Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
3,7 MB
Datum
23.02.2011
Erstellt
29.01.11, 06:18
Aktualisiert
12.02.11, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Amt für Jugend, Familie und Soziales
Jugendhilfeplanung
Förderung der Erziehung in der Familie
Teilplanung 111
Familienförderung
JHA vom 23.02.2011; V 652/2010
1. Fortschreibung
Stand: 11.01.2011
Teilplanung III - Familienförderung
(1. Fortschreibung)
Vorwort
Die Wichtigkeit der Planung im Bereich der Familienförderung ist besonders im Hinblick auf die Diskussionen um die "Frühen Hilfen" mehr als nachgewiesen. Die Vorfälle um .Kevin" in Bremen 2006, Lea-Sophie in Schwerin 2007, Lara in Hamburg
2009 und jetzt .Lena" in Bonn haben deutlich gemacht, wie bedeutend eine miteinander vernetzte, vorbeugende Jugendhilfe ist. Ausfluss dieses Bestrebens ist u. a.
die Gründung der "Bündnisse für Familien" und der Familienzentren in Kindertageseinrichtungen, die einen ganzheitlichen Förderungs-, Bildungs- und Betreuungsansatz zum Ziel haben.
Die Diskussion um Kindesvernachlässigung und Missbrauch hat die Verantwortung
der Gemeinschaft, Kinder besser als bisher zu schützen, in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Im Koalitionsvertrag haben die die damalige Bundesregierung tragenden Koalitionsfraktionen 2005 vereinbart, mit einem Projekt zur frühen Förderung
gefährdeter Kinder soziale Frühwarnsysteme zu entwickeln.
Im Rahmen des Aktionsprogramms des Bundesministeriums "Frühe Hilfen für Eltern
und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" betreiben die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Deutsche Jugendinstitut (DJI) in gemeinsamer
Trägerschaft das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH). Das Zentrum hat im März
2007 die Arbeit aufgenommen.
Das Zentrum unterstützt die Praxis dabei, familiäre Belastungen früher und effektiver
zu erkennen und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote bereitzustellen. Das
übergeordnete Ziel des NZFH ist es, Kinder durch eine möglichst wirksame Vernetzung von Hilfen des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe früher und
besser vor Gefährdungen zu schützen. Um dies zu verwirklichen, muss insbesondere die Erreichbarkeit von Risikogruppen verbessert werden.
Hierfür müssen Informationen zusammengeführt und Kriterien entwickelt werden, die
es der Kinder- und Jugendhilfe wie den Hilfen des Gesundheitswesens erleichtern,
auf eine nichtdiskriminierende Art besonders belastete Familien zu erkennen und
geeignete Präventionsangebote (weiter) zu entwickeln und im sozialen Nahraum der
Familien anzubieten. Kinder-, Jugend- und Gesundheitshilfen müssen aufeinander
abgestimmte und sich ergänzende Maßnahmen der Prävention anbieten von Maßnahmen der Qualifizierung der Eltern mit kleinen Kindern bis hin zur intensiven sozialpädagogischen Unterstützung von Familien in Krisensituationen. Die jüngsten Fälle
von Kindeswohlgefährdungen bis hin zu Kindstötungen von Säuglingen und Kleinkindern verdeutlichen, dass der primärpräventiv fokussierte Auftrag "Früher Hilfen"
inhaltlich schnell an die Intervention (sekundäre und tertiäre Prävention) heranreicht.
Vor diesem Hintergrund muss die rein primärpräventive Wissensbasis vertieft und die
hierauf bezogene praktische Arbeit intensiviert werden.
Das NZFH zielt auf eine wissensbasierte Verbesserung der Praxis im Feld Früher
Hilfen und den Aufbau einer Präventionskette von der allgemeinen und frühzeitigen
Information und Aufklärung über die Kindesentwicklung bei werdenden Eltern, über
die Motivation zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und die aktive Verweisung
an spezielle Hilfen und Unterstützungen bis hin zur begleitenden Familienarbeit in
schwierigen sozialen Lagen. Im Mittelpunkt sollen Familien mit Kindern vom vorgeburtlichen Alter bis zum Alter von ca. drei Jahren stehen, deren Lebenssituationen
durch hohe Belastungen (zum Beispiel Armut, Gewalt oder Suchterkrankung im Elternhaus) gekennzeichnet sind.
2
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung III - Familienförderung
(1. Fortschreibung)
Vorlagen zur Familienbildung, -beratung und -erholung sind nur wenig vorhanden.
Professionelle Spezialisierung und eine eindeutige Zuständigkeit für die Förderung
der Familie ist im Amt für Jugend, Familie und Soziales nicht gegeben. Dies erschwert die planerische Vorgehensweise. Außerdem musste die für eine Planung
notwendige Infrastruktur in Form der Planungsgruppe zur Gewährleistung der Trägerbeteiligung erst geschaffen werden.
Erstmalig wurde die Teilplanung 111
- Förderung der Erziehung in der Familie - im Jugendhilfeausschuss am 14.11.2002 beraten. Grundlage der Planung waren die Kinderberichte aus den Jahren 1996 und 1998. Schon damals war bei der Darstellung
der Angebote und Dienste bemerkt worden, wie groß die Anzahl der vorhandenen
Dienstleister ist. Es wurde vermutet, dass viele Programme eher additiv nebeneinander bestehen und keine Vernetzung stattfand. Eine Bündelung der Kräfte wurde allgemein befürwortet. Dies würde auch zu einer verbesserten Zielgruppenansprache
beitragen. Als nachteilig für die Förderung der Erziehung in der Familie wurde nämlich bewertet, dass die meisten Angebote für die Eltern und ihre Kinder auf freiwilliger
Basis erfolgen. Belastete Zielgruppen können daher nur schwerlich oder gar nicht
erreicht werden.
Am 22.08.2007 wurde im Jugendhilfeausschuss ein Soll-1st-Vergleich der Ziele der
Jugendhilfeplanung vorgestellt (vgl. V 354/2007). Hierbei wurde festgestellt, dass
eine neue gesetzliche Grundlage im Bereich Kinderschutz und Familienförderung
eine zwischen 11.5- Kinder- und Jugendschutz - und 111
- Familienförderung - abgestimmte Planung notwendig macht. Mit dieser Fortschreibung soll diese Forderung
mit einer Einschränkung eingelöst werden: Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes muss auf einen
späteren Zeitpunkt verschoben werden. Ein eindeutiger Planungsauftrag ist hierzu
auch Voraussetzung.
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
3
Teilplanung III - Familienförderung
(1. Fortschreibung)
Inhalt
Seite
Vorwort
2
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
Einleitung
Familienbild
Familienförderungim Spiegelder Vorlagen
Planungsauftrag
Beteiligungsverfahren
Planungsziele
Planzielkontrolle2007
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
GesetzlicheGrundlagen
Familienbildung,-beratungund -erholung
Beratungin Fragender Partnerschaft,Trennungund Scheidung
Beratungund Unterstützungbei der Ausübungder Personensorge
GemeinsameWohnformenfür MütterNäter und Kinder
Betreuungund Versorgungdes Kindesin Notsituationen
Unterstützungbei notwendigerUnterbringungzur Erfüllung
der Schulpflicht
11
11
11
12
12
12
3
3.1
3.2
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
3.3.5
3.3.6
3.3.7
3.4
3.5
3.6
Bedarfssituation
SozioökonomischeStruktur
DemografischeSituation
Zielgruppender Familienförderung
KinderreicheFamilien
Familienin Armut.
Obdachlosenfamilien
Allein erziehendeElternteile
Familiender Migrantinnenund Migranten
Familienmit behindertenKindern
Familienmit psychischenErkrankungenoder Suchtproblemen
Bedarfaus Sicht der Familien
Bedarfaus Sicht der Träger
Planungsgrößen
13
13
13
14
14
15
18
18
19
20
20
21
22
23
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.8.1
4.8.2
4.8.3
4.8.4
4.9
Bestandserhebungbzgl. der Förderungder Erziehungin der Familie
Angeboteder Familienzentren
ErziehungsberatungsstelleSchlossstrasse
Kath. Ehe-, Familien-und Lebensberatungsstelle
Caritasberatungsstelle
Familienbildungsstätten
Bildungswerke
Volkshochschule
Leistungendes Amtes für Jugend,Familieund SozialesErftstadt..
Babysitterdienst
Kinder-,Jugend-und Familienberatung
Partnerschaft-,Trennungs-und Scheidungsberatung
InstitutionalisierteFörderung
SonstigeAngeboteund Träger
26
26
28
29
30
30
32
33
34
36
36
37
37
37
5
Maßnahmeplanungbis 2013
39
4
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
6
6
7
8
8
9
9
12
Teilplanung III - Familienförderung
(1. Fortschreibung)
Tabellen
1 Vorlagen bzgl. Familienförderung ab 2002
2 Ablauf der Planung zur Familienförderung
3 Soll-1st-Vergleich der Planungsziele bzgl. Familienförderung 2002 - 2007
4 Teilnahmestatistik FBS der AWO
5 Teilnahmestatistik Anton-Heinen-Haus
6 Konzeption "Frühe Hilfen"
7 Planungsraster Familienförderung 2010 - 2013
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
7
8
9
31
32
36
39
5
Teilplanung III - Familienförderung
1
(1. Fortschreibung)
Einleitung
Im Folgenden wird die Förderung der Erziehung in der Familie als Gegenstand der
Jugendhilfeplanung beschrieben. Ein kurzer historischer Abriss geht auf die Familienförderung generell und ihre Bedeutung für Erftstadt ein. Welche jugendpolitische
Bedeutung das Arbeitsfeld in Erftstadt hatte und hat, wird in einer JHA-VorlagenÜbersicht beschrieben. Die Einleitung schließt mit einer Beschreibung der Planungsziele.
1.1
Familienbild
Im Rahmen dieser Fortschreibung sind Familien mit Kindern unter 18 Jahren Gegenstand der Planung. Die Familie gibt es aber nicht. Nicht wenige sehen die Familie
in Deutschland in einer Krise. Die Ehe habe sich überlebt, andere Lebensformen gewännen zunehmend an Bedeutung. Betrachtet man dagegen die Lebensentwürfe der
Menschen in Deutschland, so stellt man fest, dass der überwiegende Teil der Menschen Ehe und Familie für sich bejahen und schätzen. Zur Kenntnis genommen werden muss aber auch immer mehr, dass andere Formen (z.B. Ehe ohne Trauschein)
anzahlmäßig zunehmen.
Die Shell-Studie 2006 stellte fest: Entgegen der These von der Auflösung von Ehe
und Familie lässt sich bei den heutigen Jugendlichen eine starke Familienorientierung feststellen, die in den vergangenen vier Jahren sogar noch etwas angestiegen
ist. 72 % der Jugendlichen sind der Meinung, dass man eine Familie braucht, um
wirklich glücklich leben zu können (2002: 70 %). Gleichzeitig wächst die Zahl junger
Erwachsener in Deutschland, die auf die Realisierung von Kindern und Familie verzichten. Ein Wunsch nach eigenen Kindern existiert vor allem aus emotionalen
Gründen. Ungünstige gesellschaftliche Rahmenbedingungen können die Erfüllung
des Kinderwunsches bei vielen jungen Menschen jedoch verhindern. Insbesondere
junge Frauen sind bei der Familiengründung mit vielfältigen Schwierigkeiten konfrontiert, weil Ausbildung, berufliche Integration und Partnerschaft mit Familiengründung
in einem sehr kurzen Zeitfenster komprimiert sind, der so genannten »Rush Hour des
Lebens«.
Schwierigkeiten und Irritationen im Familienbild lassen sich im Wesentlichen
Ursachenkomplexe zurückführen:
auf drei
a) auf den Verlust kollektiver Selbstverständlichkeiten hinsichtlich der Familie,
b) auf die Veränderung des weiblichen Lebenszusammenhanges und noch fehlender adäquater männlicher Rollenbilder und
c) auf wachsende Nachteile, die heute mit der Erziehung von Kindern verbunden
sind.
Der Wandel der Vorstellungen über die Gestaltung des eigenen Lebens lässt Eltern,
die keine gemeinsame Basis mehr in ihrer Ehe sehen, die Trennung als Lösung ihres
Problems erscheinen. Durch Gesetzesänderung aber auch durch den Wandel sittlicher und moralischer Vorstellungen ist es für Paare leichter geworden, ihre Ehe bzw.
eheähnliche Beziehung wieder aufzulösen. Häufig ziehen Eltern auch den Schluss,
dass die Trennung nicht nur für sie, sondern auch für ihre Kinder die beste Lösung
ist.
Die Familie hat gerade in den ersten Lebensjahren entscheidenden
6
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Einfluss auf die
Teilplanung III - Familienförderung
(1. Fortschreibung)
Entwicklung der Fähigkeiten des Kindes, die bis ins Jugendalter für den Werdegang
des Heranwachsenden Bedeutung haben. Das Familienbild, das als ideal betrachtet
wird (Vater, Mutter und meist zwei Kinder), entspricht immer weniger der realen Situation: Die Wahrscheinlichkeit, dass sich im Laufe der Kindheit die Familienkonstellationen ändern, z.B. durch Trennung der Eltern oder Eingehen neuer Partnerbeziehungen ("Patchwork-Familien", .Mehreltern-Familien"), wird größer.
Die Förderung der Erziehung in der Familie hat einen präventiven Charakter. In dieser Teilfachplanung werden demzufolge die vorsorgenden und präventiven Tätigkeiten der Jugendhilfe in den Vordergrund gestellt.
1.2
Familienförderung im Spiegel der Vorlagen
Für die Förderung der Erziehung in der Familie ist im Amt für Jugend, Familie und
Soziales die Abteilung Jugend und Familie schwerpunktmäßig zuständig. Weitere
wichtige Beiträge werden besonders von der Erziehungsberatungsstelle sowie anderen Trägern in und auch außerhalb Erftstadts geleistet (siehe Kapitel 4).
Folgende politische Vorlagen, die die Förderung der Erziehung in der Familie direkt
bzw. indirekt betreffen, wurden seit 2002 erstellt:
---
Tabelle 1
Vorlagen bzgl. Familienförderung
09.07.2002
30.01.2003
V 7/2046
Begleiteter Umgang
V 7/2271
Teilplanung 111 - Familienförderung
_li
05.06.2003
08.03.2005
ab 2002
(Anlage)
0
V 7/2620
Teilplanung V.2 - Erziehunqsberatunq"
V 8/1019
Gründung eines Bündnisses für Familie
•••••••••••••••••••••
23.05.2007
V 254/2007
Familienzentren
03.02.2010
V 31/2010
Kinderschutzkonzept
17.11.2010
V 542/2010
in Erftstadt
Neugeborenenbesuche
förderung in Erftstadt
als Teil der Familien-
Quelle: JHP 11.2010
Mit Einrichtung der flächendeckenden Familienzentren gibt es seit dem Jahr 2007
noch weitere Kooperationspartner hinsichtlich der Förderung der Erziehung in der
Familie. Neben der Förderung, Betreuung und Bildung von Kindern bis zur EinschuIn der Jugendhilfeplanung IV.1 werden die §§ 16 ff. mitbehandelt.
Die Erziehungsberatungsstelle
des Caritasverbandes wird von der Stadt Erftstadt bezuschusst.
jähdich im JHA veröffentlichten Tatigkeitsberichte sind hier nicht aufgeführt.
1
2
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Die
7
Teilplanung III - Familienforderung
(1. Fortschreibung)
lung sollen diese Kindertageseinrichtungen
familienorientierte Leistungen bündeln,
weiter entwickeln und ganzheitliche Angebote aus einer Hand anbieten (vgl. V
112/2007).
