Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
64 kB
Datum
08.09.2011
Erstellt
19.04.11, 06:20
Aktualisiert
25.05.11, 06:22
Stichworte
Inhalt der Datei
13.04.2011
Anlage zur Vorlage 412/2009
Anregung bzgl. Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Pingsheimer
Straße/ L 263 in Herrig
Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses vom 01.02.2011 habe ich zu einen Ortstermin
am 12.04.2011 bezüglich einer Verbesserung der Verkehrssituation auf der Pingsheimer
Straße eingeladen. Anwesend waren der Ortsbürgermeister, Vertreter der Fraktionen, der
zuständige Bezirksbeamte, Vertreter der Kreispolizeibehörde sowie des Landesbetriebes.
Folgendes Ergebnis ist festzuhalten:
Die Anzahl der schweren Unfälle auf der Pingsheimer Straße ist trotz der relativ hohen
Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge unauffällig. Wegen der geradlinig verlaufenden
Strecke und der damit verbundenen Übersichtlichkeit werden viele Fahrzeugführer zu hohen
Geschwindigkeiten verleitet.
Um eine Dämpfung der Geschwindigkeit zu erreichen, soll im Straßenabschnitt zwischen
Ortseingang und der Rektor-MeIler-Straße eine versetzte Parkflächenmarkierung angeordnet
werden.
Hierzu soll der Eigenbetrieb Straßen einen Vorschlag ausarbeiten und mit dem
Landesbetriebes als Baulastträger der L 263 hinsichtlich der Ausfiihrung abstimmen.
Im Kreuzungsbereich Rektor-Meller-Straße/ Pingsheimer Straße sind die Sichtverhältnisse
unzureichend. Zur Verbesserung soll dem Rhein-Erft-Kreis als Baulastträger der Kreisstraße
K 23 im Einmündungsbereich der Austausch des Verkehrzeichens Nr. 205 (Vorfahrt
gewähren) gegen das Verkehrszeichen Nr.206 (Halt! Vorfahrt gewähren) und die Markierung
der dazugehörigen Stop-Linie angeordnet werden.
Weiterruhrend wurde die Lechenicher Straße (L 263) im Abschnitt zwischen Dorfmittelpunkt
und der Zuwegung zum Kindergarten besichtigt, da auch hier für die Fußgänger eine
unbefriedigende Verkehrs situation vorliegt. Die Teilnehmer der Ortsbesichtigung schlagen
vor, auf der südlichen Seite die fehlende Fußwegverbindung zunächst in einer
wassergebundenen Decke auszuführen. Demgegenüber besteht die Möglichkeit, sich für eine
endgültige Ausbauform (Ausführung mit Randsteinen, Einsatz von Gehwegplatten-oder
pflaster) zu entscheiden. Hierzu müssten allerdings die Anlieger nach dem
Erschließungsbeitragrecht einen Anteil an den Kosten tragen. Die notwendigen Mittel müssen
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(Emer)
2011angesetzt
werden.