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Dringlichkeitsentscheidung (Sanierung Niederweg/ Auf dem Kreuzberg in E.-Friedheim -Vergabe der Kanalbauarbeiten-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
66 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
22.06.11, 06:19
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Dringlichkeitsentscheidung (Sanierung Niederweg/ Auf dem Kreuzberg in E.-Friedheim
-Vergabe der Kanalbauarbeiten-) Dringlichkeitsentscheidung (Sanierung Niederweg/ Auf dem Kreuzberg in E.-Friedheim
-Vergabe der Kanalbauarbeiten-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 179/2011 Amt: 81 Az.: 6619-3755/3732 Datum: 19.04.2011 gez. Böcking Amtsleiter 29.04.2011 Datum Freigabe -100- Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 30.06.2011 vorberatend Rat 19.07.2011 beschließend Betrifft: BM / Dezernent Bemerkungen Sanierung Niederweg/ Auf dem Kreuzberg in E.-Friedheim -Vergabe der Kanalbauarbeiten- Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 177/2011 wird gem. § 60 (1) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Stadt Erftstadt hat bereits im Jahr 2010 einen Förderantrag zur Sanierung der Straßen Niederweg/ Auf dem Kreuzberg bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Aufgrund des außerordentlich schlechten Zustandes der Straße wurde schon mit Stellung des Zuschussantrages ein Antrag auf die Bewilligung eines frühzeitigen förderunschädlichen Baubeginns mitgeschickt. Nach den extremen Witterungsverhältnissen im vergangenen Winter hat sich der Straßenzustand im Niederweg/ Auf dem Kreuzberg derart verschlechtert, dass die Stadt die Verkehrssicherheit hier nicht mehr gewährleisten kann. Daraufhin wurde im Februar ein erneuter Antrag auf Gewährung eines frühzeitigen förderunschädlichen Baubeginns gestellt, welcher auch bereits 1 Woche später von der Bezirksregierung Köln bewilligt wurde. Aufgrund dieser Umstände ist die Stadt Erftstadt gezwungen, umgehend mit den Bauarbeiten vor Ort zu beginnen. Eine Vergabe der Arbeiten in der nächsten Ratssitzung würde den Baubeginn um 3 Monate verschieben, so dass auch die Zuschlags- und Bindefrist des Angebotes abgelaufen wäre. Da die Kanalbauarbeiten vor dem Straßenbau ausgeführt werden müssen, ist auch diese Leistung über eine Dringlichkeitsentscheidung zu entscheiden. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 179/2011 Erftstadt, den 19.04.2011 wird zugestimmt. In Vertretung (Erner) 1. Beordneter (Zerres) Stadtverordneter -2-