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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
19.03.2009
Erstellt
15.02.11, 06:19
Aktualisiert
15.02.11, 06:19
Beschlussvorlage (Anlage 1) Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur V 673/2008 Sachstandsbericht Erftstadt-Herrig hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Sportplatzes Das Sportheim am Sportplatz in Erftstadt-Herrig, Am Marienkreuz, besteht aus einem im Jahre 1983 aufgestellten ehemaligen Schulpavillon sowie einem in konventioneller Bauweise errichteten Anbau aus 1997. Der Schulpavillon wurde bisher als Versammlungsraum mit Thekenbereich und den dazugehörenden Sanitäranlagen sowie als Geräte- und Abstellraum genutzt. Im Anbau befinden sich die Heim- und Gastumkleiden, jeweils mit WC, der gemeinsame Duschraum, ein Ballraum, die Schiedsrichterumkleide, Heiz- und Tankraum sowie ein Aufenthaltsraum für die Vereinsjugend mit Küchenbereich. Die Örtlichkeit wurde mit dem 1. Vorsitzenden des Vereins besichtigt. Die Gebäude und das Außengelände (Parkplatz, überdachter Freisitz etc.) befinden sich auf den ersten Eindruck in einem guten Zustand. Lediglich zwei Fenster am ehemaligen Schulpavillon sind durch Vandalismus zerstört worden. Ein genauer Überblick über den baulichen Zustand und der Frage, ob durch den Leerstand und die kalten Temperaturen Schäden entstanden sind, bedarf einer weiteren Prüfung sobald die Witterung dies zulässt. Der SV Herrig hat in der Vergangenheit mit mehreren Interessenten über die Übernahme der Immobilien gesprochen. Jedoch ist es diesbezüglich nicht zu einer Einigung gekommen. Des weiteren hat der Verein einer Mitnutzung des Heims und der Umkleiden gegen Kostenbeteiligung (z. B. Verbrauchskosten wie Wasser und Strom) zugestimmt. Diese Regelung ist dann einseitig nicht eingehalten worden. Der SV Herrig ist grundsätzlich mit der Übernahme der Immobilie durch die Stadt Erftstadt einverstanden. Eine besondere Regelung ist im Nutzungsvertrag zwischen dem SV Herrig und der Stadt Erftstadt seinerzeit nicht vereinbart worden. In vergleichbaren Gestattungsverträgen neueren Datums ist vereinbart, dass bei Beendigung des Vertrages sämtliche errichtete Anlagen und Baulichkeiten entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Erftstadt übergehen. Sollten jedoch bei Beendigung des Vertrages Verbindlichkeiten des Vereins aus der Errichtung und Unterhaltung der aufstehenden Anlagen und Baulichkeiten bestehen, so verpflichtet sich die Stadt, den Verein aus diesen Verpflichtungen freizustellen, und zwar bis zur Höhe des Zeitwertes der Anlagen und Baulichkeiten, der vom zuständigen Gutacherausschuss für beide Seiten verbindlich festzulegen ist. Aus Gleichbehandlungsgründen ist eine Übernahme der Gebäude des SV Herrig durch die Stadt Erftstadt zu vorgenannten Konditionen möglich. Vorstellbar wäre nach Übernahme durch die Stadt Erftstadt eine Übertragung des Sportheims nebst Umkleiden an einen anderen Sportverein. Lt. Schreiben des SV Herrig vom 11.01.2009 betragen die Schulden des SV Herrig 55.000,00 EURO. Es liegen jedoch noch keine Nachweise vor; diese werden vom Verein kurzfristig angefordert. Ein Teilbetrag von 18.000,00 EURO entfällt auf ein Darlehen der Ganser-Brauerei, welche die Herrichtung der kompletten Thekenanlage nebst Kühlung übernommen hat. Die Rückzahlung dieses Darlehens erfolgt über den Bier- bzw. Getränkebezug bei der Ganser-Brauerei. Eine Abtragung wird schwerlich möglich sein, da das Bauordnungsamt eine private Nutzung des Sportheims untersagt hat und nur durch die vereinsinterne Nutzung den Abnahmeverpflichtungen nicht nachzukommen ist. Eine Gegenüberstellung der Schulden des Vereins und des Zeitwertes der Gebäude erfolgt, sobald alle hierfür erforderlichen und zuvor angegebenen Unterlagen und Informationen vorliegen. ,