Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
24.03.2011
Erstellt
12.02.11, 06:20
Aktualisiert
11.03.11, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 623/2010
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: -65-, -81-, - 82 Datum: 24.11.2010
Den beigefügten Antrag der/des Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
24.02.2011
vorberatend
Betriebsausschuss Stadtwerke
01.03.2011
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
16.03.2011
vorberatend
Hauptausschuss
24.03.2011
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Prüfung der Vergabe von Aufträgen nach "Außen"
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt nicht den Etat.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.11.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Es ist grundsätzliche Praxis in allen Dienststellen der Stadtverwaltung, dass Planungsaufträge
durch eigene Mitarbeiter bearbeitet werden, wenn dazu die personellen und fachlichen Voraussetzungen gegeben sind. Eine Vergabe von Planungsaufträgen an Externe ist aus folgenden Gründen erforderlich bzw. sinnvoll:
- Das Volumen der zur Umsetzung anstehenden Baumaßnahmen schwankt von Jahr zu Jahr.
Zusätzlich zu den durch eigene Mitarbeiter zu bewältigenden Aufgaben müssen dementsprechend auch immer Planungsaufträge vergeben werden.
- Es sollten regelmäßig Planungsaufträge vergeben werden, um immer wieder Anregungen und
Ideen externer Planer in die Verwaltungsarbeit einfließen zu lassen.
- Einige Aufgaben, wie zum Beispiel die Entwässerungsplanung, fallen so selten an und erfordern eine so hohe technische Ausstattung, dass eine Vergabe wirtschaftlicher ist als die Bearbeitung durch eigenes Personal.
Mitarbeiter der Verwaltung haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Planungsaufträge selbst
übernommen. Die Erstellung von Bebauungsplänen wird in der Regel nicht vergeben. Nahezu alle
Vermessungsleistungen führen Mitarbeiter der Stadtverwaltung aus. Planung, Ausschreibung und
Bauleitung für die Erschließungsstraßen im Wirtschaftspark erfolgte ohne externe Vergabe. Der
Unterhaltungsaufwand für die städtischen Infrastrukturanlagen und für die Gebäude ist in den letz-
ten Jahren stark gestiegen. Die Betreuung dieser Maßnahmen ist sehr personalintensiv und erfolgt nur in Ausnahmefällen durch externe Vergabe von Planungsleistungen.
Das mit dem Antrag verfolgte Ziel, Planungsarbeiten soweit möglich durch eigene Mitarbeiter bearbeiten zu lassen, wird bereits jetzt durch die Verwaltung umgesetzt. Der Vorschlag, die Vergabe
aller Planungsaufträge von der Zustimmung des jeweiligen Fachausschusses abhängig zu machen, widerspricht den in der Gemeindeordnung geregelten Zuständigkeiten des Bürgermeisters.
(Erner)
(1. Beigeordneter)
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