1.3
Planungsauftrag
Der Jugendhilfeausschuss
erteilte an die Verwaltung des Jugendamtes den Planungsauftrag für die Teilplanung der Familienförderung am 23.06.2010 (V 239/2010).
Vorausgegangen war eine Tagung für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses am
17.04.2010 im Umweltzentrum Friesheim, bei der die Konsequenzen aus den Rahmenbedingungen für die Jugendhilfe, die Bevölkerungsentwicklung (V 683/2009), die
Sozialraumbeschreibung (V 595/2009) und die Sozialraumanalyse (V673/2009) beraten wurden.
1.4
Beteiligungsverfahren
In der gleichen Sitzung wurde von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
die
Bildung der Planungsgruppe .Familientörderunq" beschlossen (V 239/2010). Danach
sollte sich die Planungsgruppe wie folgt zusammensetzen:
~
~
~
~
~
~
~
~
eine Vertretung des Runden Tisches für Frühe Hilfen
eine Vertretung des Bündnisses für Familien
je eine Vertretung der Familienbildungsstätten im Rhein-Erft-Kreis
je eine Vertretung der Bildungswerke im Rhein-Erft-Kreis
eine Vertretung der Volkshochschule
eine Vertretung des Kinderschutzbundes
eine Vertretung der Erziehungsberatungsstelle
Schlossstraße
eine Vertretung der Kath. Ehe-, Familien und Lebensberatungsstelle
Die Planungsgruppe, an der auch wegen der besonderen Bedeutung eine Vertreterin
der Familienzentren teilnahm, traf sich erstmalig am 09.09.2010. An der Erstellung
der vorliegenden Planung waren die Mitglieder dieses Gremiums in erheblichem Maße beteiligt. Als Arbeitsunterlage wurde den Mitgliedern der Planungsgruppe ein Planungsreader bereitgestellt, der u. a. den Entwurf der ersten Jugendhilfeplanung im
Bereich der Familienförderung enthielt. Der Planungsablauf war wie folgt:
Tabelle 2
Ablauf der Planung zur Familienförderung
17.04.2010
.:
311.
23.06.2010
_ni
Jugendhilfeausschuss Tagung zur JHP
Jugendhilfeausschuss Planungsauftrag (V 238/2010)
Planungsgruppe (V 239/2010)
III
23.09.2010
Planungsgruppe
Bedarfsermittlung
26.10.2010
Planungsgruppe
Maßnahmeplanung
21.21.2010
Quelle: JHP 11.2010
8
-
Planungsabschluss
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung III - Familienforderung
1.5
(1. Fortschreibung)
Planungsziele
Das Ziel der Planungen für die Familienförderung und die jeweiligen Fortschreibungen ist eine bedarfsgerechte Realisierung hinsichtlich benötigter Plätze, Maßnahmen
und Personal. Regelmäßig sollte aber auch ein darüber hinausgehender, sich mittelfristig entwickelnder Bedarf weiterverfolgt werden. Planungsziele ergeben sich, wie
oben dargestellt, in erster Linie aus den gesetzlichen Vorgaben. Weitere Anregungen
kann die Planzielkontrolle ergeben.
1.6
Planzielkontrolle
2007
Die erste Teilfachplanung "Förderung der Erziehung in der Familie" wurde am
14.11.2002 im Jugendhilfeausschuss beraten (V 7/2271). Eine Evaluation dieser
Planung erfolgte am 22.08.2007, ohne dass ein konkreter Auftrag zu einer Fortschreibung der Planung erteilt wurde (V 354/2007). In der Gegenüberstellung der
Planungsziele und der erfolgten Maßnahmen wurde Folgendes festgestellt:
teilweise
nein
5
Förderungsprogramm
"Starke Eltern"
7
der Prävention
•••
ja
teilweise
Quelle: V 354/2007; JHA v. 22.08.2007
Als generelle Bemerkung wurde angeführt, dass eine mögliche Fortschreibung der
Planung in enger Zusammenarbeit mit den überregional zuständigen Stellen und
dem ASO erfolgen sollte, weil neue gesetzliche Grundlagen im Bereich Kinderschutz
und Familienförderung eine zwischen den Fachplanungen 11.5 - Kinder- und Jugendschutz und 111- Familienförderung abgestimmte Planung notwendig machen würden
(Kinderschutzgesetz). Die Weiterbildungs-Förderrichtlinien des Landes sind Bestandteil der Planung.
Aus der Sicht des Jahres 2010 kann die Erreichung der o. a. Planungsziele wie folgt
interpretiert werden:
Zu 1)
Zu 2)
Zu 3)
Es wurde aus Kostengründen kein zentrales EDV-Verfahren eingeführt (vgl. auch V
248/2010 - Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt
NRW). Auch in nächster Zukunft ist hiermit nicht zu rechnen.
Das zwischenzeitlich erstellte Kinderschutzkonzept erfordert eine Verstärkung der
Kooperation durch Vereinbarungen (vgl. auch V 31/2010). Die Quantifizierung der
nicht fallbezogenen Netzwerk- und Präventionsarbeit ist schwierig. Eine AG 78 SGB
VIII zur Familienförderung existiert noch nicht.
Die in den Planungen bis zum Jahr 2007 geforderte Verbesserung der Erreichbarkeit
des ASD durch örtliche Sprechstunden z.B. in Lechenich und Liblar wurden mit Errichtung der Familienzentren ab 2008 allgemein aufgegeben. Die regelmäßige Angleichung der vorhandenen Fachleistungsstunden an die Ergebnisse der Sozialraumanalyse (V 673/2009) tragen zu einer gleichmäßigen Versorgung der Stadtteile bei.
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
9
Teilplanung 11I- Familienförderung
(I. Fortschreibung)
Zu 4) - siehe Punkt 3 Zu 5) Seit dem Jahr 2003 bieten die Familienbildungsstätten und die Bildungswerke die
Elterntrainingsprogramme .Triple P" sowie "Starke Eltern - Starke Kinder" an.
Zu 6) Eine Veranstaltungsreihe zum Thema Trennung I Scheidung wurde von der VHS in
Zusammenarbeit mit der ErziehungsberatungssteIle und dem Amt für Jugend, Familie
und Soziales durchgeführt. Die Neugeborenenbesuche und die Besuche von zuziehenden jungen Familien mit kleinen Kindern sind als flächendeckendes Angebot installiert. Den Eltern wird u. a. eine Informationsmappe übergeben.
Zu 7) Die neue gesetzliche Grundlage im Bereich Kinderschutz (§ 8a SGB VIII und das
geplante Kinderschutzgesetz) machen eine neue Bewertung der Bereiche Prävention
und Intervention erforderlich. Von Kosteneinsparungen geht auch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) aus.
Eine ähnliche Evaluation führte im Jahr 2009 auch die Gemeindeprüfungsanstalt
durch. Die GPA kommt zu der Feststellung:
~
~
~
"Die Leistungen der Hilfe zur Erziehung sind in der Stadt Erftstadt auf den Erhalt und
die Förderung der Erziehungsfähigkeit der Familien ausgerichtet. Hierbei wird auf die
Implementierung präventiver Angebote und niederschwelliger flexibler ambulanter
Hilfen, durch die Gefährdungssituationen frühzeitig erkannt und kostenintensive Leistungsprozesse vermieden werden, besonderes Augenmerk gelegt. In diesem Sinne
bestehen beispielsweise enge Kooperationen mit Fami/ienzentren, Fami/ienbildungsstätten, privaten Vereinen und mit der Erziehungsberatungsstelle,
um auch deren
Angebote und Leistungen ausschöpfen zu können.
Präventive Leistungen sind eine wesentliche Voraussetzung zur Früherkennung von
Gefährdungssituationen und der Vermeidung hilfeplangestützter und kostenintensiver
Leistungen der Hilfe zur Erziehung. Das Jugendamt der Stadt Erftstadt fördert durch
intensive Information und Beratung von Kindern, Eltern, Lehrern und Erziehern, dass
Problemlagen frühzeitig erkannt und durch geeignet erscheinende niedrigschwellige
Maßnahmen das Einsetzen kostenintensiver erzieherischer Hilfen vermieden oder
zumindest hinausgeschoben werden.
Darüber hinaus besteht ein "Soziales Frühwarnsystem Erftstadt" (Schutznetzwerk
frühe Hilfen für Kinder). Durch eine Vernetzung von Kinder-, Jugend- und Gesundheitshilfe und durch die konzertierte Inanspruchnahme unterschiedlicher Professionen sollen kindliche Entwicklungsrisiken frühzeitig erkannt und niederschwellige Hilfsund Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werden. "
Die Gemeindeprüfungsanstalt
NRW kommt zu der Feststellung, dass die niedrige
Falldichte der Stadt Erftstadt aus dem gezielten Einsatz eines sozialen FrühwarnSystems, das modulartig aufgebaut ist, resultiert. Bereits im Vorfeld erzieherischer
Hilfen wirken niederschwellige Zugangshilfen, die frühzeitig schwerwiegenden Problemstellungen entgegenstehen.
Insgesamt gesehen gewann die Gemeindeprüfungsanstalt
NRW den Eindruck, dass
das Jugendamt eine übergreifende Gesamtkonzeption verfolgt, die verschiedene
Arbeitsfelder der Verwaltung zielgerichtet bündelt und auf die Verringerung von Hilfen zur Erziehung ausrichtet. Obwohl diese Konzeption in ihrer Gesamtheit nicht
schriftlich niedergelegt ist, spiegelt sie sich in den Modulen des Frühwarnsystems
und ist in ihren Ansätzen insbesondere aus den gemeinsamen Gesprächen mit der
Verwaltung deutlich geworden.
Als mögliche Maßnahmen schlägt die Gemeindeprüfungsanstalt
NRW ein weiterführender Ausbau niederschwelliger zugehender Familienhilfen vor (Hilfen im Haushalt,
bei der Kinderpflege und Ernährung, Erziehungsbeistandschaften,
sozialpädagogische Familienhilfen etc.).
10
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung 11I- Familienförderung
2
(1. Fortschreibung)
Gesetzliche Grundlagen
Das seit dem 01.01.1991 in Kraft getretene Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
beinhaltet einen differenzierten Leistungskatalog zur Förderung der Erziehung in der
Familie. Adressat/innen sind Erziehungspersonen, die bei der Überwindung von kindergefährdenden Konflikten, Problemen und Schwierigkeiten Hilfe und Unterstützung
erfahren sollen. Diese Leistungen haben präventiven Charakter.
Auch die Familienbildungsstätten, Erholungsheime und Familienferienheime sind als
Einrichtungen der Familienförderung fachlich der Jugendhilfe zuzuordnen.' Sie verstehen sich als Einrichtungen der Erwachsenenbildung (WbG) und der Jugendhilfe
(SGB VIII).
Im Rahmen der Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen beschloss der Landtag am 29.01.2002 in Artikel 6 (4) des Gesetzes
zur Änderung der Verfassung, dass die Mitwirkung der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Verbände der freien Wohlfahrtspflege in den Angelegenheiten
der Familienförderung und der Jugendhilfe gewährleistet bleibt und zu fördern ist.
Die Förderung der Erziehung in der Familie wird in den §§ 16 bis 21 des SGB VIII
beschrieben. Das Gesetz will mit seinem Leistungskatalog dazu beitragen, durch
Familienbildung, -beratung und -erholung, Partnerschafts- und Trennungsberatung,
Beratung Alleinerziehender, Mutter-Nater-Kind-Einrichtungen, Betreuung und Versorgung bei Ausfall eines Elternteils sowie Unterstützung bei Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht die Erziehung in der Familie zu fördern. Das Gesetz legt hierbei
den Schwerpunkt auf die Prävention.
2.1
Familienbildung,
-beratung und -erholung
Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind nach dem SGB VIII § 16
(2) Punkt 1 bis 3
" 1. Angebote der Familienbildung,
die auf die Bedürfnisse und Interessen sowie auf
Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen
und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen
auf Ehe-, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten,
2. Angebote der Beratung in al/gemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung
junger Menschen,
3. Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder
einscnltetsen."
2.2
Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Bezogen auf die Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie wird nach
dem 8GB VIII § 17 (1) Punkt 1 bis 3 der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung eine besondere Bedeutung beigemessen.
"Die Beratung sol/ helfen
3
It. NWStGB vom 20.06.1993, AZ: VI-903-03
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
11
Teilplanung II1- Familienforderung
(1. Fortschreibung)
1. ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen,
2. Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen,
3. im Falle der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des
Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung
zu schaffen. "
Ein Konzept für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge kann auch als Grundlage für
eine evtl. notwendige richterliche Entscheidung dienen.
2.3
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge
Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind nach dem SGB VIII § 18
die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der alleinigen Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen
der Sorgeberechtigten oder der jungen Volljährigen. Insbesondere wird das Recht
von Kindern und Jugendlichen auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung
ihres Umgangsrechts unterstrichen. Dabei wird die Vermittlerrolle der Jugendhilfe
hervorgehoben und Hilfestellung vor allem in Form begleiteter Besuchskontakte zugesichert.
2.4
GemeinsameWohnformen für Mütter I Väter und Kinder
Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind nach dem SGB VIII § 19
die Unterstützung von allein erziehenden Müttern oder Vätern mit Kindern unter
sechs Jahren durch geeignete Wohnformen, wenn sie auf Grund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Hilfe bei der Pflege und Erziehung benötigen. Während dieser Zeit
soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder
berufliche Ausbildung beginnt oder fortsetzt, bzw. eine Berufstätigkeit aufnimmt.
2.5
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind nach dem SGB VIII § 20
die Unterstützung im Falle des Ausfalls eines Elternteiles aus gesundheitlichen und
anderen zwingenden Gründen. Fallen ein allein erziehender Elternteil oder beide Elternteile aus, soll das Kind unter bestimmten Voraussetzungen im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden.
2.6
Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind nach dem SGB VIII § 21
die Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht, wenn
die Personensorgeberechtigten wegen des mit ihrer beruflichen Tätigkeit verbundenen ständiges Ortswechsels die Erfüllung der Schulpflicht ihres Kindes oder Jugendlichen nicht sicherstellen können (z.B. Schausteller/innen).
12
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung 11I- Familienförderung
3
(1. Fortschreibung)
Bedarfsermittlung
Zur Bestimmung des Bedarfs müssen die sozioökonomischen und demografischen
Rahmenbedingen dargestellt werden. Auch die bestehenden Einrichtungen und
Dienste definieren aus ihrer Sicht den Bedarf an Maßnahmen in den Planungsgruppen. Zusätzlich werden Ergebnisse aus den Befragungen der Bürger/innen berücksichtigt. Bewertet wird hier der Bedarf in den Bereichen Familienbildung, -beratung
und -erholung, Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Beratung
Alleinerziehender.
3.1
SozioökonomischeStruktur
Die Förderung der Erziehung in der Familie ist eine präventive Hilfe. Das Ausmaß
der präventiven Tätigkeit wird u. a. von der Anzahl und dem Ausmaß der bedrohenden Faktoren bestimmt. In einer gut situierten Gesellschaft besteht im Gegensatz zu
einer gefährdeten Gesellschaft eine eher geringere Notwendigkeit, präventiv tätig zu
werden.
Der Bedarf für präventive Hilfen ist in Städten bzw. Stadtteilen mit sozioökonomischen Belastungen entsprechend hoch. Wichtig ist die Erkenntnis, dass vor allem
durch (zugehende) Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden kann, dass die Hilfen frühzeitig angeboten bzw. in Anspruch genommen werden. Die Akzeptanz der Dienste
wird somit erhöht.
