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Beschlusstext (Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 LPVG NW)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
15.09.2009
Erstellt
02.10.09, 22:42
Aktualisiert
02.10.09, 22:42
Beschlusstext (Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 LPVG NW)

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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 34. Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2009 Drucksachen-Nummer: 317.09 TOP 9. Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 LPVG NW Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig, als Vorsitzende der Einigungsstelle gemäß § 67 LPVG NW Frau Ursula Linge, Burgholz 12, 51491 Overath, Richterin beim Arbeitsgericht Siegburg, Außenstelle Gummersbach, zu berufen. Der Rat der Stadt Kerpen beschließt ferner einstimmig, dass für die Einigungsstelle von der Stadt Kerpen und vom Personalrat je 5 Beisitzer zu benennen sind. Von der Stadt Kerpen werden benannt: • Herr Wolfgang Berger, Fachbereichsleiter Freizeit, Ordnung, Internes Management Stadt Bergheim, • Herr Wilfried Becke, Fachbereichsleiter Finanzen, Personal, Organisation Stadt Brühl, • Herr Jürgen Elsen, Amtsleiter Haupt- und Personalamt Stadt Erftstadt, • Herr Willi Dresen, Fachbereichsleiter Innere Veraltung Stadt Frechen, • Herr Hans Krämer, Amtsleiter Hauptamt Stadt Hürth.