Daten
Kommune
Kerpen
Größe
26 kB
Datum
15.09.2009
Erstellt
02.10.09, 22:42
Aktualisiert
02.10.09, 22:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 34. Sitzung des Stadtrates
vom 15.09.2009
Drucksachen-Nummer: 343.09
TOP 4.
Bau eines neuen Hallenbades in Kerpen
Herr Schubert von der Fa. CBP trägt eine Kurzfassung der der Vorlage beigefügten Präsentation
vor. Hiernach berichtet Bürgermeisterin Sieburg über die historische Entwicklung in den letzten
5 Jahren bzgl. des Neubaus eines Hallenbades. Erster Beigeordneter Knopp verweist hierzu
auch auf Seite 4 der Vorlage und erläutert nochmals, dass der Neubau nicht aus
Haushaltsmitteln der Stadt finanziert werden kann. Eine Gesamtfinanzierung des Neubaus
kommt nur aus Mitteln des Konjunkturpaketes II in Betracht.
Stadtverordnete Jutta Schnütgen-Weber weist daraufhin, dass der Grundgedanke des
Konjunkturpaketes II in einer energetischen Sanierung des Gebäudebestandes liegt, damit der
Haushalt entlastet wird. Bürgermeisterin Sieburg und Erster Beigeordneter Peter Knopp
entgegnen, dass der Neubau des Hallenbades eine erhebliche Wirkung im Hinblick auf
energetische Sanierung darstellt, da die beiden Hallenbäder in Kerpen und Manheim sehr hohe
Energieverbräuche verzeichnen. Die Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket werden nicht für die
Sanierung und Verbesserung der Haushalte sondern für zusätzliche Maßnahmen gewährt.
In einer regen Debatte wird auch darüber diskutiert, dass bei Ausfall der Hallenbäder in Kerpen
(sanierungsbedürftig) und Manheim (Wegfall durch die Umsiedlung) das Schul- und
Vereinsschwimmen in die Erftlagune verlagert werden müsse und damit der öffentliche
Badebetrieb stark eingeschränkt würde.
Im Verlauf der Diskussion, in der auch Herr Schubert von der Fa. CBP Fragen der
Ratsmitglieder beantwortet, beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen namentliche
Abstimmung über den vorliegenden Beschlussentwurf. Diesem Antrag stimmt der Stadtrat
geschlossen zu.
Nach der von der CDU-Fraktion beantragten Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten eröffnet
Bürgermeisterin Sieburg die Sitzung wieder um 20.36 Uhr und stellt den Beschlussentwurf der
Verwaltung zur namentlichen Abstimmung.
Sie ruft dazu die Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge und anschließend sich selbst zur
Stimmabgabe auf:
Adach, Wilfried
Appelmann, Branko
Becker, Dieter
Berger, Paul Manfred
ja
ja
nein
ja
Matuszynski, Silvia
Müller, Peter
Müller, Peter-Josef
Nieswandt, Kevin
ja
ja
ja
ja
Diekhans, Hildegard
Dohmen, Josef
Erkes, Hubert
Fell, Axel
Flottrong, Marianne
Heimann, Manfred
Held, David
ja
ja
nein
nein
nein
ja
ja
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2009
Philippi, Björn
Reintgen-Cremer, Hedwig
Rindermann, Jean
Ripp, Klaus
Scharping, Wolfgang
Schauwinhold, Helmut
Schmitz, Heinrich-Werner
ja
nein
ja
nein
nein
ja
ja
Seite 2
Heße, Manfred
Jahnz, Wolfgang
Kalscheuer, Patrick
Kalthöfer, Gabriele
Knorpp, Friedrich
Köhne, Dörte
Krings, Bernd
Lambertz, Lonie
Löhr, Friedrich
Schnütgen-Weber, Jutta
Schorn, Norbert
Simons, Sibilla
Spohr, Lars
Steinberg, Manfred
Utzerath, Karl-Heinz
Westerschulze, Wolfgang
Wurm, Gertrud
Zimball, Wolfgang
Bürgermeisterin Sieburg, Marlies
nein
nein
nein
ja
nein
ja
nein
ja
ja
nein
ja
ja
nein
ja
ja
nein
nein
nein
ja
Demnach beschließt der Rat der Stadt Kerpen mit 24 Ja-Stimmen bei 17 Nein-Stimmen:
1.