Erftstadt liegt im interkommunalen Vergleich im Bereich der Städte mit einer relativ
geringen Belastung der sozioökonomischen Lebenslagen (vgl. auch V 673/2009 Sozialstrukturanalyse)". In Liblar gibt es im Verhältnis zu den anderen Stadtteilen
einen höheren Jugendhilfebedarf. Dies hat zur Folge, dass auch die präventiven Initiativen hier vermehrt eingesetzt werden sollen.
3.2
DemografischeSituation
Der Bedarf an Förderung der Erziehung in der Familie wird an erster Stelle durch die
Anzahl der Familien mit minderjährigen Kindern bestimmt, da sich die Personen mit
Hilfebedarf fast hauptsächlich auf diese Altersgruppe aufteilen. Eine Veränderung
dieser Anzahl hätte damit Auswirkungen auf die Anzahl der möglichen präventiven
Hilfen. Die Bevölkerungsentwicklung wurde in der Vorlage 683/2009 am 03.02.2010
im Jugendhilfeausschuss dargestellt und beraten.
In der ersten Teilplanung zur Förderung der Erziehung in der Familie wurde konstatiert, dass die Zahl der 0- bis< 18-Jährigen bis zum Jahr 2007 um 113 Personen zurückgeht. Der langfristige Rückgang bis zum Jahr 2015 wurde aber bereits mit 1.168
Kindern und Jugendlichen berechnet. Die letzten Daten haben die Trends bestätigt.
Erftstadt hatte im Jahr 2006 insgesamt knapp 50.000 Einwohner/innen. In 5.442
Haushalten lebten 2.730 Kinder in Einzelkindfamilien und 6.175 Geschwisterkinder.
Dies bedeutet, dass in etwa 50 Prozent der Haushalte 70 Prozent der Kinder unter
18 Jahren wohnten.
Im .Famllienatlas 2007" der Bertelsmannstiftung wurde Erftstadt als "passive Region" charakterisiert.
In diesen Regionen hatten Familien nur eine geringe Prioritat. Sie böten keinen besonders attraktiven
Arbeitsmarkt und waren in dieser Hinsicht zukünftig gefahrdet.
4
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
13
Teilplanung II1- Familienförderung (1. Fortschreibung)
Bis zum Jahr 2013 wird die Zahl der unter 18-Jährigen voraussichtlich um 8,8 Prozent von 8.718 auf 7.953 sinken (vgl. V 683/2009, S. 22, Abbildung 11). Damit wird
auch die Anzahl der Familien mit minderjährigen Kindern abnehmen. Bei gleich bleibender Kinderzahl pro Familie kann mit einer Gesamtzahl an Haushalten in Höhe
von ca. 5.000 gerechnet werden, wenn sich die Zahl der Haushalte mit Kindern unter
18 Jahren bis zum Jahr 2013 ebenfalls um etwa 8,8 Prozent reduzieren wird (vgl. V
683/2009, S. 10, Tabellen 5).
3.3
Zielgruppen der Förderung der Erziehung in der Familie
Familienförderung ist sowohl ein allgemein förderndes und damit präventives Angebot als auch eine spezifische Hilfe für Familien in Problemsituationen. Sie umfasst
Hilfen im Alltag. Das Angebot richtet sich an alle Familien und ist somit universal.
Hilfen und Angebote bei gegebenen Problemen, Sorgen oder Nöten der Familien
richten sich an spezifische Zielgruppen und sind somit selektiv oder indiziert. Familienförderung ist aber keine Erziehungshilfe nach den §§ 27 ff. Eine institutionelle Förderung und personelle Angliederung der mehr präventiven Förderung ist im Jugendamt bisher nicht gegeben.
Im Mittelpunkt des Interesses stehen oft bestimmte Zielgruppen. Hierzu zählen Familien, die kinderreich sind, allein Erziehende, Familien, in denen die Eltern oder ein
Teil der Eltern arbeitslos oder inhaftiert sind, mit (psychisch-)kranken, suchtkranken
oder behinderten Familienangehörigen, obdachlose Familien, Familien von Migrantinnen und Migranten sowie Familien, die von der Sozialhilfe 1 ARGE leben." Oft gehören Familien mehreren dieser Zielgruppen an (Multiproblemfamilien). Familien in
prekären Lagen sind nach den HzE-Berichten der Landesjugendämter Rheinland
und Westfalen-Lippe besonders häufig von HzE-Maßnahmen betroffen (HzE-Bericht
2010, S. 7).
3.3.1
Kinderreiche Familien
Heute hat man sich an den Gedanken gewöhnt, dass Familien mit drei Kindern" bereits als kinderreich gelten. Die positiven Meinungen über Familien mit mehreren
Kindern begründen sich darauf, dass Kinder in ihr mehr Rücksichtnahme und gegenseitige Hilfe lernen und gerade auch Streit unter Geschwistern dazu zwingt, gemeinsame Lösungen zu finden. Es ist nicht möglich, sich auf Dauer aus dem Wege zu
gehen.
In Erftstadt wachsen in 50 Prozent aller Haushalte 70 Prozent aller Kinder unter 18
Jahren auf. In den anderen 50 Prozent der Haushalte werden nur 30 Prozent aller
Kinder betreut. 70 Prozent aller Kinder haben in Erftstadt Geschwister und 11 Prozent leben in kinderreichen Familien (vgl. V 683/2009 - Bevölkerungsentwicklung).
Mehrere Kinder zu haben, bedeutet heute aber auch immer mehr soziale Benachteiligung. Ehepaare ohne Kinder können sich im Schnitt finanziell mehr leisten als Ehepaare mit Kindern. Berechnungen ergaben, dass die Ausgaben für ein Kind bis zum
Die Verteilung von einigen Zielgruppen auf die Stadtteile wurde im der Rahmenplanungen "Sozialstrukturanalyse" und .Bevölkerunqsentwicklunq"
vorgestellt.
6 Durchschnittlich bringt eine deutsche Frau 1,38 Kinder zur Welt (Statistischen Bundesamtes 2008).
5
14
Amt fiir Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung III - Familienförderung
(1. Fortschreibung)
18. Lebensjahr gut 120.000 € betragen." Die Ausgaben sind vom Alter des Kindes
und von der Höhe des Haushaltseinkommens abhängig. Dies macht deutlich, welche
finanziellen Lasten auf die Eltern zukommen, die sich Kinder wünschen. Immer weniger Erwachsene müssen mit immer weniger Geld die zunehmenden Belastungen
für die Erziehung der heranwachsenden Generation tragen.
Für die Entwicklung des Sozialverhaltens
von Kindern ist mitentscheidend,
ob
a) sie z.B. als Einzelkinder heranwachsen, ohne die seit Jahrhunderttausenden für
Menschen selbstverständliche Erfahrung engen Umgangs mit vielen Geschwistern und Verwandten,
b) sie als Kinder niemals Gelegenheit hatten, ein Neugeborenes in den Arm zu nehmen oder zu betreuen,
c) sie niemals tagtäglich, jahraus, jahrein mit alten, gebrechlich werdenden Menschen zusammengelebt haben,
d) sie selbst noch nie erlebt haben, wie Menschen sich ins Sterben fügen und wie
ein Leben erlöscht. 8
Solche Erfahrungen waren früher für fast alle Menschen geradezu unvermeidlich, so
dass man kaum über ihre Bedeutung für das normale Heranwachsen nachdenken
musste.
Von den Negativfolgen wissen Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrpersonen zu
berichten. Nicht nur hinter der vorgehaltenen Hand wird davon berichtet, dass es in
den Gruppen und Schulklassen nur noch eine Ansammlung von "Kronprinzessinnen"
und "Kronprinzen" gäbe. Andere Beobachtungen gehen davon aus, dass Einzelkinder meist sehr fürsorglich sind und freundlich auf andere Kinder zu gehen. Sie entwickeln gute soziale Kontakte, gerade weil sie auf Außenkontakte angewiesen sind."
Es wird aber eingelenkt, dass sich in Einzelkindfamilien Spannungen zwischen Eltern
stärker auf das Kind auswirken, da hier die Unterstützung durch die Geschwister fehle.
3.3.2
Familien in Armut
Armut bezeichnet den Mangel an Chancen, ein Leben zu führen, das gewissen Mindeststandards entspricht. Es gibt die absolute Armut (Leben am Rande der Existenz)
und die relative Armut (Einkommensmangel), die vorübergehende Armut (kurze Arbeitslosigkeit) und die strukturelle Armut (Leben in Elendsvierteln, Massenarbeitslosigkeit), bekämpfte Armut (Sozialhilfe, Harz IV, Grundsicherung) und verdeckte Armut (Dunkelziffer) sowie freiwillige Armut (Armutsgelübde in Orden).
Der Armutsbericht der Stadt Erftstadt stellt fest: Armut trifft heute in erster Linie Familien mit Kindern (vgl. V 340/2007). Die Kinder sind es, die den gesellschaftlichen
Schutz und die gesellschaftliche Unterstützung am dringendsten benötigen. Für betroffene Kinder bedeutet Armut eine dramatische Minderung ihrer Chancen
•
•
auf einen guten Schulabschluss,
auf ein Leben in Gesundheit,
Aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes (2003) in Wiesbaden geht hervor, dass die deutsche Durchschnitlsfamilie Monat für Monat 549 Euro pro Kind ausgibt.
6 Der Biologe Hubert Markl, ehemaliger Präsident der Max-Planck-Gesellschaft,
in der Wochenzeitschrift "DIE ZEIT" vom 22.10.1993
9 Erziehungswissenschaftier
Prof. Thomas von Kürthys (1991)
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
7
15
Teilplanung III - Familienförderung
•
•
•
(1. Fortschreibung)
auf Teilhabe an sozialen und kulturellen Aktivitäten,
auf ein entwicklungsförderndes und ausgeglichenes Familienleben und
eine ausreichende Einkommensabsicherung im Alter.
Trotz des allgemeinen Wohlstandes in unserer Gesellschaft darf nicht übersehen
werden, dass es Familien gibt, die in schwierigen materiellen Verhältnissen leben mit
allen daraus resultierenden Belastungen. In den Armuts- und Reichtumsberichten
der Bundesregierung wird die Situation der Familien in relativer Armut betrachtet.
Durch die Kinder- und Jugendberichte wurde die Armut von Kindern in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Betroffen sind vor allem auch kinderreiche Familien (vgl.
Kapitel 3.3.1), allein Erziehende mit ihren Kindern und Jugendlichen (vgl. Kapitel
3.3.4) sowie Familien von Migrantinnen und Migranten (vgl. Kapitel 3.3.5).
Materielle Armut geht oft einher mit einem oder mehreren anderen belastenden Faktoren, wie Trennung der Eltern, große Kinderzahl, Langzeitarbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, Sucht, Inhaftierung, Migration, Behinderung usw. Staatliche Hilfe soll die
materielle Existenz in Not geratender Menschen sichern. Obwohl die finanziellen
Aufwendungen der öffentlichen Hand für diese Leistungen in der Summe hoch sind,
ermöglichen sie den Hilfeempfängern/innen nur einen Lebensstandard an der unteren Grenze einfacher Lebensverhältnisse. Dadurch soll der Anreiz erhalten bleiben,
durch eigene Anstrengungen einen befriedigenden Lebensstandard zu sichern. Dies
ist aber in vielen Fällen nicht möglich. So können Z.B. allein Erziehende häufig aufgrund zum Teil noch fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten
keiner existenzsichernden Erwerbstätigkeit nachgehen (vgl. Teilplanung IV.1 - Kindertageseinrichtungen). Andere Faktoren, z.B. chronische Erkrankungen, körperliche und/oder psychische Behinderungen, lassen die Erwartungen, dass je wieder eine ausreichende
Einkommensbasis erzielt werden könnte, als unrealistisch erscheinen.
Kinder verfügen über keinerlei Möglichkeiten, dieser Armut zu entrinnen."? Sie sind
angewiesen auf das, was Erwachsene ihnen zugestehen. In armen Familien bleibt
die Befriedigung kindlicher Bedürfnisse weitgehend auf der Strecke. Das Geld reicht
nicht aus für gutes Spielzeug, Bücher, den Kinobesuch, einen Ausflug, den Eintritt
fürs Schwimmbad oder die Geburtstagsfeier bei Freundinnen und Freunden. Die
Entbehrung vieler Dinge, die andere besitzen, wird zu einer grundsätzlichen Erfahrung armer Kinder. Die Kinder spüren, dass sie nicht mithalten können und ziehen
sich zurück. Von hier ist der Weg bis zur Ausgrenzung nicht mehr weit. Eine dauerhafte und ständige kindliche Armutserfahrung prägt die Persönlichkeitsentwicklung
nachhaltig.
Am 18.10.2006 wurden in einer gemeinsamen Sitzung von Jugendhilfeausschuss
und Ausschuss für Soziales und Gesundheit zwei Anträge, die die Kinderarmut beinhalten, beraten:
~ Antrag bzgl. Bericht zur Bekämpfung der Kinderarmut (A 207/2006) sowie
~ Antrag bzgl. Erstellung eines .Erftstädter Armutsberichtes" (A 246/2006),
Der Ausschüsse beschlossen die Vorlage eines Armutsberichtes und ein Handlungskonzept zur Bekämpfung der Armut in Erftstadt (V 340/2007). Der Bericht stellte zusammenfassend fest, dass in Erftstadt (2007) etwa 3.500 Personen (ca. 7,0 % der
WB, davon ca. 900 Kinder< 15 J.) leben, die arm oder von Armut bedroht waren
(vgl. auch V 673/2009 - Sozialstrukturanalyse). Diese Zahlen umfassen aber nur die
beantragten und amtlicherseits festgestellten Bedürftigkeiten.
10 Im Jahr 1965 lebte jedes 75. Kind unterhalb der Armutsgrenze.
1989 war es laut DIE ZEIT Nr. 51
vom 12.12.2002 schon jedes Siebte. Der Bericht der Unicef zur Lage der Kinder in Deutschland weist
im Jahr 2007 jedes sechste Kind als arm aus.
16
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung 11I- Familienförderung
(1. Fortschreibung)
Das Statistische Bundesamt fand durch Befragung einer Stichprobe heraus, dass 13
Prozent" der Wohnbevölkerung (WB) in Deutschland als von Armut bedroht gelten.
Demnach gäbe es in Erftstadt etwa 6.500 arme Menschen. Insofern die Einkommen
in Erftstadt nach Erhebungen im Verhältnis zu anderen Kommunen eher überdurchschnittlich sind, liegt der Schluss nahe, dass diese Schätzzahl für Erftstadt zu hoch
ist. Dies kann aber nicht darüber hinwegtrösten, dass mindestens 3.526 einzelne
Personen in Erftstadt am "Limit" leben und am allgemeinen Wohlstand nicht teilhaben können.
Das Handlungskonzept
gesetzt wurden:
~
~
~
sah folgende Einzeimaßnahmen
vor, die überwiegend
um-
Einrichtung eines Möbellagers
Unterstützung der .Erftstadter Tafel"
Überarbeitung der .Erttstadt-Card"
Die Wohlfahrtsverbände
wie auch der Kinderschutzbund fordern eine zusätzliche
Grundsicherung für Kinder in Höhe von 300 € für die notwendige materielle Versorgung. Des weiteren wollen sie den Schwerpunkt der Ressourcen einer Politik für
Kinder verlagert wissen von einer Krisenintervention, die in der Regel im Alter von 12
bis 17 Jahren ansetzt, hin zu einem präventiven Ansatz, der insbesondere arme Kinder und ihre Eltern in den prägenden ersten Lebensjahren oder - noch besser - vor
Geburt des Kindes erreicht.
