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Beschlussvorlage (Luftschadstoffscreening 2010 in Köttingen und Kierdorf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
69 kB
Datum
15.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
03.03.11, 06:24
Beschlussvorlage (Luftschadstoffscreening 2010 in Köttingen und Kierdorf) Beschlussvorlage (Luftschadstoffscreening 2010 in Köttingen und Kierdorf)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 88/2011 Az.: 6122 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 24.02.2011 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 15.03.2011 Bemerkungen beschließend Luftschadstoffscreening 2010 in Köttingen und Kierdorf Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Ergebnisse des Luftschadstoff-Screenings 2010 in Erftstadt-Köttingen und Erftstadt-Kierdorf werden zur Kenntnis genommen. Begründung: In der Ausschusssitzung am 22.06.2010 (siehe A 144/2010) wurde beschlossen, dass, bevor Schadstoffmessungen für die Bereiche „Peter-May-Straße“ in Köttingen und „Friedrich-EbertStraße“ in Kierdorf eingefordert werden, zunächst ein erneutes Luftschadstoff-Screening mithilfe des Computerprogramms IMMISLuft auf der Grundlage aktueller Verkehrsdaten und der neu festgesetzten Schadstoff-Grenzwerte durchzuführen ist. Die in die Berechnung eingehenden Werte für das Verkehrsaufkommen (DTV = Durchschnittliches Verkehrsaufkommen Tageswert) wurden aus den aktuell vorliegenden Daten aus der „Verkehrsuntersuchung für eine Ortsumgehung Köttingen und Kierdorf sowie für eine Werkszufahrt zum Betriebsgelände der Firma May“ (siehe V 84/2011) abgeleitet. Nach Rücksprache mit dem bearbeitenden Ingenieurbüro sind die Werte aus der Untersuchung (hier: Analyse-Verkehrsbelastung in Kfz/24h am Werktag in 2010) mit dem Faktor 0,93 zu multiplizieren, um einen für die IMMIS-Berechnungen erforderlichen ‚mittleren DTV-Wert über alle Tage’ für die verschiedenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Wie hoch die Immissionsbelastung in den einzelnen Straßenabschnitten ist, hängt grundsätzlich auch von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten wie der Randbebauungsstruktur, der Verkehrssituation, -zusammensetzung und dem Verkehrsaufkommen, den meteorologischen Gegebenheiten sowie der großräumigen Vorbelastung (z.B. Autobahn, Gewerbegebiet) ab. Diese Parameter berücksichtigt das o. g. Computerprogramm ebenso. Auf der Basis der o. g. Parameter ergaben die Berechnungsergebnisse im Dezember 2010 sowohl für Erftstadt-Köttingen als auch für Erftstadt-Kierdorf (siehe Anlageplan: Untersuchungsraum mit Straßenabschnitten, Ergebnistabelle, Ergebnisgraphik), dass es bei allen ermittelten Schadstoffen zu keiner Überschreitung der Grenzwerte nach der 39. BImschV kommt. Die höchsten Werte bei allen ermittelten Schadstoffen liegen dabei in Erftstadt-Köttingen im Straßenabschnitt 2, insbesondere im Einfahrtsbereich der May-Werke. Lässt man den vorgenannten Abschnitt 2 in der Betrachtung außen vor, so sind bei allen errechneten Schadstoffgruppen höhere Werte in Erftstadt-Kierdorf als in Erftstadt-Köttingen zu verzeichnen. Das grundlegende Screening-Ergebnis, dass die Grenzwerte für die o. g. Untersuchungsbereiche – wie bereits in 2007 – auch im Dezember 2010 nicht überschritten werden, erklärt sich folgendermaßen: In der Vorlage 398/2007, die die Ergebnisse des Screenings 2007 vorstellte, wurde u. a. darauf hingewiesen, dass zu diesem Zeitpunkt politisch beabsichtigt sei, ab dem Jahre 2010 die Richtlinie zu ändern, so dass bei einigen Schadstoffen niedrigere Grenzwerte bei den Jahresmittelwerten gelten. Dies implizierte, dass der ab dem Jahre 2010 geltende Grenzwert für Feinstaub (PM 10) in den o. g. Erftstädter Untersuchungsbereichen bei sonst gleichwertigen Rahmenbedingungen überschritten würde. Die seinerzeit angekündigten Verschärfungen der Grenzwerte der 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung wurden politisch jedoch nicht durchgesetzt, denn in der nunmehr geltenden 39. BImSchV gilt Folgendes: ● Seit dem 1. Januar 2010 darf der einzuhaltende Tagesmittelwert für PM10 weiterhin 50 µg/m³ betragen, die ursprünglich vorgesehenen nur noch 7 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr sind durch Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 (Anhang XI) wieder auf die ursprünglich zulässigen 35 Überschreitungen korrigiert worden. ● Seit dem Jahr 2010 sollte der Jahresmittelwert für PM10 nur noch 20 µg/m³ betragen. Auch dies ist durch die Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 (Anhang XI) wieder entschärft worden, so dass ab 2010 weiter der PM10-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ gilt. In diesem Zusammenhang wird auf den B 68/2001 (Anregung bzgl. Bereitstellung einer mobilen Luftschadstoffmessstation auf der Peter-May-Straße in E.-Köttingen; Ausschuss für Stadtentwicklung am 15.03.2011) verwiesen. In Vertretung (Erner) Anlage Ergebnisse Luftschadstoffscreening 2010 -2-