Der Stadtrat zieht die Entscheidung über den Bau eines neuen Hallenbades in Kerpen an
sich.
2a.
Der Stadtrat beschließt den Bau eines neuen Hallenbades in Kerpen in den Jahren 2009
bis 2011 aus den Mitteln des Konjunkturpakets II.
2b.
Die Kosten für den Neubau dürfen maximal 5,0 Mio. € netto incl. aller Nebenkosten
betragen. Nach Fertigstellung des neuen Hallenbades in Kerpen läuft die Nutzung der
Hallenbäder Kerpen und Manheim aus.
2c.
Zur Sicherstellung der Rückerstattung der Mehrwertsteuer beschließt der Stadtrat für die
Nutzung des Bades durch die Vereine Gebühren zu erheben. Ferner ist das Bad der
Öffentlichkeit für das Frühschwimmen zur Verfügung zu stellen.
2d.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel aus dem Konjunkturpaket II,
Bereich „Infrastruktur“, in Höhe von 1,5 Mio. € mit anderen Kommunen zu tauschen. Die
gesamten Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass die bereits bestehenden
Vorvereinbarungen über den Tausch von entsprechenden Mitteln von den
Tauschpartnern rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
2e.
Der Beschluss des Stadtrates vom 23.06.2009, wonach der Neubau der
Kindertagesstätten in Horrem, Blatzheim und Türnich sowie die energetische Sanierung
diverser Schulen aus den Mitteln des Konjunkturpakets II finanziert werden soll, wird
aufgehoben. Hiervon sind die Finanzierung der Maßnahmen „Erweiterung
Mühlenfeldschule um 2 Klassen“ und „Energetische Sanierung der Realschule Mater
Salvatoris“ aus den Mitteln des Konjunkturpakets II nicht betroffen.
2f.
Die Finanzierung des Neubaus der Kindertagesstätten in Blatzheim und Horrem im Jahre
2010 ist über entsprechende Verpflichtungsermächtigungen, die im Haushalt 2009
ausgewiesen wurden, sichergestellt.
2g.
Der Neubau der Kindertagesstätte Türnich als Ersatz für die bisherige Kindertagesstätte
Platanenallee wird von der Grundstücksentwicklungs- und -verwertungsgesellschaft
Kerpen mbH der Stadt Kerpen (GEV) durchgeführt. Die Stadt mietet anschließend den
Neubau von der GEV an.
2h.
Die energetische Sanierung der Schulen wird in den Folgejahren entsprechend der
allgemeinen Haushaltslage fortgeführt.
3.
Als Standort wird nach Abwägung aller Alternativen die Fläche zwischen dem Parkplatz
und der Sportanlage an der Europaschule Kerpen, Philipp-Schneider-Straße, festgelegt.
4a.
Die
Verwaltung
wird
beauftragt
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2009
eine
Ausschreibung
für
einen
Generalplaner
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durchzuführen, sobald eine Finanzierung des neuen Hallenbades in Kerpen sichergestellt
ist. Mit den entsprechenden Baumaßnahmen ist so rechtzeitig zu beginnen, dass eine
Nutzung des neuen Hallenbades im Oktober 2011 erfolgen kann.
4b.
Das Ausschreibungsverfahren für den Generalplaner ist nach der Verdingungsordnung
für freiberufliche Leistungen (VOF) durchzuführen. In diesem Zusammenhang werden in
der 2. Verfahrensstufe des VOF-Verfahrens von den Bietern Lösungsvorschläge zu
erarbeiten sein. Jedes eingeladene Büro erhält hierfür ein Bearbeitungshonorar von
2.000 € netto.
5.
Insbesondere zur Sicherstellung der zeitlichen Vorgaben, zur Überprüfung der Einhaltung
der Gesamtkosten und zur Überwachung der Qualitätsstandards ist ein externes
Projektsteuerungsbüro zu beauftragen, sobald die Finanzierung der Gesamtmaßnahme
sichergestellt ist. Der entsprechende Vergabebeschluss ist im nichtöffentlichen Teil zu
fassen.
6.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Herbst 2010 ein Konzept zur weiteren Nutzung
der Fläche des derzeitigen Hallenbades Kerpen vorzulegen.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2009
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