Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
19.03.2009
Erstellt
15.02.11, 06:19
Aktualisiert
15.02.11, 06:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur V 673/2008
Sachstandsbericht
Erftstadt-Herrig
hinsichtlich
der zukünftigen
Nutzung des Sportplatzes
Das Sportheim am Sportplatz in Erftstadt-Herrig, Am Marienkreuz, besteht aus einem
im Jahre 1983 aufgestellten ehemaligen Schulpavillon sowie einem in
konventioneller Bauweise errichteten Anbau aus 1997. Der Schulpavillon wurde
bisher als Versammlungsraum mit Thekenbereich und den dazugehörenden
Sanitäranlagen sowie als Geräte- und Abstellraum genutzt. Im Anbau befinden sich
die Heim- und Gastumkleiden, jeweils mit WC, der gemeinsame Duschraum, ein
Ballraum, die Schiedsrichterumkleide, Heiz- und Tankraum sowie ein
Aufenthaltsraum für die Vereinsjugend mit Küchenbereich.
Die Örtlichkeit wurde mit dem 1. Vorsitzenden des Vereins besichtigt. Die Gebäude
und das Außengelände (Parkplatz, überdachter Freisitz etc.) befinden sich auf den
ersten Eindruck in einem guten Zustand. Lediglich zwei Fenster am ehemaligen
Schulpavillon sind durch Vandalismus zerstört worden. Ein genauer Überblick über
den baulichen Zustand und der Frage, ob durch den Leerstand und die kalten
Temperaturen Schäden entstanden sind, bedarf einer weiteren Prüfung sobald die
Witterung dies zulässt.
Der SV Herrig hat in der Vergangenheit mit mehreren Interessenten über die
Übernahme der Immobilien gesprochen. Jedoch ist es diesbezüglich nicht zu einer
Einigung gekommen. Des weiteren hat der Verein einer Mitnutzung des Heims und
der Umkleiden gegen Kostenbeteiligung (z. B. Verbrauchskosten wie Wasser und
Strom) zugestimmt. Diese Regelung ist dann einseitig nicht eingehalten worden.
Der SV Herrig ist grundsätzlich mit der Übernahme der Immobilie durch die Stadt
Erftstadt einverstanden. Eine besondere Regelung ist im Nutzungsvertrag zwischen
dem SV Herrig und der Stadt Erftstadt seinerzeit nicht vereinbart worden.
In vergleichbaren Gestattungsverträgen
neueren Datums ist vereinbart, dass bei
Beendigung des Vertrages sämtliche errichtete Anlagen und Baulichkeiten
entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Erftstadt übergehen. Sollten jedoch bei
Beendigung des Vertrages Verbindlichkeiten des Vereins aus der Errichtung und
Unterhaltung der aufstehenden Anlagen und Baulichkeiten bestehen, so verpflichtet
sich die Stadt, den Verein aus diesen Verpflichtungen freizustellen, und zwar bis zur
Höhe des Zeitwertes der Anlagen und Baulichkeiten, der vom zuständigen
Gutacherausschuss
für beide Seiten verbindlich festzulegen ist.
Aus Gleichbehandlungsgründen
ist eine Übernahme der Gebäude des SV Herrig
durch die Stadt Erftstadt zu vorgenannten Konditionen möglich. Vorstellbar wäre
nach Übernahme durch die Stadt Erftstadt eine Übertragung des Sportheims nebst
Umkleiden an einen anderen Sportverein.
Lt. Schreiben des SV Herrig vom 11.01.2009 betragen die Schulden des SV Herrig
55.000,00 EURO. Es liegen jedoch noch keine Nachweise vor; diese werden vom
Verein kurzfristig angefordert. Ein Teilbetrag von 18.000,00 EURO entfällt auf ein
Darlehen der Ganser-Brauerei, welche die Herrichtung der kompletten Thekenanlage
nebst Kühlung übernommen hat. Die Rückzahlung dieses Darlehens erfolgt über den
Bier- bzw. Getränkebezug bei der Ganser-Brauerei. Eine Abtragung wird schwerlich
möglich sein, da das Bauordnungsamt eine private Nutzung des Sportheims
untersagt hat und nur durch die vereinsinterne Nutzung den Abnahmeverpflichtungen
nicht nachzukommen ist.
Eine Gegenüberstellung der Schulden des Vereins und des Zeitwertes der Gebäude
erfolgt, sobald alle hierfür erforderlichen und zuvor angegebenen Unterlagen und
Informationen vorliegen.
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