Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
240 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
16.04.11, 06:24
Aktualisiert
16.04.11, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
28.03.2011
Anlage zur Vorlage 37512010
Abbau einer Fußgängerampel
auf der Frauenthaler Straße in Blessem
Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses vom 13.09.2010 sollte für die Verbesserung der
Verkehrssituation auf der Frauenthaler Straße eine Anwohnerversammlung durchgeführt werden.
Diese Versammlung fand am 23.02.2011 im Landgasthof .Blessemer Eck" statt. Das mit der
Verkehrsuntersuchung beauftragte Ing.-Büro stellte in dieser Versammlung dar, dass aus
verkehrsrechtlicher Sicht wegen des insgesamt nur geringen vorhandenen Verkehrsaufkommens keine
weiteren Maßnahmen, (z.B. Aufstellung einer Fußgängerampel, Einrichtung eines
Fußgängerüberweges) getroffen werden müssen. Es könnten aber zusätzliche bauliche Maßnahmen
(z.B. Einbau eines Fahrbahnteilers, eine beidseitige Fahrbahneinengung) entsprechend den Richtlinien
eingesetzt werden.
Auf Wunsch der Anlieger soll nach Abbau der Fußgängerampel eine geeignete Ersatzmaßnahme
installiert werden. Hierzu habe ich zwei Varianten erarbeitet und stelle diese zur Auswahl gegenüber.
Variante 1
Einbau einer Querungshilfe in Form einer beidseitigen Einengung
Die Fahrbahn der Frauenthaler Straße wird in Höhe der Querungsstelle von 7,00 m auf 4,50 m Breite
eingeengt. Die Überquerungslänge für die Fußgänger wird somit wesentlich verkürzt. Gestalterisch
sollte sich das neue Element dem einer vorhandenen Querungshilfe in Höhe Elisabethenweg anpassen.
Für die Fahrgäste in Fahrtrichtung Lechenich wird vor der Querungsstelle eine Wartefläche
eingerichtet. Bei Ausführung dieser Lösung würden ca. drei Parkplätze entfallen.
Variante 2
Einbau einer Querungshilfe in Form eines Fahrbahnteilers
In Höhe der Bushaltestellen wird ein Fahrbahnteiler eingesetzt, der den Fußgängern das Überqueren
der Fahrbahn erleichtern soll. Die Fahrbahn der Frauenthaler Straße muss an dieser Stelle
entsprechend verbreitert und der vorhandene Parkstreifen zurückgebaut werden. Durch diese
Verbreiterung der Fahrbahn würden ca. sieben Parkplätze verloren gehen.
Für die Umsetzung einer der beiden Varianten sind Mittel in Höhe von je ca. 18.000 Euro erforderlich.
Diese Mittel wurden bereits im Wirtschaftsjahr 2010 freigegeben und stehen dem Eigenbetrieb
Straßen zur Verfügung.
In der Anwohnerversammlung habe ich aufgezeigt, dass dem Wunsch zur gleichzeitigen Anlegung
eines Fußgängerüberweges in Höhe der möglichen Querungshilfe nicht entsprochen werden darf.
Auch die Anlegung eines Fußgängerüberweges in Höhe der "kreisförmigen Insel" oder auf ungefähr
halber Strecke zwischen einer neuen Querungshilfe und der "kreisförmigen Insel" halte ich
verkehrstechnisch nicht für angebracht. Hier müsste bei einer Durchführung wegen der hier bereits
vorhandenen Aufweitung der Fahrbahn auch eine bauliche Maßnahme (z.B. einseitige Einengung der
Fahrbahn) erfolgen. Ein Fußgängerüberweg in Höhe der "kreisförmigen Insel" würde bei der jetzigen
geltenden Vorfahrtsregelung zu einer weiteren Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer führen. Zudem
bezweifele ich, dass die nach der Richtlinie notwendigen Fußgängerüberquerungszahlen
an den
genannten Stellen erreicht werden. Deshalb rate ich von der Anlegung von Fußgängerüberwegen an
die"'l:dorten
ganz abzusehen.
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NIEDERSCHRIFT
über eine Anwohnerversammlung für die Verkehrssituation auf der Frauenthaler Straße in
Erftstadt-Blessem am 23.02.2011 im Landgasthof .Blessemer Eck"
Beginn der Veranstaltung: 19.00 Uhr
Ende der Veranstaltung:
20.30 Uhr
Teilnehmer:
Herr
Herr
Herr
Herr
Zimmermann
Klähnhammer
Böeking
Coenders
Ortsbürgermeister von Blessem
Ingenieurbüro Fischer
Eigenbetrieb Straßen
Eigenbetrieb Straßen
sowie Vertreter der Fraktionen und ca. 50 Anwohner/innen
Nach Eröffnung der Versammlung durch den Ortsbürgermeister erläutert Herr Böeking den
Beschluss des zuständigen Ausschusses des Rates der Stadt Erftstadt zur Einberufung dieser
Anwohnerversammlung.
