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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes 2008)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.07.2008 - Der Bürgermeister Az: 32-51-26 Nr. der Ratsdrucksache: 1349 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 28.08.2008 Haupt- und Finanzausschuss 02.09.2008 Rat 09.09.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes 2008 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Anczikowski __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: 3.700,-- ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( X ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: ( X ) Folgekosten: ( X ) ja ( ) nein __rd. 200,-- ___________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1349 1. Sachverhalt: 1.1 Einführung der Gebührenpflicht auf dem Parkplatz Kölner Straße 46 – 58 Der Strukturförderungsausschuss hat in der Sitzung am 23.08.2007 den Ausbau des o.g. Parkplatzes beschlossen. Der Parkplatz entlang der Kölner Straße wurde im Juli fertiggestellt und umfasst 10 Stellplätze. In der v. g. Sitzung hat der Strukturförderungsausschuss bereits den Grundsatzbeschluss gefasst, auf diesen Stellplätzen die Gebührenpflicht einzuführen. Der Parkscheinautomat ist bestellt. Es wird empfohlen, die Gebühren, wie im übrigen Bereich der Kölner Straße und „Auf der Komm“, in Höhe von 0,35 € pro 30 Minuten festzusetzen. Der Entwurf der entsprechend geänderten Gebührenordnung ist als Anlage 1 beigefügt. 1.2 Herausnahme des Parkplatzes an der B 51 aus der Gebührenpflicht. Der Parkscheinautomat auf diesem abseits gelegenen Parkplatz unmittelbar an der B 51 ist immer wieder Ziel von Kriminellen, die versuchen, den Parkscheiautomaten aufzubrechen. Dabei entsteht zumeist hoher Sachschaden, der bisher, abzüglich der Eigenbeteiligung, von der Versicherung bezahlt wurde. 2003 wurde der gesamte Parkscheinautomat gestohlen. Es ist abzusehen, dass die Versicherung dies nicht mehr lange mitmachen wird. Demgegenüber betrugen die Einnahmen in den letzten 3 Jahren durchschnittlich rd. 1.500,-- € und stehen somit in keinem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand, der durch die Beschädigungen entsteht. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, den Parkscheiautomaten abzubauen und ihn auf dem „Bücklersberg“, oberhalb des Klosterplatzes, aufzubauen. Der Weg vom Bücklersberg zum darunterliegenden Parkscheinautomaten auf dem Klosterplatz ist insbesondere für ältere Verkehrsteilnehmer lang und beschwerlich. Zudem werden es die Patienten der dort ansässigen Arztpraxis der Stadt danken. 1.3 Zulassung elektronischer Bezahlsysteme. Die geänderte Gebührenordnung enthält nun einen Passus, der neben den Parkscheinautomaten alternative elektronische Bezahlsysteme grundsätzlich zulässt. 2. Rechtliche Würdigung Der § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes berechtigt die Gemeinden, für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren zu erheben. 3. Finanzielle Auswirkungen Für die Maßnahmen unter I entstehen rund 3.700,-- € Kosten für die Anschaffung des Parkscheinautomaten und der Verkehrszeichen. Das Versetzen des Parkscheinautomaten unter II erfolgt mit eigenen Kräften. Seite 3 von Ratsdrucksache 1349 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Eine Alternative zu 1.1 steht nicht zur Debatte, da ein entsprechender Beschluss des Strukturförderungausschusses existiert. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Nicht erkennbar. 7. Beschlussvorschlag: Die als Anlage 1 der RD 1349 beigefügte Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung) wird beschlossen.