Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
25.05.2011
Erstellt
14.05.11, 06:21
Aktualisiert
14.05.11, 06:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 212/2011
Az.: 82 31-20/P23 Sz
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 10.05.2011
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Termin
25.05.2011
11.05.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Abschluss einer Pachtvertragsergänzung mit dem SV Herrig e. V.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt übernimmt die Pflege und die Unterhaltung des Sportplatzes, der
Flutlichtanlage sowie der angrenzenden Grünanlagen und der unbefestigten Parkplätze in Herrig,
gelegen auf dem städtische Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 4, Flurstücke 35 und 36/2
tlw. Die zu pflegende Fläche ist ca. 9.200 qm groß.
Die Vertragsergänzung des Pachtvertrages vom 02.08.1978 tritt am Tage der
Vertragsunterzeichnung in Kraft und endet erstmals am 28.02.2014. Der Vertrag verlängert sich
um jeweils ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einem der
Vertragsbeteiligten gekündigt wird.
Das Belegungsrecht für den Sportplatz obliegt der Stadt Erftstadt. Es wird zugesichert, dass der
SV Herrig, sobald wieder ein Spiel- und/oder Trainingsbetrieb aufgenommen wird, den ersten
Zugriff auf die Trainings- und Spielzeiten hat.
Die Belegung mit ortsfremden Erftstädter Vereinen erfolgt unter der Bedingung einer optimalen
Ausnutzung, jedoch mit Rücksicht auf den Sportplatz und die aktuelle Wetterlage.
Der Stadt Erftstadt obliegt die Pflege, Unterhaltung und Instandhaltung des Sportrasenplatzes
sowie der Flutlichtanlage. Wird der Sportplatz nicht ausschließlich vom SV Herrig genutzt,
übernimmt die Stadt Erftstadt die Stromkosten für die Flutlichtanlage.
Die mit Schreiben vom 22.04.2010 zum 31.05.2010 ausgesprochene Kündigung des
Pachtvertrages vom 02.08.1978 sowie des Änderungsvertrages vom 17.08.1988 wird in
beiderseitigem Einvernehmen mit der Unterzeichnung der Pachtvertragsergänzung
zurückgenommen.
Begründung:
Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Erftstadt und dem SV Herrig e. V. vom 02.08.1978 sowie des
Änderungsvertrages vom 17.08.1988 für den Sportplatz und die angrenzenden Flächen wurde
vom Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zum 31.05.2010 gekündigt. Die Fläche wurde bisher nicht
vom SV Herrig geräumt, da der SV Herrig der Rechtsauffassung ist, dass der Vertrag weiterhin
Bestand hat.
Die Nutzung der Grundstücke ist jedoch neu zu regeln, da der SV Herrig derzeit keinen Spiel- und
Trainingsbetrieb hat und andere Erftstädter Vereine an einer Nutzung interessiert sind. Der Bedarf
an Trainings- und Spielmöglichkeiten ist insbesondere beim SSV Ahrem gegeben.
Des weiteren ist die Übernahme des Sportlerheims durch die Stadt Erftstadt nicht vorgesehen, so
dass die Nutzung des Heims weiterhin beim SV Herrig verbleiben soll.
Zur Vermeidung einer Gerichtsentscheidung wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche und
umfassende Verhandlungen mit dem SV Herrig geführt. Die seinerzeit favorisierte Lösung des
Abschlusses von zwei getrennten neuen Verträgen konnte jedoch nicht die Zustimmung des SV
Herrig finden. Und von dort aus wurde der Vorschlag unterbreitet, den alten Vertrag vom
02.08.1978 für das Sportlerheim aufrecht zu erhalten und für die Sportplatznutzung eine
Vertragsergänzung zu fertigen.
Die Vertragsergänzung wurde dem SV Herrig zur Prüfung vorgelegt und hat von dort aus die
benötigte Zustimmung gefunden, so dass einer Vertragsunterzeichnung und damit die zukünftige
Nutzung der Sportplatzes geregelt ist.
(Dr. Rips)
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