Weil 120.000 Kinder und Jugendliche unser Bildungssystem jährlich ohne Schulabschluss und ohne berufliche Perspektive verlassen, und Kinder aus armen Familien
schon im Grundschulalter die gravierendsten Benachteiligungen erfahren, sowie eher
aussortiert als adäquat integriert werden, fordern die Verbände ebenfalls, eine neunjährige Elementarstufe als Ganztagsschule für alle Schüler einzurichten. Die vorherrschende selektive Ausrichtung der Schule soll durch eine Neugestaltung der schulischen Bildung überwunden werden. Die individuelle Förderung, die Entwicklung von
Lernfähigkeit und das soziale Lernen müssen nach Auffassung der Verbände zentrale Inhalte von Schule sein.
Zum Forderungskatalog
der großen Verbände gehören ebenfalls
• eine nachhaltige Sprachförderung für Kinder und Eltern mit Migrationshintergrund,
• eine aufsuchende Gesundheitsberatung auch für schwangere Frauen, die keinen Zugang zum Gesundheitssystem finden, durch Hebammen, Kinderkrankenschwestern
und Ärzte,
• regelmäßige ärztliche Untersuchungen für Kinder, deren Eltern die Vorsorgeuntersuchungen versäumen oder gar nicht krankenversichert sind,
• Reihenuntersuchungen in Kindergärten und Schulen, vor allem in benachteiligten
Stadtteilen,
• eine flächendeckende zahnärztliche Prophylaxe in den Kindertageseinrichtungen und
Schulen.
Verschiedene dieser Forderungen konnten zwischenzeitlich
umgesetzt werden.
11 Da keine Totalerhebung
durchgeführt, sondern eine Stichprobe befragt wurde, ist das Ergebnis mit
einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent wahr.
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
17
Teilplanung II1- Familienförderung (1. Fortschreibung)
3.3.3 Obdachlosenfamilien
Kinder, die mit ihren Familien behelfsmäßig in Unterkünften der Stadt eingewiesen
werden, verbindet eine in sämtlichen Lebensbereichen wirksam werdende Benachteiligung. Die Anzahl der Kinder in Obdachlosenunterkünften ist in Erftstadt sehr gering.
Die Zugehörigkeit zur Gruppe der Obdachlosen bewirkt eine Stigmatisierung, die in
jedem Kontakt der Kinder bzw. ihrer Eltern zur Außenwelt zum Tragen kommt. Eine
geringe Zuteilung an Entwicklungschancen durch die Gesellschaft ist für die Kinder
die Folge. Die Stigmatisierung wird besonders groß, wenn Personen in Sammelunterkünften untergebracht werden müssen. Die mangelhaften Raumbedingungen in
Obdachlosenunterkünften stellen ungünstige Voraussetzungen für ein gesundes
Aufwachsen der Kinder dar.
Zentrale Obdachlosenunterkünfte wie in den Großstädten sind in Erftstadt nicht vorhanden. Diese Tatsache kann als Vorteil gewertet werden. Nachteilig ist der Normalitätsdruck, der zur Verborgenheit und Ausgrenzung von Obdachlosen führt.
3.3.4
Allein erziehende Elternteile
In Deutschland trennen sich pro Jahr mehr als 150.000 Ehepaare; somit wird etwa
jede 3. neu geschlossene Ehe geschieden. 70 Prozent der Geschiedenen heiraten
aber erneut. Die Zahl der betroffenen Kinder beläuft sich auf über 120.000. Im Falle
von Trennung und Scheidung haben Mütter und Väter Anspruch auf Beratung und
Unterstützung. Ziel ist es, Eltern in diesen potentiellen Krisensituationen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts - insbesondere zu Fragen des Aufenthalts, des Sorgerechts und des Besuchsrechts für ihre Kinder - zu unterstützen.
Eine Scheidung ist kein punktuelles Ereignis. Sie beginnt lange vor dem rechtlichen
Akt der Trennung und wirkt auch weiter darüber hinaus. Kinder, als die schwächsten
Mitglieder der Familie, sind in besonderer Weise betroffen. In ihrem Interesse sollen
Eltern durch das Angebot der Trennungs- und Scheidungsberatung (wieder-) befähigt werden, im Hinblick auf die Belange ihrer Kinder miteinander zu kooperieren.
Denn: Unbestritten ist in der Fachöffentlichkeit, dass Kinder die Scheidung ihrer EItern und die Nachscheidungssituation um so eher und störungsfreier verkraften und
akzeptieren, je besser die Eltern miteinander kooperieren.
Trennung oder Scheidung ihrer Eltern löst bei den Kindern in der Regel eine tiefe
Erschütterung ihrer Lebenswelt aus. Es gibt kurzfristige und langfristige Reaktionsformen. Nicht wenige Kinder zeigen unmittelbare psychische Reaktionen auf die
Trennung der Eltern in Form von Trennungsängsten, Depressionen, Schuldgefühlen
oder aggressivem Verhalten.
Gerade allein erziehende Mütter und Väter" sind in der Phase nach der Trennung
besonderen Belastungen ausgesetzt. Die Notwendigkeit, die Trennung zu bewältigen, geht einher mit in der Regel geringeren finanziellen Möglichkeiten bis hin zur
Abhängigkeit von Transferleistungen und nicht selten einem kritischen Blick der Umwelt auf die Erziehung. Schuldgefühle gegenüber den Kindern erschweren die Situation zusätzlich. Die Kinder wollen in der Regel keinen Elternteil verlieren und geben
Laut Bundeszentrale für politische Bildung (2006) sind 13 Prozent aller Familien mit Kindern unter
18 Jahren Einelternfamilien. 61 Prozent sind Frauen mit einem Kind.
12
18
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung IIl- Familienförderung (1. Fortschreibung)
ihrer Verunsicherung durch Unruhe oder aggressives Verhalten oder umgekehrt
durch Rückzug Ausdruck. Hier kann die Arbeit des ASD und der ErziehungsberatungssteIle sowie anderer Stellen den Eltern helfen, zwischen ihrer Paarebene, auf
der das Scheitern der Paarbeziehung zu betrauern ist und der Elternebene, auf der
die Kinder weiterhin beide Eltern brauchen, zu unterscheiden und für die Entwicklung
der Kinder möglichst förderliche Lösungen zu finden.
Ein Aufgewachsen ohne Vater kann weitreichende Folgen haben. Töchter, die ohne
Vater groß wurden, werden häufig als Teenager schwanger und brechen die Schule
ab." Eine über 26 Jahre dauernde Studie von Judith Wallenstein erbrachte folgende
Befunde: Mädchen schließen sich sehr viel enger an ihre Mütter an, fühlen sich für
ihre Mütter verantwortlich. Ihre eigene Entwicklung leidet darunter, es fällt ihnen
schwerer, diese enge Bindung zu lösen und dauerhaft glückliche Beziehungen zu
jungen Männern aufzubauen. Jungen, die keine väterliche Identifikationsfigur haben,
leiden unter Konzentrationsstörungen, prügeln sich viel oder werden zu Einzelgängern. Sie werden im Zuge der Übertragung von den Müttern häufig mit den negativen
Seiten des Vaters identifiziert. Sie empfinden sich deshalb als "schlecht", leiden an
vermindertem Selbstwertgefühl. Sie sind sehr gefährdet, später oft ihre eigenen Kinder zu verlassen.
Die Anzahl der allein Erziehenden ist schwierig zu ermitteln. Allein Erziehende können diese Lebensform bewusst wählen. Armut ist nicht per se gegeben. Allerdings
sind die meist weiblichen allein Erziehenden häufig Bezieherinnen von ARGELeistungen.
3.3.5
Familien der Migrantinnen und Migranten
Während der Begriff ,,Ausländische Bevölkerung" die Bewohner/innen mit einem ausländischem Pass umfasst, hebt der Begriff "Migrantin / Migrant" auf die ethnischen
Hintergründe der Bevölkerungsgruppe ab. Auf diese Zielgruppe wird in den Vorlagen
683/2009 - Bevölkerungsentwicklung sowie 673/2009 - Sozialstrukturanalyse besonders eingegangen. Für diesen Personenkreis werden spezielle Dienstleistungen
durch Sozialarbeiter/innen des Amtes für Jugend, Familie und Soziales (Fachdienst
für Migration und Integration) angeboten.
Nicht erst seit den 60er Jahren haben verschiedene Migrationsbewegungen die Gesellschaft Deutschlands verändert. Die Zuwanderung von
- Arbeitsmigrantlinnen (Anwerbung von Gastarbeiter/innen)
- Flüchtlingen aus Kriegs-, Krisen- und Armutsgebieten
sowie
bedingte zu allen Zeiten, dass die Bevölkerungssituation in Deutschland in ethnischer, sprachlicher und kultureller Hinsicht differenziert ist. Insofern müssen ständig
Bevölkerungsgruppen integriert und einer Segregation entgegengewirkt werden. Die
Diskussionen um die "multi-kulturelle Gesellschaft" bzw. um den Status eines "Einwanderungslandes" weisen auf eine nicht einheitliche Meinungsbildung hin.
Die juristische Zugehörigkeit eines Menschen zu einer bestimmten Nation kennzeichnet ihn in jedem anderen Land als Fremden, als Ausländerin oder Ausländer
13 DIE ZEIT Nr. 1 vom 23.12.2002 "Nicht ohne meinen Papa - Trotz Patchwork-Familie
dungswut: Kinder brauchen ihre Vater" von Christine Brinck
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
und Schei-
19
Teilplanung II1- Familienförderung (1. Fortschreibung)
bzw. Angehörigen einer mehr oder weniger großen Minderheit. Was die einheimische Bevölkerung als fremd empfindet, hängt weniger von der Nationalität, als vielmehr vom Aussehen, von anderen Sitten und Gebräuchen und der Religion und Kultur ab. Wenn im Kontext von Problemen und Schwierigkeiten von Ausländer/innen
geredet wird, denken viele in der Regel nicht an Schweizer, Österreicher, Belgier,
Holländer, auch weniger an Italiener, Franzosen und Spanier. Man hat mehr diejenigen im Blick, die einem fremder sind. Beim Wort "Ausländer" werden Kategorien aufgestellt und insofern auch gewertet.
Der Prozentanteil der Minderjährigen an der ausländischen Bevölkerung ist höher als
der Prozentanteil aller Minderjährigen an der Gesamtbevölkerung. Ausländische Familien sind somit kinderreicher als deutsche Familien und beeinflussen so den Kinderanteil in Erftstadt positiv.
Bezogen auf den Rhein-Erft-Kreis hat Erftstadt eine der geringsten Quote der ausländischen Bevölkerung, bzw. den geringsten Anteil von Migrantinnen und Migranten. Bezogen auf Erftstadt liegt in Liblar der Anteil über dem Durchschnitt.
3.3.6
Familien mit behinderten Kindern
Der Armutsbericht der Stadt Erftstadt (vgl. V 340/2007) stellte auch fest, dass behinderte Kinder und Jugendliche von Armut lebenslang betroffen sind, da sie kaum in
den ersten Arbeitsmarkt eintreten können. Eine statistische Erfassung dieses Personenkreises ist sehr schwierig.
Nach dem SGB VIII ist das Amt für Jugend, Familie und Soziales auch zuständig für
die Jugendhilfe, die für seelisch behinderte (und von seelischer Behinderung bedrohten) Kinder und Jugendliche geleistet werden muss. Nach Plänen des Gesetzgebers
sollen zukünftig auch die körperlich behinderten Kinder und Jugendlichen gemäß
dem Inklusionskonzept in den Zuständigkeitsbereich der Jugendämter fallen.
In drei städtischen Kindertageseinrichtungen sind zurzeit sechs integrative Gruppen
(30 Plätze) vorhanden. Es besteht ein Bedarf für weitere integrative Plätze im Norden
Erftstadts. Der Jugendhilfeausschuss befasste sich bereits mit integrativen Konzepten für Kindertageseinrichtungen und Schulen (vgl. V 245/2010).
3.3.7
Familien mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen
Jedes Lebensereignis oder Übergangsstadium, das im sozialen System der Familie
drastische Veränderungen hervorruft bzw. das Potential zu einer solchen in sich
trägt, kann zu einem Belastungs- oder Stressfaktor für die gesamte Familie werden
(Schneewind 1999). Zu diesen Stressfaktoren zählen z.B. dauerhafte Beziehungskrisen der Eltern und schwere Erkrankungen eines Familienmitgliedes, hier vor allem
auch psychische Erkrankungen und deutliche Suchtprobleme. Infolge dieser Erkrankungen und Probleme kann es u. a. zu Überforderungen, Ängsten, Schuldgefühlen,
Paarkonflikten, Isolation und Rollenumverteilungen innerhalb des Familiensystems
kommen sowie zu einer so genannten Co-Abhängigkeit einzelner Familienmitglieder.
Die "gesunden Elternteile" fühlen sich oftmals überfordert in dem Umgang mit dem
psychisch- oder alkoholerkrankten Partner wie auch mit der Erziehung der Kinder
und der Organisation des Familienalltags. Sie sind unsicher im Umgang mit der Erkrankung, versuchen diese nach außen zu verbergen und entwickeln Schuldgefühle
20
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung III - Familienförderung
(1. Fortschreibung)
gegenüber dem anderen Elternteil und den Kindern, denen sie eine geringere
merksamkeit entgegenbringen. Für die Kinder selbst sind die Verhaltensweisen
erkrankten Elternteils meist nicht nachvollziehbar. Sie glauben, dass sie an
Problemen ihrer Eltern eine Mitschuld haben und übernehmen eine gesteigerte
antwortung (vgl. ISA Münster 2002).
Aufdes
den
Ver-
Die High-Risk-Forschung geht davon aus, dass Kinder psychisch- bzw. alkoholkranker Eltern ein deutlich erhöhtes Risiko im Hinblick auf eine eigene psychische Erkrankung bzw. Suchtproblematik haben. Als Ergebnis zeigt sich, dass das Risiko für
Kinder mit psychisch- bzw. alkoholerkrankten Eltern(teilen), selbst krank zu werden,
signifikant höher ist, als für Kinder mit "gesunden" Eltern. Bei einem z.B. schizophren
erkrankten Elternteil liegt das Risiko der Kinder selbst zu erkranken bei 10 bis 15
Prozent. Dieses Risiko erhöht sich noch, wenn beide Eltern erkrankt sind auf über 35
Prozent. Die Quote depressiver Erkrankungen bei Kindern depressiver Eltern liegt
zwischen 20 und 35 Prozent (Wagen blass 2003). Außerdem leben in Deutschland
ca. 2,7 Millionen Kinder unter 18 Jahren bei suchterkrankten Eltern und somit etwa
jedes fünfte Kind in einer suchtbelasteten Familie (Studie des Bundesgesundheitsministeriums 2007). Ihr Risiko, als Erwachsene selbst suchtkrank zu werden, ist bis
zu 6-fach erhöht. Ca. ein Drittel dieser Kinder wird später selbst alkohol-, drogenoder medikamentenabhängig;
ein weiteres Drittel sucht sich einen suchterkrankten
Partner.