Vorausgegangen war ein Vorschlag der Verwaltung zum Abbau der Fußgängerampel in Höhe
der Bushaltestelle. Wegen einer Störung im Steuergerät ist die Ampel seit längerer Zeit
ausgefallen. Eine Reparatur wäre sehr kostenintensiv.
Herr Klähnhammer vom Ingenieurbüro Fischer stellt im Anschluss ein Verkehrsgutachten
über die Frauenthaler Straße vor.
Der Eigenbetrieb Straßen hat auf der Frauenthaler Straße Geschwindigkeitsmessungen, Kfzund Fußgängerzählungen durchgeführt. Hierbei wurde im Ergebnis festgehalten, dass eine
durchschnittliche Geschwindigkeit von ca. 40 km/h gefahren wird. Die V85 (das ist die
Geschwindigkeit, die von 85% der Kfz nicht überschritten wird) liegt bei 48 km/h. Das
Verkehrsaufkommen in Höhe von 400 Kfz/h liegt im Vergleich zu anderen
Wohnsammelstraßen nicht überdurchschnittlich hoch. Bei dem Lkw-Anteil handelt es sich
hauptsächlich um Anliefer-und Busverkehr. Über die Zählergebnisse können keine Aussagen
zu Durchgangsverkehren getroffen werden.
Aufgrund des vorhandenen Verkehrsaufkommens sind auf der Frauenthaler Straße keine
weiteren verkehrsrechtlichen Maßnahmen, wie z.B. die Aufstellung einer Fußgängerampel
oder die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, notwendig. Der Einbau von zusätzlichen
baulichen Maßnahmen, wie z.B. der Einbau eines Fahrbahnteilers oder eine beidseitige
Fahrbahneinengung können entsprechend den Richtlinien eingesetzt werden.
Der Durchgangsverkehr wird von den Anwohnern der Frauenthaler Straße höher eingeschätzt
als er im Verkehrsgutachten geschätzt wurde. U.a. wird vermutet, dass wegen den
Lichtsignalanlagen auf der Umgehungsstraße B 265 ein Teil der Kfz-Führer die Frauenthaler
Straße als Abkürzungsstrecke nutzt. Für die Messung des genauen Anteils des
Durchgangsverkehrs wäre eine umfangreiche Erfassung mittels der Verfolgung von KfzKennzeichen notwendig. Hierzu stehen der Stadt keine Mittel zur Verfiigung.
Bei einem Abbau der Fußgängerampel soll nach Wunsch der Anwohner eine geeignete
Ersatzmaßnahme vorgenommen werden, die den Schulkindern das Überqueren der Fahrbahn
erleichtert. In Verbindung mit dem vorgeschlagenen Einbau eines Fahrbahnteilers oder einer
beiseitigen Einengung der Fahrbahn in Höhe der jetzigen defekten Ampel soll ggfl. auch ein
Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Dieses ist allerdings wegen der vorhandenen
Bushaltestelle nach den gültigen Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen nicht
erlaubt. Der Fußgängerüberweg könnte nur in einem ausreichenden Abstand (ca. 50m) zur
Bushaltestelle angelegt werden.
Von den Anwohnern werden noch folgende Vorschläge für eine Verbesserung der
Verkehrssituation auf der Frauenthaler Straße geäußert:
- Erneuerung der Markierung für die Parkmöglichkeiten im Abschnitt zwischen Orts eingang
aus Richtung Liblar und der Straße "In der Aue".
- Entfernung von 2 markierten Parkflächen in Höhe des Fußgängerüberweges und der
Bushaltestelle "Klaus-Schäfer-Straße" zur Vermeidung vorhandener Sichtbehinderungen
zwischen Fußgänger und Kraftfahrer.
Von den Anwohnern wird nochmals betont, dass die mittelförmige Insel in Höhe der
Kreuzung Frauenthaler Straße I Von-Stephan-Straßel In der Aue erhalten bleiben soll. Somit
ist hier die Einrichtung eines "echten Kreisverkehrsplatzes" nicht möglich.
Das Durchfahrverbot der Radmacherstraße für Kfz wird oft missachtet. Hier soll die Polizei
regelmäßige Kontrollen durchführen.
Der Ortsbürgermeister
Verkehrssituation auf
Ordnung und Verkehr
gegenüberstellen. Der
entscheiden.
dankt den Anwohnern für ihre Anregungen für eine Verbesserung der
der Frauenthaler Straße. Im nächsten Ausschuss für öffentliche
am 03.05.2011 soll der Eigenbetrieb Straßen mögliche Alternativen
Ausschuss könnte dann über durchzuführende Maßnahmen