Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
08.07.11, 06:22
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 140/2011
Az.: 82.2
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 29.03.2011
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
19.07.2011
Bemerkungen
beschließend
Besetzung des Umlegungsausschusses
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.03.2011
Beschlussentwurf:
Gemäß § 3 i. V. m. § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987
wird der Umlegungsausschuss mit folgenden Mitgliedern bestellt:
1.
Vorsitzender: Herr Klaus Kubella
Stellvertreter: Herr Thomas Hegel
2.
Vermessungstechnischer Sachverständiger: Herr Berthold Rothe
Stellvertreter: Herr Wilhelm Palmen
3.
Bewertungssachverständiger: Herr Karl Schwarting
Stellvertreter: Herr Franz-Rudolf Rosauer
Begründung:
Gem. § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches besteht der
Umlegungsausschuss aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende
muss die Befähigung zur Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Von den
übrigen Mitgliedern müssen zwei dem Rat angehören. Ein Mitglied muss die Befähigung zum
höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen und ein Mitglied Sachverständiger
für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Für jedes Mitglied sind ein oder mehrere Vertreter
zu bestellen. Während die aus den Mitgliedern des Rates zu bestellenden Mitglieder des
Ausschusses bis zum Ende der Wahlperiode im Amt bleiben, endet die Amtsdauer der übrigen
Ausschussmitglieder mit Ablauf des 25.09.2011.
Die Mitglieder haben sich mit einer Wiederwahl einverstanden erklärt. Ebenso haben die
Stellvertreter des Vorsitzenden sowie des vermessungstechnischen Sachverständigen und des
Bewertungssachverständigen ihr Einverständnis zur Wiederwahl erklärt.
(Dr. Rips)
-2-