Aufgrund dieser Erkrankungen kann es immer wieder zu Situationen kommen, in denen sich Eltern alleine nicht in der Lage sehen, die notwendige Versorgung und Erziehung ihrer Kinder zu gewährleisten. Neben Angeboten der Gesundheitshilfe und
der allgemeinen Familienförderung werden dann vor allem auch Erziehungsberatung, ambulante Familienhilfen und die Unterbringung von Kindern in Pflegestellen
und Jugendhilfeeinrichtungen
in Anspruch genommen; häufig allerdings erst zu einem recht späten Zeitpunkt. Untersuchungen haben ergeben, dass in 10 bis 20 Prozent der Fälle, in denen durch die Jugendämter Hilfen zur Erziehung gewährt wurden, eine diagnostizierte psychische Erkrankung eines Elternteils vorlag. Berücksichtigt man, dass in vielen Fällen zwar deutliche psychische Auffälligkeiten vorhanden
sind, aber keine Diagnose bez. Behandlung vorliegt, dürfte diese Zahl noch deutlich
höher ausfallen.
3.4
Bedarf aus Sicht der Familien
In einer älteren repräsentativen Familienbefragung wurde der Bekanntheitsgrad verschiedener Institutionen und Dienste erhoben, die Hilfen für Kinder, Jugendliche und
Familien in Erftstadt anbieten. Hierbei war die bekannteste Einrichtung die ErziehungsberatungssteIle (72 %), gefolgt von der Katholischen Ehe- und Familienberatungsstelle (55 %). Die außerhalb Erftstadts angesiedelten Familienbildungsstätten
kannten 41 Prozent der Befragten. Gruppen für allein Erziehende waren zu 30 Prozent bekannt. Den Allgemeinen Sozialen Dienst des Amtes für Jugend, Familie und
Soziales kannten 38 Prozent und den Pädagogischen Familiendienst 20 Prozent. Mit
den Hilfen für Scheidungskinder kannten sich 23 Prozent der Befragten aus.
Fast im reziproken Verhältnis zum Bekanntheitsgrad lagen die Befragungsergebnisse zur Einschätzung der vorhandenen Dienste. 63 Prozent der Befragten glaubten,
dass das Angebot des Pädagogischen Familiendienstes zu gering ist. 61 Prozent
wünschen sich mehr Hilfen für Scheidungskinder. Dass das Angebot der Familienbildungsstätten zu gering ist, sagten 54 Prozent der Befragten. 42 Prozent dachten,
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
21
Teilplanung III - Familienförderung
(1. Fortschreibung)
dass das Angebot des Allgemeinen Sozialen Dienstes, 41 Prozent das der Kath.
Familienberatung, 37 Prozent das der Gruppen für allein Erziehende und nur 33 Prozent das der Erziehungsberatung zu wenig ist.
3.5
Bedarf aus Sicht der Träger
Eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII hat sich bisher in Erftstadt für die Familienförderung nicht etabliert. Für die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung zur
Förderung der Erziehung in der Familie wurden deshalb Planungsgespräche mit den
entsprechenden Trägern durchgeführt. Die Ergebnisse aus den Protokollen werden
im Folgenden wiedergegeben. An den Planungstreffen nahmen die Vertreter/innen
der folgenden Einrichtungen /Institutionen teil:
~
~
~
~
~
~
~
~
~
Runder Tisch für "Frühe Hilfen"
Bündnis für Familien
Familienbildungsstätte Anton-Heinen-Haus
Familienbildungsstätte der AWO
Kath. Bildungswerk
Marie-Juchacz-Bildungswerk
Volkshochschule
Erziehungsberatungsstelle
Schlossstraße
Caritasberatungsstelle
Steigende Nachfragen der Familien nach Beratungs- und Hilfsangeboten verdeutlichen einen gestiegenen Bedarf. Kitas, Schulen und die Jugendhilfe sehen sich zunehmend mit Krisen, Problemen und Sorgen der Menschen konfrontiert.
Veränderte Rahmenbedingungen wirken auf die Familien ein. Natürliche Bindungen
entfallen immer mehr. Die flexibilisierte Arbeitswelt ist einem ständigen Wandel unterworfen. Beruf und Familie sind schwerer in Einklang zu bringen. Berufstätigkeit
führt bei manchen Eltern zu einem schlechten Gewissen.
Während Eltern-Kind-Gruppen früher ein Mittel zur Kontaktfindung waren, müssen
sie heute bei einigen Familien neben dem Beruf stattfinden. Der Druck, die eigenen
Kinder zu fördern, nimmt zu. Doch die Zeit, die dazu zur Verfügung steht, nimmt immer mehr ab. So wird die Erziehung und Bildung der Kinder neben der Berufstätigkeit zum Stressfaktor. Trotz zunehmender Beteiligung der Väter an der Erziehung
sind berufstätige Mütter immer noch einer starken Stress erzeugenden Doppelbelastung ausgesetzt.
Die Aufgabe der Eltern, eine eigene Rollendefinition zu erarbeiten, überfordert manche Erziehende. Oft leidet die elterliche Autorität. Eltern sind in Erziehungsfragen
stark verunsichert. Elternschulung und Elterncoaching werden notwendig.
Die Angebotsstruktur der Familienbildung unterliegt in den letzten Jahren einer Veränderung. Trotz Bedarfs können Kurse wegen niedriger Anmeldezahlen häufig nicht
stattfinden. Teilnehmer/innen für Angebote in herkömmlichen Formen zu gewinnen,
gestaltet sich für die Bildungseinrichtungen zunehmend schwieriger. Kurse dienen
nicht mehr als Treff- und Austauschforum wie früher, sie müssen verstärkt in die eigene Tagesplanung untergebracht werden.
Eine wichtige Anforderung an die Familienförderung ist heute, an der Lebenswirklichkeit von Familien anzusetzen und beziehungs- und interaktionsorientierte Bin22
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung III - Familienförderung
(1. Fortschreibung)
dungsangebote bereit zu halten. Durch Bindung und Bildung kann Beziehung besser
gelingen und die Betroffenen können sich mit ihren eigenen Ressourcen als wirksam
erleben. Erleben Eltern und Familien in Bildungsangeboten ihre eigenen Ressourcen
und erhalten Anregungen, wie sie diese im Alltag umsetzen können, so hilft ihnen
dies, sich als wirksamer zu erleben. Ihre Zufriedenheit wird gesteigert.
Mehr und mehr ergänzt sich die früher übliche Komm-Struktur mit der personalintensiveren Geh-Struktur. Dabei gewinnt die vernetzte Arbeit mit Institutionen wie den
Schulen und der Kita eine größere Bedeutung. Die dortigen Zielgruppen sind in ihren
jeweiligen Lebenslagen eher problemlösungssensibilisiert,
zumal die Erzieher/innen
und Lehrer/innen als Multiplikatoren eine wichtige Rolle spielen.
Der Begriff "Eltern-Schule" ist in Teilen der Elternschaft mittlerweile negativ besetzt.
Auch Familienbildung und -förderung bedarf von daher einer neueren Marketingstrategie. Gleichwohl müssen die Eltern häufig "an die Hand genommen werden". Hilfe
ist dann vielversprechender, wenn sie vor Ort angeboten wird. Direkte Kontakte erleichtern die Familienförderung. Die förderspezifisch vorgegebene Mindestteilnehmerzahl für Bildungskurse ist für die Zielerreichung oftmals kontraproduktiv. Die Anbieter sehen sich von daher zu stärkerer Koordination verpflichtet.
Die verstärkten Angebote der Familienzentren machen ebenfalls eine Koordination
erforderlich. Familienzentren werden generell als optimaler Weg angesehen, um
Familien mit Förderangeboten zu erreichen. Der Personaleinsatz ist aber noch unzureichend.
Als Vehikel für Familienförderung gerade im Migrantenbereich haben sich gemeinsame Kochnachmittage bewährt, wo "mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen
werden können" (Austausch /Interaktion / Beziehung /Integration). Ein standardisiertes Programm (Kita-Start) für die Aufnahme der Kinder in eine Einrichtung ist vorteilhaft, aber mit Kosten verbunden, die zurzeit nicht bezahlbar scheinen. Angebote zur
Väter-Kind-Bindung sind in den Familienzentren vorhanden, werden aber von den
Vätern teilweise noch zu wenig angenommen.
Eine Optimierung der Förderung der Erziehung in der Familie erfordert Qualifizierung
(Prävention, Coaching, Multiplikatorenschulung).
Durch mannigfaltige Probleme verdichtet sich die berufliche Arbeit der Helfer/innen, wodurch besonders allein Erziehende, Migrations-, Multiproblem- und Patchworkfamilien vor besondere Probleme
gestellt werden. Dies beeinflusst auch die Qualität der Hilfen. Die Risikosituationen
nehmen im Bereich Trennung und Scheidung ebenso zu wie im Kinderschutz. Der
Aufgabenzuwachs erfordert oft eine Prioritätensetzung. Der erhöhte Bedarf führt zu
vermehrten Verschleißerscheinungen
bis hin zum Burnout-Syndrom.
Aufgaben der Familienförderung sollen Querschnittsaufgabe der Schulen im Sinne
einer ganzheitlichen Bildung und Erziehung sein. Dazu muss Schule sich mehr als
Ort der Lebensgestaltung und weniger der Wissensvermittlung verstehen. Die Anforderung an Lehrerinnen und Lehrer, auch als Erzieher/innen zu fungieren, sind real
und prägen ein verändertes .Lehrer/innenbild",
3.6
Planungsgrößen
Alle Familien mit Kindern unter 18 Jahren sind potentiell Nachfrager nach Förderung
der Erziehung, da es gilt negativen Entwicklungen vorzubeugen. Die benachteiligten
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
23
Teilplanung IIl- Familienförderung (I. Fortschreibung)
Familien müssen als besondere Zielgruppe ausgewiesen werden, da hier bevorzugt
Angebote angebracht werden sollen. Je früher die Hilfe ansetzt, desto weniger intensive, teurere und nachsorgende Leistungen sind notwendig.
Berechnung der potentiellen Nachfragerlinnen
Wegen einer unzureichenden Datenlage und der Tatsache, dass Personen mehreren
Teilgruppen angehören können, kann die Menge der von besonderer Härte betroffenen Familien nur kalkulatorisch bestimmt werden. Grundsätzlich muss aber gelten,
dass allen Familien präventive Angebote unter der Maßgabe der Freiwilligkeit zugänglich gemacht werden sollen.
Alle Familien: Gemäß o. a. Definition gelten alle Familien als potentielle
Nutzer/innen von Angeboten der Förderung der Erziehung in der Familie. Nach der Vorlage 683/2009 (Bevölkerungsentwicklung)
gab es im Jahr 2006 in Erftstadt 5.442
Haushalte mit 8.905 Kindern unter 18 Jahren. Auf einen Haushalt kommen demnach
durchschnittlich 1,6 Kinder.
Kinderreiche Familien: Es gab 606 Familien mit drei und mehr Kindern. Dies sind
11 Prozent aller Haushalte in denen 22 Prozent aller Kinder unter 18 Jahren wohnen.
Jedes fünfte Kind wohnt also in einem kinderreichen Haushalt.
Ausländische Familien: Die ausländische
Bevölkerung wird mit 2.578 Personen
angegeben, das sind 5,2 Prozent der Wohnbevölkerung. Nach groben Berechnungen gibt es in Erftstadt etwa 300 Haushalte der ausländischen Wohnbevölkerung,
in denen Kinder unter 18 Jahren leben. Berücksichtigt werden muss hierbei, dass die
Personengruppe von Mitarbeiter/innen des Amtes für Jugend, Familie und Soziales
besonders betreut wird.
Arme Familien und Familien allein Erziehender: Nach dem Armutsbericht der
Stadt Erftstadt (V 340/2007) leben in Erftstadt etwa sieben Prozent der Wohnbevölkerung in relativer Armut, das sind 900 Kinder unter 15 Jahren und weitere 2.600
Personen. Im Jahr 2009 wurden über 900 Erftstadt-Cards ausgegeben, gegenüber
742 im Jahr 2001. Nach der Vorlage 673/2009 (Sozialstrukturanalyse) gab es im
Jahr 2009 in Erftstadt 698 Bezieher/innen von ARGE-Leistungen unter 25 Jahren
und 2.288 Bezieher/innen von ARGE-Leistungen über 25 Jahren. Insgesamt beziehen demnach etwa 3.000 Personen ARGE-Leistungen. Nach groben Berechnungen
gibt es in Erftstadt etwa 720 Haushalte mit "armen" Familien. Nach Angaben des
Armutsberichts bezogen etwa 260 allein Erziehende Leistungen der ARGE.
Familien mit behinderten Kindern: Nach Angaben des Landschaftsverbandes
Rheinland sind etwa vier bis fünf Prozent der Kinder eines Altersjahrganges gehandicapt. Es gibt demnach bei etwa 8.800 Kindern unter 18 Jahren 350 bis 440 Kinder
mit Behinderungen. Bei einer durchschnittlichen Kinderzahl von 1,6 Kindern pro
Haushalt dürfte es in Erftstadt etwa 220 bis 275 Haushalte mit behinderten Kindern geben.
Obdachlose Familien: Obdachlose Familien mit ihren Kindern und können planerisch vernachlässigt werden, da sie zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallen und darüber hinaus von Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes betreut werden.
Familien mit Gesundheitsproblemen: Die Frage, wie viele Familien allein aufgrund
psychischer Beeinträchtigungen
erhebliche Erziehungsbeeinträchtigungen
aufweisen, konnte durch eine Expertise im ASO nicht geklärt werden. Eine genaue Anzahl
24
Amt fiir Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung III - Familienförderung
(1. Fortschreibung)
der Betroffenen setzt zunächst die Klärung der Frage voraus, was unter psychischen
Beeinträchtigungen zu verstehen ist.
Gesamtzahl der besonderen Zielgruppen
Wegen der möglichen Schnittmengen kann nicht davon ausgegangen werden, dass
es in Erftstadt insgesamt 1.780 Haushalte als besondere Zielgruppe der Familienförderung gibt. Es ist aber realistisch, in Erftstadt 1.000 Haushalte mit Kindern unter 18
Jahren als benachteiligt zu bezeichnen. Dies wären 18 Prozent der Haushalte.
Amt fiir Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
25
Teilplanung II1- Familienförderung (1. Fortschreibung)
"Nichts ist schlimmer, als schnell was Neues zu machen,
bevor das Bestehende ausgeleuchtet wurde."
.
Huster, Universität Bochum 14
4
Bestandserhebung bzgl. der Förderung der Erziehung in der Familie
Im Folgenden werden die verschiedenen Dienste vorgestellt, die für die SichersteIlung der o. a. Hilfeleistungen nach dem SGB VIII zuständig sind. Sie leisten im Sinne
eines präventiven Angebotes die notwendigen Beratungen. Alle diesbezüglichen Hilfen für Kinder gehen von den u. a. Trägern aus.
4.1
Angebote der Familienzentren15
Nordrhein-Westfalen soll nach dem Willen der alten wie der neuen Landesregierung
das kinder- und familienfreundlichste Bundesland in Deutschland werden. Vor dem
Hintergrund des demographischen Wandels müssen Ansätze gefunden werden, um
Familien in ihren Erziehungs- und Betreuungsaufgaben zu stärken und zu unterstützen. Ein deutlicher Qualitätssprung in der frühkindlichen Bildung ist dazu erforderlich.
Ein zentraler Baustein auf einem solchen Weg ist neben dem Ausbau des Betreuungsangebotes für unter dreijährige Kinder die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren.
Mit dem Programm .Familienzentrum
NordrheinWestfalen" sollen 3.000 Tageseinrichtungen für Kinder bis zum Jahr 2012 zu Familienzentren weiter entwickelt werden. Ziel ist die Zusammenführung von Bildung, Erziehung und Betreuung als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen mit Angeboten der
Beratung und Hilfe für Familien. Förderung von Kindern und Unterstützung der Familien können so Hand in Hand gestaltet werden.
