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Beschlusstext (Bau eines neuen Hallenbades in Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
26 kB
Datum
15.09.2009
Erstellt
02.10.09, 22:42
Aktualisiert
02.10.09, 22:42
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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 34. Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2009 Drucksachen-Nummer: 343.09 TOP 4. Bau eines neuen Hallenbades in Kerpen Herr Schubert von der Fa. CBP trägt eine Kurzfassung der der Vorlage beigefügten Präsentation vor. Hiernach berichtet Bürgermeisterin Sieburg über die historische Entwicklung in den letzten 5 Jahren bzgl. des Neubaus eines Hallenbades. Erster Beigeordneter Knopp verweist hierzu auch auf Seite 4 der Vorlage und erläutert nochmals, dass der Neubau nicht aus Haushaltsmitteln der Stadt finanziert werden kann. Eine Gesamtfinanzierung des Neubaus kommt nur aus Mitteln des Konjunkturpaketes II in Betracht. Stadtverordnete Jutta Schnütgen-Weber weist daraufhin, dass der Grundgedanke des Konjunkturpaketes II in einer energetischen Sanierung des Gebäudebestandes liegt, damit der Haushalt entlastet wird. Bürgermeisterin Sieburg und Erster Beigeordneter Peter Knopp entgegnen, dass der Neubau des Hallenbades eine erhebliche Wirkung im Hinblick auf energetische Sanierung darstellt, da die beiden Hallenbäder in Kerpen und Manheim sehr hohe Energieverbräuche verzeichnen. Die Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket werden nicht für die Sanierung und Verbesserung der Haushalte sondern für zusätzliche Maßnahmen gewährt. In einer regen Debatte wird auch darüber diskutiert, dass bei Ausfall der Hallenbäder in Kerpen (sanierungsbedürftig) und Manheim (Wegfall durch die Umsiedlung) das Schul- und Vereinsschwimmen in die Erftlagune verlagert werden müsse und damit der öffentliche Badebetrieb stark eingeschränkt würde. Im Verlauf der Diskussion, in der auch Herr Schubert von der Fa. CBP Fragen der Ratsmitglieder beantwortet, beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen namentliche Abstimmung über den vorliegenden Beschlussentwurf. Diesem Antrag stimmt der Stadtrat geschlossen zu. Nach der von der CDU-Fraktion beantragten Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten eröffnet Bürgermeisterin Sieburg die Sitzung wieder um 20.36 Uhr und stellt den Beschlussentwurf der Verwaltung zur namentlichen Abstimmung. Sie ruft dazu die Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge und anschließend sich selbst zur Stimmabgabe auf: Adach, Wilfried Appelmann, Branko Becker, Dieter Berger, Paul Manfred ja ja nein ja Matuszynski, Silvia Müller, Peter Müller, Peter-Josef Nieswandt, Kevin ja ja ja ja Diekhans, Hildegard Dohmen, Josef Erkes, Hubert Fell, Axel Flottrong, Marianne Heimann, Manfred Held, David ja ja nein nein nein ja ja Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2009 Philippi, Björn Reintgen-Cremer, Hedwig Rindermann, Jean Ripp, Klaus Scharping, Wolfgang Schauwinhold, Helmut Schmitz, Heinrich-Werner ja nein ja nein nein ja ja Seite 2 Heße, Manfred Jahnz, Wolfgang Kalscheuer, Patrick Kalthöfer, Gabriele Knorpp, Friedrich Köhne, Dörte Krings, Bernd Lambertz, Lonie Löhr, Friedrich Schnütgen-Weber, Jutta Schorn, Norbert Simons, Sibilla Spohr, Lars Steinberg, Manfred Utzerath, Karl-Heinz Westerschulze, Wolfgang Wurm, Gertrud Zimball, Wolfgang Bürgermeisterin Sieburg, Marlies nein nein nein ja nein ja nein ja ja nein ja ja nein ja ja nein nein nein ja Demnach beschließt der Rat der Stadt Kerpen mit 24 Ja-Stimmen bei 17 Nein-Stimmen: 