Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
71 kB
Datum
23.03.2011
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
11.03.11, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 204/2010
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - Datum: 25.03.2010
Den beigefügten Antrag der/des der Ortsbürgermeisterin Siebolds leite ich an die zuständigen
Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
15.04.2010
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung
22.06.2010
beschließend
Jugendhilfeausschuss
23.06.2010
beschließend
Jugendhilfeausschuss
23.02.2011
vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung
15.03.2011
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
23.03.2011
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Schaffung eines Unterstandes in Friesheim als Treffpunkt für
Friesheimer Jugendliche
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der vom JHA zur Kenntnis genommenen Spielflächenplanung (OutdoorJugendtreffpunkte Anlage 3 zur V 534/2006) sollen vier größere Freizeitwiesen zur Nutzung durch
Jugendliche geschaffen werden.
Im Westen Erftstadts ist dieses Projekt mit dem Bolzplatz Lechenich in Verbindung mit der
dortigen neuen Grillhütte und den entsprechenden Außenanlagen erfolgreich umgesetzt. Im
Süden, genauer in Friesheim, sind bisher 4 verschiedene Flächen vorgeschlagen und überprüft
worden.
Die Flächen sind auf der beigefügten Karte kenntlich gemacht. Planungsrechtlich werden sie wie
folgt bewertet:
Fläche lfd. Nr. 1
Das Grundstück wurde gezielt als Übergang zwischen dem Siedlungsraum und der Rotbachaue
naturnah gestaltet. Es hat heute ein hohes ökologisches Potential erreicht. Die vorgesehene
Nutzung widerspricht den vorgegebenen Entwicklungszielen und ist aus Gründen des
Naturschutzes (Landschaftsschutzgebiet) und der Stadtentwicklung nicht akzeptabel.
Fläche lfd. Nr. 2
Das Grundstück wird zurzeit ackerbaulich genutzt. Es liegt im direkten Einzugbereich des
Landschaftsentwicklungsbereichs Rotbachaue. Aus Gründen des Landschaftsschutzes
(Landschaftsschutzgebiet) widerspricht die vorgesehene Nutzung den vorgegebenen
Entwicklungszielen.
Fläche lfd. Nr. 3
Das Grundstück wird zurzeit ebenfalls ackerbaulich genutzt. Es bestehen unter den
Gesichtspunkten des Landschaftsschutzes keine Bedenken. Es ist allerdings zu berücksichtigen,
dass von der vorgesehenen Nutzung negative Auswirkungen auf das vorhandene Feldgehölz
ausgehen können und die beabsichtigte Nutzung einen gestalterischen Neuansatz in der freien
Feldflur darstellt, der aus landschaftsplanerischen Gründen problematisch sein könnte.
Fläche lfd. Nr. 4
Das Grundstück wird zurzeit ebenfalls ackerbaulich genutzt. Es liegt am Rande - aber nicht im Landschaftsschutzgebiet Friesheimer Busch. Neben einer zweiseitigen verkehrlichen Erschließung
(Straße Friesheimer Busch) sind Anschlussmöglichkeiten an Strom und Wasser vorhanden. Durch
die räumliche Nähe des Umweltzentrums könnten sich Synergieeffekte ergeben. Hier sollten in
einer Gesamtplanung auch Gesichtspunkte wie z.B. Waldspielplatz, Parkplatz für Spaziergänger
im Friesheimer Busch, sowie Parkmöglichkeiten bei Großveranstaltungen (3-4 pro Jahr) mit
berücksichtigt werden.
Der Bereich zwischen den beiden Zuwegungen zum Friesheimer Busch (Straße Friesheimer
Busch) ist verwaltungsintern bereits einmal als „Jugendzeltplatz“ diskutiert worden.
Auch wenn die Fläche Nr. 4 aus der Sicht der Jugendarbeit relativ weit außerhalb Friesheims
liegt, scheint sie aber als einzige mittelfristig realisierbar zu sein. Das Grundstück befindet sich
nicht im Eigentum der Stadt. Darüber hinaus ist eine Änderung des Flächennutzungsplans
erforderlich. Im Rahmen dessen wäre dann auch der Bau einer Grillhütte anzugehen.
Soll diese Fläche zu einem Outdoor- Jugendtreff umgestaltet werden, wird die Verwaltung
versuchen, sie in Absprache mit dem Eigentümer und den Jugendlichen schon vor einer
Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung provisorisch nutzbar zu machen.
(Dr. Rips)
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