Durch die besondere Verbindung
zentren können
der unterschiedlichen
Angebote in den Familien-
~ Kinder umfassend individuell gefördert und der Bildungsauftrag intensiviert werden,
~ Sprachdefizite, insbesondere bei Kindern aus Zuwandererfamilien, früher festgestellt und durch eine individuelle Förderung systematisch abgebaut werden,
~ Stärken und Schwächen der Kinder früher erkannt und Eltern in Fragen der Erziehung, Bildung, Gesundheit etc, gezielter und bereits sehr früh Beratung angeboten
werden,
~ Kindertageseinrichtungen zum Bildungs- und Erfahrungsort für Kinder und ihre EItern weiterentwickelt und damit auch Eltern in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt
werden,
~ Eltern bei der Überwindung von Alltagskonflikten geholfen werden, da diese Hilfe
unmittelbarer und ohne Hemmschwellen zugänglich gemacht werden,
~ Zuwandererfamilien und Familien aus bildungsfernen Schichten besser angesprochen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden,
~ durch eine Öffnung der Angebotsstruktur - unter Einbeziehung der Familien - mehr
Variabilität in den Betreuungszeiten und der Altersmischung geSChaffenwerden,
~ das Angebot an Tagesmüttern und Tagesvätern ausgeweitet und qualitativ weiterentwickelt werden sowie
~ Orte des Austauschs im Stadtteil geschaffen werden.
Investiert in die Kinder (2006) DIE ZEIT Nr. 43, S. 27
Die folgenden Ausführungen sind der Internetseite des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport 8/2010 entnommen (siehe auch Teilfachplanung IV.1 - Kindertageseinrichtungen
14
15
26
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung II1- Familienförderung
(1. Fortschreibung)
Die Kindertageseinrichtung als Familienzentrum kann damit den Bedürfnissen von
Familien stärker entgegen kommen.
Warum Familienzentren?
Eltern und Kinder brauchen in wachsendem Maße Unterstützung bei der Bewältigung der an sie gestellten Anforderungen. Dazu gehört vor allem eine kontinuierliche
Förderung in den frühen Lebensjahren. Hier werden die zentralen Weichen für die
Lebenschancen der Kinder gestellt. Eltern soll deshalb so früh wie möglich die erforderliche Hilfe und Unterstützung umfassend, zielgenau und vor allem unmittelbar zukommen. Das wird nach Ansicht der alten Landesregierung am besten erreicht, wenn
Eltern dort abgeholt, wo ihre Kinder betreut werden, in den Tageseinrichtungen für
Kinder.
Warum Kindertageseinrichtungen?
Kindertageseinrichtungen sind besonders geeignet, über Bildung, Erziehung und
Betreuung von Kindern hinaus auch als Orte der Familienförderung zu wirken. Sie
sind wohnortnah und erfahren eine große Akzeptanz von Eltern. Hier können Eltern
angesprochen werden und - wenn erforderlich - frühzeitig Hilfe erfahren.
Was sollen Familienzentren
anbieten?
Familienzentren sollen zu einer Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung und
Förderung beitragen, Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgabe stärken sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichern. Tageseinrichtungen für Kinder werden auf diese Weise Knotenpunkte in einem neuen Netzwerk, das Familien umfassend berät und unterstützt. Eine Voraussetzung hierfür ist,
dass die vorhandenen Angebote vor Ort stärker miteinander vernetzt und durch die
Kindertageseinrichtung gebündelt werden. Um dies zu gewährleisten, kooperieren
die Familienzentren mit Familienberatungsstellen, Familienbildungsstätten und anderen Einrichtungen wie z.B. den Familienverbänden und Selbsthilfeorganisationen. Sie
sollen frühe Beratung, Information und Hilfe in allen Lebensphasen ermöglichen und
Eltern über die Alltagsnähe der Kindertageseinrichtung entsprechende Angebote
leichter zugänglich machen. Auch die Einbeziehung weiterer bedarfsorientierter
Hilfsangebote für Familien ist denkbar. Dies führt zu einer nachhaltig verbesserten
Frühprävention und ist ein Beitrag für mehr Familienfreundlichkeit vor Ort. Schließlich
kann ein Familienzentrum auch zu einem Ort der Begegnung im Stadtteil und zwischen den Generationen werden.
In Erftstadt wurde 2007 das erste Familienzentrum in der Willy-Brandt-Straße eingerichtet. Es folgten 2008 St. Kilian in Lechenich und St. Kunibert in Gymnich, 2009 die
städtische Kindertageseinrichtung in Köttingen und 2010 St. Pantaleon in Erp. Drei
weitere Familienzentren stehen noch aus.
Familienzentren erhalten für ihre Arbeit einen Landeszuschuss von 12.000 € jährlich.
Nach einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 23.05.2007 sollen neben
den vom Land definierten Aufgaben die vom Jugendhilfeausschuss anerkannten
Familienzentren folgende Kriterien erfüllen:
~
~
~
~
~
~
gerechte sozialraumbezogenen Verteilung
zuständig für alle Familien im Sozialraum
zuständig für den Erstgeborenenbesuch im Sozialraum
zuständig für den Besuch Hinzuziehender mit Kindern unter 3 Jahren
Vernetzung aller Familienzentren mit den anderen Kindertagesstätten in Erftstadt
ausreichende Räumlichkeiten.
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
27
Teilplanung III - Familienförderung
(1. Fortschreibung)
Für ihre Arbeit erhalten Erftstädter Familienzentren einen städtischen Zuschuss von
4.800 € jährlich.
Mit den Neugeborenenbesuchen übernehmen die Familienzentren quasi die Begrüßung der Familien durch die Kinder- und Jugendhilfe (vgl. V 542/2010). Das nicht
stigmatisierende Zugehen auf alle Familien im sozialen Nahraum macht den Wert
der Besuche aus.
Es geht nicht um ein investigatives Verständnis (vor)staatlicher Kontrolle. Der Auftrag
umfasst insbesondere Elterninformationen über Familienbildungs-, Beratungs- und
Unterstützungsangebote. Die weitergehenden Angebote der Familienzentren in Verbindung mit dem Neugeborenenbesuch bieten die Chance des Aufbaus tragfähiger
Kooperationsbeziehungen zu den Eltern. Bedarfslagen können so früher erkannt und
die Inanspruchnahme weitergehender Hilfen beworben werden. Die Familienzentren
unterstützen somit die anderen Akteure im Netzwerk der "Frühen Hilfen" und die EItern bei der Wahrnehmung ihrer .Letztverantwortunq" .
4.2
ErziehungsberatungsstelleSchlossstraße
Die Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes in Erftstadt bietet im Auftrag
der Stadt Erftstadt institutionalisierte Erziehungsberatung nach § 28 KJHG an.
Diese Aufgabe umfasst Erziehungs- und Familienberatung für gemeinsam und allein
erziehende Eltern, Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 27) bei
Verhaltensauffälligkeiten, Erziehungs- und Entwicklungsproblemen, Konflikten in der
Familie, Problemen bei Trennung und Scheidung, Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, Suizidgefährdung, Ängsten, Schwierigkeiten mit sich und anderen und weiteren Problemen. Sie soll "bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen
methodischen Ansätzen vertraut sind" (§ 28 KJHG).
Über die Einzelfallarbeit hinaus übernimmt die Beratungsstelle auch Aufgaben im
Bereich Prävention und Netzwerkarbeit, um das Kindeswohl fördernde Bedingungen
für Kinder, Jugendliche und Familien sicherzustellen. Dies geschieht u. a. durch Beratung und Fortbildungsangebote für Erzieher/innen, Lehrer/innen und sonstige Bezugspersonen, die sich Sorgen um die Entwicklung der ihnen anvertrauten Kinder
machen sowie durch Vorträge und Gruppenangebote. Beispiele dafür sind Fallbesprechungsgruppen für Erzieherinnen, Fachkräfte in der schulischen Ganztagsbetreuung und Lehrer/innen, eine Gruppe für Trennungs-/Scheidungskinder, Jungengruppen an der Hauptschule, Projekte zur Gewaltprävention in Kindergärten und
Grundschulen und Vorträge zur Elternbildungsarbeit sowie Beratung von Fachkräften
zur Unterstützung von deren Arbeit mit Kindern und Familien. Das aktuelle Projekt
"Guter Start durch Frühe Hilfen" - "Frühförderung von Familien mit Risikofaktoren"
beinhaltet ebenfalls umfangreiche präventive Angebote.
Die Erziehungsberatungsstelle sieht dabei eine besondere Chance darin, "aus einer
Hand" präventive Arbeit mit intensiverer Einzelfallarbeit verknüpfen zu können, was
für die Effektivität des Angebots von besonderer Bedeutung ist. Trotz vielfältiger Bemühungen reichen die Kapazitäten jedoch nicht aus, um den von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung als Orientierung vorgegebenen Anteil der präventiven
28
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung III - Familienförderung
(I. Fortschreibung)
Arbeit von 25 % zu realisieren (vgl. BMFSF: Qualitätsprodukt
Bonn 1999).
Erziehungsberatung,
Die Fallzahlen der Erziehungsberatungsstelle
stiegen von 733 Fällen im Jahr 2008
um 29 auf 762 Fälle im Jahr 2009 (= plus 4 %). 85 Prozent der Einzelfallarbeit bezieht sich auf Klientinnen und Klienten aus Erftstadt. Waren im Jahr 2008 noch 21
Prozent (151) der Hilfesuchenden in der Beratungsstelle allein erziehende Elternteile,
waren es im Jahr 2009 bereits 25 Prozent (= plus 36). Die Altergruppe der unter 14Jährigen Kinder überwiegt. Jungen sind hilfebedürftiger als Mädchen, die im Alter ab
15 Jahren die Mehrheit bilden. 25 Prozent der Kinder in der EB besuchen die Grundschule, 21 Prozent das Gymnasium und 20 Prozent den Kindergarten. In 58 Prozent
der Fälle sind Entwicklungsauffälligkeiten
und seelische Probleme die Gründe für die
Hilfegewährung, in 41 Prozent Belastungen durch familiäre Konflikte und in 40 Prozent Belastungen durch Problemlagen der Eltern. Weitere wichtige Gründe, die in
Kombination auftreten können, sind mit je 34 Prozent schulische I berufliche Probleme und Auffälligkeiten im sozialen Verhalten sowie mit 28 Prozent eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern.
Ausführliche Informationen und Tätigkeitsberichte
Beratungsstelle (siehe unten).
•
4.3
finden Sie auf der Internetseite der
Beratungsstelle Schloßstrasse, Erziehungs- und Familienberatung für Eltern, Kinder
und Jugendliche, Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes Erftstadt
Schloßstr. 1 a, 50374 Erftstadt-Lechenich
Tel.:
0 22 35 I 60 92
Fax:
0 22 35 I 6 71 51
E-Mail:
info@eb-erftstadt.de
Internet:
www.eb-erftstadt.de mit Online-Beratung
Ansprechpartner: Herr Dreser
Kath. Ehe-, Familien-
und Lebensberatungsstelle
Die Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Verbandes der katholischen Kirchengemeinden im Rhein-Erft-Kreis bietet Beratung bei Krisen und Fragen im Bereich der Partnerschaft und Ehe (unabhängig vom Vorhandensein von
Kindern) an, sowie zur Problematik von Trennung und Scheidung. Ferner bietet sie
außerhalb der Jugendhilfe Beratung von Menschen im Rahmen von Lebenskrisen
an.
Auf Erftkreisebene wurde die Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Jahr 2009 von
insgesamt 574 Klientinnen und Klienten, davon 140 aus Erftstadt, in Anspruch genommen.
Ca. 60 Prozent der Ratsuchenden waren weiblich. Von den insgesamt 2.306 durchgeführten Beratungsstunden entfielen 412 Stunden auf Erftstadt. Am häufigsten wurden die Beratungsstellen von verheirateten Paaren aufgesucht, das machte ca. 73
Prozent aus. Geschiedene, verwitwete oder getrennt lebende Klientinnen und Klienten machten 18 Prozent aus und 9 Prozent entfielen auf ledige Klientinnen und Klienten.
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
29
Teilplanung 11I- Familienförderung
•
4.4
(1. Fortschreibung)
Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis
Franz-Busbach-Str. 9, 50374 Erftstadt
Tel.:
0 22 35 / 69 11 86
E-Mail:
info@efl-erftkreis.de
Caritasberatungsstelle
Die Beratungsstelle ist erste AnlaufsteIle für Menschen in Not z.B. wohnungslose,
Menschen in der Schuldenfalle oder alleinerziehende Mütter in finanziellen Schwierigkeiten. Die Beratungsstelle der Caritas steht unabhängig von Konfession, Geschlecht und Nationalität, Menschen mit sozialen und finanziellen Problemen offen.
Die Möglichkeit, unbürokratisch Einzelfallhilfe zu leisten bzw. fachliche Hilfe anderer
Einrichtungen zu vermitteln, ist gegeben.
In der Beratungsstelle ist u. a. eine Kurberaterin für Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren
und Vater-Kind-Kuren tätig. Aus langjähriger Erfahrung mit Krankenkassen, Ärzten
und Kurhäusern und dem Müttergenesungswerk wissen die Beraterinnen im RheinErft-Kreis, wie wichtig insbesondere Mütterkuren für die betroffenen Frauen und nicht
zuletzt auch für die gesamte Familie sind. Wir helfen bei Planung, Finanzierung und
Durchführung. Ferner bieten wir die Möglichkeit einer kostenfreien Kurnachbetreuung, die von einer qualifizierten Referentin begleitet wird, an.
Im Jahr 2009 wurden im Verband 215 Frauen und 350 Kinder (Kinder bis zum 12.
Lebensjahr) in eine Mutter-Kind-Maßnahme und 17 Frauen in eine Müttermaßnahme
vermittelt. Trotz schwieriger werdenden Voraussetzungen konnten diese Zahlen erreichen werden.
•
4.5
Caritas-Beratungsstelle Erftstadt
Franz-Busbach-Str. 9, 50374 Erftstadt
rei:
02235/6091
Fax:
02235/959720
E-mail:
beratungsstelle-erftstadt@caritas-rhein-erft.de
Ansprechpartnerin: Frau Kapelan
Familienbildungsstätten
Familienbildungsstätte der AWO Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen
Die Familienbildungsstätte (FBS) erarbeitet dezentral Bildungsangebote für Familien
im gesamten Rhein-Erft-Kreis und im Kreis Euskirchen.
Im Rahmen tragfähiger Kooperationen mit 11 Familienzentren und einer Kindertagesstätte, bietet sie Veranstaltungen und Kurse zur Elternbildung sowie der Stärkung
der Elternkompetenz an (z.B. Fun, Starke Eltern - starke Kinder). Die Angebote richten sich schwerpunktmäßig an junge Eltern und Familienangehörige von Kindern von
null bis drei Jahren. Das umfangreiche Kursangebot setzt sich aus 90 Spielgruppen
und 15 Wochenendseminaren,
beide mit unterschiedlichen thematischen Ausrichtungen und gleichzeitig 123 Kursen aus dem Prager-Eltern-Kind-Programm
(Pekip)
zusammen. Damit ist die FBS bundesweit größter Anbieter für Pekip.
Im Bereich Fortbildungen bietet die FBS Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen,
und Bildungswerken qualitativ hochwertige Bildungsreihen. Dazu zählen:
30
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung III - Familienförderung
(I. Fortschreibung)
• zertifizierte Qualifizierung von Erzieherinnen und Kinderpflegepersonal im Umgang
mit Kindern unter drei Jahren
• Grundqualifizierung von Kinderpflegepersonal
• Ausbildung zur Pekip-Gruppenleiterinnen und
• regelmäßige Schulungsangebote für Dozentinnen und Dozenten zu aktuellen pädagogischen und gesellschaftlichen Themen
Seit März 2010 ist die FBS nach der DIN EN ISO 9001 :2008 zertifiziert.
