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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 75 "Bad Münstereifel-Westlich Ashfordstraße"- Aufstellung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
21.10.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 75 "Bad Münstereifel-Westlich Ashfordstraße"- Aufstellung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 75 "Bad Münstereifel-Westlich Ashfordstraße"- Aufstellung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.08.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1344 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 28.08.2008 Haupt- und Finanzausschuss 02.09.2008 Rat 09.09.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 75 "Bad Münstereifel-Westlich Ashfordstraße"- Aufstellung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Seite 2 von Ratsdrucksache 1344 Nach eingehender Beratung im Strukturförderungsausschuss wurde die Verwaltung beauftragt, die Vorverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes für die Wohnbaufläche an der Ashfordstraße durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Bestimmungen der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB wurden mittlerweile durchgeführt. Die während dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Zu diesen Stellungnahmen sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Um das Verfahren weiter zu führen sind der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Planungsverfahren wird auf Baugesetzbuches durchgeführt. der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 75 „Westlich Ashfordstraße“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt an der Ashfordstraße und erstreckt sich auf die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücek 3558 und 3559 teilweise. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.75 „Westlich Ashfordstraße“ nebst Textteil und Begründung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 „Westlich Ashfordstraße“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.