Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
03.03.11, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 84/2011
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 65 Datum: 23.02.2011
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
15.03.2011
vorberatend
Rat
29.03.2011
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Verkehrsuntersuchung für eine Ortsumgehung E.-Köttingen und Kierdorf;
Vorstellung des Ergebnisberichts
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der vom Ingenieurbüro Stolz vorgestellte Ergebnisbericht der Verkehrsuntersuchung für eine
Ortsumgehung E.-Köttingen und Kierdorf wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Mit der vorliegenden Verkehrsuntersuchung wurden auf der Grundlage einer detaillierten
Datenerhebung vom beauftragten, Neuss, folgende alternative Trassenvarianten für eine
Verkehrsberuhigung der Ortslagen Liblar, Köttingen und Kierdorf im Zuge der L 163 untersucht:
1. Östliche Ortsumgehung Köttingen-Kierdorf (Osttangente)
2. Westliche Ortsumgehung Köttingen-Kierdorf (Westtangente)
3. Tonstraße
4. Nordanbindung May-Werke
5. Südanbindung May-Werke und Kiesgrube Nowotnik
6. Autobahnanbindung
7. Anbindung der Radmacherstraße an die B 265
Zu den günstigsten Veränderungen der Verkehrsbelastungen in Köttingen und Kierdorf führen laut
Gutachten die Trassenvarianten 1 (Osttangente) und 2 (Westtangente), wobei bei der westlichen
Ortsumgehung ein unmittelbarer Anschluss der Maywerke und der Kiesgrube Nowotnik möglich
ist, die Osttangente dahingegen im Anschluss an die B 265 eine kürzere Streckenführung
aufweist.
Die Realisierung beider Varianten (1 und 2) ist nur über die Durchführung von
Planfeststellungsverfahren durch die Baulastträger Rhein-Erft-Kreis (Osttangente, K 45n) und
Landesbetrieb Straßen NRW (Westtangente, L 163n) möglich. Langjährige Planungszeiträume
sind
dabei
nicht
auszuschließen,
wobei
die
Westtangente
bereits
in
der
Landesstraßenbedarfsplanung aufgenommen
Planungsschritte eingeleitet sind.
ist,
jedoch
bisher
noch
keine
weiteren
Die Trassenvariante 4 (Nordanbindung der May-Werke) führt zu einer Entlastung der
Ortsdurchfahrt Kierdorf und der nördlichen Ortsdurchfahrt Köttingen sowie zu einer leichten
Zunahme der Verkehrsbelastung in der südlichen Ortsdurchfahrt Köttingen. Aufgrund der Nähe
zur BAB A 1 (Parallelführung) und des Eingriffs in den Uferbereich des Concordia-Sees ist die
Variante nur über die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens möglich. Langjährige
Planungszeiträume sind dabei ebenfalls nicht auszuschließen.
Die Trassenvariante 5 (Südanbindung der Maywerke und der Kiesgrube Nowotnik) entlastet die
Ortsdurchfahrten Kierdorf und Köttingen um ca. 500 Kfz/24 h.
Die Trassenvariante 7 (Anbindung der Radmacherstraße an die B 265) führt zu einer Entlastung
der Carl-Schurz-Straße um ca. 700 KfZ/24 h; in Kierdorf sind geringe Entlastungseffekte und in
Köttingen ist eine geringe Mehrbelastung zu erwarten.
Aus den Trassenvarianten 3 (Tonstraße) und 6 (Autobahnanbindung) ergeben sich laut Gutachten
keine wesentlichen Veränderungen der Verkehrsbelastungen in Köttingen und Kierdorf. Zusätzlich
ist davon auszugehen, dass eine Autobahnanbindung sowohl aus verkehrstechnischen Gründen
als auch aufgrund der geringen Verkehrsentlastung nicht realisierbar ist.
In Vertretung
(Erner)
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