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Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V." hier: Betriebskosten 2010 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
66 kB
Datum
15.06.2011
Erstellt
02.06.11, 06:20
Aktualisiert
02.06.11, 06:20
Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2010 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar) Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2010 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 193/2011 Az.: 51 22-60 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 511 Datum: 03.05.2011 gez. Brost Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: - 20 - Termin 15.06.2011 BM / Dezernent 30.05.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V." hier: Betriebskosten 2010 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen in Höhe von 2.633,34 € zur Verfügung. HHJ.: 2011 Produkt: 060 362 010 Sachkonto: 5318000 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für das Jahr 2010 in Höhe von 2.633,34 €. Begründung: Mit Vertrag vom 11.10.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache, Poststraße 4 in E.-Liblar überlassen. Nach § 3 Absatz 2 des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr, Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Kanalgebühren, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung und Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung und die tatsächliche Abwicklung von Zahlungen an Dritte erfolgt über die Stadt (Eigenbetrieb Immobilien). Nach § 3 Absatz 3 des Vertrages gewährt die Stadt (Amt für Jugend, Familie und Soziales) dem Träger einen jährlich vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss, der auf die anfallenden Betriebskosten gemäß Absatz 2 verrechnet wird. Wille des Ausschusses war es seinerzeit, Szene nicht durch die anfallenden Betriebskosten zu belasten. Die Nebenkosten für das Jahr 2010 betragen gemäß Abrechnung des Eigenbetriebs Immobilien vom 03.05.2011: 2.933,34 €. In Anbetracht der Haushalts-Situation der Stadt Erftstadt ist Szene nach Rücksprache mit der Verwaltung des Jugendamtes bereit, jährlich 300,00 € der Betriebskosten selbst zu tragen. Somit beträgt der Zuschuss 2.633,34 €. i.V.. (Erner) -2-