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Beschlussvorlage (Abschluss einer Pachtvertragsergänzung mit dem SV Herrig e. V.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
25.05.2011
Erstellt
14.05.11, 06:21
Aktualisiert
14.05.11, 06:21
Beschlussvorlage (Abschluss einer Pachtvertragsergänzung mit dem SV Herrig e. V.) Beschlussvorlage (Abschluss einer Pachtvertragsergänzung mit dem SV Herrig e. V.)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 212/2011 Az.: 82 31-20/P23 Sz Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 10.05.2011 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Termin 25.05.2011 11.05.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Abschluss einer Pachtvertragsergänzung mit dem SV Herrig e. V. Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt übernimmt die Pflege und die Unterhaltung des Sportplatzes, der Flutlichtanlage sowie der angrenzenden Grünanlagen und der unbefestigten Parkplätze in Herrig, gelegen auf dem städtische Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 4, Flurstücke 35 und 36/2 tlw. Die zu pflegende Fläche ist ca. 9.200 qm groß. Die Vertragsergänzung des Pachtvertrages vom 02.08.1978 tritt am Tage der Vertragsunterzeichnung in Kraft und endet erstmals am 28.02.2014. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einem der Vertragsbeteiligten gekündigt wird. Das Belegungsrecht für den Sportplatz obliegt der Stadt Erftstadt. Es wird zugesichert, dass der SV Herrig, sobald wieder ein Spiel- und/oder Trainingsbetrieb aufgenommen wird, den ersten Zugriff auf die Trainings- und Spielzeiten hat. Die Belegung mit ortsfremden Erftstädter Vereinen erfolgt unter der Bedingung einer optimalen Ausnutzung, jedoch mit Rücksicht auf den Sportplatz und die aktuelle Wetterlage. Der Stadt Erftstadt obliegt die Pflege, Unterhaltung und Instandhaltung des Sportrasenplatzes sowie der Flutlichtanlage. Wird der Sportplatz nicht ausschließlich vom SV Herrig genutzt, übernimmt die Stadt Erftstadt die Stromkosten für die Flutlichtanlage. Die mit Schreiben vom 22.04.2010 zum 31.05.2010 ausgesprochene Kündigung des Pachtvertrages vom 02.08.1978 sowie des Änderungsvertrages vom 17.08.1988 wird in beiderseitigem Einvernehmen mit der Unterzeichnung der Pachtvertragsergänzung zurückgenommen. Begründung: Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Erftstadt und dem SV Herrig e. V. vom 02.08.1978 sowie des Änderungsvertrages vom 17.08.1988 für den Sportplatz und die angrenzenden Flächen wurde vom Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zum 31.05.2010 gekündigt. Die Fläche wurde bisher nicht vom SV Herrig geräumt, da der SV Herrig der Rechtsauffassung ist, dass der Vertrag weiterhin Bestand hat. Die Nutzung der Grundstücke ist jedoch neu zu regeln, da der SV Herrig derzeit keinen Spiel- und Trainingsbetrieb hat und andere Erftstädter Vereine an einer Nutzung interessiert sind. Der Bedarf an Trainings- und Spielmöglichkeiten ist insbesondere beim SSV Ahrem gegeben. Des weiteren ist die Übernahme des Sportlerheims durch die Stadt Erftstadt nicht vorgesehen, so dass die Nutzung des Heims weiterhin beim SV Herrig verbleiben soll. Zur Vermeidung einer Gerichtsentscheidung wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche und umfassende Verhandlungen mit dem SV Herrig geführt. Die seinerzeit favorisierte Lösung des Abschlusses von zwei getrennten neuen Verträgen konnte jedoch nicht die Zustimmung des SV Herrig finden. Und von dort aus wurde der Vorschlag unterbreitet, den alten Vertrag vom 02.08.1978 für das Sportlerheim aufrecht zu erhalten und für die Sportplatznutzung eine Vertragsergänzung zu fertigen. Die Vertragsergänzung wurde dem SV Herrig zur Prüfung vorgelegt und hat von dort aus die benötigte Zustimmung gefunden, so dass einer Vertragsunterzeichnung und damit die zukünftige Nutzung der Sportplatzes geregelt ist. (Dr. Rips) -2-