Tabelle 4
Teilnahmestatistik
FBS der AWO
Teilnehmende Kinder
Quelle: Jahresbericht
•
6.062
Unterrichtsstunden
1.376
2009
Familienbildungsstätte der Arbeiterwohlfahrt
Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e. V.
Zeisstr. 1,50126 Bergheim
Tel.:
02271/60314
Fax:
0 22 71 /6 0345
E-mail:
d.kuehn@awo-bm-eu.de
Internet:
www.awo-bm-eu.de
Ansprechpartnerin: Frau Kühn
Kath. Familienbildungsstätte Anton-Heinen-Haus in Bergheim
Nach Abstimmung unter den beiden katholischen Trägern der Erwachsenenbildung
im Rhein-Erft-Kreis arbeitet das Anton-Heinen-Haus in erster Linie im eigenen Haus
und in der Region Bergheim, Bedburg und Elsdorf. Das Kath. Bildungswerk im
Rhein-Erft-Kreis ist zuständig für die Angebote der Familienbildung in allen übrigen
Kommunen des Rhein-Erft-Kreises.
Das Anton-Heinen-Haus
bietet ein reichhaltiges Programm in den Bereichen Ehe
und Partnerschaft, Leben mit Kindern, Familie und Generationen, Haushalt und Familienkultur, Gesundheit und Pflege, Religion und Persönlichkeitsentwicklung
sowie
Qualifizierung für Beruf und freiwilliges Ehrenamt (quif).
Der Programmbereich "Qualifizierung in der Fami/ienbildungsstätte" (quif) richtet sich
an Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem ganzen Kreisgebiet, die sich für Beruf
und Ehrenamt qualifizieren möchten. In diesem Zusammenhang besonders interessant sind zurzeit die verschiedenen Fortbildungen für Tagespflegepersonen (ieweils
80 Unterrichtsstunden
pro Grund- oder Aufbaukurs), Fortbildungen für Betreuer/innen der OGS ("SchulTag", mit jew. 80 Unterrichtsstunden je Grund- oder Aufbaukurs), Qualifizierungen von ehrenamtlichen Familienpatinnen (mit 32 Unterrichtsstunden je Kurs) sowie Babysitter-Ausbildungen.
Zum Umfang der Arbeit einige Zahlen aus dem Jahr 2009:
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
31
Teilplanung II1- Familienf6rderung (l. Fortschreibung)
Tabelle 5
Teilnahmestatistik
Anton-Heinen-Haus
Unterrichtsstunden
7.029
Teilnehmende Kinder
1.594
Quelle: Jahresbericht
•
4.6
2009
Kath. Familienbildungsstätte Anton-Heinen-Haus
Kirchstraße 1 b
50126 Bergheim
Tel.:
0 22 71 / 47 90 - 0
Fax:
0 22 71 / 47 90 - 90
E-Mail:
webmaster@anton-heinen-haus.de
Internet:
www.anton-heinen-haus.de
Ansprechpartner: Herr Stutzinger
Bildungswerke
(MJB) der AWO RV Rhein-Erft & Euskirchen
Das MJB arbeitet dezentral im gesamten Rhein-Erft-Kreis und in Euskirchen. Es
handelt sich um eine anerkannte und nach ISO 9001:2008 zertifizierte Weiterbildungseinrichtung des Landes NRW. Die Seminare richten sich in erster Linie an Erwachsene. Zusätzlich werden auch vereinzelte Kurse für Kinder angeboten.
Marie-Juchacz-Bildungswerk
Die Angebote umfassen alle Themen im Bereich Entspannung und Bewegung, EDV
und neue Medien, Kreativität, Soziales und Kommunikatives. Darüber bietet das MJB
Fortbildungen für Mitarbeiterinnen aus dem Offenen Ganztag, Schulen, Kindertageseinrichtungen und für Menschen, die sich bürgerschaftlich engagierten.
In Erftstadt-Liblar verfügt das MJB über eigene Kursräume. Dort werden seit vielen
Jahren Gesundheitskurse und Seminare zu Themen aus dem Bereich Soziales und
Organisation erfolgreich durchgeführt
Themen der Jugendhilfe stehen insbesondere bei den Fortbildungen im Vordergrund.
Zusammen mit dem Jugendamt der Stadt Kerpen wurde eine Fortbildung zur Kinderschutzfachkraft konzipiert und durchgeführt.
Das überkonfessionelle Bildungswerk kooperiert mit Einrichtungen des Offenen
Ganztags, Kindertageseinrichtungen und Familienzentren, Seniorenzentren, Begegnungsstätten, Kommunen und anderen Bildungsträgern.
•
32
Marie-Juchacz-Bildungswerk
der AWO
Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen
Zeisstr. 1
50126 Bergheim
Tel.:
022 71 /603-11/-18
Fax:
02271 /60345
E-mail:
info-mjb@awo-erft.de
h.kube@awo-erft-eu.de
Ansprechpartnerin: Frau Kube
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung II1- Familienförderung
(1. Fortschreibung)
Kath. Bildungswerk im Rhein-Erft-Kreis
Nach Abstimmung unter den beiden katholischen Trägern der Erwachsenenbildung
im Rhein-Erft-Kreis (Kath. Familienbildungsstätte Anton-Heinen-Haus und Kath. Bildungswerk im Rhein-Erft-Kreis) ist das Kath. Bildungswerk in erster Linie zuständig
für die Angebote der Familienbildung in den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises mit
Ausnahme der Region Bergheim, Bedburg und Elsdorf.
Schon vor dem Entstehen der Familienzentren arbeitete das Kath. Bildungswerk eng
mit den Kindertageseinrichtungen
zusammen. Durch die Entwicklung der Familienzentren ist die Kooperation mit ihnen zu einem Schwerpunkt der Familienbildung des
Kath. Bildungswerkes geworden. Mit vier Familienzentren in Erftstadt bestehen Kooperationsverträge (Erp, Gymnich, Lechenich, Liblar).
In enger Zusammenarbeit mit den Familienzentren und den angeschlossenen (katholischen) Kindertageseinrichtungen bietet das Kath. Bildungswerk Veranstaltungen zu
pädagogischen Themen im Rahmen der Elternbildung an. Das reicht vom einfachen
Elternabend mit drei Unterrichtsstunden bis zum 8- bis 10-teiligen Elternkurs wie z.
B. "Starke Eltern - starke Kinder" mit ca. 24 bis 30 Unterrichtsstunden. Zusammen
waren dies im Jahr 2009 ca. 100 Unterrichtsstunden.
In dieser Zusammenarbeit ist das Kath. Bildungswerk Träger von Eltern-Kind Kursen
mit dem Titel "Erziehung im Kleinkindalter" , jeweils als Kurse "das erste Lebensjahr"
und "das zweite und dritte Lebensjahr". Teilnehmende sind Eltern mit Kindern im entsprechenden Alter. Geleitet werden die Kurse von erfahrenen Pädagoginnen (in der
Regel Erzieherinnen), die durch regelmäßige regionale und überregionale Fortbildungen unterstützt werden. Zu jedem Kurs gehören ein bis drei Elternabende zu Erziehungsthemen, die im Kurs eine Rolle spielen. Im Jahr 2010 finden in fünf Stadtteilen Erftstadts 34 Kurse mit insgesamt 900 Unterrichtsstunden statt. Im Jahre 2009
waren es ca. 830 Unterrichtsstunden. Aktuelle Orte sind Ahrem, Erp, Gymnich, Lechenich und Liblar. In den meisten Stadtteilen werden zwei oder drei Kurse parallel
angeboten.
•
4.7
Kath. Bildungswerk im Rhein-Erft-Kreis
Kirchstraße 1b
50126 Bergheim
Tel.:
02271 /4790 - 0
Fax:
02271 /4790 - 90
E-Mail:
info@bildungswerk-rhein-erft-kreis.de
Internet:
www.bildungswerk-rhein-erft-kreis.de
Ansprechpartner: Herr Stutzinger
Volkshochschule
Die Volkshochschule ist die größte Weiterbildungseinrichtung
in Erftstadt und als Amt
der Stadtverwaltung zuständig für die außerschulische Weiterbildung. Jährlich bietet
sie ca. 10.000 Unterrichtsstunden an. Das vielfältige Angebot richtet sich an Erwachsene und in einigen Bereichen an Jugendliche und Eltern mit Kindern. Es wird in den
jeweiligen Programmheften und im Internet dargestellt und erscheint halbjährlich.
Der Bereich Eltern- und Familienbildung gehört zum großen Fachbereich "Mensch
und Gesellschaft". Kurse, Einzelveranstaltungen, Lehrgänge und Fortbildungen rich-
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
33
Teilplanung II1- Familienförderung (1. Fortschreibung)
ten sich nach dem jeweiligen Bedarf vor Ort und finden häufig in Kooperation mit anderen Einrichtungen oder Ämtern statt. Dazu gehören:
-
Direktangebote an Eltern wie Elternkurse (z.B. "Starke Eltern - starke Kinder"), medienpädagogische Elternabende, ein multikultureller Spielkreis, Psychomotorikkurse.
Diese Angebote finden in der Regel in Kooperation mit Familienzentren statt.
Angebote mit schulischen Themen wie z.B. Lerntrainings oder Veranstaltungen mit
bildungspolitischen Themen.
Qualifizierungen und Fortbildungen für Tagespflegepersonen (vgl. Teilfachplanung
IV.2), Betreuungskräfte der OGS und anderes pädagogisches Personal. In regelmäßigen Abständen wird ein Montessori-Diplom-Kurs für Grundschulpädagogen und Erzieher/innen durchgeführt.
Geplante Projekte :
Die Initiierung eines Lesementorprojektes in Kooperation mit den Schulen. Hier werden Freiwillige qualifiziert, die mit einzelnen Schülern gemeinsam lesen, um Lesekompetenz und Motivation zu stärken.
Die Planung des sogenannten .Elternkompasses", ein vom Deutschen Volkshochschulverband konzipierter Elternkurs für Migrantinnen und Migranten.
•
4.8
Volkshochschule Erftstadt
Carl-Schurz-Str. 23
50374 Erftstadt
Tel.:
02235/409-275
Fax
02235/409-277
E-mail:
info@vhs-erftstadt.de
Internet:
www.vhs-erftstadt.de
Ansprechpartnerin: Frau Dötig
Leistungen des Amtes für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt
Das Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt stellt seine Leistungen durch verschiedene Maßnahmen sicher. Es werden folgende Produkte der Familienförderung
für junge Menschen und ihre Familien einschließlich der Beratung in besonderen
Problemlagen angeboten:
Kinder-, Jugend- und Familienberatung einschließlich Beratung in besonderen
Problemlagen,
Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden,
Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung,
Erziehungsberatung.
Das Amt für Jugend, Familie und Soziales erstellt jährlich eine Informationsbroschüre
über Spielgruppen für Kleinkinder, hält Elternbriefe bereit, bietet Kinderstadtpläne an
und führt Babysitter-Kurse durch. Ebenso wird sozial benachteiligten Personen eine
so genannte .Erftstadt-Card" ausgestellt (vgl. Kapitel 3.3.2). Die FrauengleichstellungssteIle hat einen Trennungs- und Scheidungsratgeber für Frauen herausgegeben mit Sachinformationen und Anschriften von AnlaufsteIlen.
Am 22.10.2008 gründete das Amt für Jugend, Familie und Soziales (Jugendamt) den
"Runden Tisch für Frühe Hilfen" für Familien in Erftstadt, um die vielfältigen Hilfsangebote der Jugend- und Gesundheitshilfe, weiterer Fachstellen und Institutionen im
Rhein-Erft-Kreis zu koordinieren und miteinander zu vernetzen. Gerade durch eine
gute bzw. verbesserte Zusammenarbeit und eine klar definierte "Reaktionskette" sol34
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung II1- Familienförderung
(1. Fortschreibung)
len Familien mit kleinen Kindern möglichst frühzeitig niederschwellige, zielführende
Hilfsangebote erhalten. Hierfür wurde durch die Fachkräfte des Runden Tisches ein
Orientierungsbogen entwickelt, der konkrete Kriterien und Standards benennt und
verbindliche Verfahrensabläufe festlegt.
Inzwischen umfasst der Runde Tisch, der in den ersten zwei Jahren 6-mal getagt
hat, insgesamt 18 Institutionen. Dazu gehören die hiesigen Kinder- und Frauenärzte,
die in Erftstadt tätigen Hebammen, das Gesundheitsamt des Kreises, u. a. mit dem
Sozialpsychiatrischen Dienst, die Schwangerschaftsberatungsstellen und das Sozialpädiatrische Zentrum des Kreises sowie das Frühförderzentrum in Bergheim, die
Erziehungsberatungsstelle der Caritas (mit einem eigenen Angebot der Frühen Hilfen), die Erftstädter Kindertageseinrichtungen, Familienzentren und Grundschulen
sowie der Pädagogische Familiendienst, der Tagespflege-, Migrations- und Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes. Die bislang sechs Erftstädter Familienzentren übernehmen hier eine zentrale Rolle, da sie stadtteilbezogen und damit ortsnah
sehr unterschiedliche Hilfen, wie z.B. Müttercafes, Elternkurse und Freizeitmaßnahmen anbieten und dadurch die notwendige Vernetzung gewährleisten. Außerdem
werden die Eltern neugeborener Kinder durch die Leiterinnen der Familienzentren im
Rahmen von freiwilligen Hausbesuchen durch die Überreichung eines sog. .Babybegrüßungspaketes" auf die vielfältigen Unterstützungsangebote hingewiesen und in
die Familienzentren eingeladen. 2009 wurden 380 Kinder in Erftstadt geboren. Ca.
70 % der Eltern nahmen das Angebot der Familienzentren in Anspruch. Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Fall I Hausbesuch beträgt zwei Stunden.
2009 hat der Runde Tisch die Broschüre "Wegweiser Frühe Hilfen für Familien in
Erftstadt" herausgegeben, die kostenneutral mit Werbung finanziert wurde. In ihr
werden die vielfältigen Hilfen und Kontaktadressen in Erftstadt und Umgebung dargestellt sowie themenbezogene Informationen gegeben. Die Broschüre liegt in verschiedenen Beratungsstellen aus und kann über das Jugendamt Erftstadt kostenlos
bezogen werden. Sie wurde im Rahmen einer Pressekonferenz am 09.12.2009 der
Öffentlichkeit vorgestellt.
Durch eine Kooperationsvereinbarung, die inzwischen von allen Beteiligten unterzeichnet worden und am 01.12.2009 in Kraft getreten ist, wurde der o. g. Orientierungsbogen bzgl. einer Gefährdungseinschätzung, der als Anlage beispielhafte Fallkonstellationen und Risikofaktoren aufführt, verabschiedet und die Weiterführung
der Netzwerkarbeit beschlossen. Die Kooperationspartner verpflichten sich, sollte
aus ihrer jeweils fachlichen Sicht Hilfe- und Unterstützungsbedarf bestehen ("Gelber
Bereich"), die entsprechenden Familien an konkrete Hilfsangebote zu verweisen und
bei Bedarf den entsprechenden Kontakt persönlich herzustellen bzw. die Familien zu
begleiten. Diesbezüglich können sich die Kooperationspartner auch an die ServicesteIle für Familien des Jugendamtes wenden, um aktuelle Angebote zu erfragen. In
Fällen einer konkreten Kindeswohlgefährdung ("Roter Bereich") wenden sich die Kooperationspartner an den ASD des Jugendamtes oder die Erziehungsberatungsstelle
der Caritas, um eine sog. Risikoeinschätzung vorzunehmen und ggf. weitere Handlungsschritte durch das Jugendamt zu veranlassen. Die folgende Tabelle stellt die
Konzeption und die aufeinander aufbauende Module übersichtlich dar.
