
kontinuierliche Begleitung über einen Zeitraum von mindestens zwei
Jahren in enger Abstimmung mit dem Jugendamt
Bei den Kompetenztrainings und Hilfsangeboten, auch stationären
Maßnahmen, handelt es sich zum einen um Maßnahmen in Form von bereits
evaluierten pädagogischen Programmen, die darauf abzielen, soziale
Kompetenzen zu erwerben, wie beispielsweise Coolnesstraining oder Anti2
Gewalttraining. Zum anderen handelt es sich um präventive Angebote zur
dauerhaften sozialen Integration, wie beispielsweise Lernhilfen, Sprach- oder
Sportkurse. Auch die Eltern werden durch entsprechende Angebote
einbezogen. Darüber hinaus sollen weitere Ansprechpartnerinnen und -partner
z. B. im Bereich Schuldenberatung vermittelt werden. Die Teilnahme erfolgt
freiwillig.
5.
Vereinbarungen für die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und
Polizei
5.1
Diese neue Form der zielgruppenspezifischen Arbeit der Polizei versteht sich
als Ergänzung der Arbeit der Jugendämter und ist nur in enger Kooperation
und Abstimmung aller Beteiligten möglich.
5.2
Das Jugendamt unterstützt die Arbeit der Polizei einschließlich der
pädagogischen/psychologischen Fachkraft bei der Erfüllung der unter Nummer
4 genannten Aufgaben.
5.3
Unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben informieren sich Polizei
und Jugendamt über alle zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlichen
Sachverhalte.
5.4
Bereits bestehende Instrumentarien der Zusammenarbeit zwischen Polizei
und Jugendamt werden durch diese Vereinbarung nicht verdrängt. Bei bereits
bestehenden Programmen prüfen die Partner jedoch, ob eine Verzahnung der
Vorgehensweisen sinnvoll ist.
5.5
Die Leitung der Direktion Kriminalität der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
und die Leiterinnen und Leiter der Jugendämter werden hiermit beauftragt und
bevollmächtigt, zu dieser Kooperationsvereinbarung Ausführungsbestimmungen zur konkreten Umsetzungen der Prozesse in diesem Projekt
festzulegen.
6.
Inkrafttreten
6.1
Diese Vereinbarung tritt zum 01.06.2011 in Kraft.
6.2
Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt zunächst zwei Jahre.
Bergheim, den
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Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde
3
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis:
für die Stadt Bedburg
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für die Kreisstadt Bergheim
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für die Stadt Brühl
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für die Stadt Elsdorf
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für die Stadt Erftstadt
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für die Stadt Frechen
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für die Stadt Hürth
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4
für die Stadt Kerpen
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für die Stadt Pulheim
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für die Stadt Wesseling
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5