1. Der Stadtrat zieht die Entscheidung über den Bau eines neuen Hallenbades in Kerpen an sich. 2a. Der Stadtrat beschließt den Bau eines neuen Hallenbades in Kerpen in den Jahren 2009 bis 2011 aus den Mitteln des Konjunkturpakets II. 2b. Die Kosten für den Neubau dürfen maximal 5,0 Mio. € netto incl. aller Nebenkosten betragen. Nach Fertigstellung des neuen Hallenbades in Kerpen läuft die Nutzung der Hallenbäder Kerpen und Manheim aus. 2c. Zur Sicherstellung der Rückerstattung der Mehrwertsteuer beschließt der Stadtrat für die Nutzung des Bades durch die Vereine Gebühren zu erheben. Ferner ist das Bad der Öffentlichkeit für das Frühschwimmen zur Verfügung zu stellen. 2d. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel aus dem Konjunkturpaket II, Bereich „Infrastruktur“, in Höhe von 1,5 Mio. € mit anderen Kommunen zu tauschen. Die gesamten Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass die bereits bestehenden Vorvereinbarungen über den Tausch von entsprechenden Mitteln von den Tauschpartnern rechtsverbindlich unterzeichnet werden. 2e. Der Beschluss des Stadtrates vom 23.06.2009, wonach der Neubau der Kindertagesstätten in Horrem, Blatzheim und Türnich sowie die energetische Sanierung diverser Schulen aus den Mitteln des Konjunkturpakets II finanziert werden soll, wird aufgehoben. Hiervon sind die Finanzierung der Maßnahmen „Erweiterung Mühlenfeldschule um 2 Klassen“ und „Energetische Sanierung der Realschule Mater Salvatoris“ aus den Mitteln des Konjunkturpakets II nicht betroffen. 2f. Die Finanzierung des Neubaus der Kindertagesstätten in Blatzheim und Horrem im Jahre 2010 ist über entsprechende Verpflichtungsermächtigungen, die im Haushalt 2009 ausgewiesen wurden, sichergestellt. 2g. Der Neubau der Kindertagesstätte Türnich als Ersatz für die bisherige Kindertagesstätte Platanenallee wird von der Grundstücksentwicklungs- und -verwertungsgesellschaft Kerpen mbH der Stadt Kerpen (GEV) durchgeführt. Die Stadt mietet anschließend den Neubau von der GEV an. 2h. Die energetische Sanierung der Schulen wird in den Folgejahren entsprechend der allgemeinen Haushaltslage fortgeführt. 3. Als Standort wird nach Abwägung aller Alternativen die Fläche zwischen dem Parkplatz und der Sportanlage an der Europaschule Kerpen, Philipp-Schneider-Straße, festgelegt. 4a. Die Verwaltung wird beauftragt Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2009 eine Ausschreibung für einen Generalplaner Seite 3 durchzuführen, sobald eine Finanzierung des neuen Hallenbades in Kerpen sichergestellt ist. Mit den entsprechenden Baumaßnahmen ist so rechtzeitig zu beginnen, dass eine Nutzung des neuen Hallenbades im Oktober 2011 erfolgen kann. 4b. Das Ausschreibungsverfahren für den Generalplaner ist nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) durchzuführen. In diesem Zusammenhang werden in der 2. Verfahrensstufe des VOF-Verfahrens von den Bietern Lösungsvorschläge zu erarbeiten sein. Jedes eingeladene Büro erhält hierfür ein Bearbeitungshonorar von 2.000 € netto. 5. Insbesondere zur Sicherstellung der zeitlichen Vorgaben, zur Überprüfung der Einhaltung der Gesamtkosten und zur Überwachung der Qualitätsstandards ist ein externes Projektsteuerungsbüro zu beauftragen, sobald die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. Der entsprechende Vergabebeschluss ist im nichtöffentlichen Teil zu fassen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Herbst 2010 ein Konzept zur weiteren Nutzung der Fläche des derzeitigen Hallenbades Kerpen vorzulegen. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2009 Seite 4