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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Bereitstellung einer mobilen Luftschadstoffmessstation auf der Peter-May-Straße in E.-Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
70 kB
Datum
15.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
03.03.11, 06:24
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Bereitstellung einer mobilen Luftschadstoffmessstation auf der Peter-May-Straße in E.-Köttingen) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Bereitstellung einer mobilen Luftschadstoffmessstation auf der Peter-May-Straße in E.-Köttingen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 68/2011 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.02.2011 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 15.03.2011 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Bereitstellung einer mobilen Luftschadstoffmessstation auf der Peter-May-Straße in E.-Köttingen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Mit dem vorliegenden Antrag wird die Bereitstellung einer Luftschadstoffmessstation auf der L 163 ‚Peter-May-Straße’ in E.-Köttingen auf Höhe der Straßen ‚Im Längsbusch’ und ‚In den Vier Winden’ angeregt. Die Verwaltung sieht wie die Antragsteller einen Handlungsbedarf im Hinblick auf die Verkehrssituation und den damit verbundenen Belastungen der Anwohner auf der ‚Peter-MayStraße’ in Köttingen sowie auch der ‚Friedrich-Ebert-Straße’ in Kierdorf und der Carl-SchurzStraße/Köttinger Straße in Liblar. Allerdings war und ist zu berücksichtigen, dass der Handlungsspielraum der Stadt in Bezug auf die L 163 begrenzt ist, da es sich bei dem in Rede stehenden Straßenabschnitt um eine Landesstraße mit der Funktion einer Ausweichstrecke bei Sperrungen der Autobahn 1 handelt. Bereits im Jahr 2002 wurde im Auftrag der Stadt ein Gutachten von der Fa. Accon Köln GmbH mit dem Titel ‚Erläuterungsbericht zur Lärmminderungsplanung im Stadtteil E.-Köttingen’ erstellt. Im Gutachten wurden verschiedene Möglichkeiten zur Minderung der Belastungen dargelegt, letztlich zeigte sich aber, dass spürbare Verbesserungen nur durch eine Verlagerung der Verkehrsströme erreichbar sind. Daher wurde in 2010/2011 eine Verkehrsuntersuchung für eine Ortsumgehung Erftstadt-Köttingen und Kierdorf sowie für eine Werkszufahrt zum Betriebsgelände der Fa. May durchgeführt (siehe V 84/2011). Das Umwelt- und Planungsamt der Stadt führte darüber hinaus im Dezember 2010 ein Luftschadstoff-Screening auf der Grundlage der aktuell ermittelten Verkehrsdaten durch (siehe V 88/2011). Die theoretische Berechnung des Screenings ist Voraussetzung für die Installation einer Messstation des zuständigen Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Denn das LANUV teilte uns bereits im Jahr 2007 als Reaktion auf die ScreeningErgebnisse und den möglichen Einsatz einer Messstation in Köttingen mit, dass Luftqualitätsmessungen im verkehrsnahen Bereichen auch in den Folgejahren nur auf Basis der aus den Ergebnissen der Internet-Anwendung ‚IMMIS’ resultierenden Prioritätenliste durchgeführt werden, um die begrenzte Messkapazität des LANUV bestmöglich und effektiv einzusetzen. Die Berechnungsergebnisse des 2010er Screenings zeigen sowohl für Erftstadt-Köttingen als auch für Erftstadt-Kierdorf, dass es bei allen ermittelten Schadstoffen zu keiner Überschreitung der Grenzwerte nach der 39. BImschV kommt. Die höchsten Werte bei allen ermittelten Schadstoffen liegen dabei in Erftstadt-Köttingen im Straßenabschnitt 2, insbesondere im Einfahrtsbereich der May-Werke. Lässt man den vorgenannten Abschnitt 2 in der Betrachtung außen vor, so sind bei allen errechneten Schadstoffgruppen höhere Werte in Erftstadt-Kierdorf als in Erftstadt-Köttingen zu verzeichnen. Die Konsequenz aus den Ergebnissen des aktuellen Screenings auf die Aufstellung von mobilen Luftschadstoff-Messstationen wurde nach Rücksprache mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfragt. Seitens des LANUV gilt für die Planung von Messstandorten in NRW nunmehr folgende Vorgehensweise: 1. Zunächst wird nach der NO2- und Feinstaub (PM10)-Belastung sortiert. 2. Standorte mit bestehenden Messstationen, in denen die Grenzwerte überschritten wurden, müssen aufgrund einer Vorgabe der EU vorerst am Standort belassen werden. 3. Im Gegensatz zur Vorgehensweise in 2007 werden Gemeinden, in denen bisher Messungen durchgeführt wurden, aber keine Überschreitungen festgestellt wurden, in der Prioritätenliste ebenso bevorzugt behandelt, da vorerst eine Evaluation der Daten stattfinden soll. 4. Die Straßenabschnitte müssen für eine Messung mit einem Container geeignet sein. Seitens des LANUV wurde angeregt, als Alternative zu Messcontainern auch Messungen mit Passivsammlern in Erwägung zu ziehen. Das LANUV würde hierfür eine gesonderte Betrachtung der beiden Erftstädter Streckenabschnitte vornehmen und prüfen, ob Passivsammler hier aufgestellt werden. Es wird von der Verwaltung vorgeschlagen, kurzfristig schriftlich an das LANUV heranzutreten mit der Bitte, für die beiden o. g. Streckenabschnitte sowohl die Aufstellung einer mobilen Messstation nochmals zu prüfen, als auch die Möglichkeiten zur Bereitstellung von Passivsammlern zu untersuchen. Die Alternative zu einer vom LANUV betriebenen Luftschadstoffmessstation wäre die Anschaffung und der Betrieb einer stadteigenen Messstation. Diese Variante dürfte mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden sein, grob geschätzt wären Anschaffungskosten von minimal etwa 150–200 Tausend Euro anzusetzen. Des Weiteren sollten auch die weiteren Planungen und Maßnahmen, die sich aus der aktuellen Verkehrsuntersuchung (siehe V 84/2011) ergeben, im Zusammenhang mit der Thematik Luftschadstoffe beachtet werden. In Vertretung (Erner) Anlage -2-