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
35
Teilplanung 11I- Familienförderung
(I. Fortschreibung)
-_.~
Tabelle 6
Konzeption "Frühe Hilfen"
1
Familienzentren
0 - 6 Jahre
Runder Tisch "Frühe Hilfen", Besuche bei
Neugeborenen, praventive Angebote;
Vernetzung mit Ärzten, Hebammen, Beratun sstellen, ASO u. a.
3
FÖRSTA (OGS,
Grundschulen,
Förderschule
6 - 12 Jahre
Förderung verhaltensauffalliger
ler/innen im Primarbereich
5
Schulen
12 - 17 Jahre
"beginnende" Schulverweigerung; Entwicklung eines verbindlichen Handlungskonze tes
Schü-
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Soziales 2010
Der Anteil der präventiven Arbeit im Bereich von Kinder-, Jugend- und Familienberatung einschließlich Beratung in besonderen Problemlagen, Beratung und Unterstützung von allein Erziehenden sowie Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung kann wie bei der Erziehungsberatungsstelle mit 25 Prozent berechnet werden.
Bei einer Ausstattung mit 6 Planstellen entfallen rechnerisch 1,5 Stellen auf die Prävention bzw. Familienförderung.
4.8.1
Babysitterdienst
Eltern, die nur eine unregelmäßige, stundenweise Betreuung für ihre Kleinkinder benötigen, können den Babysitterdienst beanspruchen. Das Amt für Jugend, Familie
und Soziales stellt auf Anfrage von Interessierten eine Liste der ausgebildeten Babysitter zur Verfügung. Ein entsprechender Kurs findet jährlich statt. Das Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und den Babysittern ist privater Natur.
4.8.2
Kinder-, Jugend- und Familienberatung
Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern können sich mit allen Fragen der
Erziehung und Entwicklung an die Sozialarbeiter/innen der Abteilung Jugend und
Familie wenden. Dieses Angebot umfasst Information, Beratung und Betreuung und
wird in hohem Maße nachgefragt, wenn
-
Eltern in Erziehungsfragen unsicher sind oder mit ihrem Nachwuchs nicht mehr klar
kommen,
Kinder oder Jugendliche sich zu Hause nicht mehr wohl fühlen,
Kinder oder Jugendliche in ihrem Verhalten auffällig geworden sind, z.B. über die
Maßen aggressiv oder depressiv sind bzw. Gewalt, Sucht, Missbrauch eine Rolle
spielen.
Die Beratung bzw. Information ist kostenfrei und kann unverbindlich in Anspruch genommen werden. Die Dauer der Beratung bestimmen die Hilfesuchenden.
Die so genannte "formlose Betreuung" wird von den Mitarbeiter/innen des Amtes für
36
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung III - Familienförderung
(1. Fortschreibung)
Jugend, Familie und Soziales - Abteilung Jugend und Familie - im Rahmen der Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien geleistet. Es handelt sich hierbei um
eine mittel- und langfristige Betreuungsform, die von manchen Familien über Jahre
hinweg gewünscht und auch eingefordert wird, ohne dass im Einzelfall erzieherische
Hilfen eingeleitet wurden.
Nach dem SGB VIII (KJHG) wird Kindern und Jugendlichen das Recht eingeräumt,
sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung direkt an das Amt für
Jugend, Familie und Soziales zu wenden (antragsberechtigt sind allerdings nur die
Eltern). Die Hilfen sind aber i. d. R. auf die ganze Familie und nicht mehr auf das einzelne Kind ausgerichtet.
4.8.3
Partnerschafts-,Trennungs- und Scheidungsberatung
Der ASO des Amtes für Jugend, Familie und Soziales nimmt eine Sonderstellung ein,
weil Trennungs- und Scheidungsberatung
zu den gesetzlich festgeschriebenen
Pflichtaufgaben des Amtes für Jugend, Familie und Soziales gehört. Die Eltern haben auf diese Leistungen einen Rechtsanspruch. Darüber hinaus ist das Amt für Jugend, Familie und Soziales bei Verfahren vor dem Familien- und Vormundschaftsgericht zu beteiligen.
Der Allgemeine Soziale Dienst des Amtes für Jugend, Familie und Soziales nimmt
diese Aufgabe durch ein eigens konzipiertes Beratungsangebot wahr, das auch im
Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens bzw. danach in Anspruch genommen werden
kann.
4.8.4
Institutionalisierte Förderung
Die Leistungen des Amtes für Jugend, Familie und Soziales beziehen sich unmittelbar auf die finanzielle Unterstützung der Erziehungsberatungsstelle
Schlossstrasse
sowie mittelbar auf betroffene Kinder, Jugendliche und Familien, die von diesen SteIlen Beratungsangebote erhalten. Die Beratung durch die Erziehungsberatungsstelle
setzt nicht zwingend ein Hilfeplanverfahren voraus, wie es bei einer erzieherischen
Hilfe nach § 27 SGB VIII vorgesehen ist. Die Einrichtung erfüllt gleichzeitig Aufgaben
nach § 16, 17 und 18 SGB VIII.
•
4.9
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt
- Abteilung Soziale Dienste - Ansprechpartner: Frau Ulrich 1 Herr Dirlam
Rathaus Liblar, Holzdamm 10,50374 Erftstadt-Lechenich
Tel.:
02235/409230
bzw. 409231
Fax:
02235/409500
E-mail:
frank.dirlam@erftstadt.de
doris.ulrich@erftstadt.de
familienberatung-erftstadt@t-online.de
Sonstige Angebote und Träger
Die Ev. ErziehungsberatungsteIle
in Frechen bietet für evangelische Christen aus
Erftstadt ihre Dienste an, so diese Wert auf eine konfessionsgebundene
Beratung
legen.
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
37
Teilplanung III - Familienförderung
(I. Fortschreibung)
Die Jugendberatung Mobile ist für 12- bis 26-Jährige aus Erftstadt zuständig, wenn
Probleme mit dem Elternhaus, der Schule, Freundinnen und Freunden bestehen.
Die Betreuung der unter 3-Jährigen wird durch weitere verschiedene Angebote gewährleistet. Hierzu zählen institutionalisierte alters gemischte Gruppen in Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege (vgl. V 356/2010), aber auch in freier Trägerschaft organisierte Spielgruppen. Bei der Wahl des Angebotes sind die Belange
der Sorgeberechtigten und die Entwicklungssituation der Kinder besonders zu beachten. In Erftstadt gibt es acht Spielgruppen, die von verschiedenen Trägern angeboten werden.
In Erftstadt gibt es einen Ortsverband des Kinderschutzbundes.
•
38
Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Erftstadt
Graf-Emundus-Str. 44, 50374 Erftstadt
Tel.
0 22 35/55 71
Ansprechpartner/in: Frau Haushälter-Kettner
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung II1- Familienförderung
5
(1. Fortschreibung)
Maßnahmeplanungbis 2013
In der Maßnahmeplanung wird ein Soll-1st-Vergleich der Einrichtungen, Dienste und
Maßnahmen vorgenommen, die aus der Sicht der Planungsgruppe notwendig sind.
Die Maßnahmeplanung berücksichtigt damit zum Teil bereits die im Zusammenhang
mit dem zurzeit in der Beratung befindlichen Kinderschutzgesetz diskutierten fachlichen Forderungen. Die genannten Bedarfe sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Tabelle 7
PIanungsras
Nr.
1
Farm l ren f ör derunq .•2010 - 2013
Bedarf
Bedarfsträger
er"
Verbesserung der
Kooperation und
Koordination der
Träger von Maßnahmen der Förderung der Erziehung
in der Familie
Maßnahmenträger
mit integrativen
Konzepten und
niederschwelligen
Angeboten
(vgl. Kap. 4)
Vernetzungstätigkeit ist gewichtiger
Bestandteil der
Förderung der Erziehung in der Familie
2
3
Verbesserte Information über Angebote der Familienförderung
Unterstützung bei
unzureichender
Bindungsfähigkeit
durch personale
Angebote
Verhinderung bzw.
Milderung sozialer
Benachteiligung
Frühe Unterstützung von Risikofamilien
Alle Familien
Junge und sozial
benachteiligte
Familien bzw.
Familien mit
Risikofaktoren wie
Bindungsproblematiken
oder mangelnder
Elternkompetenz
(im Einzelnen
siehe Kap. 3)
Art des
Angebotes
Anzahl der
Bedarfsträger
5 Familienzentren
(3 weitere geplant)
1 Erziehungsberatungsstelle
1 Ehe-, Familien- und
Lebensberatungsstelle
1 Caritasberatungsstelle
2 Familenbildungsstätten
2 Bildungswerke
1 Volkshochschule
sowie
Amt für Jugend, Familie und Soziales
4.800 Familien mit
Kindern unter 18
Jahren
Anzahl der Familien
ca. 480 bis 720
=
Quelle: Laut Infos
zum geplanten Kinderschutzgesetz
wenden 10 bis 15 %
der Eltern schwerwiegendere und häufigere körperliche
Bestrafungen an und
5 bis 10 % aller Kinder bis 6 Jahre werden vernachlässigt.
Stärkung der
Elternkompetenz
Fachkraft für die
Koordination der
Familienförderung
und Koordination
der frühen Hilfen
Kosten
12.500 €
Einrichtung einer
AG nach § 78 SGB
VIII
Runder Tisch
"Frühe Hilfen",
"Frühwarnsystem"
(1/4 Stelle)
Flyer
Pressearbeit
Neugeborenenbesuche
500 € I
alle 3
Jahre
EB:
33.300 €
"Guter Start durch
frühe Hilfen"
.Frühförderunq von
Kindern mit Risikofaktoren
ab
01.06.2012
(60-%-Stelle incl.
Verwaltungsanteil ./.
10 % Eigenanteil)
AJFS:
Gewährung von
frühen Hilfen wie
z.B. Familienpatenschaft, Begleitete
Elternschaft, Familienhebamme und
Intensivierung der
formlosen erzieherischen Betreuung
37.500 €
(3/4 Stelle)
4
Zielgruppen- und
themenspezifische
Angebote (z.B.
Trennung u. Scheidung, Pubertät,
Medienkompetenz
Junge Familien
und Risikofamilien
wie z.B. Familien
in Armut oder mit
Migrationshintergrund, PatchworkFamilien etc.
Alle Familien und
spezifischer siehe 3
Elternkurse, Müttercafes, Vater-KindAngebote
Quelle: JHP 12.2010
Amt fiir Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
39
Teilplanung 11I- Familienförderung (1. Fortschreibung)
Haushalte
Die Zahl der Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren wird sich in Erftstadt bis zum
Jahr 2013 wahrscheinlich von 5442 um etwa 440 (8,8 Prozent) auf 5.000 reduzieren
(vgl. V 683/2009, S. 10, Tabellen 5). Hiermit geht auch die Anzahl der Familien, die
potentielle Nutzer/innen der Förderung der Erziehung in der Familie sind, zurück.
Dem steht gegenüber, dass werdende Eltern immer weniger eigene Erfahrungen im
Umgang mit Kindern haben. Dies erhöht nach Aussagen der Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung den Bedarf für Erziehungsberatung (vgl. KomDat, Juni 2010,
Heft 1/10).
Fazit:
Unter Berücksichtigung der in Kapitel 3 dargestellten zahlreichen Risikofaktoren kann
davon ausgegangen werden, dass der demografische Rückgang nicht zu einer Bedarfsminderung führt.
Familienbildungsstätten
und weitere Bildungseinrichtungen
Auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises sind zwei Familienbildungsstätten tätig. Darüber hinaus gibt es zwei Bildungseinrichtungen, die auch Angebote vor Ort nach Bedarf anbieten. Als weiterer Dienstleister im Bereich Familienbildung kann die VHS
Erftstadt genannt werden.
Die Zielgruppenansprache für besonders betroffene Gruppen könnte verbessert werden. Eine Förderung, die nicht erfahrbar ist, bringt für Familien keinen Gewinn. Bedingt durch die weiten Entfernungen zu den Familienbildungsstätten in Bergheim
kann davon ausgegangen werden, dass diese - wenn überhaupt - nur von Angehörigen der so genannten Mittelschicht erreicht werden können. Auch aus finanziellen
Gründen konzentriert sich die Arbeit dieser Bildungseinrichtungen auf die Bewohner/innen des Nordkreises. Eine besonders zeitintensive, persönliche Ansprache benachteiligter Bevölkerungskreise in entlegeneren Städten des Kreises ist nicht möglich. Dort müsste allerdings eine Zusammenarbeit mit bereits vor Ort tätigen pädagogischen und sozialen Diensten (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kirchengemeinden, Jugendheime u. a.) stattfinden. Dies geschieht durch das Kath. Bildungswerk
und das Marie-Juchacz-Bildungswerk.
Fazit:
Eine ortsnahe Versorgung ist wichtig. Ein Bedarf für weitere Einrichtungen besteht
nicht, aber die Vernetzung von Trägern, Angeboten und Zielgruppenansprache ist zu
fördern.
Kurse und Maßnahmen
Die Kurse, Lehrgänge und Bildungsveranstaltungen sind in dem Maße erforderlich,
wie eine Nachfrage besteht. Der Ausbau der niederschwelligen Hilfen (FZ) muss forciert werden.
Fazit:
Bei besonderen Zielgruppen muss die Ansprache verbessert und die frühen Hilfen
intensiviert werden. Zuspitzungen und Chronifizierungen müssen vermieden werden.
Auch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW schlägt vor, niederschwellige zugehende
Hilfen im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu verstärken, um kostenintensive stationäre Maßnahmen langfristig zu vermeiden. Eine gute interne und externe Vernetzung sowie ein früher Zugang und kontinuierliche (auch kontrollierende) erzieherische Betreuung von .Risikofarnilien" können eine angemessene Versorgung von
Kindern und Jugendlichen sichern.
40
Amt fiir Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung II1- Familienförderung
(1. Fortschreibung)
Vernetzung und Kooperation
Neue und abgestimmte Angebotsstrukturen setzen eine kontinuierliche
voraus, die nicht zufällig organisiert werden kann.
Kooperation
Fazit:
Die Einrichtung einer beständigen AG nach § 78 SGB VIII für den Bereich der Förderung der Erziehung in der Familie ist notwendig, um die Angebote zu vernetzen und
abzustimmen.
Die Förderung der Erziehung in der Familie und die so genannten Frühen Hilfen umfassen somit, wie in Kapitel 3.3 bereits dargestellt:
- Übergreifende (Gruppen-)Angebote für alle Familien (universale Prävention)
- Besondere Angebote für gefährdete Familien (selektive Prävention)
- Spezielle Angebote für Risikofamilien (indizierte Prävention)
Eine wirkungsvolle Förderung setzt eine optimale Kooperation
Angebotsträger voraus.
der verschiedenen
Schlussfolgerung:
Die Verwaltung des Jugendamtes geht wie die GPA davon aus, dass eine verstärkte
Familienförderung in Verbindung mit einem Ausbau der frühen Hilfen in der in Punkt
5 aufgezeigten Form zu einer deutlichen Entlastung des Etats der Hilfen zur Erziehung (Ausgaben von fast 4 Mio. Euro in 2011) führen wird.
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
41