Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
66 kB
Datum
15.06.2011
Erstellt
02.06.11, 06:20
Aktualisiert
02.06.11, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 193/2011
Az.: 51 22-60
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 511 Datum: 03.05.2011
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
15.06.2011
BM / Dezernent
30.05.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2010 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen in Höhe von 2.633,34 € zur Verfügung.
HHJ.: 2011
Produkt: 060 362 010
Sachkonto: 5318000
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der
Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für das Jahr 2010 in Höhe von 2.633,34 €.
Begründung:
Mit Vertrag vom 11.10.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend
abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache,
Poststraße 4 in E.-Liblar überlassen.
Nach § 3 Absatz 2 des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr,
Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Kanalgebühren, Straßenreinigung,
Gebäudeversicherung und Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung und die
tatsächliche Abwicklung von Zahlungen an Dritte erfolgt über die Stadt (Eigenbetrieb Immobilien).
Nach § 3 Absatz 3 des Vertrages gewährt die Stadt (Amt für Jugend, Familie und Soziales) dem
Träger einen jährlich vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss, der auf die
anfallenden Betriebskosten gemäß Absatz 2 verrechnet wird.
Wille des Ausschusses war es seinerzeit, Szene nicht durch die anfallenden Betriebskosten zu
belasten.
Die Nebenkosten für das Jahr 2010 betragen gemäß Abrechnung des Eigenbetriebs Immobilien
vom 03.05.2011: 2.933,34 €.
In Anbetracht der Haushalts-Situation der Stadt Erftstadt ist Szene nach Rücksprache mit der
Verwaltung des Jugendamtes bereit, jährlich 300,00 € der Betriebskosten selbst zu tragen. Somit
beträgt der Zuschuss 2.633,34 €.
i.V..
(Erner)
-2-