Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
36 kB
Datum
23.03.2011
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
11.03.11, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
- 61 -
07.06.2010
Anlage zu A 204/2010:
Antrag zur Schaffung eines Unterstandes in Friesheim als Treffpunkt für Friesheimer
Jugendliche
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2010 den A 204/2010 in
den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen mit der Maßgabe, die
Durchsetzbarkeit des Standortes Nr. 1 zu überprüfen. Dabei soll die Realisierung
dieses Standortes leitend sein. Die Verwaltung möge dezidiert darlegen, aus
welchen Gründen aus ihrer Sicht die Nutzung "nicht akzeptabel" ist.
Wie bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zu dem Standort Nr. 1 aufgeführt,
liegt das betreffende Grundstück im Landschaftsschutzgebiet. Zudem ist dieses
Gebiet
vom
Träger
der
Landschaftsplanung
(Rhein-Erft-Kreis)
als
Entwicklungsbereich der ersten Priorität der Kernzone Talaue Rotbach/Mühlenbach
sowie
als
lokaler
Schwerpunktbereich
für
die
Durchführung
von
Kompensationsmaßnahmen fast vollständig realisiert.
Eine Befreiung bzw. Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet ist unter
diesen Gesichtspunkten zu prüfen.
Die Prüfung mit den zuständigen Fachbehörden des Rhein-Erft-Kreises ist noch nicht
abgeschlossen.