Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
119 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
22.01.11, 06:18
Aktualisiert
19.02.11, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
'Bürgerinitiative KöttingenlKierdorf
Peter-May-Str, 73
Dietmar Laufenberg
50374 Erftstadt
Dietmar Laufenberg, Peter-May-Str. 73, 50374 Erftstadt
An die
Stadt Erftstadt
Am Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Bürgerantrag
gem. §20b GemO NW,
hier Aufhebung von Straßensperren im Ortsteil Köttingen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Rips,
sehr geehrte Damen und Herren,
durch etliche gesperrte Strassen in Köttingen ist die innerörtliche Verkehrsverteilung erheblich zu
Lasten der Peter-May-Str. gestört.
So muss beispielsweise ein Anwohner vom Fuchsweg aus Richtung Kierdorf kommend, erst durch das
"Nadelöhr" der Peter-May-Str., anstatt über das verhältnismäßig kurze Stück am Notweg direkt zu
seiner Wohnung zu gelangen. Das Gleiche gilt für Anwohner der Hermann-Köster-Str.
die schneller
über den Villenweg ihre Behausung erreichen können. Zu diesen unsinnigen Sperrungen zählt
ebenfalls die Straße Im Jagdfeld, sowie die Franz-Lehnen-Str. mit Zugang zur Otto-Hue-Str.
Diese, nach Ansicht der Bürgerinitiative willkürlichen Sperrungen nach dem "Sankt Florians Prinzip",
tragen zur Verschärfung der angespannten Verkehrssituation auf der Peter-May-Str. bei und führen im
alltäglichen innerörtlichen Verkehr zu Umwegfahrten zu Lasten der Anwohner.
Hier eine Analyse über die gesundheitlichen Gefahren für Anwohner einer Hauptverkehrsstraße aus
dem Luftreinhalteplan Krefeld der BezReg. Düsseldorf vom 01.10.2010 (Seite 15 Nr. 1.3
Gesundheitliche Bewertung der Luftschadstoffe )
Von Bedeutung ist weiterhin, dass für die Sterblichkeit an Atemwegs- und Herz-Kreislauf- Erkrankungen
und dem Faktor "Wohnen im 50 Meter Radius einer Hauptverkehrsstraße (>10.000 Fzglpro Tag)" ein
statistisch signifikanter Zusammenhang gefunden wurde. Das relative Risiko wird mit 1,66 angegeben.
Dies bedeutet: Personen, die im 50 m Abstand zu einer Hauptverkehrsstraße wohnen, haben ein um
zwei Drittel h6heres Risiko, an einer Atemwegs- bzw. Herz-Kreislauf- Erkrankung zu sterben, als
Personen, die mehr als 100 m weit entfernt von dieser Straße wohnen. M6glicherweise verzerrende
Effekte durch StOrfaktoren - wie beispielsweise das Rauchen - wurden bei dieser Analyse bereits
berücksichtigt.
Auch die Anwohner der Peter-May-Str. haben ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Verkehrspolitik zu Lasten einiger Weniger wirft verfassungsrechtliche
Fragen im Sinne der
Gleichbehandlung auf.
Auch ist es sehr bedenklich, wenn Bürger anderer Ortsteile fordern, man möge doch auch ihre Strasse,
nach dem Vorbild Köttingens, sperren.
Es geht nicht an, öffentliche Gemeindestrassenzu
sperren, um sich Ruhe an der politischen Front zu
verschaffen und notwendige verkehrspolitische Entscheidungen und Maßnahmen auf dem
"gesundheitlichen Rücken" der Anwohner der Peter-May-Str. auszutragen.
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Nach der Gemeinde Ordnung NW müssen Strassen der Allgemeinheit grundsätzlich uneingeschränkt
zur Verfügung stehen, die Benutzung kann nicht durch willkürliche Baurnaßnahmen eingeschränkt
werden, es sei denn, dass wichtige Gründe, ein Sondernutzungsrecht oder Gesetze dagegen
sprechen. Es stehen ausreichend verkehrsberuhigende Möglichkeiten zur Verfügung, die eine
Sperrung der genannten Strassen überflüssig machen.
Bitte weisen sie im Einzelfall die Notwendigkeit der Sperrungen nach. Wir werden die Begründungen
auf ihre Plausibilität und rechtliche Zulässigkeit überprüfen.
Die Bürgerinitiative Köttingen I Kierdorf fordert die unverzügliche Aufhebung der Straßensperren, um
so einen Beitrag zur Immissionsentlastung insgesamt und der Anwohner der Peter-May-Str. im
Speziellen zu erreichen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang nochmals auf die Anfrage vom 05.11.2010 bezgl.
lärmmindernder Maßnahmen seitens der Stadt hinweisen. Die Beantwortung dieser Anfrage steht
immer noch aus.
Angesichts knapper Kassen, hoher Energiekosten und Umweltbelastungen
Gebot der Stunde.
und sind kurze Wege das
Mit freundlichem Gruß
-3'~'f~
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