Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
63 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
19.02.11, 06:20
Aktualisiert
19.02.11, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 45/2011
Az.: - 65.4 - BP 160 A
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.4 Datum: 27.01.2011
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
Termin
01.03.2011
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan-Nr. 160 A "Am Villehang"; Festlegung der Baukostenzuschüsse
Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der
Stadtwerke Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke auf der Einnahmeseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.01.2011
Beschlussentwurf:
Da die Grundstücksvermarktung im Bebauungsplangebiet - Nr. 160 A in Liblar (Am Villehang)
durch den Eigenbetrieb Immobilien inklusive aller entstehenden Erschließungskosten erfolgen soll,
werden folgende Baukostenzuschüsse Kanal - getrennt nach Schmutzwasser und
Oberflächenwasser – für die Herstellung der Kanalisation verbindlich festgelegt.
Die Baukostenzuschüsse sind ein einmalig zu entrichtendes Entgelt für den Anschluss und die
Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage.
Im Plangebiet ist eine ein – bis zweigeschossige Wohnbebauung vorgesehen und zulässig.
Hieraus ergeben sich auf Basis der zu erwartenden Herstellungskosten und in Anwendung der
sich aus den Allgemeinen Entsorgungsbestimmungen der Stadtwerke ergebenden
Verteilungskriterien folgende Baukostenzuschüsse pro Quadratmeter Grundstücks- bzw.
Veräußerungsfläche:
1. Baukostenzuschuss Kanal für die Schmutzwasserbeseitigung
- bei einer eingeschossigen Bebauung:
- bei einer zweigeschossigen Bebauung:
13,71 Euro
17,82 Euro
2. Baukostenzuschuss Kanal für die Oberflächenwasserbeseitigung
- bei einer eingeschossigen Bebauung:
- bei einer zweigeschossigen Bebauung:
8,50 Euro
11,05 Euro
Begründung:
Die Stadtwerke möchten kurzfristig mit der Herstellung der Kanalisation für das
Bebauungsplangebiet beginnen. Auch die Grundstücksvermarktung im Bebauungsplangebiet ist
bereits angelaufen. Da die von den Grundstückskäufern zu erhebenden Baukostenzuschüsse
Kanal nach § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser – AEB-A – der
Stadtwerke Erftstadt im Rahmen der Grundstücksvermarktung im Verkaufspreis enthalten sein
sollen, ist die vorherige Bestimmung und Festlegung der Baukostenzuschüsse nach den
rechtlichen Vorgaben zwingend erforderlich.
In Vertretung
(Erner)
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