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Beschlussvorlage (Kosten des Winterdienstes 2010 und Vorgaben zur zukünftigen Gestaltung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
73 kB
Datum
24.02.2011
Erstellt
12.02.11, 06:20
Aktualisiert
12.02.11, 06:20
Beschlussvorlage (Kosten des Winterdienstes 2010 und Vorgaben zur zukünftigen Gestaltung) Beschlussvorlage (Kosten des Winterdienstes 2010 und Vorgaben zur zukünftigen Gestaltung) Beschlussvorlage (Kosten des Winterdienstes 2010 und Vorgaben zur zukünftigen Gestaltung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 42/2011 Az.: 7011-00 Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 26.01.2011 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 24.02.2011 Bemerkungen beschließend Kosten des Winterdienstes 2010 und Vorgaben zur zukünftigen Gestaltung Finanzielle Auswirkungen: Der Winterdienst wird durch Gebühren finanziert, wobei etwa 17 % an Eigenanteil bei der Stadt verbleiben Zusätzlich sind die Mittel für das Defizit von ca. 100.000 € des Winters 2010 aufzubringen, die durch die Gebühren nicht gedeckt sind und in den nächsten 3 Jahren durch Gebührenerhöhung refinanziert werden müssen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Winterdienst wird entsprechend den folgenden Vorgaben ausgeweitet, sowie die Gebühren neu ermittelt. Die Straßenreinigungssatzung und –gebührensatzung sind entsprechend den geschätzten Kosten anzupassen. 1) Die Verwaltung wird angewiesen die Erhöhung der Gebühren aufgrund des Defizits aus 2010 in die Winterdienstgebühren einzuarbeiten und dem Rat 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen. 2) Die Verwaltung wird angewiesen die Silokapazität auf ca. 200 to zu erhöhen und zwei Fahrzeuge (Multicar) für den Winterdienst zu beschaffen. Die Erhöhung der Gebühren aufgrund dieser Anschaffung ist in die Winterdienstgebühren einzuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 3) Die Verwaltung wird angewiesen Verträge mit Landwirten über zusätzliche Winterdienstleistungen in den Außenbereichen der Stadt Erftstadt abzuschließen. Die erforderliche Erhöhung der Gebühren wegen dieser Mehrkosten ist in die Winterdienstgebührensatzung einzuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 4) Die Verwaltung wird angewiesen eine motorisierte Fußtruppe mit zugehörigen Räumgeräten zusätzlich für Bushaltestellen, Parkplätze etc. einzusetzen. Die Erhöhung der hierfür erforderlichen Gebühren ist in die Winterdienstgebühren einzuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 5) Die Verwaltung wird angewiesen eine weitere motorisierte Fußtruppe mit Räumgeräten für die Räumung der Hauptgehwege einzusetzen. Die Erhöhung der Gebühren aufgrund von Mehrkosten sind im hinterher in die Winterdienstgebühren einzuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 6) Die Verwaltung überarbeitet in Zusammenarbeit mit den Ortsbürgermeistern die Streustrecken. Hierbei sollen wie bisher die Hauptverkehrsstraßen, Strecken des ÖPNV’s (einschließlich Schulbusstrecken), besondere Gefahrenstellen und Gefällestrecken Berücksichtigung finden. 7) Die beschlossenen Änderungen sind in die Straßenreinigungssatzung einzuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Der satzungsgemäße Winterdienst hat im letzten Jahr durch den strengen Winter und den daraus folgenden Salzmangel rege Kritik erfahren. Die erheblichen Kostensteigerungen für den Winterdienst um ca. 1/3 auf 300.000 € macht deutlich, dass die Einsatzbereitschaft der Kollegen an der „Winterdienstfront“ (auch an Sonn- und Feiertagen), dennoch gesteigert werden konnte. Von Seiten der Bürger und aus politischen Kreisen wird eine Ausweitung des Winterdienstes auch auf die für unsere Region extremen Wetterbedingungen im Jahr 2010 gefordert. Die zusätzlichen Winterdienskosten für 2010 von ca. 100.000 € werden die Gebühren ab 2012 um ca. 17 % von 2,03 € bzw. 1,69 € auf 2,37 € bzw. 1,97 € pro Frontmeter erhöhen. Um wirksam den Forderungen nachzukommen ist es unumgänglich, die Silokapazität auf etwa 200 to zu erhöhen und somit die Abhängigkeit von Salzlieferungen einzuschränken. Gleichfalls sind die städt. Dienste mit zwei kleineren Fahrzeugen mit Räumschild und Streuer neu auszustatten. Dies halte ich für notwendig, um auch in den Straßen mit Verkehrsberuhigungen und einer schmaleren Durchfahrtsbreite, sowie enger Parksituation ein Räumschild einsetzen zu können. Es ist zusätzlich die Umlaufzeit zu optimieren um bei Ausfällen flexibel reagieren zu können. Diese aufgezeigten Maßnahmen würden mit etwa 68.000 € pro Jahr zu Buche schlagen, eine Erhöhung der Gebühren auf 3,04 € bzw. 2,53 € pro Frontmeter. Diese dargestellten Maßnahmen sind ausreichend geeignet, den bisher angebotenen Winterdienst für die „normalen“ Aktivitäten, wie sie bisher in der Straßenreinigungssatzung festgeschrieben sind, auch für „extreme Wetterlagen“ zufriedenstellend auszudehnen. Natürlich können sich auch hier durch weitere Optimierungen der Streupläne und sonstige Maßnahmen noch Verbesserungen ergeben. Alle weiteren Maßnahmen wären sicherlich wünschenswert und könnten auch noch erweitert werden. Falls diese zusätzlichen Leistungen gewünscht werden, ergeben zusätzlich folgende Erhöhungen der Gebühren. -2- Es ist angedacht, Landwirte in Außenbereichen einzusetzen. Hier liegt mir ein Angebot vor, was sich in etwa auf 27.000 € beziffern lässt, und somit eine Erhöhung auf 3,31 € bzw. 2,75 € pro Frontmeter mit sich bringt. Der Einsatz einer zusätzlichen Fußtruppe (mit Kleinfahrzeug) für Bushaltestellen, Parkplätze etc. erfordert Mehrkosten von etwa 28.000 € und ergibt damit einen Gebührenanstieg auf etwa 3,58 € bzw. 2,98 € pro Frontmeter. Das Erweitern der Aufgaben der Fußtruppen auf Hauptgehwege habe ich wie oben auch auf etwa 28.000 € geschätzt. Daraus folgt eine Gebührenanpassung auf 3,86 € bzw. 3,21 € pro Frontmeter. Diese Zahlen bitte ich als grobe Schätzung anzusehen. Ich bin von gleich bleibenden Streustrecken unveränderten Allgemeinkosten ausgegangen, um einen „normalen Winter“ darzustellen. In Vertretung (Erner) -3-