Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
66 kB
Datum
07.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
12.07.11, 06:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 259/2011
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 10.06.2011
gez. Dr. Risthaus
21.06.2011
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
07.07.2011
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Breitbandversorgung in Ahrem
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ortsteil Ahrem gilt gemäß Gesetzgeber (vgl. Anlage: Ausdruck aus dem Breitbandatlas des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) mit flächendeckend mehr als 2 Mbit/s, in
Teilen bis sogar max. 4 Mbit/s, als ausreichend versorgt.
Aufgrund dessen ist eine Verbesserung der Versorgung mit höheren Übertragungsraten von bis
zu 16 Mbit/s mit öffentlichen Fördergeldern nicht realisierbar. Ein Ausbau kann somit aus
wirtschaftlichem und strategischem Eigeninteresse eines Netzbetreibers erfolgen. Ein Ausbau auf
Initiative der Stadt mit Mitteln des Haushalts ist aus Gründen des EU-Beihilferechts nicht
durchführbar.
Auf Nachfrage bei der Deutschen Telekom AG habe ich die Information erhalten, dass ein
Versorgungsausbau in Ahrem rund € 115.000,-- kosten würde. Neben dem Aufbau von insgesamt
vier Mulifunktionskästen (die Kosten pro Stück inkl. Installation und Bestückung mit
Übertragungstechnik liegen bei € 18.000,--) müssten zudem etwa 300 Meter Tiefbau- und ca. 2,9
Kilometer Kabeleinzieharbeiten durchgeführt werden. Einen Ausbauzeitraum kann erst nach
Auftragsvergabe bestimmt werden.
Aufgrund dieses hohen Investitionsvolumen und der bereits bestehenden Versorgungslage sieht
die Deutsche Telekom AG jedoch keine unmittelbare Notwendigkeit eines Ausbaus in Ahrem.
Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass eine leistungsfähige Breitbandversorgung heutzutage als
eine der wichtigsten Daseinsfürsorgen gilt. Infolge der förderrechtlichen Rahmenbedingungen
sehe auch ich in Ahrem keinen akuten Handlungsbedarf.
(Dr. Rips)
-2-