Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
73 kB
Datum
24.02.2011
Erstellt
12.02.11, 06:20
Aktualisiert
12.02.11, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 42/2011
Az.: 7011-00
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 26.01.2011
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
24.02.2011
Bemerkungen
beschließend
Kosten des Winterdienstes 2010 und Vorgaben zur zukünftigen Gestaltung
Finanzielle Auswirkungen:
Der Winterdienst wird durch Gebühren finanziert, wobei etwa 17 % an Eigenanteil bei der Stadt verbleiben
Zusätzlich sind die Mittel für das Defizit von ca. 100.000 € des Winters 2010 aufzubringen, die durch die
Gebühren nicht gedeckt sind und in den nächsten 3 Jahren durch Gebührenerhöhung refinanziert werden
müssen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Winterdienst wird entsprechend den folgenden Vorgaben ausgeweitet, sowie die Gebühren
neu ermittelt. Die Straßenreinigungssatzung und –gebührensatzung sind entsprechend den
geschätzten Kosten anzupassen.
1) Die Verwaltung wird angewiesen die Erhöhung der Gebühren aufgrund des Defizits aus 2010 in
die Winterdienstgebühren einzuarbeiten und dem Rat 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen.
2) Die Verwaltung wird angewiesen die Silokapazität auf ca. 200 to zu erhöhen und zwei
Fahrzeuge (Multicar) für den Winterdienst zu beschaffen. Die Erhöhung der Gebühren aufgrund
dieser Anschaffung ist in die Winterdienstgebühren einzuarbeiten und dem Rat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
3) Die Verwaltung wird angewiesen Verträge mit Landwirten über zusätzliche Winterdienstleistungen in den Außenbereichen der Stadt Erftstadt abzuschließen. Die erforderliche Erhöhung
der Gebühren wegen dieser Mehrkosten ist in die Winterdienstgebührensatzung einzuarbeiten
und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
4) Die Verwaltung wird angewiesen eine motorisierte Fußtruppe mit zugehörigen Räumgeräten
zusätzlich für Bushaltestellen, Parkplätze etc. einzusetzen. Die Erhöhung der hierfür erforderlichen
Gebühren ist in die Winterdienstgebühren einzuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung
vorzulegen.
5) Die Verwaltung wird angewiesen eine weitere motorisierte Fußtruppe mit Räumgeräten für die
Räumung der Hauptgehwege einzusetzen. Die Erhöhung der Gebühren aufgrund von Mehrkosten
sind im hinterher in die Winterdienstgebühren einzuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung
vorzulegen.
6) Die Verwaltung überarbeitet in Zusammenarbeit mit den Ortsbürgermeistern die Streustrecken.
Hierbei sollen wie bisher die Hauptverkehrsstraßen, Strecken des ÖPNV’s (einschließlich
Schulbusstrecken), besondere Gefahrenstellen und Gefällestrecken Berücksichtigung finden.
7) Die beschlossenen Änderungen sind in die Straßenreinigungssatzung einzuarbeiten und dem
Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Der satzungsgemäße Winterdienst hat im letzten Jahr durch den strengen Winter und den daraus
folgenden Salzmangel rege Kritik erfahren. Die erheblichen Kostensteigerungen für den
Winterdienst um ca. 1/3 auf 300.000 € macht deutlich, dass die Einsatzbereitschaft der Kollegen
an der „Winterdienstfront“ (auch an Sonn- und Feiertagen), dennoch gesteigert werden konnte.
Von Seiten der Bürger und aus politischen Kreisen wird eine Ausweitung des Winterdienstes auch
auf die für unsere Region extremen Wetterbedingungen im Jahr 2010 gefordert.
Die zusätzlichen Winterdienskosten für 2010 von ca. 100.000 € werden die Gebühren ab 2012 um
ca. 17 % von 2,03 € bzw. 1,69 € auf 2,37 € bzw. 1,97 € pro Frontmeter erhöhen.
Um wirksam den Forderungen nachzukommen ist es unumgänglich, die Silokapazität auf etwa
200 to zu erhöhen und somit die Abhängigkeit von Salzlieferungen einzuschränken. Gleichfalls
sind die städt. Dienste mit zwei kleineren Fahrzeugen mit Räumschild und Streuer neu
auszustatten. Dies halte ich für notwendig, um auch in den Straßen mit Verkehrsberuhigungen
und einer schmaleren Durchfahrtsbreite, sowie enger Parksituation ein Räumschild einsetzen zu
können. Es ist zusätzlich die Umlaufzeit zu optimieren um bei Ausfällen flexibel reagieren zu
können.
Diese aufgezeigten Maßnahmen würden mit etwa 68.000 € pro Jahr zu Buche schlagen, eine
Erhöhung der Gebühren auf 3,04 € bzw. 2,53 € pro Frontmeter.
Diese dargestellten Maßnahmen sind ausreichend geeignet, den bisher angebotenen Winterdienst
für die „normalen“ Aktivitäten, wie sie bisher in der Straßenreinigungssatzung festgeschrieben
sind, auch für „extreme Wetterlagen“ zufriedenstellend auszudehnen. Natürlich können sich auch
hier durch weitere Optimierungen der Streupläne und sonstige Maßnahmen noch Verbesserungen
ergeben.
Alle weiteren Maßnahmen wären sicherlich wünschenswert und könnten auch noch erweitert
werden.
Falls diese zusätzlichen Leistungen gewünscht werden, ergeben zusätzlich folgende Erhöhungen
der Gebühren.
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Es ist angedacht, Landwirte in Außenbereichen einzusetzen. Hier liegt mir ein Angebot vor, was
sich in etwa auf 27.000 € beziffern lässt, und somit eine Erhöhung auf 3,31 € bzw. 2,75 € pro
Frontmeter mit sich bringt.
Der Einsatz einer zusätzlichen Fußtruppe (mit Kleinfahrzeug) für Bushaltestellen, Parkplätze etc.
erfordert Mehrkosten von etwa 28.000 € und ergibt damit einen Gebührenanstieg auf etwa 3,58 €
bzw. 2,98 € pro Frontmeter.
Das Erweitern der Aufgaben der Fußtruppen auf Hauptgehwege habe ich wie oben auch auf etwa
28.000 € geschätzt. Daraus folgt eine Gebührenanpassung auf 3,86 € bzw. 3,21 € pro
Frontmeter.
Diese Zahlen bitte ich als grobe Schätzung anzusehen. Ich bin von gleich bleibenden
Streustrecken unveränderten Allgemeinkosten ausgegangen, um einen „normalen Winter“
darzustellen.
In Vertretung
(Erner)
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