Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
66 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
22.06.11, 06:19
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
D 179/2011
Amt: 81
Az.: 6619-3755/3732
Datum: 19.04.2011
gez. Böcking
Amtsleiter
29.04.2011
Datum Freigabe -100-
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
30.06.2011
vorberatend
Rat
19.07.2011
beschließend
Betrifft:
BM / Dezernent
Bemerkungen
Sanierung Niederweg/ Auf dem Kreuzberg in E.-Friedheim
-Vergabe der Kanalbauarbeiten-
Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vorlage
V 177/2011
wird gem. § 60 (1) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Stadt Erftstadt hat bereits im Jahr 2010 einen Förderantrag zur Sanierung der Straßen
Niederweg/ Auf dem Kreuzberg bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Aufgrund des
außerordentlich schlechten Zustandes der Straße wurde schon mit Stellung des
Zuschussantrages ein Antrag auf die Bewilligung eines frühzeitigen förderunschädlichen
Baubeginns mitgeschickt.
Nach den extremen Witterungsverhältnissen im vergangenen Winter hat sich der Straßenzustand
im Niederweg/ Auf dem Kreuzberg derart verschlechtert, dass die Stadt die Verkehrssicherheit
hier nicht mehr gewährleisten kann. Daraufhin wurde im Februar ein erneuter Antrag auf
Gewährung eines frühzeitigen förderunschädlichen Baubeginns gestellt, welcher auch bereits 1
Woche später von der Bezirksregierung Köln bewilligt wurde.
Aufgrund dieser Umstände ist die Stadt Erftstadt gezwungen, umgehend mit den Bauarbeiten vor
Ort zu beginnen. Eine Vergabe der Arbeiten in der nächsten Ratssitzung würde den Baubeginn
um 3 Monate verschieben, so dass auch die Zuschlags- und Bindefrist des Angebotes abgelaufen
wäre.
Da die Kanalbauarbeiten vor dem Straßenbau ausgeführt werden müssen, ist auch diese Leistung
über eine Dringlichkeitsentscheidung zu entscheiden.
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Der Vorlage
D 179/2011
Erftstadt, den 19.04.2011
wird zugestimmt.
In Vertretung
(Erner)
1. Beordneter
(Zerres)
Stadtverordneter
-2-