Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
70 kB
Datum
15.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
03.03.11, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 68/2011
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.02.2011
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
15.03.2011
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Bereitstellung einer mobilen Luftschadstoffmessstation auf der
Peter-May-Straße in E.-Köttingen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem vorliegenden Antrag wird die Bereitstellung einer Luftschadstoffmessstation auf der L 163
‚Peter-May-Straße’ in E.-Köttingen auf Höhe der Straßen ‚Im Längsbusch’ und ‚In den Vier
Winden’ angeregt.
Die Verwaltung sieht wie die Antragsteller einen Handlungsbedarf im Hinblick auf die
Verkehrssituation und den damit verbundenen Belastungen der Anwohner auf der ‚Peter-MayStraße’ in Köttingen sowie auch der ‚Friedrich-Ebert-Straße’ in Kierdorf und der Carl-SchurzStraße/Köttinger Straße in Liblar. Allerdings war und ist zu berücksichtigen, dass der
Handlungsspielraum der Stadt in Bezug auf die L 163 begrenzt ist, da es sich bei dem in Rede
stehenden Straßenabschnitt um eine Landesstraße mit der Funktion einer Ausweichstrecke bei
Sperrungen der Autobahn 1 handelt.
Bereits im Jahr 2002 wurde im Auftrag der Stadt ein Gutachten von der Fa. Accon Köln GmbH mit
dem Titel ‚Erläuterungsbericht zur Lärmminderungsplanung im Stadtteil E.-Köttingen’ erstellt. Im
Gutachten wurden verschiedene Möglichkeiten zur Minderung der Belastungen dargelegt, letztlich
zeigte sich aber, dass spürbare Verbesserungen nur durch eine Verlagerung der Verkehrsströme
erreichbar sind.
Daher wurde in 2010/2011 eine Verkehrsuntersuchung für eine Ortsumgehung Erftstadt-Köttingen
und Kierdorf sowie für eine Werkszufahrt zum Betriebsgelände der Fa. May durchgeführt (siehe V
84/2011).
Das Umwelt- und Planungsamt der Stadt führte darüber hinaus im Dezember 2010 ein
Luftschadstoff-Screening auf der Grundlage der aktuell ermittelten Verkehrsdaten durch (siehe V
88/2011). Die theoretische Berechnung des Screenings ist Voraussetzung für die Installation einer
Messstation des zuständigen Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
(LANUV). Denn das LANUV teilte uns bereits im Jahr 2007 als Reaktion auf die ScreeningErgebnisse und den möglichen Einsatz einer Messstation in Köttingen mit, dass
Luftqualitätsmessungen im verkehrsnahen Bereichen auch in den Folgejahren nur auf Basis der
aus den Ergebnissen der Internet-Anwendung ‚IMMIS’ resultierenden Prioritätenliste durchgeführt
werden, um die begrenzte Messkapazität des LANUV bestmöglich und effektiv einzusetzen.
Die Berechnungsergebnisse des 2010er Screenings zeigen sowohl für Erftstadt-Köttingen als
auch für Erftstadt-Kierdorf, dass es bei allen ermittelten Schadstoffen zu keiner Überschreitung
der Grenzwerte nach der 39. BImschV kommt. Die höchsten Werte bei allen ermittelten
Schadstoffen liegen dabei in Erftstadt-Köttingen im Straßenabschnitt 2, insbesondere im
Einfahrtsbereich der May-Werke. Lässt man den vorgenannten Abschnitt 2 in der Betrachtung
außen vor, so sind bei allen errechneten Schadstoffgruppen höhere Werte in Erftstadt-Kierdorf als
in Erftstadt-Köttingen zu verzeichnen.
Die Konsequenz aus den Ergebnissen des aktuellen Screenings auf die Aufstellung von mobilen
Luftschadstoff-Messstationen wurde nach Rücksprache mit dem Landesamt für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfragt. Seitens des LANUV gilt für die
Planung von Messstandorten in NRW nunmehr folgende Vorgehensweise:
1. Zunächst wird nach der NO2- und Feinstaub (PM10)-Belastung sortiert.
2. Standorte mit bestehenden Messstationen, in denen die Grenzwerte überschritten wurden,
müssen aufgrund einer Vorgabe der EU vorerst am Standort belassen werden.
3. Im Gegensatz zur Vorgehensweise in 2007 werden Gemeinden, in denen bisher
Messungen durchgeführt wurden, aber keine Überschreitungen festgestellt wurden, in der
Prioritätenliste ebenso bevorzugt behandelt, da vorerst eine Evaluation der Daten
stattfinden soll.
4. Die Straßenabschnitte müssen für eine Messung mit einem Container geeignet sein.
Seitens des LANUV wurde angeregt, als Alternative zu Messcontainern auch Messungen mit
Passivsammlern in Erwägung zu ziehen. Das LANUV würde hierfür eine gesonderte Betrachtung
der beiden Erftstädter Streckenabschnitte vornehmen und prüfen, ob Passivsammler hier
aufgestellt werden.
Es wird von der Verwaltung vorgeschlagen, kurzfristig schriftlich an das LANUV heranzutreten mit
der Bitte, für die beiden o. g. Streckenabschnitte sowohl die Aufstellung einer mobilen Messstation
nochmals zu prüfen, als auch die Möglichkeiten zur Bereitstellung von Passivsammlern zu
untersuchen.
Die Alternative zu einer vom LANUV betriebenen Luftschadstoffmessstation wäre die Anschaffung
und der Betrieb einer stadteigenen Messstation. Diese Variante dürfte mit hohen finanziellen
Aufwendungen verbunden sein, grob geschätzt wären Anschaffungskosten von minimal etwa
150–200 Tausend Euro anzusetzen.
Des Weiteren sollten auch die weiteren Planungen und Maßnahmen, die sich aus der aktuellen
Verkehrsuntersuchung (siehe V 84/2011) ergeben, im Zusammenhang mit der Thematik
Luftschadstoffe beachtet werden.
In Vertretung
(Erner)
Anlage
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