Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.07.2008
- Der Bürgermeister Az: 32-51-26
Nr. der Ratsdrucksache: 1349
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
28.08.2008
Haupt- und Finanzausschuss
02.09.2008
Rat
09.09.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes 2008
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Berichterstatter: Herr Anczikowski
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(X)
Kosten €: 3.700,--
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
( X ) Folgekosten: ( X ) ja
( ) nein
__rd. 200,-- ___________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1349
1. Sachverhalt:
1.1 Einführung der Gebührenpflicht auf dem Parkplatz Kölner Straße 46 – 58
Der Strukturförderungsausschuss hat in der Sitzung am 23.08.2007 den Ausbau
des o.g. Parkplatzes beschlossen. Der Parkplatz entlang der Kölner Straße wurde
im Juli fertiggestellt und umfasst 10 Stellplätze.
In der v. g. Sitzung hat der Strukturförderungsausschuss bereits den
Grundsatzbeschluss gefasst, auf diesen Stellplätzen die Gebührenpflicht
einzuführen. Der Parkscheinautomat ist bestellt.
Es wird empfohlen, die Gebühren, wie im übrigen Bereich der Kölner Straße und
„Auf der Komm“, in Höhe von 0,35 € pro 30 Minuten festzusetzen.
Der Entwurf der entsprechend geänderten Gebührenordnung ist als Anlage 1
beigefügt.
1.2 Herausnahme des Parkplatzes an der B 51 aus der Gebührenpflicht.
Der Parkscheinautomat auf diesem abseits gelegenen Parkplatz unmittelbar an der
B 51 ist immer wieder Ziel von Kriminellen, die versuchen, den Parkscheiautomaten
aufzubrechen. Dabei entsteht zumeist hoher Sachschaden, der bisher, abzüglich
der Eigenbeteiligung, von der Versicherung bezahlt wurde. 2003 wurde der gesamte
Parkscheinautomat gestohlen. Es ist abzusehen, dass die Versicherung dies nicht
mehr lange mitmachen wird.
Demgegenüber betrugen die Einnahmen in den letzten 3 Jahren durchschnittlich rd.
1.500,-- € und stehen somit in keinem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand, der
durch die Beschädigungen entsteht.
Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, den Parkscheiautomaten abzubauen und
ihn auf dem „Bücklersberg“, oberhalb des Klosterplatzes, aufzubauen. Der Weg vom
Bücklersberg zum darunterliegenden Parkscheinautomaten auf dem Klosterplatz ist
insbesondere für ältere Verkehrsteilnehmer lang und beschwerlich. Zudem werden
es die Patienten der dort ansässigen Arztpraxis der Stadt danken.
1.3 Zulassung elektronischer Bezahlsysteme.
Die geänderte Gebührenordnung enthält nun einen Passus, der neben den
Parkscheinautomaten alternative elektronische Bezahlsysteme grundsätzlich
zulässt.
2. Rechtliche Würdigung
Der § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes berechtigt die Gemeinden, für das
Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren zu erheben.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für die Maßnahmen unter I entstehen rund 3.700,-- € Kosten für die Anschaffung des
Parkscheinautomaten und der Verkehrszeichen.
Das Versetzen des Parkscheinautomaten unter II erfolgt mit eigenen Kräften.
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4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Eine Alternative zu 1.1 steht nicht zur Debatte, da ein entsprechender Beschluss des
Strukturförderungausschusses existiert.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Nicht erkennbar.
7. Beschlussvorschlag:
Die als Anlage 1 der RD 1349 beigefügte Gebührenordnung für die Benutzung von
Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung) wird
beschlossen.