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Beschlussvorlage (Bebauungsplan-Nr. 160 A "Am Villehang"; Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
63 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
19.02.11, 06:20
Aktualisiert
19.02.11, 06:20
Beschlussvorlage (Bebauungsplan-Nr. 160 A "Am Villehang"; Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt) Beschlussvorlage (Bebauungsplan-Nr. 160 A "Am Villehang"; Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 45/2011 Az.: - 65.4 - BP 160 A Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.4 Datum: 27.01.2011 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 01.03.2011 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan-Nr. 160 A "Am Villehang"; Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke auf der Einnahmeseite Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 27.01.2011 Beschlussentwurf: Da die Grundstücksvermarktung im Bebauungsplangebiet - Nr. 160 A in Liblar (Am Villehang) durch den Eigenbetrieb Immobilien inklusive aller entstehenden Erschließungskosten erfolgen soll, werden folgende Baukostenzuschüsse Kanal - getrennt nach Schmutzwasser und Oberflächenwasser – für die Herstellung der Kanalisation verbindlich festgelegt. Die Baukostenzuschüsse sind ein einmalig zu entrichtendes Entgelt für den Anschluss und die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage. Im Plangebiet ist eine ein – bis zweigeschossige Wohnbebauung vorgesehen und zulässig. Hieraus ergeben sich auf Basis der zu erwartenden Herstellungskosten und in Anwendung der sich aus den Allgemeinen Entsorgungsbestimmungen der Stadtwerke ergebenden Verteilungskriterien folgende Baukostenzuschüsse pro Quadratmeter Grundstücks- bzw. Veräußerungsfläche: 1. Baukostenzuschuss Kanal für die Schmutzwasserbeseitigung - bei einer eingeschossigen Bebauung: - bei einer zweigeschossigen Bebauung: 13,71 Euro 17,82 Euro 2. Baukostenzuschuss Kanal für die Oberflächenwasserbeseitigung - bei einer eingeschossigen Bebauung: - bei einer zweigeschossigen Bebauung: 8,50 Euro 11,05 Euro Begründung: Die Stadtwerke möchten kurzfristig mit der Herstellung der Kanalisation für das Bebauungsplangebiet beginnen. Auch die Grundstücksvermarktung im Bebauungsplangebiet ist bereits angelaufen. Da die von den Grundstückskäufern zu erhebenden Baukostenzuschüsse Kanal nach § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser – AEB-A – der Stadtwerke Erftstadt im Rahmen der Grundstücksvermarktung im Verkaufspreis enthalten sein sollen, ist die vorherige Bestimmung und Festlegung der Baukostenzuschüsse nach den rechtlichen Vorgaben zwingend erforderlich. In Vertretung (Erner) -2-