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Bürgerantrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
135 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
01.04.10, 06:32
Aktualisiert
03.03.11, 06:24
Bürgerantrag (Anlage 1) Bürgerantrag (Anlage 1) Bürgerantrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

JI fi;; () Ij l/, ~.. 1 #+ .I.:I?4..1.~./.~~j; -.' ~ , ~ '~.~;;';';'~~!Straßen.NRW. i: DM / 4 ~.! St,,'/Ir,, ~ -, ...1 I 121 $1 POIIfadII20161 J. RegionalniederlassungVille-Eifel C:;:;.::-.-::-~ Lud__S_~Wad&l.. ...,.. . .. landes betrieb Straßen bau Nordrhein-Westfalen . 20 ..- VJB.-Utl _I~~'.:';., ~-~:'~:~,:,_~~..t,,'~1 ~ ..':, . 53174 EusIätdIea Kontakt: Telefon: 02251/796-184 Eigenbetrieb Straßen z.Hd. Herrn Coenders Holzdamm 10 50374 Erftstadt FIX: "'" ,~'..,...o.J.:~ 02171/39951-254._:::...:;..._.... E-Mail: dlomas.eisbrucggcn@strassen.nrw.dc Zeicbcn; 21000/40100 05M. 163 Datum: 28.08.2008 (Bei Antworten bitte llllgeben.) L 163 Peter-May-Straße in Eiftstadt-K6ttJngen~ Anderung der Verkehrsführung gang hier: Ihr Schreiben vom 19.08.2008; AZ.: 6619-3137 am Ortsein- Sehr geehrter Herr Coenders, zu den Vorschlägen aus dem Bürgerantrag des Herrn Dieter Laufenberg vom 17.06.2008 wird wie folgt Stellung genommen: Durch den Straßenbaulastträger der L 163 ist der Ortseingangsbereich von Köttingen mit zwei seitlich am Fahrbahnrarid liegenden Einbauten und einer Mittelinsel als Maßnahme zur Geschwindigkeitsdämpfung versehen worden. Diese Maßnahme wurde seinerzeit im Rahmen einer Umgestaltung des überbreiten Straßenquerschnittes der L 163 zwischen den Orstlagen Kierdorf und Köttingen durchgeführt, dabei wurden die Mehrzweckstreifen zu Radverkehrsanlagen umgebaut. Sicherlich wird es bei den Verkehrsteilnehmern im Laufe der Zeit zu einem Gewöhnungseffekt gekommen sein, eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung hat der Einbau aber noch heute. Ein weiterer Umbau des Ortseingangsbereiches zu einer einspurigen Engstelle, welche das Befahren nur mit einer Gegenverkehrsregelung nach VZ 208 I VZ 308 zulässt, wirkt sich nicht unbedingt günstiger auf ein niedrigeres Geschwindigkeitsniveau aus. Wenn kein Gegenverkehr vorhanden ist, können die beiden Inseln dort genauso zügig umfahren werden, wie es bei den heutigen Einbauen schon geschieht. Da die Einbauten auch von größeren Fahrzeugen ( landwirtschaftliche Zugfahrzeuge mit zwei Anhängern, Erntegeräte, Gelenkbusse usw. ) befahren werden müssen, ist fOr' den .sportlich ambitionierten- Pkw-Fahrer ein Durchfahren der Einbauten jenseits der gewünschten Höchstgeschwindigkeit möglich. Tatsache ist auch, dass gewisse Gruppen der Kraftfahrzeuglenker weder für Maßnahmen der Verkehrslenkung ( Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote etc. ) noch für bauliche Maßnahmen zugänglich sind. -2Stra.6cn.NRW-Bctricbssitz. Postfad110 1653. 458]6 Gelsenkirchen Telefon: 0209ß808.() . E-Mail: L;ontakt@strasscn.nrw.de Internet: www.stnlsscn.nrw.dc . RcgIooaJuicdcrtaSSUDg Vilk-Eifcl JoIic:hcr . 53879 postfacb WcstLB Dosselclorf. B1.2 30050000Steucrnummcr: 319/597~70l Konto-Nr 4005815 Ring 101 -103 120161 Euskirchen . 53874 fUJkin;/Jcn Telefon: 02251n9~ " ~ t ~_~_ ~ ..l D;)I \ '~'c..:"-'~, ~.. ,1... -A- 2 Herr Eisbr1IggeD - 2Auf Grund der angespannten Lage im Bereich des Landeshaushaltes kann von hier dem Wunsch zu einem erneuten Umbau des Ortseinganges Köttingen nicht entsprochen werden, zumal hier die Möglichkeit einer Verbesserung der vorhandenen Situation durch ein deutlich abgesenktes Geschwindigkeitsniveau gegenüber dem Ist-Zustand nicht gesehen wird. Die gewünschte. Bepflanzung des Ortseingangsbereiches mit Stauchwerk und Hochstämmen ist auf Grund des schmalen Bankettes so ohne weiteres nicht möglich. Anpflanzungen von Gehölzen sollen gemäß RA&-LP 2 bei Neuanpflanzungen außerorts eine Abstand von 3,00 zum befestigten Fahrbahnrand aufNeisen, selbst bei beengten Verhältnissen soll ein Abstand von unter 1,00 m zur Grenze nicht unterschritten werden. Bei Bäumen ist sogar ein Abstand von 4,50 m zum befestigten Fahrbahnrand einzuhalten. Die Anpflanzung von Strauchwerk erfordert bei unzureichendem Platzangebot einen dauerhaften Unterhaltungsaufwand, zum einen muß das Lichtraumprofil zum Rad-Gehweg freigehalten werden, zum anderen unterliegen die rOckseitigen Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung. Bewuchs, welcher von der Feldseite gepflegt werden muß, ist mit einem hohen Aufwand verbunden, da die Großgeräte der Meisterei nicht immer die Feldflächen befahren können oder dürfen. Ich bedauere Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Mit freundlichem Gruß, im Auftrag , ~ T~;a~brÜggen ., Anla2e 1 zum B 318/2008 Anregung bzgl. verkehrsberuhigender E.-Köttingen Maßnahmen auf der Peter-May-Straße in In seiner Stellungnahme vom 28.08.2008 zum o.g. Bürgerantrag hat der Landesbetrieb Straßenbau NR W die vorgeschlagene Änderung der Verkehrsfilhrung auf der L 163 (peter-May-Straße) am nördlichen Ortseingang von Köttingen abgelehnt. Die Begründung liegt in der bereits vorhandenen Verkehrsberuhigung und in der angespannten Lage des Landeshaushaltes. Die vorgeschlagene Begrünung am Ortseingang wird u.a. wegen des erhöhten Unterhaltungs aufwandes nicht befürwortet. Um den Kfz-Fahrer auf die geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Peter-MayStraße im Abschnitt zwischen Villenweg und Waldstraße aufmerksam zu machen, habe ich dem Landesbetrieb in Ergänzung zu der vorhandenen Beschilderung am o.g. Ortseingang die Markierung einer ,,30 iger"- Ziffer angeordnet.